So sparen Frühpensionierte AHV-Beiträge

Frühpension? Kann teuer werden! Oft lohnt es sich, bis zum Rentenalter in Teilzeit zu arbeiten. Foto: iStock
Ich werde 2021 pensioniert. Ich überlege mir eine frühzeitige Pensionierung auf diesen Sommer. Was müsste ich der AHV zahlen, damit ich keine Einbussen habe? O.K.
Auch wenn Sie sich vorzeitig pensionieren lassen, sind Sie nicht von der AHV-Beitragspflicht befreit. Die Beitragspflicht dauert bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters, bei Männern also bis 65 und bei Frauen bis 64.
Auch wenn man, so wie Sie dies planen, schon vor dem ordentlichen Rentenalter seine Erwerbstätigkeit aufgibt, bleibt man als Mann bis 65 und als Frau bis 64 beitragspflichtig. Zahlbar ist wenigstens der Mindestbeitrag. Dieser beträgt 496 Franken (Stand 2020).
Doch Vorsicht: Das ist nur der Mindestbeitrag. Wenn jemand nicht mehr erwerbstätig ist, wird die Höhe der geschuldeten Beiträge auf der Basis des vorhandenen Vermögens und des mit einem Faktor von 20 multiplizierten Renteneinkommens berechnet. Zum Renteneinkommen angerechnet werden neben allen Renten auch weitere Einkommensarten. Falls jemand einiges an Vermögen und auch seitens der Pensionskasse eine hohe Rente bezieht, kann das teuer kommen. Der geschuldete Maximalbeitrag kann auf bis zu 24’800 Franken pro Jahr (Stand 2020) ansteigen.
Wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist, kann man sich die AHV-Beiträge sparen …
In solchen Situationen dürfte es sich lohnen, dass man seine Erwerbstätigkeit nicht ganz aufgibt, sondern wenigstens noch ein Teilzeitpensum aufrechterhält, ein AHV-pflichtiges Einkommen behält und auf diesem AHV-Beiträge bezahlt. Diese sind dann deutlich geringer.
Die allenfalls beträchtlichen AHV-Beiträge sparen kann man sich als Frühpensionierte ausserdem, wenn die Ehepartnerin oder der Ehepartner erwerbstätig ist, ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaftet und somit AHV-Beiträge leistet. Diese Beiträge müssen allerdings zusammen mit dem Arbeitgeber wenigstens 964 Franken pro Jahr ausmachen.
Bevor Sie sich definitiv entscheiden, in Frühpension zu gehen, empfehle ich Ihnen, sich an Ihre Ausgleichskasse zu wenden und anhand Ihrer konkreten Daten zum Vermögen und künftigen Renteneinkommen genau ausrechnen zu lassen, wie hoch Ihre allfälligen AHV-Beiträge bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters sind.
Unter Umständen fahren Sie dann je nach Situation besser, wenn Sie die verbleibenden Monate bis zum offiziellen AHV-Alter doch noch wenigstens in Teilzeit weiterarbeiten.
9 Kommentare zu «So sparen Frühpensionierte AHV-Beiträge»
Alle schimpfen über Abzocker und merken selber nicht, dass der heutige Rat zur Frühpensionierung genau derselben Geisteshaltung entspricht. Möglichst kleine Eigenleistung zum maximalen Ertrag.
„Alle“ ist masslos übertrieben.
Die meisten Menschen können sich eine Frühpensionierung gar nicht leisten, weil sie dafür viel zu wenig AHV erhalten würden, nichts geerbt und kaum Erspartes haben (weil der Lohn dafür nicht ausgereicht hat). Aus der zweiten Säule werden sie nur ein bescheidenes Zubrot erhalten.
Sie gehören nicht zu dieser Kategorie – also behalten Sie bitte die Unterstellungen an „alle“, die zu Ihrem persönlichen Wohlstand beigetragen haben, für sich.
Frühpensionierung = Abzocker ?!? Wer sich früh pensionieren lässt, macht einer anderen Person einen Arbeitsplatz frei. Die vorzeitige Pensionierung ist gesetzlich geregelt und damit legal. Die Rahmenbedingungen sind vorgegeben. Warum soll man das nicht nutzen, wenn man es sich leisten kann?
Wegen ein paar Monate würde ich mich nicht Frühpensionieren lassen. Wenn ich könnte, dann schon wegen 3-4 Jahren.
Der arbeitende Ehepartner muss noch 7 Monate eingezahlt haben. Da helfen auch die 964 Franken nicht!
Was zählt bei der Berechnung des AHV-Beitrags alles zum Vermögen? Gemäss Steuererklärung? Oder auch noch nicht ausbezahlte Summen aus der dritten Säule und Freizügigkeitskonten, die ja auf der Steuererklärung nicht erscheinen.
Sämtliche Einkommen wie Renten, Ueberbrückungsrenten, IV Renten, Kinderzulagen und Nebenerwerbe beider Ehepartner und das Vermögen aus der Steuererklärung werden zur Berechnung der AHV Beiträge beigezogen. Vorsorgekonten werden nicht berücksichtigt, die werden dann beim Auflösen automatisch versteuert. AHV Beiträge aus einem allfälligen Nebenerwerb können dann im Folgejahr wieder abgezogen werden.
Danke für die Antwort.
Scheint mir nicht ganz gerecht, aber gut für mich. (Dieses Mal; es war auch schon anders.)
Es gibt hier einen Online-Rechner, mit dem man sich die AHV-Beiträge berechnen lassen kann:
— https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV/Online-Rechner/Nichterwerbstaetige
Da geforderten Beiträge scheinen mir fair zu sein.