Wie Sie bei US-Aktien Steuern vermeiden

Wer Wertpapiere von US-Unternehmen besitzt, läuft Gefahr, in den USA erbschaftssteuerpflichtig zu werden – und es droht eine Quellensteuer.

An der Entwicklung des US-Aktienmarkts kann man teilhaben, ohne direkt in einzelne Titel zu investieren. Foto: Getty Images

Kürzlich hatten Sie einen ETF empfohlen von Blackrock. Allerdings habe ich vom Problem der amerikanischen Erbschaftssteuer gelesen. Falls ich jetzt in den von Ihnen empfohlenen ETF investiere, muss ich dann damit rechnen, dass die amerikanische Erbschaftssteuer bezahlt werden muss? Vorausgesetzt natürlich, dass ich insgesamt über 60’000 US-Dollar in amerikanischen Titeln investiert habe. Blackrock ist eine amerikanische Firma, der von Ihnen empfohlene Fonds hat das Domizil in Irland und ist zu über 40 Prozent in amerikanischen Titeln investiert. Was muss beachtet werden, damit nicht in den USA Erbschaftssteuer bezahlt werden muss? U.B.

Die amerikanische Erbschaftssteuer kann für Anleger in der Schweiz tatsächlich zu einem Problem werden – auch dann, wenn weder der Verstorbene noch die Erben einen US-Pass haben. Auch in dieser Konstellation kann man unter Umständen US-erbschaftssteuerpflichtig werden, sofern der Nachlass Aktiven enthält, die als in den USA gelegen gelten.

Dazu zählt der amerikanische Fiskus Grundstücke in den USA, was noch nachvollziehbar ist, aber auch in den USA sich befindende bewegliche Güter sowie Aktien von US-Firmen und Anteile an Anlagefonds, falls der Fonds als Vehikel unter amerikanischem Recht inkorporiert wurde.

Immerhin gibt es, wie Sie in Ihrer Frage erwähnt haben, einen Freibetrag. Dennoch läuft man Gefahr, dass die Erben unter Umständen Probleme mit dem US-Fiskus bekommen, falls man im grossen Stil US-Aktien hält, die den Freibetrag übertreffen.

Elegant vermeiden kann man dieses Risiko, wenn man nicht direkt Aktien oder generell Wertpapiere von Gesellschaften mit Sitz in den USA hält, sondern in US-Papiere indirekt investiert. Das ist einfach möglich mittels Anlagefonds oder den von Ihnen angesprochenen Exchange Traded Funds, die passiv über einen Index wie den S&P-500-Index oder den Dow-Jones-Index, an den sie gekoppelt sind, in amerikanische Aktien anlegen.

Doch bei der Wahl des entsprechenden ETF- oder Fonds-Produkts lohnt es sich, darauf zu achten, wo genau der ETF oder der Anlagefonds domiziliert sind. «Schweizer Anleger, die an der Entwicklung des US-Aktienmarkts partizipieren möchten, sollten in Europa domizilierte ETFs und Fonds wählen, um sicherzustellen, dass sie nicht US-erbschaftssteuerpflichtig werden», sagt Claudine Sydler, Head Portfolio Management bei der auf ETF-Anlagen spezialisierten Hinder Asset Management auf meine Anfrage hin. Das Domizil des Fonds sei entscheidend – also beispielsweise Irland, Luxemburg, Schweiz – und nicht der Sitz des ETF-Anbieters, erklärt sie.

Die grossen US-ETF-Anbieter wie Blackrock, State Street und Vanguard haben für europäische Anleger neben ihren in den USA domizilierten und dort gehandelten ETFs – die an einer mit US beginnenden ISIN-Nummer erkennbar sind – ein grosses Angebot an in Europa domizilierten ETFs. Diese werden auch an der Schweizer Börse und anderen europäischen Handelsplätzen gehandelt.

Claudine Sydler: «Aus Quellensteuerüberlegungen am vorteilhaftesten sind bei Investitionen im US-Aktienmarkt ETFs mit Domizil Irland». Das habe damit zu tun, dass aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Irland und den USA der Fonds die Hälfte des Quellensteuerabzugs von 30 Prozent, also 15 Prozent, direkt zurückfordern kann.

Vor diesem Hintergrund können Sie ohne Sorgen wegen der US-Erbschaftssteuer oder der Quellensteuer in den erwähnten ETF von Blackrock mit Fondsdomizil Irland investieren.

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7 Kommentare zu «Wie Sie bei US-Aktien Steuern vermeiden»

  • Pan Flöte sagt:

    Gute Antwort von Martin Spieler. — Wenn man beim Schweizer Finanzdienstleister TrueWealth sein Geld investiert, muss man wissen, dass man sich ETFs mit Fondsdomizil USA ins Portfolio holt. TrueWealth macht das, weil diese ETFs besonders niedrige Verwaltungskosten haben. Ist zwar eine gute Idee für Lebendige, aber eine Quälerei für Erben.

    • Peter Rohner sagt:

      Sobald man Wertschriften mit Domizil USA erbt, müssen die Erben ein 31-seitiges Formular (Form 706) ausfüllen für die gesamte Erbmasse (also auch für Werte ausserhalb der USA).

      • Sandra Meier sagt:

        as you like: in Form 706 wird auf Seite 9 unterschrieben, der Rest sind Anhänge

        Aber falls Sie lieber nicht in US Aktien investieren wollen oder lieber nur über Fonds und ETFs will ich nicht behaupten, dies sei ein falscher Ansatz

      • Peter Rohner sagt:

        Ich habe gerade eben nachgesehen: Das Formular 706 hat inzwischen „nur“ noch 29 Seiten. Ja, man muss auf Seite 9 unterschreiben, aber die folgenden Anhänge sollte man auch ausfüllen, wenn sie relevant sind. Spass sieht jedenfalls anders aus:
        https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f706.pdf

  • Kurt Seiler sagt:

    Ganz ganz übel!
    Neben Nestle und Pharma hätte ich nur noch US-Aktien.
    … hätte.

  • Tobias sagt:

    Können Sie mal einen Artikel schreiben und erklären wie man die 15% quellensteuer aus den USA zurückfordern kann? Am besten mit link zu den Formularen und einem Anschauungsbeispiel.
    Die „anderen“ 15% erhält man ja mittels DA1 retour.
    Oder hat einer der Leser hier einen guten Input?

    Danke und Gruss

  • leue sagt:

    Bin kein Spezi und musste dieses nie selber machen, aber wie ich es verstehe:
    Ich bin ein Schweizer welcher in ZH wohnt = ein nicht Amerikaner welcher nicht in den USA wohnt = „Nonresident not a citizen of the USA“ = Form 706-NA = 2 Seiten …
    https://www.irs.gov/pub/irs-pdf/f706na.pdf

    Form 706 (not 706-NA) ist nicht für mich.

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