Wann sich eine Lohnausfallversicherung lohnt

Wer angestellt ist, erhält bei Krankheit und Unfall weiter seinen Lohn – Selbstständige müssen selber schauen.

Krank? Kein Problem! Ohne Versicherung ist das Ausfallsrisiko für Selbstständige zu hoch. Foto: iStock

Könnte mein Sohn bei Abschluss einer Lohnausfallversicherung nicht besser schlafen? Einem meiner Söhne wurde nach zehnjähriger erfolgreicher Tätigkeit völlig unerwartet gekündigt. Er war zwei Jahre arbeitslos, bis er nun eine selbstständige Tätigkeit gefunden hat. Mein anderer Sohn mit Familie arbeitet bei einer Bank. Ich habe ihm geraten, auch eine Lohnausfallversicherung abzuschliessen. Wie sehen Sie das? M.F.

Wenn man als unselbstständig erwerbender Arbeitnehmer gekündigt wird, hat man bereits eine Versicherung, die den Lohn wenigstens zu einem Teil ersetzt: nämlich die Arbeitslosenversicherung.

Diese hat bei einigen Leuten zu Unrecht einen schlechten Ruf: Man will allenfalls nicht arbeitslos sein und sich bei der Arbeitslosenversicherung melden, da dies einige Leute mit Sozialhilfe verwechseln. Doch anders als die Sozialhilfe, ist die Arbeitslosenversicherung, wie es der Name sagt, eine Versicherung.

Man zahlt mit seinen Lohnabzügen monatlich einen Beitrag und ist für den Fall versichert, dass man seine Stelle verliert und nicht gleich eine neue Arbeit findet. Die Arbeitlosenversicherung ist eine gute Überbrückung, um sich beruflich neu zu orientieren und eine andere Erwerbstätigkeit zu finden.

Etwas anders ist es, wenn man sich gegen Lohnausfall im Falle von Krankheit und Unfall versichern möchte. Als nicht selbstständig Erwerbender braucht man das aus meiner Sicht nicht, da man als Arbeitnehmer vom Arbeitgeber bereits recht gut gegen den Lohnausfall abgesichert ist.

Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin während einer begrenzten Zeit den Lohn zahlen, falls dieser krank ist. Um dieses Risiko tragen zu können, versichern sich Arbeitgeber in der Regel mittels einer Police. Als Arbeitgeber ist man somit bereits abgesichert.

Wichtig ist eine Lohnausfallversicherung aus meiner Sicht indes für selbstständig Erwerbende. Wenn man als Selbstständiger krank wird oder einen Unfall hat, kommt der Lohn anders als bei Angestellten nicht einfach trotzdem am Monatsende rein. Man kann unter Umstände Aufträge nicht mehr ausführen und verliert vielleicht sogar Kunden und hat keinen Lohn mehr.

Für Selbstständige ist diese Situation prekär. Darum halte ich es für wichtig, dass man sich als selbstständig Erwerbender gegen Lohnausfall gut versichert. Alle grossen Versicherer haben entsprechende Angebote.

Wichtig ist ein solcher Versicherungsschutz für Ihren ersten Sohn, der nach seiner Arbeitslosigkeit nun selbstständig tätig ist. Ihm würde ich eine Lohnausfallversicherung für den Fall von Unfall oder Krankheit empfehlen. Denn als selbstständig Erwerbender muss er nun selber dafür besorgt sein, dass er gegen krankheits- und unfallbedingten Lohnausfall versichert ist.

Absichern sollte er sich einerseits gegen Invalidität, da die Rente, die man in einer solchen Situation von der IV erhält, nicht reicht, um den bisherigen Lebensstandard zu decken. Anderseits sollte er sich gegen den auf zwei Jahre befristeten Lohnausfall bei Krankheit und Unfall versichern. Möglich ist das mittels einer Krankentaggeldpolice. Die zahlt in der Regel während 720 Tagen 80 Prozent des Lohns.

Aus meiner Sicht lohnt es sich, wenn man sich von einem Versicherungsexperten beraten lässt und eine Lösung ausarbeiten lässt, welche die individuellen Voraussetzungen berücksichtigt. Zusätzlich würde ich bei mehreren Anbietern Offerten einholen. Dann kann Ihr Sohn vergleichen und das für ihn optimale Angebot nutzen.

