Wie Sie unnötige Strafgebühren vermeiden

Wer sich nicht an Rückzugslimiten und Kündigungsfristen bei Bankkonten hält, riskiert eine hohe Gebühr.

Nicht nur am Bancomaten lauern Strafgebühren. Foto: Christian Beutler (Keystone)

Meine Bank droht ab dem Frühling mit einer happigen Strafgebühr von 2 Prozent. Sie nennt das Nichtkündigungskommission. Was ist das? Sind das Negativzinsen, die ich zahlen muss? Was kann ich dagegen tun? C.M.

Nein, Negativzinsen sind das nicht. Vielmehr handelt es sich bei der Nichtkündigungskommission um eine Gebühr, die von den Banken erhoben wird, wenn man beim Bezug von höheren Geldsummen die festgelegten Rückzugslimiten bei Konten und die Kündigungsfristen nicht einhält.

Ihre Bank ist mit dieser Massnahme nicht alleine. Andere Banken haben solche Gebühren bereits viel früher eingeführt, die Höhe der Gebühr aber in letzter Zeit deutlich angehoben. 2 Prozent sind tatsächlich happig, wie Sie schreiben – erst recht, wenn man bedenkt, dass Sie auf dem Sparkonto nur noch einen mickrigen Zins von 0,01 bis 0,05 Prozent erhalten.

Begründet wird die Nichtkündigungskommission mit den verschärften Liquiditätsvorschriften der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma). Diese verpflichtet die Banken in der Schweiz zur strengen Einhaltung der Kündigungsfristen und Rückzugsbestimmungen bei den verschiedenen Konten. Die Liquiditätsvorschriften der Finma haben das Ziel, zu verhindern, dass es im Fall einer Krisensituation aufgrund von schnellen Mittelabflüssen zur Illiquidität von hiesigen Bankinstituten käme. Die Banken müssen somit jederzeit genügend liquide Mittel für Krisenlagen haben.

Die Suppe müssen allerdings die Kunden der Banken auslöffeln.

Die Regulierung der Finma ist an sich sinnvoll. Die Suppe müssen allerdings die Kunden der Banken auslöffeln. Die Nichtkündigungskommission soll unabhängig von Krisensituationen abschreckende Wirkung haben. Sie will dafür sorgen, dass sich die Bankkunden wirklich an die Rückzugsmöglichkeiten halten. Ansonsten zahlt man die Gebühr, die noch weit höher ist als die in breiten Kreisen von Sparern umstrittenen Negativzinsen der Nationalbank.

Ebenso wie die Negativzinsen kann man auch die Nichtkündigungskommission mit ein paar einfachen Massnahmen ausschliessen. Erstens rate ich Ihnen, Ihre verschiedenen Konten und die darauf parkierten liquiden Mittel zu überprüfen und sich an die Limiten zu halten. Je nach Art der Konten haben Sie andere Rückzugslimiten und Kündigungsfristen.

Restriktiv sind die Bestimmungen bei Sparkonten und Spezialkonten mit mehr Zins. Es gibt eine einfach Faustregel: Je mehr Zins Sie von der Bank auf Ihrem Konto erhalten, desto strenger und begrenzter sind in der Regel die Rückzugslimiten. Bei Sparkonten darf man bei vielen Banken lediglich maximal 30’000 Franken innerhalb von 31 Tagen ohne Betragskündigung zurückziehen. Für Summen, die darüber liegen, beträgt die Kündigungsfrist 91 Tage.

Bei klassischen Privatkonten, die meist gar keinen Zins mehr abwerfen, hat man indes deutlich mehr Spielraum. Hier beträgt der verfügbare Betrag, den man innerhalb von 31 Tagen ohne Betragskündigung zurückziehen darf, 100’000 Franken, und die Kündigungsfrist für Beträge, die die Rückzugslimite übertreffen, beträgt nur 31 Tage.

Verbindlich sind aber die genauen Bestimmungen Ihrer Bank. Wenn Sie in nächster Zeit höhere Summen brauchen, empfehle ich Ihnen zweitens, eine Planung Ihres Finanzbedarfs vorzunehmen und allenfalls frühzeitig innerhalb der vorgegebenen Fristen eine Betragskündigung vorzunehmen. So bleiben Sie flexibel.

