Schuldbriefe müssen sicher aufbewahrt sein

Oder: Wieso es Sinn ergibt, Ihren Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umzuwandeln.

Sicherheitsrisiko: Der Pfandtitel Schuldbrief sollte auf keinen Fall verloren gehen. Foto: iStock

Wir haben uns entschlossen, die Hypothek auf Ende der Laufzeit der Festhypothek abzuzahlen. Es bleiben uns dann noch ausreichend Reserven für ein geruhsames Leben. Danach ist unsere Eigentumswohnung schuldenfrei. Es stellt sich für uns die Frage, wie der Schuldbrief am sinnvollsten aufbewahrt wird. Sichere Aufbewahrung zu Hause oder ein Register-Schuldbrief sind im Moment für mich die möglichen Lösungen. Was raten Sie uns als sinnvollste Möglichkeit zur Aufbewahrung des Schuldbriefes? H.R.

Einen Schuldbrief zu Hause aufzubewahren, halte ich nicht für die beste Lösung. Denn damit gehen Sie ein Sicherheitsrisiko ein. Zumindest müssten Sie den Schuldbrief in einem Tresor sicher lagern. Immerhin handelt es sich bei einem Schuldbrief um verkehrsfähiges Wertpapier, das auf den Inhaber oder den Namen einer Person lautet. Es ist also ein Pfandtitel, der einen Wert hat.

Laut Auskunft der Zürcher Notariate hat der Eintrag im Grundbuch schon vor der Ausstellung des Pfandtitels Schuldbriefwirkung. «Das Grundbuchamt darf dem Gläubiger oder dessen Beauftragtem den Pfandtitel nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Schuldners und des Pfandeigentümers aushändigen.»

Wie bei allen Wertpapieren sei auch der Pfandtitel beim Papier-Schuldbrief für die Geltendmachung der Forderung unerlässlich. «Die Schuldbriefforderung kann beim Papier-Schuldbrief nur in Verbindung mit dem Besitz des Pfandtitels veräussert, verpfändet oder überhaupt geltend gemacht werden. Dies im Unterschied zum Register-Schuldbrief, bei welchem sich der Gläubiger durch die Eintragung seines Namens im Grundbuch legitimiert.»

Vor diesem Hintergrund rate ich, mit einem Papier-Schulbrief sehr sorgfältig umzugehen und diesen gesichert aufzubewahren.

Wenn Sie Ihren bestehenden Papier-Schuldbrief in einen Register-Schuldbrief umwandeln, haben Sie das Problem der Aufbewahrung einfach gelöst. Sie ersparen sich allfälligen Ärger beim Verlust des Papier-Schuldbriefes oder den nötigen Aufwand für eine sorgfältige Aufbewahrung.

Grundsätzlich gilt, dass sämtliche Papier-Schuldbriefe, die vor dem 1. Januar 2012 errichtet wurden, durch einen gemeinsamen schriftlichen Antrag des Eigentümers, also des Schuldners, und des Gläubigers in Register-Schuldbriefe umgewandelt werden können. In Ihrem Fall ist die Sache noch einfacher, da Sie die Hypothek bereits vollständig zurückbezahlt haben und keine Schuld mehr besteht.

Im Prinzip könnten Sie den Schuldbrief auch löschen lassen. Möglich ist eine Löschung des Grundpfandrechtes durch eine Grundbuchanmeldung des Eigentümers. Als Inhaber eines Papier-Schuldbriefes könnten Sie den Schuldbrief zusammen mit der Löschungsbewilligung des ehemaligen Gläubigers einreichen. Das wäre einfach möglich.

Ich rate Ihnen aber, den Schuldbrief nicht zu löschen. Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt entgegen Ihrer heutigen Absicht doch nochmals eine Hypothek auf Ihre Eigentumswohnung aufnehmen wollen, müssten Sie ansonsten wieder einen neuen Schuldbrief errichten lassen, was Aufwand und Kosten verursacht.

Unter Berücksichtigung aller Aspekte würde ich den bestehenden Schuldbrief behalten, diesen aber in einen Register-Schuldbrief umwandeln.

18 Kommentare zu «Schuldbriefe müssen sicher aufbewahrt sein»

  • Martin sagt:

    Weg mit dem Zeug: Eine Eigentumswohnung ohne Hypothek braucht auch keinen Schuldbrief. Das ist ein Inhaberpapier, da kann einer auch Schabernack betreiben damit. Es weiss ja fast niemand was ein Schuldbrief genau ist.

