So berechnen Sie Ihre 3.-Säule-Steuerersparnis

Oder: Warum es sich auch für Teilzeitarbeitende lohnen kann, den Maximalbetrag von 6826 Franken in die 3. Säule einzuzahlen.

Weniger Steuern, mehr Spielraum: Die 3.-Säule-Vorsorge sorgt für mehr Freiheiten im Rentenalter. Foto: iStock

Das steuerbare Einkommen meines pensionierten Mannes und mir beträgt etwas weniger als 50’000 Franken. Ich arbeite Teilzeit, mein voraussichtliches PK-Guthaben mit 64 beträgt nur 18’600 Franken wegen der Teilzeitfalle. Wir fragen uns, ob wir überhaupt eine Steuerersparnis hätten, falls ich noch den Maximalbetrag von 6826 Franken ab jetzt in die 3. Säule einzahlen würde. G.H.

Die steuerbegünstigte Vorsorge im Rahmen der 3. Säule hat zwei Vorteile: Sie verbessern für sich Ihre Altersvorsorge und Sie können noch im Erwerbsleben Steuern sparen. Der erste Aspekt ist aus meiner Sicht noch der wichtigere. Meines Erachtens sollte man die 3. Säule nicht nur wegen der Steuerersparnis nutzen, sondern in erster Linie mit dem Ziel, die eigene Vorsorge zu stärken.

Das ist in Ihrem Fall besonders wichtig, da Sie bisher nur ein geringes Pensionskassen-Guthaben ansparen konnten, weil Sie nur Teilzeit in einem kleinen Pensum gearbeitet haben und der Koordinationsabzug dazu geführt hat, dass nur sehr wenig vom Einkommen überhaupt über die Pensionskasse lief. Die Säule 3a hat den positiven Nebenaspekt, dass man die Einzahlungen jeweils im Folgejahr in der Steuererklärung beim Einkommen in Abzug bringen kann.

Aufgrund Ihres Einkommens, das unter 50’000 Franken liegt, hält sich der Steuerspareffekt tatsächlich in Grenzen. Wie viel der Effekt ausmacht, können Sie selbst im Internet anhand Ihrer konkreten Daten nachschauen. Die meisten Kantone bieten im Internet Steuerrechner an, mit denen Sie die Steuerbelastung je nach steuerbarem Einkommen und Vermögen ausrechnen können.

Ich habe Ihre Zahlen auf dem Steuerrechner des Kantons Zürich eingegeben. Dabei hat sich gezeigt, dass Sie zum Beispiel in der Stadt Zürich dank einer Einzahlung des Maximalbetrags für Angestellte mit Pensionskasse in die Säule 3a bei Ihrem bisherigen Einkommen immerhin pro Jahr knapp 800 Franken bei den Staats- und Gemeindesteuern sparen würden.

Allerdings müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie die Säule 3a später beim Bezug versteuern müssen. Dabei kommt aber ein reduzierter Satz zur Anwendung.

Da Sie weiter erwerbstätig sind und nur über eine reduzierte Altersvorsorge verfügen, halte ich es für sinnvoll, wenn Sie in den Ihnen bis zur ordentlichen Pensionierung noch verbleibenden Jahre, soweit für Sie möglich, den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlen. Mit diesem Schritt schaffen Sie sich für Ihr Rentenalter etwas mehr Spielraum und sparen schon jetzt noch während des Erwerbslebens doch immerhin noch einige Franken an Steuern.

13 Kommentare zu «So berechnen Sie Ihre 3.-Säule-Steuerersparnis»

  • Josef Marti sagt:

    Naja, die unzähligen Abzugsmöglichkeiten die dem tapferen Stimmvieh in unserem Steuersystem immer wieder aufgeschwatzt werden nützen wenig wenn man nur 50’000 verdient resp. Teilzeit arbeitet aber sonst zu wenig Vermögen hat.
    Das Steuersystem funktioniert am besten für Teilzeitler und Teilinvalide mit viel Vermögenserträgen.

  • Glück sagt:

    Geben Sie das wenige Geld ohne Reue aus.

    Die Finanzwirtschaft(ler) verteilen seit Jahrzehnten einfach das Geld um (Inflation & Minuszinsen, …). Ob man Verlierer oder Gewinner in dieser Umverteilungsmaschinerie ist, zeigt sich am Jahresende (nach Jahren) am „virtuellen Kontostand“. (Wer mehr hat, dem wird mehr gegeben …)

    Sie gehören mit Sicherheit nicht dazu.

