Sind Genossenschafts-Investitionen sicher?

Nur Genossenschafter profitieren von hohen Zinsen: Siedlung der Gewobag in Zürich-Höngg. Foto: PD
Unsere Genossenschaft Gewobag hat eine Einlagenkasse, mit welcher eine hohe Eigenfinanzierung der Liegenschaften angestrebt werden soll. Da ein anständiger Zins von 2 Prozent geboten wird, bin ich geneigt, einen Teil meiner ausbezahlten Pensionskassengelder, welche ich die nächsten fünf Jahre sicher nicht brauche, dort zu investieren. Meiner Meinung nach wäre eine solche Investition als sehr sicher zu beurteilen. Meine Frau ist da etwas skeptisch. Wie sehen Sie das? E.F.
Die Gewobag gehört zu den grösseren Wohnbaugenossenschaften der Schweiz, wurde während des Zweiten Weltkriegs von Gewerkschaftsmitgliedern in Zürich gegründet und besitzt über 2000 Wohnungen in sechs Zürcher Agglomerationsgemeinden.
Um auch künftig Neu- und Umbauten finanzieren zu können, ist die Genossenschaft auf Kapital angewiesen. Deshalb schreibt das Reglement vor, dass jeder Genossenschafter zur Übernahme von mindestens einem Genossenschaftsanteil von 1000 Franken verpflichtet ist.
Zusätzlich betreibt Ihre Genossenschaft eine Einlagenkasse, bei welcher Genossenschafter wie Sie zinstragend anlegen können. Es darf also auch mehr Geld eingebracht werden als nur für die Pflichtanteile, was sich durchaus lohnt, wie Ihre Frage zeigt. Denn wo werden momentan noch zwei Prozent bezahlt? Mit dieser Verzinsung ist die Depositenkasse Ihrer Genossenschaft attraktiv.
Allerdings schreibt das Reglement auch vor, dass das Anteilkapital nur verzinst werden kann, «wenn das Rechnungsergebnis dies gestattet und die gesetzlich vorgeschriebenen Fondseinlagen und Abschreibungen vorgenommen wurden». Der Zins könnte auch gekürzt werden.
Doch darin sehe ich nicht das Kernrisiko für Ihr Vorhaben. Ein erhöhtes Risiko besteht andernorts: Die Depositenkasse Ihrer Genossenschaft ist, wie es der Name sagt, keine Bank. Immer, wenn man jemandem sein Erspartes anvertraut – erst recht, wenn es Vorsorgekapital ist –, sollte man sich genau überlegen, was mit dem Geld passiert, falls irgendetwas schiefgeht.
Ich stufe Ihre Genossenschaft als solid ein, dennoch kann man wie bei jeder Unternehmung oder jeder Vereinigung für die Zukunft auch eine negative Entwicklung nie vollständig ausschliessen. Weil die Depositenkasse keine Bank ist, können Sie im Krisenfall nicht auf die gesetzliche Einlagensicherung vertrauen. Im Konkursfall, den ich allerdings nicht erwarte, laufen Sie Gefahr, dass Sie einen Teil Ihres Geldes oder sogar alles abschreiben müssten.
Immerhin haftet aber für die Einlagen in der Depositenkasse die Genossenschaft mit ihrem ganzen Kapital, was einiges ist. Bei einer Bank sind im Konkursfall maximal 100’000 Franken pro Kunde gesichert. Bei der Zürcher Kantonalbank haftet der Staat gar für die gesamten Einlagen. Dafür bekommen Sie bei dieser und auch bei den übrigen Banken kaum mehr Zins auf Ihrem Sparbatzen.
Bei Ihrer genossenschaftlichen Einlagenkasse fahren Sie deutlich besser, aber für Sie bleibt punkto Sicherheit ein Restrisiko. Angesichts des hohen Zinses würde ich durchaus einen Betrag bei der Kasse anlegen, würde aber diesen nicht zu hoch wählen, da es sich um Ihr Alterskapital handelt. Sie sollten sich also genau überlegen, wie viel Risiko Sie eingehen wollen und können, und nur einen Betrag investieren, den Sie im zwar wenig wahrscheinlichen, dennoch aber nie ganz ausschliessbaren schlimmsten Fall ganz oder teilweise verlieren könnten.
Dass Sie überhaupt Geld bei der Genossenschaft zu einem derart hohen Zins platzieren können, ist ein Privileg: Dieses steht nur den Genossenschaftern wie Ihnen offen – alle anderen müssen sich mit den mickrigen Zinsen auf dem Sparkonto zufriedengeben oder Anlagemöglichkeiten nutzen, die noch deutlich höhere Risiken beinhalten.
7 Kommentare zu «Sind Genossenschafts-Investitionen sicher?»
Gesunde Genossenschaften kommen heute deutlich günstiger zu Geld als 2%.