Wichtig ist aber, nicht nur auf die Prämien zu schauen, sondern auch die Leistungen genau zu vergleichen. Es nützt einem nichts, wenn man eine tiefere Prämie hat, der Anbieter aber erst ab einem Arbeitsunfähigkeitsgrad von 50 Prozent überhaupt Taggeld bezahlt.

11 Kommentare zu «Wann sich eine Lohnausfallversicherung lohnt»

  • Anh Toàn sagt:

    Fällt ein selbständiger Kleinunternehmer aus, fehlt ihm der Umsatz, nicht nur der Lohn, und werden die Kunden nicht bedient, bedienen sie sich woanders und sind weg für die Zukunft.

    Fällt in einem Kleinunternehmen der Unternehmer aus für längere Zeit, ist das Kleinunternehmen tot.

    Ein Kleinunternehmer, welche Sicherheit möchte wie ein Arbeitnehmer, sollte Arbeitnehmer bleiben.

    • Josef Marti sagt:

      Naja mit der Sicherheit des Arbeitnehmers ists auch nicht weit her, der kann jederzeit grundlos nach Belieben auf die Strasse gestellt werden. Für eine missbräuchliche Kündigung ist er beweisbelastet.

  • Anh Toàn sagt:

    „Aus meiner Sicht lohnt es sich, wenn man sich von einem Versicherungsexperten beraten lässt“, Fragen Sie Ihren Versicherungsberater, ob sie eine Versicherung brauchen, den Metzger, ob sie Fleisch essen sollen und das Wellness Center, ob Entspannung wichtig sei. Versicherungsexperten sind Experten im Verkaufen von Versicherungen.

  • D. Meier sagt:

    Vielleicht hätte man zur Beantwortung der Frage doch einen Versicherungsspezialisten fragen sollen. Wichtig zu erwähnen ist vor allem die Wartefrist, nach welcher eine Lohnausfallversicherung bei Krankheit oder Unfall erst bezahlen muss. Diese kann individuell gewählt werden und beeinflusst massiv die Jahresprämie!

    • Werner Wenger sagt:

      Fortsetzung: die Wartefrist ergibt sich aus der Zeit, für die der eigene Notgroschen reicht, um die laufenden Kosten ohne Kreditaufnahme leisten zu können. Spezialisten der Krankenkasse oder der Kranken- und Unfallversicherungen kennen diese Problematik und finden die optimale Lösung. Wer behauptet, die würden sowieso eine teure Police aufschwatzen ist im Irrtum. Die wollen, dass der Versicherungsnehmer zufrieden und wirtschaftlich optimal geschützt ist und dass die Risikoabdeckung also die Geschäftsbeziehung viele Jahre bestehen bleibt.
      PS: ich bin Pensionär und habe somit keinen Versicherungsbedarf und war und bin kein Versicherungsmakler. Ich war nur Nutzer dieser Einrichtung.

  • Anh Toàn sagt:

    Gerade im Bereich der Taggeldversicherungen wird jedem Neuunternehmer eine Versicherung abgedrückt, die nicht „versichert“: Lohnausfall im Krankheitsfall gibt es, leider wurde der Unternehmer nicht krank, aber fand zu wenig Kunden, da hatte er auch keinen Lohn. Wäre er doch nur krank geworden, er hätte einen Lohn gehabt.

    Ein Kleinunternehmer braucht so viel Liquiditätsreserve, dass er solange ausfallen kann wie das geht, ohne seine Kundschaft zu verlieren.

    Was er braucht als Versicherung ist die der langfristigen, massiven Risikos, die Erwerbsunfähigkeit: Ganz generell ist in der Schweiz dauernde Erwerbsunfähigkeit wegen Krankheit (Invalidität) oft unterversichert: das gilt für wegen Elternaufgaben nur gering Erwerbstätige, für Studenten, für Selbständige.

