Für wen sich ein AHV-Aufschub lohnt

Pension? Nein, lieber mehr Rente! Mit einem AHV-Aufschub kann die Rente beträchtlich erhöht werden. Foto: iStock
Mein Mann ist pensioniert. Im März 2020 werde ich 64 Jahre alt. Ich habe vor, noch mindestens ein Jahr länger zu arbeiten. Soll ich meine AHV-Rente im nächsten Jahr beziehen oder aufschieben, bis ich die Berufstätigkeit aufgebe? Wenn ich richtig informiert bin, würde sich meine AHV-Rente erhöhen, wenn ich länger arbeite. Aber ich habe auch gehört, dass die Ehepaarrente dadurch nicht erhöht würde. Der Grund für den von mir erwogenen Aufschub der AHV-Rente ist die zu erwartende Steuerrechnung. Was raten Sie mir? U.F.
Wenn man so wie Sie auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionierungsalters noch weiterarbeiten will, kann man seine AHV-Rente problemlos aufschieben. Maximal kann man den Bezug der AHV-Rente um fünf Jahre aufschieben.
Der grosse Pluspunkt ist, dass man dank dem Aufschub später mehr Rente bekommt – und zwar bis zum Rest des Lebens. Wie viel mehr Sie erhalten, hängt von der Dauer des Rentenaufschubs ab, unabhängig davon, ob Sie eine Frau oder ein Mann sind. Würden Sie Ihre Rente ein ganzes Jahr aufschieben, gäbe es für Sie lebenslang 5,2 Prozent mehr Rente. Maximal wäre ein Zuschlag von 31,5 Prozent bei einem Aufschub von fünf Jahren möglich.
Punkto Dauer des Aufschubs sind Sie flexibel. Wenn Sie Ihre Rente aufgeschoben haben, können Sie diese dann später jederzeit abrufen. Wichtig ist, dass Sie einen möglichen Aufschub frühzeitig anmelden. Innert eines Jahres nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters muss der Wunsch nach Aufschub der zuständigen Ausgleichskasse gemeldet sein.
Wenn das nicht erfolgt und sich jemand erst später mit seinem Anliegen meldet, bekommt man die Rente ohne Zuschlag. Immerhin wird aber der Gesamtbetrag der nicht bezogenen Rentenleistungen ab ordentlichem Rentenalter ausbezahlt.
Die Zuschläge, die man im Zuge eines Rentenaufschubs pro Jahr bis ans Lebensende bekommt, sind auf den ersten Blick zwar beträchtlich. Für Sie geht die Rechnung aber nur auf, wenn Sie das Glück haben, ein hohes Alter zu erreichen. In Erwägung ziehen würde ich einen Rentenaufschub somit nur, wenn jemand bei bester Gesundheit ist und davon ausgehen kann, dass er oder sie ein hohes Alter erreicht.
Wenn Sie die Rente im nächsten Jahr hingegen beziehen und nicht aufschieben, haben Sie in der Tat das Problem, dass Sie mehr Steuern bezahlen. Von vielen wird dieser Aspekt unterschätzt. Da Ihr Mann nicht mehr arbeitet, fallen seine Berufsabzüge weg. Ihr Lohn und die AHV-Rente, die Sie dann gleichzeitig bei Weiterarbeit ausbezahlt bekämen, führen dazu, dass Sie mehr an den Fiskus abliefern müssen. Immerhin können Sie noch Berufsauslagen geltend machen.
Unter dem Strich hat die gleichzeitige Auszahlung von Lohn und Rente aber zur Folge, dass Sie wohl mehr Steuern zahlen. Das könnten Sie mit dem Aufschub der AHV-Rente zwar verhindern oder zumindest abfedern.
Sie sprechen in Ihrer Frage aber ein weiteres Problem an, das oft auch vergessen geht – nämlich die Plafonierung der Renten. Diese können Sie auch mit dem Aufschub der AHV-Rente nicht verhindern. Die Plafonierung bedeutet, dass die beiden Einzelrenten von Ihrem Mann und Ihnen zusammengezählt höchstens 150 Prozent der Maximalrente ausmachen dürfen. Falls diese Maximalsumme überschritten wird, was Sie in Ihrem Fall befürchten, werden Ihre Einzelrenten gekürzt.
