Kassenobligationen: Unattraktiv, aber sicher

Sie bieten selbst im Konkursfall eine hohe Sicherheit: Kassenobligationen zählen zu den privilegierten Einlagen. Foto: Getty Images
Sind Kassenobligationen einer konkursiten Bank sicher? S. J.
Kassenobligationen sind punkto Zinsen völlig uninteressant und werden deshalb nur noch wenig genutzt. Sie bieten aber immerhin eine hohe Sicherheit – selbst im Konkursfall. Gemäss der Schweizerischen Einlagensicherung Esisuisse werden Kassenobligationen zu den privilegierten Einlagen dazugezählt.
Die Privilegierung hat den Pluspunkt, dass diese Einlagen in die zweite Konkursklasse eingehen. Das hilft bei der Verteilung der Liquidität des konkursiten Instituts erheblich, weil die erste und zweite Konkursklasse in der Regel nur einen geringen Teil der Forderungen gegen die Konkursmasse auf sich vereinen. Der deutlich grössere Teil der Forderungen betrifft üblicherweise die 3. Konkursklasse und ist damit deutlich schlechter gesichert. Wichtig zu wissen ist daher, welche Einlagen bei einer Bank als privilegiert eingestuft werden.
Gemäss der Einlagensicherung Esisuisse gelten als privilegierte Einlagen ausdrücklich «Guthaben auf Konten, die auf den Namen des Bankkunden lauten, Kassenobligationen, die im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind – auch wenn es sich hier um auf den Inhaber lautende Forderungen gegen die Bank handelt –, Einlagen aus der gebundenen Vorsorge Säule 3a, Beiträge von Freizügigkeitsstiftungen, Einlagen bei ausländischen Geschäftsstellen der Bank».
Das bedeutet, dass Kassenobligationen zwar nicht als Sondervermögen eingestuft sind und in die Konkursmasse fallen. Sie profitieren aber im Fall eines Bankenzusammenbruchs vom Konkursprivileg im Umfang von maximal 100’000 Franken pro Bank und Person.
Oft hat man bei der gleichen Bank allerdings noch andere Konten. Wenn jemand Kassenobligationen hält, sollte er sich bewusst sein, dass das Konkursprivileg auf höchstens 100’000 Franken pro Kunde für Kontoguthaben und Kassenobligation zusammen begrenzt ist. Alles, was über diesen Betrag hinausgeht, ist nicht geschützt.
Wenn Sie also hohe Cashbestände auf einem Sparkonto parkieren und zusätzlich eine Kassenobligation der gleichen Bank in deren Depot halten, könnte ein Teil der Gelder im Krisenfall gefährdet sein. Kassenobligationen, welche Sie in fremden Depots halten, bleiben im Fall eines Zusammenbruchs der ausgebenden Bank zwar wie alle Wertschriften weiterhin in Ihrem Besitz. Das darin investierte Kapital ist aber nicht geschützt und in Gefahr.
Sie besitzen ein Schuldpapier. Ob die damit verbundene Forderung bei einem Bankkonkurs dann noch erfüllt werden kann, ist unsicher und zeigt sich erst im Rahmen der konkursrechtlichen Liquidation. Um vom Schutz der Einlagensicherung Esisuisse profitieren zu können, sollten Sie Kassenobligationen somit bei der ausgebenden Bank im Depot halten.
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