Falls Sie Gelder vom Sparkonto verwenden möchten, um bei Ihrer Bank Wertschriften wie Anlagefonds oder Aktien zu kaufen, und deshalb die Rückzugslimite mal nicht einhalten können, sind viele Institute kulant. Doch ist die diesbezügliche Praxis bei den Banken unterschiedlich. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer Bank.

Generell sollte man meines Erachtens nicht zu viel Geld auf dem Sparkonto parkieren. Besser ist es, das Kapital zu investieren. Denn so haben Sie die Chance, eine höhere Rendite zu erzielen, tragen allerdings ein mehr oder weniger hohes Anlagerisiko.

10 Kommentare zu «Wie Sie unnötige Strafgebühren vermeiden»

  • Panja Flöte sagt:

    Bei der ZKB sind folgende kostenlosen Rückzüge möglich:
    — Privatkonto: unbeschränkt
    — Sparkonto: 10’000 pro Monat

    Gerade die unbeschränkten Rückzüge beim Privatkonto finde ich wichtig, denn grössere Kapitalauszahlungen von der PK möchte ich zügig abheben und an der Börse investieren können (nämlich bei einem günstigen Online-Broker, nicht bei der teuren ZKB).

    • Julian H. sagt:

      Vorbildlich. Unbeschränkte Rückzugsmöglichkeit ist für Privat- und Verrechnungskonten ein absolutes Muss. Ich war mir der Problematik bis jetzt noch nicht bewusst, denn mein Problem ist meist eher der „absolute Nullpunkt“.

    • Tanka Glvavacevic sagt:

      @ Flöte: Wieso ein Sparkonto bei der ZKB unterhalten bei 0 % Zinsen, macht definitiv kein Sinn, ein Privatkonto mit uneingeschränkter Bezugsmöglichkeit heißt die Devise.

    • Fritz Kunz sagt:

      @ Pan Flöte: Bei einem mickrigen Jahreszins von gerade einmal 0.010% benötigt man definitiv kein
      Sparkonto, ein uneingeschränktes Privatkonto genügt vollends, somit erübrigen sich auch sämtliche sinnlosen Diskussionen.

  • Josef Marti sagt:

    Das Geld auf der Bank gehört rechtlich der Bank und nicht dem Kunden, das sollte man wissen. Ebenso sollte man sich bewusst sein, dass die Bank das Geld ihrer Kunden gar nicht hat, im Notfall muss sie sich das Geld bei einer anderen Bank pumpen wenn viele Kunden gleichzeitig oder kurz hintereinander viel abheben wollen.

  • Thomas Hartl sagt:

    Gelten diese Rückzugslimiten und Kündigungsfristen eigentlich auch noch, wenn die Bank ihrerseits die Konditionen verändert, beispielsweise den Zinssatz senkt oder gar Negativzinsen einführt?

  • Josef Marti sagt:

    Im Prinzip ein Skandal wie die Banken auf Pump leben während uns eingetrichtert wird man müsse sparen. Kein Wunder wird der CH Bünzli so zum Trotz zum weltweit grössten Schuldenmacher, wir sind mit Hilfe der Banken Weltmeister im uns gegenseitig anpumpen. Das ist wirklich verwerflich wenn man bedenkt wie dann wieder auf die unschuldigen Griechen geschimpft wird.

    • Anna Mayer sagt:

      @ J.Marti: Apropos „Bünzli“, von 130 Milliarden Franken im Jahr 2005 ist die Verschuldung des Staats im Jahr 2018 auf unter 100 Milliarden Franken gesunken.
      Die Schweiz ist damit eines der wenigen Länder in Europa, welche die „Konvergenzkriterien“ des Maastrichter Vertrages erfüllen. Dieser verpflichtet die Mitglieder der Europäischen Union (EU, die Schweiz ist nicht Mitglied) unter anderem, die Staatsverschuldung auf weniger als 60% des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu begrenzen.

  • Benno L. Tobler sagt:

    Ein neues Berufsbild entsteht beim Umgang mit den Schweizer Banken!
    „Gebührenberater“ oder in der Sprache der Banker „Banking-Expert Fee-Consulting“. Oder anders gesagt, mit REVOLUT als Smart-Phone-Banking zur Revolution.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.