Wohin mit dem Freizügigkeitsgeld?

Warum man bei der Anlage von Freizügigkeitsgeld auf Vorsorgefonds setzen sollte und was es dabei zu beachten gilt.

Lukrative Vorsorge: Bei Fonds sollten die Gebühren nicht die ganze Rendite auffressen. Foto: iStock

Ich werde bald meine Berufstätigkeit aufgeben und das Pensionskassenguthaben auf zwei Freizügigkeitskonti hälftig überweisen lassen. Eines der beiden Konti würde ich gern in Vorsorgefonds anlegen. Jede Bank hat ja ihre eigenen Fonds, welche mehr oder weniger teuer sind. Kämen da auch günstige Anlagen wie ETF infrage? Welche Institute bieten solche an? Das Geld kann längerfristig bis zehn Jahre angelegt werden. D.G.

Sie haben es richtig gemacht, dass Sie sich Ihr Freizügigkeitsgeld nicht nur auf ein, sondern auf zwei Konten auszahlen lassen. Das ist wichtig, wenn Sie das Geld später gestaffelt beziehen möchten. In vielen Kantonen sparen Sie dank einem gestaffelten Bezug einiges an Steuern. Nachträglich kann man ein Freizügigkeitskonto nicht mehr aufteilen. Darum ist es wichtig, dass man bereits beim Austritt aus der Pensionskasse an diesen Aspekt denkt.

Auch beim zweiten Punkt, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, kann ich Sie in Ihrem Vorhaben nur unterstützen: Es ist sinnvoll, dass Sie das Freizügigkeitsgeld nicht einfach nur auf dem Konto liegen lassen, wo es kaum mehr Zins abwirft, sondern das Geld in Vorsorgefonds investieren, die Ihnen deutlich höhere Renditechancen versprechen.

Wichtig sind dabei auch die Gebühren, denn diese fressen Ihnen einen Teil der Rendite weg. Über zehn und mehr Jahre macht der Gebührenunterschied für die Rendite und das Geld, das man letztlich ansparen kann, aufgrund des Zinseszinseffekts einiges aus. Darum halte ich es für wichtig, dass man Vorsorgefonds nutzt, die sich auch durch geringe Gebühren auszeichnen.

Klassische Exchange Traded Funds (ETF), wie Sie sie in Ihrer Frage erwähnen, können Sie dafür nicht verwenden. Die Anlagevehikel müssen den strengen Richtlinien für Vorsorgegelder entsprechen.

Möglich ist eine Anlage aber durch Vorsorgefonds, wie sie die meisten Banken im Angebot haben. Hier bestehen allerdings bei den Gebühren grosse Unterschiede.

Ich würde für Ihren Zweck einen passiv verwalteten Vorsorgefonds nutzen. Entsprechende passiv verwaltete Vorsorgefonds bekommen Sie bei der ZKB-Tochter Swisscanto, bei der Credit Suisse und bei Postfinance. Letztere bietet mit dem PostFinance Pension 75 zwar ein passives Vehikel an, dieses ist aber mit einer Gesamtkostenquote Total Expense Ratio (TER) von 0,97 Prozent deutlich teurer als das Konkurrenzprodukt von Swisscanto.

Auch der CSA Mixta-Index 75 der Grossbank Credit Suisse ist mit einer TER von knapp einem Prozent vergleichsweise teuer. Die ZKB-Tochter Swisscanto verrechnet bei ihrem Swisscanto Vorsorge Fonds 75 passiv vt chf mit einer TER von 0,42 Prozent weniger Gebühren.

Gebühren sind nicht alles. In diesem Fall sind die drei Fonds aber inhaltlich gut vergleichbar, deshalb kann man auch gut einen Gebührenvergleich vornehmen. Gerade bei Vorsorgefonds würde ich gezielt günstige Vorsorgefonds einsetzen, damit für Sie nach zehn oder mehr Jahren mehr Geld für Ihr Alter übrig bleibt.

20 Kommentare zu «Wohin mit dem Freizügigkeitsgeld?»

  • Tom Sivers sagt:

    Ich persönlich, kann den Vorsorgefund SZKB INDEXANLAGEN KAPITALGEWINN V der Schwyzer Kantonalbank sehr empfehlen. Keine Ausgabekommission und Verwaltungsgebühren von nur 0.35% inklusive Staatsgarantie. Der Anlagehorizont bei bis zu 100% Aktienanteil müsste aber schon mindestens 5-10 Jahre betragen. Risikobereitschaft „hoch“.

