Was, wenn die Bank Konkurs geht?

Als Sparer sollte man sich mit jedem Risiko auseinandersetzen. Wie Experte Martin Spieler die Gefahr eines Bankencrashs einschätzt.

Bricht eine Bank zusammen, ist das Geld nicht gleich verloren: Sitz des Vermögenszentrums VZ in Zürich. Foto: Keystone

Meine Frau und ich haben je zwei Säule-3a-Konti an die Vorsorgestiftung der VZ übertragen lassen. Auf zwei der Konti haben wir etwas über 100’000 und bei den anderen beiden rund 70’000 Franken Guthaben angespart. Die Anlage erfolgt grösstenteils über ETF. Was würde im Worst Case passieren? Was passiert, wenn der Herausgeber und Manager des ETF Konkurs geht? Wem gehören die Aktien? J.E.

In erster Linie hoffen wir, dass der von Ihnen erwähnte Worst Case – also der Zusammenbruch – weder bei Ihrer noch bei einer anderen Bank eintrifft. Dennoch ist es richtig, dass man sich als Sparer und Anleger auch mit diesem Risiko auseinandersetzt.

In der Schweiz sind Einlagen auf den Konten von in der Schweiz tätigen Banken, die der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) unterstehen, gesetzlich geschützt. Allerdings geht dieser Schutz nur bis maximal 100’000 Franken pro Kunde, also nicht pro Konto. Unabhängig davon unterstehen bei Säule 3a und Freizügigkeitskonten nochmals maximal 100’000 Franken pro Kunde dem Konkursprivileg.

In Ihrem Fall ist das allerdings zweitrangig, da Sie planen, Ihr Vorsorgegeld zum grössten Teil in Exchange Traded Funds (ETF) zu investieren. Wenn Sie bei einer Bank Wertschriften halten und die Bank bricht zusammen, ist es nicht so, dass Ihr Geld verloren wäre. Vielmehr bleiben Ihre Wertschriften, zu denen auch ETF, Aktien, Anleihen und klassische Anlagefonds zählen, selbst im Konkursfall der Bank in Ihrem Besitz.

Das Anlagerisiko sollte nie unterschätzt werden, und man sollte nur so viel Risiko eingehen, wie man wirklich tragen kann.

Etwas anderes wäre es, wenn Sie Aktien oder andere Wertschriften der konkursiten Bank selber halten würden oder wenn diese Herausgeberin eines von Ihnen gehaltenen Wertpapiers wäre. Auch das trifft bei Ihnen nicht zu. Ein Restrisiko besteht lediglich, wenn im Kleingedruckten des Vertrags steht, dass man als Kunde der Bank Securities Lending erlaubt. Die Wertpapierausleihe würde ich aus Sicherheitsüberlegungen ausschliessen.

Natürlich kann auch der Herausgeber eines ETF zusammenbrechen. Hier gilt, dass ETF als Sondervermögen eingestuft werden und beim Konkurs des Herausgebers geschützt sind. Allerdings gibt es auch hier wieder ein Restrisiko wegen des Securities Lending.

Aus meiner Sicht hält sich das Risiko für Sie aufgrund eines Konkurses der Bank oder des ETF-Herausgebers in engen Grenzen, zumal gerade Banken hierzulande sehr streng von der Finanzmarktaufsicht überwacht werden.

Wesentlich höher stufe ich Ihr Anlagerisiko ein. Wie ich Ihren Zeilen entnehme, ist bei der von Ihnen gewählten Strategie ein Aktienanteil von bis zu 50 Prozent möglich. Dies ist bei einem genügend langen Anlagehorizont von über zehn Jahren zwar sinnvoll und bietet Ihnen erhöhte Renditechancen, bedeutet aber auch, dass Ihr Geld stärkeren Kursschwankungen ausgesetzt ist.

