Wer zu spät kauft, verpasst die Dividende

Wann hat man als Aktionär Anspruch auf eine Gewinnausschüttung? Das sagt unser Geldberater.

Hat man als Privatanleger bei Dividendenperlen wie Novartis nicht primär Vorrang? Der Ausschüttungstermin ist entscheidend. Foto: Keystone

Ich habe am 3. März Novartis-Aktien gekauft. Die Auszahlung der Dividende war am 5. März. Warum bekomme ich diese Dividende trotzdem nicht? P.S.

Ich kann Ihren Gedankengang gut nachvollziehen: Sie hatten die Novartis-Papiere bewusst zwei Tage vor der Dividendenauszahlung erworben, weil Sie wahrscheinlich wussten, dass diese am 5. März 2020 erfolgt, was von den Unternehmen jeweils auch frühzeitig angekündigt wird und in ihrem Terminkalender als wichtige Daten für die Investoren vermerkt sind.

Dass Sie die Dividende trotz des Kaufs der Papiere noch vor der Dividendenausschüttung nicht erhalten, hat nichts mit den aktuellen Turbulenzen an den Finanzmärkten wegen der Corona-Krise zu tun, bei der einzelne Börsenfirmen auch schon ihre Generalversammlung verschoben hatten und deshalb keine Dividende auszahlten.

Novartis hat die Generalversammlung wie geplant Ende Februar, konkret am 28. Februar 2020, durchgeführt und die Ausschüttung beschlossen. Auch ohne Krisenlage hätten Sie die Dividende von Novartis in dieser zeitlichen Konstellation nicht bekommen. Sie haben zwar das Ausschüttungsdatum beachtet, nicht aber das sogenannte Ex-Datum und das Record-Datum.

Am Record-Datum, das von den Unternehmen auch kommuniziert wird, wird festgelegt, wer Anrecht auf eine Dividende hat. Nur wenn Sie am Record-Date, wie der Begriff meist in Englisch genutzt wird, Aktien einer Gesellschaft besitzen und diese geliefert sind, sind Sie auch dividendenberechtigt.

Am Ex-Datum werden die entsprechenden Aktien erstmals Ex Dividende – also ohne die Dividende – gehandelt werden. Folglich ist der Kurs an diesem Tag in der Regel tiefer, zum Teil um den Betrag der Dividende, manchmal auch mehr oder weniger. Der Ausschüttungstag, also im Fall von Novartis der 5. März 2020, ist der Tag, an dem die Aktionäre von der Börsengesellschaft ausbezahlt werden, die am Record-Date Anspruch auf Dividendenzahlung hatten – und zwar unabhängig davon, ob die Aktien noch im Depot sind oder bereits wieder verkauft wurden.

Sie sollten die entsprechende Aktie spätestens am Tag der Generalversammlung im Besitz haben.

Sie haben also den Fehler gemacht, dass Sie die Novartis-Aktien zu spät erworben hatten. Denn weil Sie die Titel am Record-Date noch gar nicht im Besitz hatten, waren Sie auch nicht dividendenberechtigt.

Wenn Sie sichergehen möchten, dass Sie eine Dividende wirklich erhalten, sollten Sie die entsprechende Aktie aus meiner Sicht spätestens am Tag der Generalversammlung im Besitz haben. Wenn Sie die Novartis-Papiere am 28. Februar 2020, am Tag der Novartis-GV, erworben hätten, als übrigens die Kurse wegen der Corona-Krise auch schon in den Keller gingen, hätten Sie einen Anspruch auf die Dividende gehabt, und diese wäre Ihnen am 5. März ausbezahlt worden.

Daher sollte man als Privatanleger bei Dividendenperlen wie Novartis nicht primär darauf schauen, wann der Ausschüttungstermin für die gewünschte Dividende ist, sondern der Termin der Generalversammlung, und dafür schauen, dass man die Papiere dann wirklich schon besitzt. So umgeht man die komplizierten Record-Date und das Ex-Datum und hat die Sicherheit, dass man eine Dividende der ausgewählten Börsengesellschaft auch tatsächlich bekommt.

Ein Trost für Sie ist immerhin, dass der Kurs am 28. Februar trotz des damaligen Börsengewitters noch höher war am 3. März, als Sie die Aktien kauften. Bei einem früheren Kauf hätten Sie im konkreten Fall zwar die Dividende erhalten, aber Sie müssten noch einen schlimmen Buchverlust verbuchen.

16 Kommentare zu «Wer zu spät kauft, verpasst die Dividende»

  • Panja Flöte sagt:

    Um es einfach wieder einmal zu erwähnen: — Dividendenstrategien sind umstritten und nicht erfolgreicher als andere Strategien.
    — Keine Einzelaktien kaufen, sondern ganze Märkte oder Themen (mit Hilfe von ETFs).

    • Kurt Seiler sagt:

      ETFs?
      Haben wir nicht gerade wegen den ETFs diese gewaltigen Ausbrüche nach oben und nach unten an der Börse?
      Ich denk mir, wer einen ETF kauft hat den einen nervöseren Finger auf der Maus.

