Wie sicher sind meine 3.-Säule-Gelder?

Von wegen Garantie: Bei der Wahl für ein Säule-3a-Konto sollte Sicherheit ein entscheidender Faktor sein. Foto: iStock
Wie steht es um den Schutz meines Ersparten in der 3. Säule, wenn die Bank Konkurs macht? Ist es dann auch gesetzlich gesichert? U.F.
Nein. Gelder aus der steuerbegünstigten Säule 3a sind nicht durch das gesetzlich verankerte Einlagensicherungssystem der Esisuisse gesichert. Das bedeutet aber keineswegs, dass Ihre Gelder verloren wären. Denn die 3.-Säule-Guthaben sind bis zu einem Höchstbetrag von 100’000 Franken pro Kunde und Institut privilegiert.
Das heisst, dass Ihr Erspartes aus der 3. Säule im Falle eines Zusammenbruchs der Bank, bei der Ihr Geld angelegt ist, in die 2. Konkursklasse eingehen würde. Die meisten Forderungen gehen in die 3. Konkursklasse ein. Sie hätten also eine gute Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Geld aus dem verbliebenen Kapital der Bank zurückbezahlt würde. Eine Garantie haben Sie allerdings nicht.
Das ist wichtig zu wissen und meines Erachtens ein nicht unwichtiges Argument bei der Wahl der Bank für eine Säule-3a-Konto. Ein höherer Zins ist nicht alles – auch die Sicherheit hat bei 3.-Säule-Gelder einen hohen Stellenwert. Ich würde mich vor der Eröffnung eines 3.-Säule-Kontos überlegen, wie solid die Bank dasteht. Rund um die Sicherheit der 3.-Säule-Gelder gibt es immer wieder falsche Vorstellungen.
Tatsache ist: Gesetzlich von Esisuisse gesichert sind 3a-Säule-Gelder und Freizügigkeitskonten nicht, wie das bei Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen der Fall ist, also zum Beispiel bei Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern- und Depositenkonten oder bei einem Kontokorrent.
Wie Jean-Marc Felix, Mediensprecher der Einlagensicherung Esisuisse, erklärt, hat man bei einem Freizügigkeits- oder Säule-3a-Konto lediglich einen vorsorgerechtlichen Anspruch gegenüber der Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung. «Die Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung legt die Guthaben der Vorsorgenehmer im Namen der Stiftung bei einer Bank in Form von Sparguthaben an. Im Falle des Konkurses der Bank gelten maximal 100’000 Franken pro Vorsorgenehmer – Freizügigkeit und Säule 3a zusammengerechnet – als Einlage des einzelnen Vorsorgenehmers.»
Auch das gilt es also zu beachten: Die auf einem Freizügigkeitskonto und einem 3.-Säule-Konto bei der gleichen Bank angelegten Gelder werden im Konkursfall zusammengerechnet. Daher würde ich die 3. Säule und ein Freizügigkeitskonto nicht bei derselben Bank halten.
Jean-Marc Felix macht weiter klar: «Die Gelder sind im Konkurs privilegiert und werden in der 2. Konkursklasse kolloziert. Die Bank muss im Umfang von 125 Prozent der privilegierten Einlagen inländische Aktiven halten. Dank dieser 125-Prozent-Regel sollten im Konkursverfahren der Bank sämtliche Forderungen der zweiten Konkursklasse abgedeckt werden können.»
Diese konkursrechtliche Privilegierung von Freizügigkeits- und Säule-3a-Guthaben bis insgesamt maximal 100’000 Franken gilt unabhängig von den Einlagen, die man sonst auf einem üblichen Spar- oder Privatkonto einer Bank hat. Letztere wären im Konkurs der Bank anders als die Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto oder 3.-Säule-Konto bis maximal 100’000 Franken pro Einleger und Bank durch die Einlagensicherung gesichert.
15 Kommentare zu «Wie sicher sind meine 3.-Säule-Gelder?»
Im Zusammenhang mit der Altersvorsorge von ‚Sicherheit von Bank-Einlagen‘ zu sprechen, erscheint mir ziemlich fragwürdig bis höchst irreführend.
– Die Altersvorsorge fängt bei CHF 1.0 Mio. an, nicht bei CHF 100’000.
– Soll ich meine Altersvorsorge jetzt auf 10 oder mehr Banken verteilen? Und welche der paar wenigen Schweizer Banken mit einem guten Ruf eignet sich dafür?
