Als in Zürich Frauen herrschten
Vor 800 Jahren kam es in der Stadt Zürich zu einem Umbruch. 1218 starben die tonangebenden Herzöge von Zähringen aus, die Limmatstadt erlangte die Reichsfreiheit. Fortan prägte eine Frau die Geschicke der Limmatstadt: Die Äbtissin des Fraumünsters wurde sowohl Reichsfürstin als auch Stadtherrin.
Als Reichsfürstin verkörperte sie nicht nur die Reichsgewalt, sondern gehörte auch zum exklusiven Kreis von 13 weltlichen und 92 geistlichen Reichsfürsten und -fürstinnen. In der Hierarchie standen diese direkt unter den sieben Kurfürsten, dem Wahlgremium der Könige. Die Nähe der Äbtissin zum König findet auch im Zürcher Richtebrief von 1304 Niederschlag. Darin wird festgehalten: Besucht der König die Limmatstadt, soll die Äbtissin die Erste sein, die ihn begrüsst.
Als Stadtherrin verfügte die Äbtissin über weitreichende Herrschaftsrechte. Sie hatte das Recht, Münzen zu prägen, Zoll zu erheben und Markt zu halten. Damit Verfassungsänderungen und Gesetzessammlungen rechtskräftig wurden, bedurfte es ihrer Zustimmung. Sie wählte den Schultheiss, in dessen Hand die niedere Gerichtsbarkeit lag, und sie war vermutlich ebenfalls an der Wahl des vom König ernannten Vogts beteiligt, der dem Hoch- bzw. Blutgericht vorstand.
Der Münsterhof war ihre Bühne
Als Äbtissin verwaltete sie die umfangreichen Ländereien der Fraumünsterabtei: Diese erstreckten sich vom Uetliberg bis zum Glattal, von Zollikon bis Affoltern und zum Albiswald. Auch in Uri verfügte die Abtei über Ländereien. In der Stadt Zürich beanspruchte die Äbtissin rund um den Münsterhof fast ausnahmslos das Recht auf Obereigentum an Häusern und Hofstätten. Hier hatte sie bei Handänderungen praktisch immer ihre Hand im Spiel. Rechts der Limmat gehörten ihr etliche Grundstücke, und dies an ökonomisch wichtigen Standorten: am Marktplatz, in der Salzgasse, an den Stadttoren.
Die Äbtissin verstand es nicht nur, ihre Macht auszuüben, sondern wusste diese auch wirkungsmächtig zu inszenieren. Kurz nach dem Aussterben der Herzöge von Zähringen 1218 gab sie einen umfassenden Neubau des Fraumünsters in Auftrag und liess um 1300 mit dem Münsterhof einen grossen, repräsentativen Platz anlegen. Auf dem Münsterhof wurde fortan die neu gewählte Äbtissin in ihr Amt eingesetzt. Hier präsentierte sie sich der Bürgerschaft als Stadtherrin, und hier empfing sie wichtige Besucher, so auch den König, der um 1300 öfters in der Limmatstadt zu Gast war. Das neue Fraumünster und der Münsterhof als Vorplatz waren somit die perfekte Bühne für Zürichs Stadtherrin und Reichsfürstin.
Schwindende Macht der Äbtissinnen
Dieses Beispiel der Äbtissin von Zürich zeigt deutlich: Frauen waren im Mittelalter nicht ausgeschlossen von Herrschaft und Macht. Vielmehr war es Ihnen – je nach Stand – möglich, als Kaiserinnen, Königinnen, Herzoginnen, Gräfinnen oder eben Reichsfürstinnen und Äbtissinnen Herrschaft auszuüben. Im Lauf des Spätmittelalters wurden die Frauen allerdings immer mehr zurückgedrängt. Ein Grund für diese Zurückdrängung war der einsetzende Staatswerdungsprozess, der Ausbau der Verwaltung und der Ämter. So sah sich auch die Äbtissin von Zürich gezwungen, immer mehr Rechte dem ausschliesslich männlich besetzten Rat abzugeben, der die Gewalt zunehmend monopolisierte. Die Reformation besiegelte dann das Schicksal der Fraumünsterabtei endgültig.
Die Äbtissinnen, die als Stadtherrinnen und Reichsfürstinnen über das Schicksal der Limmatstadt bestimmten, waren – um nur einige zu nennen: Gisela von Spiegelberg (1218–1221), Judenta von Hagenbach (1229–1254), Mechtild von Wunnenberg (1255–1268), Elisabeth von Wetzikon (1270–1298), Elisabeth von Spiegelberg (1298–1308), Elisabeth von Matzingen (1308–1340), Fides von Klingen (1340–1358), Beatrix von Wolhusen (1358–1398). Ihre Namen sollten mindestens so bekannt sein wie jene der Bürgermeister Rudolf Brun oder Hans Waldmann.
6 Kommentare zu «Als in Zürich Frauen herrschten»
Dann gehörte die Äbtissin zu den geistlichen Reichsfürsten?
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War ein Abt nicht im Rang eines Bischof’s!
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War eine Äbtissin dem Rang nach dem Bischof gleichgestellt?
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War sie dem Bischof von Konstanz unterstellt oder durfte sie eigenherrlich regieren!
Danke!
Solches Wissen sollte Schulstoff sein – Inspiration für die Gegenwart & Zukunft.
Gerne mehr davon!
Danke für diesen interessanten Beitrag.
Es wäre nett gewesen, unter den am Schluss des Artikels aufgezählten Fürstäbtissinnen auch Katharina von Zimmern zu erwähnen. Auch wenn ihre Macht nur noch sehr beschränkt war, so hat sie sich dennoch nicht nur durch rege Bautätigkeit einen herausragenden Platz in der Geschichte Zürichs verdient, sondern, und grad auch, durch ihren nicht unwesentlichen Beitrag an der Reformation.
Liebe Frau Meister, nach Lektüre Ihres herausragenden Artikels kann der Zürcher Zwinglianismus (vielleicht mit Ausnahme von Grossmünsterpfarrer Siegrist oder Fraumünsterpfarrer Peter) getrost vom hohen Ross steigen bzw. sollte das Näschen etwas niedriger tragen und den Frauen zuerst dasselbe Einkommen zugestehen und ihnen dann gebührend Platz machen, damit der Weg frei wird back to the future. Ich danke Ihnen sehr! Schapoo und FG!
„Ein Grund für diese Zurückdrängung war der einsetzende Staatswerdungsprozess, der Ausbau der Verwaltung und der Ämter.“
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Fazit: Aufgrund des sehr weit fortgeschrittenen „Staatsabbauprozesses“
in meinem Mutterbezirk: EINSIEDELN.ch.it … ebenso in meinem
Vaterbezirk: SCHWYZ.sz.ch … residiert in absehbarer Frist auf
dem THRON der römisch-katholischen OSB-ENKLAVE
CH-8840 EINSIEDELN SZ … eine Ä B T I S S I N
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NB. Mit der KLOSTER-FAHR-PRIORIN, Frau Irene Gassmann, sitzt eine
hochqualifizierte Fachfrau, abrufbereit auf ihren vollgepackten Koffern.