  • Leo Schmidli sagt:

    1. Ganz einfach im Rahmen der Steuererklärung mit Easytax berechnen. Einmal die voraussichtliche Steuerbelastung mit dem vollen 3a-Abzug berechnen, einmal ohne. Die Steuerdifferenz ist die Steuerersparnis.
    2. Bei der Auszahlung fallen auch noch Steuern an.
    3. Es ist zu berücksichtigen, dass das Kapital langfristig gebunden ist.

  • Beat Zahnd sagt:

    Alternativ fährt man aber mit einem Einkauf in die PK beim noch arbeitenden Ehepartner besser. Falls dessen PK gut da steht und einen anständigen Umwandlunssatz bietet, könnte der PK Einkauf attraktiver sein. Diese Kapital kann dann bei der Pensionierung auch wieder mit einem Teilbezug von 25% bezogen werden, je nach PK auch mehr. Ausserdem ist man beim PK Einkauf nicht auf 6826 Franken limitiert. So kann eine noch höhere Steuerersparniss erzielt werden und gut PK’s verzinsen auch viel besser als 3a’s

  • Bernhard Tschudi sagt:

    Man müsste für Leute mit geringem Einkommen beifügen, dass der Abzug für Beiträge an die Säule 3a maximal 20% des Erwerbseinkommens betragen darf. Man kann also den Maximalbetrag von CHF 6826 erst ab einem Jahreseinkommen von CHF 34’130 abziehen. Darunter darf man nur maximal 20% des Jahreserwerbseinkommens abziehen. Das steht leider in den verschiedenen Informationen der Banken und der Steuerbehörden nirgends klar formuliert. Aber die Steuerkommissäre/innen übersehen es nicht!

    • Hochreutener sagt:

      So ein Quatsch. Die 20% betreffen nur Selbständigerwerbende.

      • Bernhard Tschudi sagt:

        Stimmt leider nicht , Herr Hochreutener. Auch unselbständig Erwerbende dürfen höchsten 20% ihres Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Die Korrektur erfolgt spätestens bei der Einschätzung. Habe das mehrmals so erlebt. Problematisch ist eben, dass dies nirgends so steht.

      • winner sagt:

        Kann es sein, dass das je nach Kanton unterschiedlich ist? Ich fiel wegen Krankheit während 10 Monaten praktisch vollständig aus und konnte nur ein Einkommen von rund CHF 12’000 generieren (nur kurze Lohnfortzahlung, keine Taggeldversicherung). Der Abzug des Maximalbetrages wurde anstandslos gewährt. Laut einem befreundeten Treuhänder muss das steuerbare Einkommen über dem Maximalbetrag liegen; es geht also nicht, nur CHF 4’000 steuerbares Einkommen zu deklarieren und dann den Maximalbetrag für die 3. Säule abzuziehen.

      • winner sagt:

        Ergänzung: unselbständig Erwerbende dürfen maximal 20 % des Erwerbseinkommens in die 3. Säule einzahlen, wenn sie nicht einer PK angeschlossen sind. Wer angestellt ist und Pensionkassenbeiträge einzahlt (auch kleine!), darf in jedem Fall den Maximalbetrag in die 3. Säule einzahlen, sofern das steuerbare Einkommen höher ist als der Maximalbetrag.

  • Martin sagt:

    Endlich einmal ein Geldblog mit realistischen, weit verbreiteten Zahlen. Sonst kommen immer Frührentner mit Eigenheim und einer halben Kiste flüssig vor.

    Dieses Beispiel mit 50′ Einkommen und 20′ in der PK ist sehr weit verbreitet. Es zeigt, dass die 3. Säule nur jenen hilft, die gar keine Hilfe nötig hätten.

    Steuerfuss senken hiesse die sozialverträgliche Lösung.

  • Roger Pfister sagt:

    Geben sie das Geld aus, solange sie noch was davon haben. Sparen sie es nicht für die Zeit auf, bei der sie eh nichts mehr machen. Was bringt es Ihnen, dass ganze Leben zu sparen um dann 3 Montage Ihre Pflegekosten zu bezahlen?
    Wenn sie nicht mehr als 1 Million bis zu Ihrer Pension zusätzlich auf die Seite bringen können, dann lohnt es sich nicht zu sparen, weil der Staat Ihnen das Geld sowieso gibt. Also Leben sie, seien sie nicht Dumm.

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