Zwar haben viele Aktien die Einbrüche aus dem Corona-Crash teilweise oder sogar ganz aufgeholt. Aufgrund der weltweiten Rezession und der übrigen Unsicherheitsfaktoren wie dem angespannten Verhältnis zwischen den USA und China und den bevorstehenden Präsidentschaftswahlen im Herbst in den USA müssen Sie jederzeit mit starken Rückschlägen an den Börsen rechnen. Da braucht es wenig, damit die Kurse erneut korrigieren, obwohl das viele spottbillige Geld der Notenbanken die Kurse nach wie vor stützt.

Bei einem genügend langen Anlagehorizont verlieren allerdings auch stärkere Kursschwankungen etwas von ihrem Schrecken. Dennoch sollte man das eigentliche Anlagerisiko nie unterschätzen und nur so viel Risiko eingehen, wie man wirklich tragen kann und will.

9 Kommentare zu «Was, wenn die Bank Konkurs geht?»

  • Panja Flöte sagt:

    Überall lauert das Risiko. Selbst wenn man einen Spaziergang macht, könnte man von einem Hund oder einer Zecke gebissen werden, in einen Dornbusch fallen oder in die Kanalisation. Oder wenn wir uns ein Brot kaufen, könnten wir daran ersticken, weil wir zu gierig essen …

    Warum haben wir von diesen Risiken denn keine Angst? Genau, weil wir uns hier auskennen und das Risiko einschätzen können. Aber bei Finanzanlagen machen sich viele vor Angst in die Unterhosen, weil die finanzielle Bildung fehlt. Drum: Bilde dich weiter und entspanne dich.

    • Paul Kellenberger sagt:

      ?

    • kurt berger sagt:

      Beim aktuellen Fall Wirecard hat selbst Finanzbildung nicht wirklich geholfen. Selbst die deutsche Börse war nicht in der Lage die Risiken richtig zu werten. Was also soll Otto Normalverbraucher da besser können.

    • Bernhard Piller sagt:

      Wenn man sich in der Finanzwelt bildet und lernt, wie es funktioniert, dann entspannt man sich überhaupt nicht. Dann kommt einem das blanke Grauen!

  • Bernhard Piller sagt:

    Wäre auf dem Bild „ZKB“ anstatt „MIGROS“ gestanden, müsste sich der Sparer keine Sorgen machen. Dafür die Einwohner der Kantons Zürichs umso mehr.

  • Rolf Rothacher sagt:

    ETFs sind zwar Sondervermögen. Doch das nutzt bei einem Konkurs nichts. Denn Sondervermögen bedeutet nur, dass man in der Konkursklasse privillegiert ist. Ist die Konkursmasse aber gering, dann ist auch das Sondervermögen futsch.
    Besser ist, Aktien zu kaufen und diese OHNE Security Lending im Depot zu halten.

    • Panja Flöte sagt:

      Falsch. ETFs sind so sicher wie Aktien oder aktive Fonds. All diese Papiere fallen nicht in die Konkursmasse.

      Anders sieht es hingegen bei Zertifikaten oder ähnlichen Papieren aus. Hier besteht das volle Emittentenrisiko.

  • Rinaldo Maissen sagt:

    Was wird hier diskutiert!!!!
    Die Frage war, verliere ich mein Geld wenn die Bank Konkurs macht???
    Einliegerschuss, über diesen Quatsch müssen wir nicht diskutieren, oder fragt mal die Kunden der Ex Solothurner Kantonalbank nach wieviel sie bekommen haben nach dem Konkurs!?????

    • Florian Meyer sagt:

      Alles, da die Solothurner Kantonalbank von der damaligen UBS (SBG) übernommen wurden. Die letzte Schweizer Bank die Konkurs ging und Sparer Gelder verloren haben aufgrund Konkurs war die Spar- und Leihkasse Thun vor ca. 30 Jahren. Ihr mögt nun noch Kaupthing erwähnen; das war keine Schweizer Bank.

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