Was ist mit der Hypothek, wenn der Partner stirbt?

Wie man die Hypothek nach dem Tod eines Ehepartners schützt, ist eine komplexe Angelegenheit. Foto: iStock
Meine Frau und ich, beide 67 Jahre alt, besitzen je zur Hälfte ein Einfamilienhaus. Wir möchten eine langjährige Festhypothek abschliessen. Was passiert, wenn einer von uns beiden stirbt? Läuft die Festhypothek für den Überlebenden normal bis zum Ablaufdatum weiter, oder wird oder kann die Bank die Festhypothek auflösen und ein neues Angebot, mit entsprechend aktualisierter Tragbarkeitsrechnung, unterbreiten? F.C.
Wenn Sie oder Ihre Frau sterben, gehen einerseits Ihr Vermögen und anderseits auch Ihre Schulden auf Ihre Erben über. Das ist auch bei Immobilienbesitz so. Die Bank interessiert letztlich nur, ob die Hypothek nach einem Todesfall in der bisherigen Form noch tragbar ist oder nicht.
Damit würde sich die Frage stellen, wer in Ihrem Fall nach einem Todesfall von einem der beiden Ehepartner die Zinsen zahlen würde und ob einer der beiden Partner alleine überhaupt noch in der Lage wäre, die Zinslast zu tragen. Je nach Erbsituation müsste allenfalls eine Erbengemeinschaft die Zinsen berappen.
In jedem Fall dürfte die Bank aufgrund des Todesfalls die Hypothek überprüfen. Dabei kommt die Tragbarkeitsberechnung zum Zug. Bei dieser werden nicht die aktuell rekordtiefen Hypozinsen einbezogen, sondern ein deutlich höherer theoretischer Zins von rund 5 Prozent.
Der überlebende Partner oder die Erbengemeinschaft sollten in der Lage sein, die bestehende Hypothek auch auf der Basis dieses angenommenen, deutlich höheren Zinses tragen zu können. Ansonsten könnte die Bank verlangen, dass die Hypothek reduziert oder im schlimmsten Fall sogar ganz zurückbezahlt werden muss, falls die Tragbarkeit gar nicht mehr gegeben wäre.
Komplex ist die Ausgangslage bei einer Festhypothek. Die Tragbarkeit nach einem Todesfall muss auch da gegeben sein. Falls aber Sie oder Ihre überlebende Ehepartnerin gerne die allenfalls noch mehrere Jahre laufende Festhypothek auflösen möchten, weil die Wohnsituation verändert werden soll, sitzt man auf einer Vertragsverpflichtung, die nicht einfach erlischt.
Bei einer vorzeitigen Auflösung der Festhypothek muss der Bank eine Ablösegebühr bezahlt werden, die unter Umständen teuer werden kann. Darum sollte man sich vor einem Abschluss einer langen Festhypothek, die zwar Sicherheit gegen eine Zinserhöhung bringt, immer auch bewusst sein, dass man sich gegenüber der Bank während vieler Jahre bindet.
Schützen können Sie sich als Ehepartner, indem Sie die Fremdfinanzierung nur so hoch machen, dass der Hypothekarkredit auch nach einem Todesfall nur von einem der beiden Partner sicher noch getragen werden kann. Gerade bei grösseren Hypotheken rate ich daher, aufs Alter hin möglichst den Kredit zu reduzieren. Jüngere Paare können sich auch mit einer Lebensversicherung absichern.
Leider kann sich das Leben plötzlich dramatisch ändern.
Wenn man indes so wie Sie bereits im Rentenalter ist, macht das keinen Sinn mehr. Ich würde mir in Ihrer Situation genau überlegen, wie Sie Ihre Wohnsituation in der Zukunft gestalten möchten. Wenn Sie und Ihre Ehepartnerin sicher sind, dass Sie auch nach dem Tod des einen weiter im Wohneigentum bleiben möchten, können Sie sich eher mit einer Festhypothek binden, als wenn Sie sich vorstellen könnten – nach dem Tod des einen –, das Wohneigentum eher verkaufen zu wollen.
Veränderungen bei der Wohnsituation kann auch eine Krankheit nötig machen – und die Situation, dass einer der Partner in ein Pflegeheim muss. Leider kann sich das Leben plötzlich dramatisch ändern.
Auch lohnt es sich, eine finanzielle Auslegeordnung zu machen und frühzeitig den Kontakt mit der Bank zu suchen und in guten Zeiten berechnen zu lassen, ob Sie auch nach dem Tod des einen weiterhin auf die Hypothek zählen könnten oder nicht.
So sind Sie sicher, dass nach einem Todesfall zusätzlich zum Schmerz der Trauer nicht auch noch finanzielle Sorgen wegen der Hypothek dazukommen.
2 Kommentare zu «Was ist mit der Hypothek, wenn der Partner stirbt?»
Wenn man einen Bankberater hat und mit ihm das bespricht, hat man diesen Bericht nicht nötig. Vielleicht die Online-Abschliesser, die solche Geschäfte husch-husch machen?
Wobei: Sie sind hier vor die Wahl gestellt.
a) ab und an einen Bericht zu lesen, der einem auf ein mögliches Problem/Thema aufmerksam macht, das man klären und absichern muss (wenn man es nicht bereits getan hat), oder
b) Feststellen, dass die Bank das für einem geregelt hat. Realistisch gesehen ich aber ebendieser Jahrzehnte lang jährlich ein paar Prozent extra rüberschieben musste…
Wer zu Hypotheken die Bank (allein) fragt, zahlt gewaltig drauf.