Warum Corona auch zur Vorsorgekrise wird

Weil ihnen das Geld fehlt, können viele Selbstständige nicht mehr vorsorgen – das wirkt sich im Alter fatal aus.

Ungewisse Zukunft: Schweizer Gastrobetriebe müssen noch auf eine Lockerung des Lockdown warten. Foto: Keystone

Ich habe als Selbstständige mit Einzelfirma gerade noch vor der Corona-Krise einen hohen Geldbetrag in die Säule 3a zur Anlage mit mittlerem Risiko überwiesen. Soll ich versuchen, dieses Geld zurückzuziehen und die Hypothek abzuzahlen? M.M.

Aus der Ferne lässt sich Ihre Frage ohne Kenntnis Ihrer detaillierten Geschäftszahlen nicht abschliessend beurteilen. Gern gebe ich Ihnen aber einige Inputs für Ihre Entscheidungsfindung.

Viele Selbstständige sind von der Corona-Krise brutal betroffen: Die Umsätze sind bei vielen eingebrochen, und die liquiden Mittel sind eng. Wenn man dann, so wie Sie, auch noch Verpflichtungen aus einer Hypothek hat, kann es unter Umständen schnell einmal eng werden.

Darum ist Ihr Reflex grundsätzlich richtig: In der Krise muss man als Selbstständige unbedingt sicherstellen, dass man jederzeit genügend liquide Mittel hat. Immerhin haben Sie, falls nötig, die Möglichkeit, einen zinslosen Überbrückungskredit im Rahmen der Bundesmassnahmen bei Ihrer Bank zu beantragen. So gewinnen Sie Zeit, da der Kredit erst in fünf Jahren zurückbezahlt werden muss.

Unter Umständen ist das von Ihnen überwiesene Vorsorgegeld bereits investiert. Dann besteht eine Wahrscheinlichkeit, dass Sie zumindest teilweise auf Buchverlusten sitzen. Vielleicht haben Sie Glück, und das Geld wurde erst zu tiefen Kursen investiert. In jeden Fall besteht die Gefahr, dass Sie bei einem kurzfristigen Verkauf der Anlagen Nachteile haben.

Zudem ist das Geld in der steuerbegünstigten Säule 3a gebunden. Wenn der Transfer des Geldes, wie ich Ihren Zeilen entnehme, bereits erfolgt ist, können Sie dieses nicht einfach locker zurückziehen. Man spricht ja bei der Säule 3a von der gebundenen Vorsorge. Möglich wäre aber zu einem späteren Zeitpunkt ein vorzeitiger Bezug für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum.

Momentan geht es für Selbstständige in erster Linie darum, ihre Geschäftsbasis zu erhalten und zu sichern.

Sie könnten also, wenn das nach Abwägung aller Aspekte sinnvoll wäre, mit Geld aus der Säule 3a einen Teil Ihrer Hypothek abzahlen. So könnten Sie Ihr übriges Geld liquide behalten und sich auch für den Fall absichern, dass die Preise für Wohneigentum wegen der Krise sinken und sich die Tragbarkeit Ihrer Hypothek verschlechtern würde.

Neben den eigentlichen unternehmerischen Risiken und dem unmittelbaren Liquiditätsmangel, mit dem derzeit viele KMU wegen der Corona-Krise betroffen sind, sehe ich noch eine andere Gefahr, die sich mit grosser Verzögerung fatal auswirken dürfte. Gerade weil viele Selbstständige nun ihr Geld zur Überbrückung der Liquiditätskrise benötigen, werden viele ihre Altersvorsorge vernachlässigen. Das ist verständlich, hat aber den gravierenden Nachteil, dass ihnen später nach der Pensionierung dieses Geld fehlt.

Aus der Corona-Krise wird wohl viele Jahre später auch noch eine Vorsorgekrise für viele Selbstständige. Dabei ist es für Selbstständige besonders wichtig, dass sie regelmässig in ihre Altersvorsorge einzahlen. Nicht nur, weil dies Steuervorteile bringt, was derzeit kaum die Hauptmotivation ist, sondern weil man sicherstellen muss, dass man auch im Alter seinen Lebensstandard möglichst halten kann, da man als Selbstständiger oft keine 2. Säule hat und daher die 3. Säule nutzt, die Selbstständigen weit höhere Einzahlungsmöglichkeiten bietet als Angestellten mit Pensionskasse.

Falls es für Sie möglich ist, würde ich das Geld möglichst in der Säule 3a lassen und es, wie Sie es geplant haben, langfristig investieren, damit es später für Sie im Alter Früchte bringt. Wie weit dies in Ihrem konkreten Fall wirklich möglich ist, hängt von der genauen Situation Ihrer Einzelfirma und Ihre weiteren Geschäftsperspektiven ab.

Momentan geht es für Selbstständige in erster Linie darum, ihre Geschäftsbasis zu erhalten und zu sichern. Wenn das aber gegeben ist, sollte man weiter seine Altersvorsorge pflegen und so eine spätere Vorsorgekrise verhindern.

12 Kommentare zu «Warum Corona auch zur Vorsorgekrise wird»

  • Anh Toàn sagt:

    Das Interessanteste an der Säule 3a für Selbständige ist nicht der Steuervorteil, sondern dass die da versorgten Guthaben nicht in die Konkursmasse fallen: Statt die Kohle da rausholen um Verluste zu decken, noch mehr reintun und die Verluste den Gläubigern anhängen: Trump zeigt, wie man reich wird mit Pleiten.