Diese Aktion von Gewobag ist irgendwie faul und nicht nachvollziehbar. Ausser man (der Vorstand?) wollte gewissen genossenschaftseigenen Vermögenden lukrative Anlagemöglichkeiten bieten. Das würde allerdings dann der Rest der Genossenschafter berappen müssen, sie zahlen zu viel für Fremdkapital.
Nö, glaube ich nicht. Klingt für mich nach einem vertrauenswürdigen Angebot.
Genossenschaften arbeiten nicht gewinnmaximiert, drum können sie den Genossenschaftern einen schönen Zins auszahlen (der ja von den Mieteinnahmen kommt), andererseits können die Genossenschaften nicht unbeschränkt Kapital bei den Banken aufnehmen.
Natürlich würde ich nur einen kleinen Teil meines Geldes so anlegen. Den Rest natürlich wie immer in ein Weltportfolio mit einem grossen Aktienanteil (durchschnittliche Rendite hier 5–7% jährlich).
Hä? Warum sollte eine Genossenschaft 2% bezahlen, wenn es zehnjährige Hypos für etwa 0.75% gibt? Weil sie keine Hypo für 0.75 bekommt, nur Trottel findet, die darauf hoffen, sogar zwei Prozent zu bekommen.
Zahlt die 2% an einzelne Genossenschafter, die ihr dafür Geld zur Verfügung stellen, würde ich als Genossenschafter, der nicht soviel zum Anlegen hat bei dieser Genossenschaft, klagen: Ist diese Genossenschaft nicht fast pleite, ist das Zahlen von 2% Zins eine Bevorzugung dieser Genossenschafter, Veruntreuung von Genossenschaftskapital, auf alle Fälle verboten: Nur wenn die nicht billiger Geld bekommen kann, darf die so viel zahlen, aber dann würd ich es der lieber nicht leihen.
Zweck einer Wohnbaugenossenschaft ist günstiger Wohnraum: Zahlt die Vorzugszinsen an Zinspickler, wird ihr Wohnraum teurer, die G3enossenschafter/Mieter müssen dies bezahlen: Mit zu hohen Zinsen an Kapitalgeber wird der Zweck der Genossenschaft unterlaufen, die errhalten die Gewinne statt dass diese an die Genossenschafter weiter geleitet werden.
Entweder diese Genossenschaft hat massive finanzielle Probleme oder das Angebot ist ungetreue Geschäftsführung, Veruntreuung.
Allenfalls kann die Genossenschaft 2% zahlen für nachrangige Anleihen, die erst nach den ordentlichen Hypos der Banken bedient würden: Dann ist der bessere Zins gerechtfertigt durch höheres Risiko, und der Gesamtzinsaufwand kann kleiner sein, da die Hypos im ersten Rang zu einem tieferen Zins zu erhalten sind.
„Allerdings schreibt das Reglement auch vor, dass das Anteilkapital nur verzinst werden kann, «wenn das Rechnungsergebnis dies gestattet und die gesetzlich vorgeschriebenen Fondseinlagen und Abschreibungen vorgenommen wurden». “
Wirtschaftlich geht es bei dieser Anlage um „haftungstragendes“ Eigenkapital der Genossenschaft, es ist keine Veruntreuung, die Hypos der Banken würden vorgängig bedient, hat die Genossenschaft nichts mehr, gibt’s einen Konkursverlustschein für diese Einlage: Dafür halte ich 2% nicht ausreichend, Warteck Invest oder Mobimo haben Dividendenrenditen über 3%: Letztlich ist aber zur Beurteilung des effektiven Risikos massgebend, wie hoch die Immobilien der Genossenschaft mit Hypos belastet sind. Ist dies viel weniger als bei Warteck Invest kann 2% „ok“ sein.
Die 2% sind kein Zinszahlungsversprechen, es ist eine Begrenzung des Anteils am Gewinn, der versprochen wird:
„Allerdings schreibt das Reglement auch vor, dass das Anteilkapital nur verzinst werden kann, «wenn das Rechnungsergebnis dies gestattet und die gesetzlich vorgeschriebenen Fondseinlagen und Abschreibungen vorgenommen wurden». “
sagt nichts anders, als dass es nur dann eine Ausschüttung, wenn etwas (Gewinn) übrig ist, was bei Aktiengesellschaften als Dividende ausschüttbar wäre. Aber höchstens 2%.
Es heisst ja von Experten. Wenn die Genossenschaft ein gut gefülltes Konto vorweisen kann, ist sie bei Verhandlungen mit den Banken gestärkt. Statt nur wenige Franken auf dem Konto. Das ist der Grund, warum es gut ist für die Genossenschaft, guten Zins zahlen, gefülltes Konto vorweisen.