    Heute genügt ja eine Grundpfandverschreibung nach 824 ZGB.

    Zudem muss man abklären, ob irgendwo noch eine verstaubte Gült herumliegt. Das gibts manchmal noch bei alten Häusern.

    • Hansjörg Thommen sagt:

      Der mit der Gilt ist ein Witz Gem. vielen Juristen hat es im ZGB mehr Artikel unter dem Titel Gült., als dass solche bestehen!!

    • Anh Toàn sagt:

      Wenn Sie einen Inhaberschuldbrief über hunderttausend im Altpapier finden, schuldet ihnen der Eigentümer des Grundstückes dennoch nichts. Ist der Eigentümer des Grundstückes finanziell einigermassen gesund, ist der Inhaberschuldbrief wertlos. Nur wenn der Grundeigentümer seine Schulden nicht bedienen kann, könnten Sie den gefunden Schuldbrief einem Gläubiger des Grundeigentümers verkaufen, dann hat dieser ein Pfandrecht und bekommt sein Geld statt einen Verlustschein. Oder Sie kaufen dem Gläubiger seine Forderung ab und machen diese selber geltend, Sie haben ja ein Pfandrecht. Aber wenn der Eigentümer ohnehin seine Schulden bedient, ist ein Pfandrecht wertlos.

    • Jost Schmid sagt:

      Meines Wissens gibt es keine Gülten mehr, da diese in Grundpfandschulden umgewandelt werden mussten, oder aber die Schuld verfiel.

  • Lara Croft Wunschdenken sagt:

    Wie kommt man zu Geld eines vorhandenen Schuldscheins wenn man weiss das beim Gläubiger keins vorhanden ist (Konkursit), d.h. nur ein AHV Rente und eventuell/vielleicht eine Pension vorhanden ist! Auch hat der Gläubiger eine Frau und Kinder!

  • Gerhard Engler sagt:

    Wenn man den Papier-Schuldbrief nicht mehr findet, dann kann man ihn im Amtsblatt als vermisst melden und beim Gericht für ungültig erklären lassen. Das kostet aber ca. 2000.- . Sonst wird es unmöglich sein, das Haus zu verkaufen, solange der Schuldbrief vermisst bleibt.

    • Martin sagt:

      Ein Namen-Schuldbrief kann man im Grundbuchauszug streichen. Habe gehört man könne auch einen Inhaberschuldbrief im Grundbuch als „gelöscht“ ergänzen, dann ist er wertlos. Herr Spieler, könnten Sie ergänzen wie man konkret einen Schuldbrief aus der Welt schafft?

      • Anh Toàn sagt:

        Man macht ein Begehren beim Gericht: Man mus glaubhaft machen, Negatives lässt sich nicht beweisen, dass keine Schuld mehr besteht: Also im konkreten Fall, dass die Schuld abbezahlt wurde. Dabei helfen z.B. Steuererklärungen, Bankauszüge aus denen die Bezahlung der Schuld hervorgeht. Glaubt der Richter, dass da wahrscheinlich keine Schuld mehr ist, ordnet er die dreimalige Veröffentlichung im Handelsamtsblatt an. Meldet sich niemand innert 6 Monaten, erklärt der Richter das Papier für kraftlos. Die Kosten für dieses Verfahren sind unterschiedlich je nach Kanton, von ein paar Hundert bis mehrere Tausend Franken,

  • Anh Toàn sagt:

    „Die Schuldbriefforderung kann beim Papier-Schuldbrief nur in Verbindung mit dem Besitz des Pfandtitels veräussert, verpfändet oder überhaupt geltend gemacht werden….“ und „Wie bei allen Wertpapieren sei auch der Pfandtitel beim Papier-Schuldbrief für die Geltendmachung der Forderung unerlässlich.“ Es gibt kein solches Ding wie eine Schuldbriefforderung. Im Schuldbrief ist einzig das Pfandrecht, aber keine Forderung verkörpert. Um irgendwelche Ansprüche aus dem Schuldbrief geltend zu machen, gegen den Grundstückeigentümer, braucht man eine Forderung. Und die kann auch ohne den Pfandtitel geltend gemacht werden. Man muss trennen zwischen Forderung und Pfandrecht, wenn man verstehen will, was ein Schuldbrief ist. Er ist keine Verkörperung einer Forderung wie eine Banknote.