    Den Beitrag halte ich, man entschuldige meine direkte Ausdrucksweise, für kompletten Blödsinn:

    Das schlimme an einem Herzinfarkt ist, dass man nicht mehr joggen kann, um einem Herzinfarkt vorzubeugen. Oder so! Das Schlimme daran, keoine Kohle zu haben für Miete und Essen ist, dass man keine fürs Alter sparen kann.

    • Bernhard Piller sagt:

      Man kann natürlich auch die andere Variante wählen: eine zinsloses Darlehen beim Bund nehmen. Dann kann man im Alter mit Rente aus dem Dritt-Säulen-Konto die Darlehen abstottern.

      • Anh Toàn sagt:

        Man nimmt ein zinsloses Darlehen beim Bund, steckt das Geld in die dritte Säule, der Bund erhält einen Konkursverlustschein, der nach 20 Jahren verjährt.

        Vielleicht geht das mit den Covid-19 Krediten auch wie mit Stipendien-„Darlehen“, zumindest bei kleinen Summen: Die wenigsten meiner Freunde die solche hatten, haben diese zurück bezahlt.

        Aufgefallen ist mir bei diesen Covid Darlehen, dass bei AG’s / GmbH’s mit einem oder wenigen Gesellschaftern keine Bürgschaften der Gesellschafter verlangt werden, einzig die AG/GmbH für den Kredit haftet:

        Banken lassen sich in solchen Fällen immer Bürgschaften geben, sonst ist es zu einfach, betrügerisch die Schulden los zu werden: Da diese Bürgschaften meistens für sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Bank verfasst sind, ….

      • Anh Toàn sagt:

        ….gelten diese, vermutlich, auch für die Covid Kredite, aber wo vorher kein Kredit war bei einer Bank, fehlen diese Bürgschaften:

        Man kann keiner von einer einzigen Person beherrschten Gesellschaft Kredit geben, ohne eine Garantie / Bürgschaft der beherrschenden Person. Hier erkenne ich einen elementaren Mangel bei den Covid Bürgschaften des Bundes.

      • Oil of Olaf sagt:

        Die Darlehen des Bundes sind nicht so Zinslos wie Ihnen Ueli offenbar auch den Bären aufgebunden hat. Zudem macht der Bund lediglich Bürgschaft für den frisch gedruckten Darlehenszaster für die 300 Geschäftsbanken.

        Der Zins ist „nur“ im ersten Leihjahr bei Null.
        Danach wird jedes Jahr der insgesamt neu beurteilt, ob der Zins angepasst werden muss.

        Kredite oder Darlehen abzahlen samt allen Geschäftskosten wie Mieten und Löhne ist für die meisten KMU’s eher Illusion als praktisch volllziehbar.

        Zusätzlich wird es lange gehen bis die Wirtschaft wieder ohne besondere Massnahmen gehemmt wird.

        Realistischerweise wahrlich deprimierende Perspektiven, die wiederum mit grässlichen Massnahmen gestillt werden müssen.

      • Anh Toàn sagt:

        Spätestens ab dem Konkurs ist das Darlehen zinslos.

      • Oil of Olaf sagt:

        Das könnte in Ihrem Fall schwierig werden, da gewisse Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um Privatkonkurs zu eröffnen.

        Ich vermute, dass dieser Punkt in Ihrem Portfolio nicht leicht zu erfüllen ist:

        Der Schuldner muss beweisen, dass sein Budget künftig ausgeglichen sein wird und er in der Lage ist, seine Finanzen ohne Neuverschuldung zu regeln. ?

      • Anh Toàn sagt:

        1. Selbständige, die im HR Eingetragen sind, unterliegen der Betreibung auf Konkurs.

        2. Auch ohne HR Eintrag ist die einzige Voraussetzung für einen Privatkonkurs, dass der Vorschuss für ein summarisches Verfahren bezahlt wird:

        Wo haben Sie Ihre Formulierung her (sein Budget in Zukunft ausgeglichen)?????

        PS: Das Bundesgericht hat den Privatkonkurs vielleicht abgeschafft, mit zwei Entscheiden (2015 / 2016, die quasi sagen, wenn man gar nichts mehr hat, keinerlei Aktiven, könne man nicht Konkurs machen, was faktisch bei den meisten Privatkonkursen der Fall ist.

  • Josef Marti sagt:

    Als Selbständiger kann man sich auch der 2. Säule eines Berufsverbandes anschliessen, dafür kann man dann nur den kleinen Abzug Säule 3a machen. Jedenfalls sollte der Selbständige soviel wie möglich einzahlen und dann am besten gleich einen Privatkonkurs anmelden.

  • Bernhard Piller sagt:

    In diesen Kommentaren zeigt sich wieder einmal, wie wichtig Finanzberatung ist!

  • andy sagt:

    Die Coronakrise wird zur Vorsorge und Wirtschaftskrise, weil es im Kern eine schwere Psychokrise widerspiegelt und diese freigesetzte und zugleich stark durch Subtilität manifestierte Ängstlichkeit und aufgezwungene menschliche Entfremdung (physical and/or social distance) die Weltwirtschaft gleichermassen lähmt, ineffizienter macht und noch viele weiter Konsum hemmende ja nachhaltig negative Auswirkungen haben wird, befürchte ich voraus blickend.

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