    • Anh Toàn sagt:

      Nochmal der Unterschied: Bei einer Taggeldversiucherung geht es um 3 Tage (dann ist es sehr teuer, man kann 30 oder 60 Tage Wartefrist vereinbaren) -2 Jahre: Bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geht es um den Rest des Lebens:

      Eine junge Coiffeuse mit zwei Teilzeitangestellten fällt für 6 Monate aus: Ihr Geschäft ist tot, garantiert, die Miete, Löhne, Sozialabgaben laufen weiter aber das Geschäft nicht richtig ohne sie. Daran ändert eine Taggeldversicherung gar nichts, sehr wahrscheinlich geht sie in Konkurs. Das ist nicht so schlimm, die hat noch lange Zeit wieder zu arbeiten und Geld zu verdienen. Aber passiert etwas, dass sie hindert, irgendwann wieder Geld zu verdienen, hat sie eine IV Minimalrente + Ergänzungsleistungen bis ans Lebensende.

  • Jan Holler sagt:

    Diese Versicherungen sind alle ein Witz. Die Karenzfrist ist mehrere Monate und die Leistungsdauer meist auf ein, max. 2 Jahre begrenzt. Dafür zahlt man als Selbstständiger pro Jahr, wenn man einen genügend hohen Lohn versichern will, netto fast einen ganzen Monatslohn. Ich hatte vor 20 Jahren auch eine solche Versicherung abschliessen wollen. Habe den Versicherungsvertretern nach Vorlage der Offerte die Tür gewiesen, die Angebote waren samt und sonders eine Frechheit. Brauche nur 8 – 12 Jahre (je nach versichertem Lohn) die Prämie zu sparen und kann mir dann die Leistungen selber auszahlen und zwar vom ersten Tag des Unfalls an und nicht erst nach 60 oder 90 Tagen Wartezeit.

  • Anh Toàn sagt:

    „Gemäss Gesetz muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer weiterhin während einer begrenzten Zeit den Lohn zahlen, falls dieser krank ist.“ In der Schweiz ist die gesetzliche Lohnzahlungspflicht des Arbeitgebers ziemlich beschränkt, kürzer als die Wartefristen der Krankentaggeldversicherungen:

    OR 324a Abs. 2

    „Sind durch Abrede, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag nicht längere Zeitabschnitte bestimmt, so hat der Arbeitgeber im ersten Dienstjahr den Lohn für drei Wochen und nachher für eine angemessene längere Zeit zu entrichten, je nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und den besonderen Umständen.“

    Mehr als zwei bis höchstens drei Monate gibt es selbst bei einem Arbeitsverhältnis das über 10 Jahre dauerte nicht zwingend vom Gesetz, nur vereinbart im Vertrag.

  • Sander sagt:

    Martin Spielers Kommentar unterschlägt allerdings einen ganz entscheidenden Punkt:
    Die meisten Selbstständigen können gar keine solchen Versicherungen abschliessen, weil keine Versicherung sie versichern wird.
    BMI über 24? In den letzten fünf Jahren eine Operation? Irgendwelche Fälle erblicher Krankheiten in der Familie? Älter als 30? Dann kann man von Anfang an davon ausgehen, dass einem der Versicherungsantrag abgelehnt wird. Habe ich selber erlebt.
    Ein bekannter von mir der in der entsprechenden Abteilung eines grossen Versicherungskonzerns arbeitet hat mir erzählt, dass bereits die Selbstständigkeit an sich als Negativpunkt einberechnet wird (weil Selbstständige länger und härter arbeiten und öfters Burn-Outs haben, scheinbar.)

    • André A. Perret (Kanada) sagt:

      @ Sander: Ich, seit 1986 Selbsterwerber, damals 49-jährig, BMI von 29, nie operiert, Vater im selben Alter an Leukemie gestorben,, erhiehlt auf den ersten Antrag eine Lohnausfallversicherung im Wert von C$4,000/Monat für bis zu 3 zahlenden Jahre, mit einer von mir gewählten Karenzzeit von 60 Tage (Unfall) oder 90 Tage (Krankheit). Prämie pro Monat C$149.94, und die bezahle ich immer noch als jetzt knapp 70-jähriger (die Versicherung hat mir soeben zugesagt die Policegütigkeit noch bis zu meinem 75. Gerburtstag zu verlängern).
      Ich habe zwar mein Lebenlang nie eine Versicherung „einlösen“ müssen (weder Auto-, Haus-, Professionelle Haftpflichtversicherungen) und hoffe es auch mit dieser nicht zu müssen 😉
      Also, long story short, es kommt immer auf den Antragsteller draufan.

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