Lohnt sich eine zusätzliche PK-Einzahlung?

Zinsen, Risiken und Liquidität: Bei PK-Einzahlungen sollten die Bedingungen stimmen. Foto: iStock
Ich habe dieses Jahr einmalig die Möglichkeit, maximal 57’000 Franken in meine PK einzuzahlen. Mein Mann und ich können diesen Betrag problemlos begleichen und damit massiv Steuern sparen. Mein Mann hat bei seiner PK selber bereits maximal einbezahlt. Müssen wir irgendetwas beachten? Wir sind beide 49 Jahre alt, berufstätig und haben keine Kinder. E.S.
Freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse haben aus meiner Sicht viele Pluspunkte. Der wichtigste besteht darin, dass Sie Ihre Vorsorge fürs Alter stärken: Sie würden nach der Pensionierung eine höhere Rente bekommen oder im Falle einer Kapitalauszahlung mehr Geld für Ihr Alter zur Verfügung haben. Zusätzlich verbessern Sie die Risikoleistungen, wenn Sie invalid würden oder im Todesfall.
Ein weiterer Pluspunkt, den Sie erwähnen, ist die Steuerersparnis. Da Sie die freiwillige Einzahlung im Folgejahr in der Steuererklärung in Abzug bringen dürfen, müssen Sie deutlich weniger an den Fiskus abliefern.
Noch mehr Steuern sparen könnten Sie, wenn Sie die Einzahlungen auf mehrere Jahre verteilen würden. Sie könnten die Progression brechen, um während mehrerer Jahre in den Genuss tieferer Steuern zu kommen. In Ihrem Fall würde ich daher auch diese Möglichkeit genau prüfen und sich den Steuerspareffekt ausrechnen lassen.
Bevor Sie eine freiwillige Einzahlung in die Pensionskasse tätigen, sollten Sie abklären, wie solid Ihre Kasse dasteht. Generell würde ich freiwillige Einzahlungen nur in Pensionskassen vornehmen, die über einen Deckungsgrad von über hundert Prozent verfügen, ansonsten gehen Sie mit der Zusatzzahlung ein erhöhtes Risiko ein.
Darüber hinaus empfehle ich Ihnen, mehrere weitere Aspekte zu prüfen. Erstens würde ich die Pensionskasse fragen, wohin genau Ihre Zusatzzahlung fliesst – geht sie in den obligatorischen Teil oder in den überobligatorischen Teil? Im obligatorischen Teil profitieren Sie von einer Mindestverzinsung und später von einem hohen, gesetzlich vorgeschriebenen Umwandlungssatz.
Im überobligatorischen Teil müssen Sie damit rechnen, dass Sie eine sehr bescheidene Verzinsung des Kapitals haben. Zudem ist der Umwandlungssatz da nicht vorgeschrieben und deutlich tiefer als im obligatorischen Teil.
Abklären sollten Sie zweitens, was mit dem zusätzlich einbezahlten Geld im Falle Ihres Todes passieren würde. Da gibt es je nach Kasse Unterschiede. Ich würde darauf achten, dass die freiwilligen Einkäufe bei einem allfälligen vorzeitigen Ableben als mögliches zusätzliches Todesfallkapital zur Auszahlung gelangen.
Drittens sollten Sie auch noch Alternativen im Rahmen der 3. Säule prüfen. Auf jeden Fall würde ich auch die steuerbegünstigte Säule 3a im Rahmen der Maximalbeträge nutzen. Auch diese können Sie von den Steuern in Abzug bringen.
Generell müssen Sie sich bewusst sein, dass das in die Pensionskasse einbezahlte Geld lange gebunden ist. Sie nehmen somit eine geringere finanzielle Flexibilität in Kauf. Dafür verbessern Sie aber Ihre Vorsorge im Alter und haben die Möglichkeit, deutlich Steuern zu sparen, was aus meiner Sicht diesen Nachteil mehr als nur aufwiegt, wenn Sie auch sonst noch über genügend finanzielle Reserven verfügen.
3 Kommentare zu «Lohnt sich eine zusätzliche PK-Einzahlung?»
Ich habe kurz vor der Frühpensionierung eine freiweillige Einzahlung gemacht, kurz danach habe ich auch noch mein ganzes Geld aus der dritten Säule an die PK überwiesen. Seit der Pensionierung mit 60 Jahren erhalte ich nun ein Maximalrente. Die Verwendung der 3. Säule ist vom Einverständnis des Ehepartners abhängig, da so nicht mehr geerbt werden kann.
Wenn sich ihr Altersguthaben (AGH) praktisch nur aus oblig.Guthaben zusammensetzt sollte die freiwillige Einzahlung, welche immer in den üb.oblig.Bereich fällt, gut bedacht werden.
Wenn ihre PK die Rentenleistung nach dem Anrechnungsprinzip (nicht gesplittet) vornimmt kann es durchaus sein, dass sich ihre Einzahlung in nichts auflöst. Die Einzahlung erhöht zwar ihr AGH aber die Rentenleistung wird nicht angehoben.
Wenn ihre PK z.B. einen regl. UWS von 5% begibt, sie aber nur oblig.Guthaben (z.B. 100’000.-) angespart haben erhalten sie eine Rente von 6’800.- und nicht 5’000.-. Wenn Sie nun eine Einzahlung von 20’000.- vornehmen erhöht sich ihr Kapital auf 120’000.– (100000 oblig.+ 20000 üb.oblig.) Die Rente bleibt jedoch auf 6’800.- (100000 x 6,8%). Da höher als 120000 x 5% = 6’000.-.
Wenn man noch relativ jung ist, würde ich wegen der sehr tiefen Zinsen keinen Einkauf in die PK tätigen. Ab 10 Jahren zeigt der Zinseszins seine grosse Kraft. Drum lieber Aktien-ETFs kaufen.