    • Louis Deluigi sagt:

      Ganze Märkte könnte sich aber höchstens Warren Buffett leisten. Der setzt aber auf „Value Investing“ und spritzt dann aber das Ketchup auch mal daneben.

    • I. Bissig sagt:

      Wer genug Kohle hat, braucht keine ETFs, die jährlich ein paar Promille Rendite zwacken. Für Kleinstanleger sind ETF aber schon OK. Dann noch auf die Gebühren achten (also keine CH-Bank) und alles wird gut.

  • Rolf Winzeler sagt:

    Um es korrekt auszudrücken ist das Ex-datum für die Dividendenberechtigung massgebend. Wer vor Ex kauft hat Anrecht auf die Dividende auch wenn die Aktien am Recordate noch nicht im Aktienregister auf den Neuen Käufer eingetragen sind? Damit der Käufer trotzdem die Dividende erhält machen die Banken den korrekten Dividendenausgleich. Wer nach Ex kauft hat kein Anrecht auf die Dividende.

  • Anh Toàn sagt:

    Ist doch völlig egal ob man vor oder nach der Dividendenauszahlung (dem EX-Datum) gekauft hat, der Preis hat sich um den Dividendenabgang vergünstigt. (allenfalls nicht der volle Quellensteuerabzug oder so). Aber der Preis am ersten Handelstag EX-Dividende wurde halt auch noch von anderen Faktoren beeinflusst, darum sieht es vielleicht nicht so aus, als sei der Dividendenabgang mehr oder weniger 1/1 abgebildet, aber der ist Teil des neuen Kurses. (Gut, wenn Sie sich gefreut haben, dass Novartis plötzlich billiger ist, weil eben der Dividendenabgang eingepreist wurde, haben Sie sich falsch gefreut, aber nicht teurer gekauft, als wenn Sie mit Dividendenanspruch einen Tag früher gekauft hätten, da war’s um die Dividende teurer.

    • Kurt Seiler sagt:

      „Ist doch völlig egal ob man vor oder nach der Dividendenauszahlung (dem EX-Datum) gekauft hat,“
      Nein, in der Regel ist der Abschlag am ex-Tag meist grösser als die Dividende selbst.
      Am ex-Tag bekommt man die Dividende unversteuert.

      • Anh Toàn sagt:

        Wenn dies generell so wäre, wäre dies ja ideal um darauf zu spekulieren, was aber wiederum die Marge darauf massiv drücken würde. Man liest auch häufig, der Dividendenabgang werde oft innert ein paar Tagen wieder aufgeholt durch den Kurs. Beide Richtungen stellen in Frage, ob der Markt einen Dividendenabgang einpreisen kann, und daran habe ich keine Zweifel. Allenfalls kann die individuelle Steuersituation von einer vom Markt eingepreisten Steuersituation abweichen, mehr sehe ich da nicht.

      • Kurt Seiler sagt:

        @Anh Toàn
        Es gibt Spezialisten die handeln das tatsächlich.
        Für den Normalo geht das natürlich nicht auf.
        Aber trotzdem: eine Hoch-Divi-Aktie kurz vor dem ex-Tag zu kaufen ist nicht wirklich das sinnvollste.

      • Jürg Bühler sagt:

        Herr Seiler, wieso der Abschlag wegen der Verrechnungssteuer noch höher sein soll macht für mich keinen Sinn. Wenn schon müsste es kleiner sein, nämlich die Dividende minus die Verrechnungssteuer.
        Denn ansonsten würde es ja Sinn machen die Aktie vor dem ex-Datum zu verkaufen und dann am Tag drauf wieder zu kaufen (natürlich nicht bei den normalen CH Banken mit deren hohen Courtagen). Ein effizientert Markt würde also auf einen Abschlag bei genau Dividende MINUS VSt hinauslaufen.

      • Kurt Seiler sagt:

        @Bühler
        Nein, die Aktien eröffnen am ex-Tag ziemlich exakt minus Brutto-Dividende.
        Und haben halt auch häufig die Tendenz – meist bei hoher Divi – im Laufe des Tages noch etwas abzugeben.
        Und ja, das korrigiert sich schon mit der Zeit – kann aber etwas dauern.

  • Jean-Pierre sagt:

    Ja, wenn die Aktien unmittelbar nach der Dividende-Auszahlung gekauft werden, ist es besser, da die Aktien zu diesem Zeitpunkt normalerweise weniger kosten als der Dividenden Betrag eingebracht hat/hätte. Und Steuertechnisch ist es sowieso besser.

  • Jürg Bühler sagt:

    Ich wundere mich immer, wie heiss Schweizer Anleger auf die Dividende sind. Ist diese doch in den meisten Fällen zu versteuern, 35% Verrechnungssteuer wird gleich abgezogen, wenn der eigene Steuersatz tiefer liegt kann man die Differenz aber zurückverlangen.
    Aber zahlen tut man zumeist. So ist es eigentlich eher anzuraten, noch das ex-Datum abzuwarten und entsprechend tiefere einzusteigen. Wieso sollte man etwas bezahlen und dann gleich einen Prozentsatz (die „aufgelaufene Dividende) versteuern wollen?

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