So holen Sie im Ausland Steuern zurück

Die Rückforderung von ausländischen Quellensteuern zahlt sich gerade bei grösseren Vermögenswerten aus.

Administrativer Aufwand? Bares Geld! Diverse Abkommen regeln den Schutz vor der Doppelbesteuerung.  Foto: iStock

Wir haben diverse Vermögenswerte in Italien, bei welchen eine Steuer abgezogen wird. Je nach Vermögensform sind es 12,5 Prozent oder bis zu 22 Prozent. Anfang Jahr wurde eine Lebensversicherung fällig. Wir haben zwar deklariert, dass wir in der Schweiz wohnen und Steuern zahlen, und es wurde uns ein reduzierter Steuerabzug in Aussicht gestellt. Wir versteuern alles hier in der Schweiz. Gibt es eine Möglichkeit, die Steuerabzüge zurückzufordern? Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Italien und der Schweiz? G.N.

So wie Ihnen geht es vielen Italienerinnen und Italienern, die seit vielen Jahren hier in der Schweiz wohnen und Steuern zahlen, aber nach wie vor aus der Familie oder aus anderen Gründen Vermögenswerte in Italien besitzen. Im Ursprungsland werden oft happige Quellensteuern in Abzug gebracht. Wenn man diese nicht zurückfordert, verliert man oft einiges an Geld.

In Ihrem Fall kann ich Sie beruhigen: Ja, es gibt zwischen der Schweiz und Italien aufgrund der wichtigen Handels- und Finanzbeziehungen zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen, darunter auch ein Doppelbesteuerungsabkommen. Solche Doppelbesteuerungsabkommen haben zum Ziel, eine Doppelbesteuerung von natürlichen und juristischen Personen mit internationalen Anknüpfungspunkten im Bereich der Steuern von Einkommen und Vermögen zu vermeiden.

Die Schweiz unterhält mit mehr als hundert Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Laut dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) unterhält unser Land mit mehr als hundert Ländern ein Doppelbesteuerungsabkommen – so auch mit Italien. Dieses beinhaltet für aus Italien stammende Einkünfte «eine teilweise Entlastung von der italienischen Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, eine vollständige Entlastung von der italienischen Quellensteuer auf privaten Pensionen und Renten sowie auf Einkünften aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, eine vollständige Entlastung von der Kapitalgewinnsteuer und eine pauschale Anrechnung der nicht rückforderbaren italienischen Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren an die schweizerischen Steuern».

Zu den Bedingungen, dass man von der italienischen Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren entlastet wird, zählt unter anderem, dass jemand in der Schweiz ansässig und steuerpflichtig ist. Das ist bei Ihnen gegeben, wie ich Ihrer Frage entnehme.

Auf der Website der Eidgenössischen Steuerverwaltung finden Sie nach Ländern geordnet eine Liste der genauen Entlastungen in Prozent. Auch wird Ihnen gezeigt, welches Formular Sie für die Rückforderung verwenden müssen.

Die Rückforderung von Quellensteuern hat zwar einigen administrativen Aufwand zur Folge. Gerade bei grösseren Vermögenswerten macht sich dieser Aufwand meines Erachtens aber durchaus bezahlt, weil man sonst zu viel dem Fiskus abliefert, obwohl man gemäss den zwischenstaatlichen Abkommen eine Entlastung zugute hätte.

3 Kommentare zu «So holen Sie im Ausland Steuern zurück»

  • Urs Forster sagt:

    Ich kann in diesem Fall allen nur empfehelen, dass man sich an einen Treuhänder oder Steuerberater wendet, der einen adäquaten Abschluss hat.
    Viele billige Angebote von Beratern sind schlicht nicht seriös genug.

  • Anh Toàn sagt:

    Bei kleineren Beträgen ist darauf zu achten, dass die ausländischen Quellensteuern wenigstens vom steuerbaren Ertrag abgezogen werden, soweit diese nicht zurückgefordert werden (können, realistischerweise wegen zu viel Aufwand), die Steuerverwaltungen veranlagen gerne, als wäre die ausländische Quellensteuer im Umfang der rechtlichen Möglichkeiten zurück gefordert worden: Wer auf einen Teil seines steuerbares Ertrages verzichtet, weil die Einforderung ihm zu kompliziert ist, hat diesen Ertrag nicht verdient, eine Schenkung an einen ausländischen Staat kann nicht vermutet werden.

  • Eric M sagt:

    Sehr hilfreicher Artikel! Gibt es vielleicht eine Faustformel bzw. einen Richtwert ab wann es Sinn macht die Quellensteuer wieder zu holen?

    Ich habe mir ergänzend noch die Mühe gemacht, alle Tipps für Schweizer Privatanleger zu sammeln, um Steuern zu vermeiden:
    https://www.schwiizerfranke.com/aktien-steuern-sparen-schweiz

    Vielen Dank für Ihr Feedback und liebe Grüsse,
    Eric M

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.