  • Panja Flöte sagt:

    Kann man sich das Freizügigkeitskapital bei der Beendigung der Berufstätigkeit wirklich auf zwei Freizügigkeitskonten überweisen lassen? Ich bezweifle das, den das würde sofort als Umgehung von zukünftigen Steuern enttarnt werden.

    • Panja Flöte sagt:

      Klar, bei einer Teilpensionierung kann man einen Teil des PK-Kapitals beziehen. Bei der ordentlichen Pensionierung später bezieht man dann den Rest (oder Teile davon) als Kapital. Dies ist vom Gesetz her erlaubt und spart Steuern.

      • Anh Toàn sagt:

        Bei Beendigung der Berufstätigkeit ist man meistens im Rentenalter, da wird das Kapital in eine Rente gewandelt oder zur freien Verfügung ausbezahlt.

        Anscheinend hat der Fragesteller hier schon lange vor dem Rentenalter genug verdient, er soll ja noch 10 oder mehr Jahre das Geld auf dem Freizügigkeitskonto lassen, das geht doch höchstens bis 70.

        Die PK’s dürfen nur bei Teilpensionierung einen Teil auszahlen, also wenn das Geld aus der 2. Säule rausgeht. Bei Überweisungen auf ein Freizügigkeitskonto bleibt das Geld in der 2ten Säule und es darf gem Art 12 FZV auf höchstens zwei Freizügigkeitseinrichtungen übertragen werden.

      • Paddy sagt:

        Ja man kann sein Freizügigkeitskapital splitten, aber nur bei der Auszahlung (Job-Aufgabe)
        Gemäss Artikel 12 der Freizügigkeitsverordnung darf die Austrittsleistung höchstens an zwei Einrichtungen übertragen werden. Indessen dürfen die Versicherten jederzeit die Einrichtung und auch deren Art – also Konto oder Police – wechseln. Das ist in der Regel auch kostenlos. Hierbei ist allerdings ein Bundesgerichtsurteil vom März 2010 zu beachten, welches das nachträgliche «Splitting» des Freizügigkeitsguthabens verbietet.
        VIAG ist ein Topanbieter

    • Werner Wenger sagt:

      Die Aufteilung bei Barauszahlung ist im jeweiligen Reglement festgelegt.

  • Anh Toàn sagt:

    „Klassische Exchange Traded Funds (ETF), wie Sie sie in Ihrer Frage erwähnen, können Sie dafür nicht verwenden. Die Anlagevehikel müssen den strengen Richtlinien für Vorsorgegelder entsprechen.“

    Man muss doppelte bis vierfache Gebühren an die Banken abdrücken, wenn die Kohle in der beruflichen Vorsorge ist: 0.97% TER bei der postfinance für ein passives Vehikel ist doch Wucher!

    Das stellt doch Ihre, sehr geehrter Herr Spieler, Ratschläge, möglichst viel in die PK einzuzahlen, wenn ich das so vereinfachen darf, zumindest in Frage.

    Ausserdem: Copy/paste vom VZ: „Die Kennzahl umfasst neben den Verwaltungs- und Marketinggebühren auch die Kosten für den Vertrieb und die Revision des Anlageprodukts.“

    „Nicht enthalten sind beispielsweise Transaktionsgebühren innerhalb des ETF.“

    • Anh Toàn sagt:

      Noch weiter vom VZ:

      „Nebst den Gebühren beeinflussen weitere Kriterien die Rendite eines ETF wie beispielsweise die Replikationsart. [Davon hängen die Transaktionskosten innerhalb des ETF ab]
      Eine tiefere TER sorgt daher nicht zwangsläufig für eine höhere Rendite. Der Vergleich von vier in der Schweiz gehandelten ETF auf den europäischen Aktienindex (Euro Stoxx 50) macht dies deutlich: Der UBS ETF EURO STOXX 50 wies 2018 trotz höchster Gesamtkostenquote von 0,15 Prozent eine bessere Rendite aus als anderen ETF mit einer tieferen Gesamtkostenquote. Die Renditen der untersuchten Fonds unterschieden sich 2018 um fast einen Prozentpunkt (siehe Tabelle).“

      Aber meinen Senf braucht keiner, vergleicht weiterhin TERs und vergesst, so total sind die expenses da nicht drin!

    • Peter sagt:

      Anh Toàn“möglichst viel in die PK einzuzahlen“ es geht darum, die Steuern von heute auf das Pensionsalter zu verschieben. Das ist vom Steuerbezüger (Gde, Kt, Bund) und der Volkswirtschaft her sinnvoll, denn auch im Alter braucht es Schulen, Spitäler, Strassen, Militär. Ansonsten ist es einfach Altersvorsorge, egal PK oder freies Vermögen. Die Altersvorsorge mit der PK wird durch die intertemporale Steuerersparnis etwas belohnt, dafür ist das Geld mehr zweckgebunden.