Wenn der Aufschub der AHV-Rente dazu führt, dass die Summe der Rente von Ihrem Mann und Ihnen den Betrag von 3555 Franken übersteigt, wäre eine Kürzung sicher. Der Aufschub hat sich dann auch unabhängig von der Lebenserwartung nicht oder nur noch teilweise gelohnt.
Sie können sich von Ihrer Bank noch anhand Ihrer konkreten Zahlen im Detail ausrechnen lassen, wie viel Steuern Sie durch den Aufschub sparen würden, und das in Relation setzen mit Ihrer effektiv zu erwartenden Rente.
Ich bin aber ohne die Detailzahlen zu kennen, skeptisch. Ich habe Zweifel, dass für Sie die Rechnung mit einem AHV-Rentenaufschub wirklich aufgeht.
12 Kommentare zu «Für wen sich ein AHV-Aufschub lohnt»
Frau U. F. Die Ausgleichskasse an Ihrem Wohnort ist die kompetente Stelle, die Situation ohne Zweifel zu berechnen. Gehen Sie direkt dorthin!
An die Fragestellerin: Geldgier; Ich will immer alles,
kann den Hals nicht voll kriegen.
Eines Tages werde ich an meiner Gier ersticken.
Gewisse Ausgleichskassen sind alles andere als kompetent, da wurde zum Beispiel von der SVA St.Gallen behauptet, wer eine Vollrente der IV beziehe müsse sich nicht für eine ordentliche Altersrente anmelden.
@Fritz: Die Fragestellerin stellt hier eine absolut vernünftige und berechtigte Frage, und Herr Spieler gibt eine tipptoppe Antwort.
Alles absolut legal, alles vom Gesetz so vorgesehen, entspricht den Regeln der AHV. Was soll Gier sein? Der Aufschub oder der Nicht-Aufschub? Mir nicht klar (denn beide haben Vor- und Nachteile).
Na, Herr Kunz, was erzählen Sie denn da für einen absurden Unsinn?
Niemand wird von der AHV reich. Und wer die AHV aufschiebt, wird in den meisten Fällen nicht sich selber etwas zugut tun, sondern der AHV-Kasse.
@ P. Müller; Der Fragestellerin geht es lediglich darum mit dem erwogenen Aufschub der AHV-Rente die zu erwartende Steuerrechnung zu vermeiden. Niemand behauptet hier, dass man von einer AHV-Rente reich werden kann.
Herr Kunz ist ihr Kommentar nicht etwas unhöflich? Sie kennen ja die Fragestellerin gar nicht und auch nicht ihre Gründe.
Alles Gute und gute Gesundheit der Fragestellerin!
Herr Riru, kennen Sie die Fragestellerin?
Die Gründe der Fragestellerin sind Steuerersparnis, steht doch im Text. Gewisse Menschen vergessen vor lauter Gier zu Leben.
Einfach nur ein unhöflicher Kommentar von einer unzufriedenen Person. Hat hier nichts verloren.
herr kunz! es gibt leute die trotz jahrelangen arbeiten, nicht genug rente bekommen, um die ausgaben decken zu können. dies ist leider so in der heutigen zeit, womit muss man sich solche fragen stellen!
Das ganze Leben nur profitieren, sei es bei den Krankenkassenverbilligungen und Ergänzungsleistungen, arme kranke Menschheit.
Hr Spieler: Ihre letzten Aussagen bez. Plafonierung der Renten, eröffnet aber neue Fragen:
Heisst das, dass ein Ehepaar mit Maximalrente bei ordentlichem Rentenalter keinen Rentenzuschlag erhält, wenn sie beide (oder einer davon) einen Rentenaufschub wählen?
Heisst das aber auch, dass nur Alleinstehende von einem Rentenaufschub profitieren können?
Danke für eine Klärung!