Wie sicher ist mein Bankschliessfach?

Was, wenn doch einmal eine Schweizer Bank zusammenbricht? Ein Kundenschliessfach im Tresorraum einer Bank. Foto: Keystone
Was passiert eigentlich mit dem gemieteten Schliessfach und dessen Inhalt, wenn die Bank in Konkurs geht? Solche sind leider schon im In- und Ausland vorgekommen. Hat man dann noch Zugriff auf sein Bankfach? D.M.
Bankzusammenbrüche sind in der Schweiz zum Glück sehr selten. Doch auch hier gab es einzelne Bankkonkurse, und auch in Zukunft kann man einen solchen nie vollständig ausschliessen.
Deshalb sind Einlagen bei Banken in der Schweiz denn auch durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Wenn man bei einer Bank hierzulande sein Geld parkiert, hat man die Sicherheit, dass Beträge bis maximal 100’000 Franken je Kunde und Bank selbst bei einem Bankkollaps nicht einfach verloren sind.
Einen besonderen Aspekt sprechen Sie allerdings in Ihrer Frage an: Gerade in Zeiten mit rekordtiefen Zinsen und der Negativzinsen der Nationalbank gibt es viele Leute, die nicht nur klassische Wertsachen wie Schmuck, Gold oder wertvolle Dokumente in ein Bankfach legen, sondern auch Bargeld in Form von Noten. Da können schnell hohe Beträge zusammenkommen, und man fragt sich zu Recht, was mit dem Inhalt im Fall eines Bankzusammenbruchs passiert.
Grundsätzlich gilt: Anders als die Einlagen auf dem Bankkonto zählen die Inhalte im Bankschliessfach nicht zu den gesicherten oder privilegierten Einlagen im Rahmen der gesetzlichen Einlagensicherung. Sie können bei einem Bankfach also nicht auf einen Schutz von 100’000 Franken je Kunde und Bank vertrauen. Das wäre gar nicht möglich, da der Inhalt des Schliessfachs geheim ist und auch die Bank keine Kenntnis davon hat, was Sie darin aufbewahren.
Dennoch kann ich Sie beruhigen: Ebenso wie bei Wertschriften wie Aktien, Obligationen oder Fonds gilt auch beim Inhalt von Bankschliessfächern zwar keine Privilegierung im Sinne der gesetzlichen Einlagensicherung. Sowohl die Wertpapiere als auch der Inhalt von Bankfächern bleiben aber auch im Fall eines Bankkonkurses im Besitz der Kunden. Denn die Wertpapiere und der Inhalt der Bankfächer werden von der Bank lediglich verwahrt, bleiben aber immer im Eigentum des Kunden, solange dieser seine Eigentumsrechte nicht abtritt.
Etwas schwieriger ist die Frage nach dem Zugriff auf den Inhalt eines Bankfachs im Krisenfall. Grundsätzlich muss dieser von der Bank auch im Konkursfall gewährt werden, ich gehe aber davon aus, dass dies unter Umständen erst mit zeitlicher Verzögerung möglich ist, weil es nach einem Bankkonkurs zu chaotischen Zuständen kommen kann und viele andere Kunden ebenfalls umgehend Zugriff auf Ihre Fachinhalte bekommen möchten.
Grundsätzlich ist der Inhalt aber nicht einfach verloren. Einen kleinen Schaden könnten Sie lediglich erleiden, wenn Sie die Bankfachmiete bereits vorgängig an die Bank bezahlt haben. Die Ihnen allenfalls zustehende Differenz aus der bereits bezahlten Fachmiete und dem effektiv geschuldeten geringeren Betrag müssten Sie im Fall eines Bankkonkurses wohl abschreiben.
Doch das ist verkraftbar. Bankfächer sind meines Erachtens sehr sicher. Allerdings bleibt ein Restrisiko – etwa bei einem Brand in der Bank oder bei Hochwasser. Diese Gefahren sind angesichts der hohen Sicherheitsvorkehrungen der hiesigen Bankinstitute aber klein. Zusätzlich kann man sich gegen solche Restrisiken versichern.
2 Kommentare zu «Wie sicher ist mein Bankschliessfach?»
Gefährlich ist, wenn die Spielregeln wärend dem Spiel geändert werden. Wenn also per Gesetz die Inhalte illegal werden. Das kann mit Gold genau so sein wie mit Münzen und Noten. Alles bereits ausprobiert so wie etwa die totale Entwertung Schweizer Noten nach einem gewissen Zweitraum (inzwischen abgeschaft). Auch kann es passieren das man plötzlich Beweisen muss das man der rechtmässige Eigentümer an dem Inhalt ist wenn diese wieder in den regulären Kreislauf eingebracht werden. Auch werden maximal Beträge oder gewisse Noten illegal oder unterliegen einer Beweislast. Die willkürliche Änderung der Regeln kann vom Staat oder auch von privaten Betreiben her kommen so das der Inhaber der Werte nicht automatisch der Eigentümer ist.
Interessanter wäre, bis zu welchem Betrag der Inhalt versichert ist, beispielsweise im Brandfall, bei einem Raub etc. Dessen sind sich viele Kunden nicht bewusst. Und: Wie wird der Inhalt nachgewiesen?