    • Urs Forster sagt:

      Lieber Herr Toàn
      Ein Schuldbrief begründet immer auch eine Forderung. Gemäss Definition: Durch einen Schuldbrief wird eine persönliche Forderung begründet, die grundpfändlich sichergestellt ist (Art. 842 Abs. 1 ZGB). Die Schuldbriefforderung ist eine persönliche Forderung. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur mit dem verpfändeten Grundstück, sondern mit seinem ganzen Vermögen haftet.
      Bei einem Inhaberschuldbrief kann jeder, der den Schuldbrief hat gegenüber den Schuldner die ganze Forderung jederzeit geltend machen.

      • Anh Toan sagt:

        Welche Forderung ? Im Schuldbrief steht ein anderer, höherer Zinssatz, nämlich der maximale Zinssatz für den das Grundpfand haftet, als im Darlehensvertrag. Der effektiv zu bezahlende Zins steht nie im Schuldbrief. Der Zins ist wesentlicher Vertragsbestandteil, ohne genaue Abmachung wie Libor + 0.75% ist kein Vertrag. Das steht im allgemeinen Teil des OR,

      • Anh Toan sagt:

        Es gibt auch Schuldbriefe, die nie eine Forderung enthielten. Man kann eine „ leere Pfandstelle“ eintragen lassen oder sich als Eigentümer einen Inhaberschuldbrief ausstellen lassen. Diesen kann man später einem späteren Darlehensgeber geben und ihm damit seine Forderung mit einem Grundpfandrecht im ersten Rang abzusichern,, ohne zu einem Notar gehen zu müssen, mittels Übergabe des Papiers. Wird wohl bald verboten, ist ziemlich nützlich für Geldwäsche.

  • Stefan W. sagt:

    Ich verstehe ehrlich gesagt nicht ganz, was ein Schuldbrief ist (obwohl meine Bank vermutlich auch einen auf mein Haus hat…) Was genau könnte ein Einbrecher mit einem gefundenen Schuldbrief denn machen? Sich ohne jeden weiteren Beweis zum Besitzer des Hauses erklären? Geld von mir fordern? (Aber würde ein Einbrecher das tun und damit den Einbruch quasi gestehen?) Geld von jemand anderem fordern? Und wie müsste er das anstellen?
    Kann jemand das für Finanzlaien verständlich erklären?

    • Anh Toàn sagt:

      Ein Schuldbrief ist die Verkörperung eines Grundpfandrechtes in einem Papier. Entscheidend für das Verständnis ist, dass nur das Pfandrecht, aber keine Forderung im Papier verkörpert ist.

      • Martin sagt:

        …und wenn die Erben der heimlichen Geliebten des verstorbenen Grossvaters antanzen und den Schuldbrief und ein bislang unbekanntes Testament zeigen? Dann haben Sie als Hausbesitzer das Pfandrecht UND die Forderung an der Backe. Dumm gelaufen.

      • Anh Toàn sagt:

        Die Geliebte erbt auch, wenn es keinen Schuldbrief gibt, wenn sie ein sie begünstigendes Testament bringt.

        Ein Pfandrecht (in casu ein Grundpfandrecht in einem Papier verkörpert) hat nur dann Wirkung, wenn der Schuldner die Forderung nicht bedienen kann.

      • Anh Toàn sagt:

        Übrigens: Die Erben der Erbin (Der Geliebten) haben keine Forderung, die haben das Eigentum am Haus. Die Geliebte kann ja nicht eine Forderung gegen den Erblasser (Grossvater) geerbt haben, dass wäre ja vor seinem Tod eine Forderung gegen ihn selber gewesen, die hat entweder ein Legat erhalten, eine festgelegte Summe, die hat sie dann wohl auch eingefordert und nicht eine Generation lang gewartet, mit Verjährung von Forderungen aus Legaten will ich mich hier nicht auseinandersetzen, oder sie hat Eigentum am Grundstück erhalten.

  • Gerhard Engler sagt:

    @Stefan W.: Wenn Sie eine Hypothek haben, dann liegt der Schuldbrief nicht bei Ihnen zu Hause, sondern bei der Bank. Wenn Sie die Hypothek abzahlen, dann gibt Ihnen die Bank den Schuldbrief zurück. Sie können ihn dann beim Grundbuchamt löschen und vernichten lassen. Oder Sie bewahren ihn zu Hause auf. Wenn ein Einbrecher den Schuldbrief klaut, dann kann er nichts damit anfangen. Aber Sie werden von der Bank keine neue Hypothek erhalten, weil Sie den Schuldbrief nicht der Bank übergeben können. Dann müssen Sie den Schuldbrief zuerst vor Gericht und im Amtsblatt für ungültig erklären lassen (das kostet).

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