Es geht hier um die 3.Säule und nicht um die zweite!
Auf dem Foto ist nicht mal Eine drauf. Ich bin enttäuscht.
Wenn die 3a Gelder in Wertpapieren angelegt werden, z.B. Funds, sollte doch im Falle eines Zusammenbruchs der Bank, dem 3a Kontoinhaber diese ohne 100k Limite und ohne auf eine Hoffnung der Auszahlung der 2.Rang Fordeung zu setzen, alle Wertpapiere zustehen? Oder sehe ich dies Falsch?
Freizügigkeits- oder Säule-3a-Guthaben in Form von Wertschriftendepots (Wertschriften-Lösung) werden im Konkurs der Bank zu Gunsten der Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung abgesondert und unterliegen damit weder der Einlagensicherung noch der konkursrechtlichen Privilegierung.
Wie ist es denn bei 3a Anlage-Sparkonten, welche das Kapital in Aktien oder Fonds investiert haben? Gehören „mir“ da, die entsprechenden Anteile, ähnlich einem Depot?
Nein, sie gehören der Stiftung.
Siehe Frage oben: Freizügigkeits- oder Säule-3a-Guthaben in Form von Wertschriftendepots (Wertschriften-Lösung) werden im Konkurs der Bank zu Gunsten der Freizügigkeits- oder Säule-3a-Stiftung abgesondert und unterliegen damit weder der Einlagensicherung noch der konkursrechtlichen Privilegierung.
In die 3a kann man nicht mehr als ca. 300’000 chf einzahlen. Zudem sollten diese Gelder eh über verschiedene Konten verteilt sein.
Ein weiterer Fehler ist es die Gelder nicht anzulgen, über einen 40 Jahre gesehen ist dies die bessere Wahl und die Wertpapiere bleiben auch in Ihrem Besitz wenn die Bank konkurs geht. So werden aus den 300’000 chf bei der Pension 800’000 chf.
Selbständigwerwerbende dürfen aktuell pro Jahr maximal 34’128 Franken bzw. 20% des Nettoerwerbseinkommen in die Säule 3a einzahlen.
Gehen die interessanten und intelligenten Fragen aus ? immer wieder der selbe Mist wird nachgefragt, das Sommerloch ist doch schon längst vorbei!
Zum Haare raufen:-)
Meine ich eigentlich auch, aber man muss ja die Elaborate von Herrn Spieler nicht lesen!
Das mit dem Anlegen von 3a Geldern is so ne Sache.
Die 500’000 Gewinn muss man bei Bezug als Einkommen versteuern, zu einem reduzierten Satz zwar, aber trotzdem. Legt man dasselbe Geld ausserhalb 3a an, so sind die Aktiengewinne im Normalfall einkommenssteuerfrei.
Daher sollte man sich überlegen, ob man nicht besser die Investitionen in Aktien ausserhalb 3a macht und 3a für den konservativen Teil benutzt (vorausgesetzt man hat genug Geld um beides zu tun).
Wenn man nicht beides tun kann, so muss man überlegen ob die heute eingesparte Einkommenssteuer durch Einzahlung in 3a grösser oder kleiner sein wird als die zukünftige zusatzliche reduzierte Steuer auf den zu erwartenden Aktiengewinn.
Die Risiken eines Bankenkonkurses werden überschätzt. Lehman Bros. 2008. Spar- und Leihkasse Thun 1991. Lang ist’s her.
Natürlich muss man die Qualität seiner Bank bzw. seiner Investitionen jederzeit überblicken können, aber dass eine seriöse Bank in unseren Breitengraden pleite geht ist doch eher unwahrscheinlich. Stattdessen tendieren Anleger immer zu höheren Sicherheiten, und höhere Sicherheit bedeutet fast immer tiefere Rendite. Deshalb: Mut zu (ein bisschen) Risiko: Kaufen sie auch mal eine Aktie, wenn sie ganz frech sind auch mal eine aus dem Ausland. Es lohnt sich. Nach 10 Jahren kann sich das Kapital verdoppeln. Um die Risiken einer Bankenpleite abzusichern, ist nicht (nur) die Auswahl der eigenen Bank entscheidend, sondern die Diversifikation der Anlagen.
Der Schweizer lässt sich lieber sinnlos überversichern anstatt ein paar Franken in Aktien anzulegen.