  • urs brand sagt:

    VIAC hat eine Lösung für die 2. Säule angekündigt. Wann genau diese kommt ist mir nicht bekannt.

    • Panja Flöte sagt:

      Ja, im Internet ist vom Frühling 2019 die Rede. Offenbar gibt es bei diesem Produkt Schwierigkeiten, denn sonst wäre es schon lange da (das 3a-Produkt ist bei VIAC eine grosse Erfolgsstory).
      http://startupszene.ch/2018/10/265/10-fragen-an-viac-ag/

      • Anna Mayer sagt:

        Dafür gibt es jedoch punkto Sicherheit einen grossen Unterschied: Bei der WIR-Bank, mit der die Viac zusammenarbeitet, sind Ihre Einlagen auf dem 3.-Säule-Konto im Konkursfall lediglich im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung bis maximal 100’000 Franken gesichert. Bei der ZKB hingegen gilt eine volle Staatsgarantie. Die Einlagen sind vollumfänglich durch den Kanton Zürich garantiert also auch Einlagen über 100’000 Franken.
        Die ZKB gehört zu den sichersten Banken überhaupt und ist somit weit sicherer als die WIR-Bank. Gerade bei Vorsorgegeldern, die auf dem Konto liegen, würde ich nicht nur auf die Performance achten, sondern auch auf die Sicherheit in einem Krisenfall.

      • Panja Flöte sagt:

        Ja, dies stimmt, wenn man sein Vermögen in Form von Bargeld hält und nicht in Wertpapieren (ETFs, Indexfonds). Wertpapiere sind ja bekanntlich Sondervermögen und gehören nicht zur Konkursmasse (und somit sind sie bei jedem Schweizerischen Bankinstitut absolut sicher). VIAC macht natürlich nur Sinn, wenn man mit Wertpapiere anlegen will.

    • urs brand sagt:

      Wieviel die Staatsgarantie der ZKB wert ist, wird sich wohl erst im Ernstfall zeigen. Man darf jedoch davon ausgehen, dass in diesem Fall nicht bloss die ZKB zum Problemfall wird, sondern noch weitere Banken. Wieviel dann wirklich an Bankkunden ausbezahlt werden kann dürfte die grosse Unbekannte sein. Zudem müssten wohl viele Kunden mit Wohnsitz Kanton Zürich gleich wieder in Form von Steuern die Staatsgarantie finanzieren.
      Darum das Geld nicht auf dem Konto liegen lassen sondern in Wertschriften investieren, damit die Staats- oder Bankgarantie gar nicht benötigt wird.

  • Nachdenklicher sagt:

    Immer, wenn ich von Freizügigfkeitskonten lese, platzt mir der Kragen. Hier die Anlagesicht, dort die Übergangsrente. Dabei sind die Freizügigkeitskonten ein sozialer Skandal erster Güte: 1. Keine Abgangsentschädigungen für Arbeitnehmer (selbst nach 40 Jahren) gemäss OR: 2. Keine Mindestzinsen auf Freizügigkeitskonten. 3. Fixe Ordnung der Begünstigten bei Freizügigkeitskonten zu Gunsten der gesetzlichen Erben, wenn keine Kinder da sind, „nur andere Angehörige“.

  • David Ricardo sagt:

    Korrigierend muss hier angemerkt werden, dass es FRZ-Stiftungen gibt, welche die individuelle Anlage in ETFs/Indexfonds oder auch Drittfonds zulassen, solange das Gesamtportfolio BVV-Bestimmungen entspricht.
    Hier erreicht man TER von ca. 50bps inklusive Kosten der FRZ-Stiftung und Depotbank.

    Gepoolte Vorsorgeprodukte sind in der Regel zu teuer. Neben dem Anlagevehikel müssen die Kosten der Depotbank hinzu gerechnet werden sowie jene der FRZ-Stiftung. Da sind individuelle Lösungen wie oben beschrieben günstiger.

    Ferner ist anzumerken, dass 75% Aktien wohl die wenigsten sich erlauben können. Denn das meiste Kapital ist zur Deckung von geplanten Lebenshaltungskosten bereits reserviert/verplant. Dieser Teil steht für Risikokapital nicht zur Verfügung.

  • Fred Haag sagt:

    Dies macht nur Sinn wenn man in absehbarer Zeit oder gar nie mehr arbeiten will. Was ist ein sinnvoller Anlagehorizont? Bericht schein mir sehr einseitig recherchiert.

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