Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?

Wer das Mietzinsdepot nicht zahlen will, kann das Geld von der Versicherung vorschiessen lassen. Die Sache hat aber einen Haken.

Soll man die lästige Mietkaution auslagern? Für die Mietkautionsversicherung bezahlt man happige Prämien. Foto: iStock

Endlich haben wir eine neue Wohnung in der Stadt Zürich gefunden. Der Mietzins beträgt 2600 Franken und das Mietzinsdepot 7800 Franken. Nun überlegen wir uns, ob wir, statt dieses Geld für das Mietzinsdepot einzuschiessen, eine Mietkautionsversicherung abschliessen sollen. Dann können wir unser Geld für anderes brauchen oder sogar investieren. Gibt es Nachteile? U.D.

Mit dem Mietzinsdepot sichern sich Vermieter für den Fall ab, dass jemand seine Miete nicht zahlt oder Schäden an der Wohnung hinterlässt. Das Mietzinsdepot dient den Vermietern als Sicherheit. Für Sie hat es den Nachteil, dass das Geld während der Dauer der Wohnungsmiete blockiert ist.

Immerhin muss der Vermieter auf Ihren Namen eines Mietzinsdepot bei einer Bank eröffnen, und der Zins auf diesem Geld gehört Ihnen. Angesichts der Negativzinsen gibt es auch auf diesem Geld indes kaum mehr Zins.

Da ist es naheliegend, dass man die Mietkaution auslagert, was zum Beispiel durch eine Mietkautionsversicherung, wie sie mehrere Anbieter im Sortiment haben, einfach möglich ist. Dafür können Sie über das ansonsten blockierte Geld frei verfügen.

Leider hat die Sache einen Haken: Sie bezahlen für die Mietkautionsversicherung happige Prämien. Ich weiss nicht, bei welchem Anbieter Sie sich bereits für eine Mietkautionspolice erkundigt hatten. Ich haben mir aber anhand Ihrer Angaben die Konditionen beim laut eigenen Angaben Marktleader bei Mietkautionspolicen – bei der zur Mobiliar gehörenden Swisscaution – angeschaut und auf der Homepage ausgerechnet, was Sie konkret bezahlen würden.

In Ihrem Fall würden Sie einerseits eine pauschale Beitrittsprämie von 231 Franken bezahlen, die Ihre Mietkaution bis Ende Jahr abdeckt. Im nächsten und den folgenden Jahren würden Sie dann eine Jahresprämie von 430.50 Franken zahlen. Darin eingeschlossen sind auch eine Verwaltungsgebühr und die Stempelabgabe.

Abgesehen von den Zusatzgebühren würden Sie auf den 7800 Franken, die Sie als Mietzinsdepot leisten müssen, bei der Variante Mietkautionsversicherung einen stolzen Jahreszins von 5 Prozent berappen. Angesichts der Nullzinsen, die man derzeit auf dem Bankkonto erhält, sind die 5 Prozent Zins ein gutes Geschäft für die Versicherung. Allerdings trägt sie dafür das Risiko, dass Sie die Miete nicht mehr zahlen.

Sie haben recht: Sie könnten das blockierte Geld für anderes einsetzen oder sogar investieren. Damit Sie aber auf Ihrem Geld 5 Prozent Rendite erzielen, müssen Sie schon einiges an Risiko eingehen. Das wäre zum Beispiel mit Aktien oder Fonds machbar, die 5 Prozent Rendite sind aber nicht garantiert, und es wäre möglich, dass Sie statt der Rendite hohe Buchverluste einfahren.

Sie können es auch anders anschauen: Wenn Sie pro Jahr eine Prämie von 430.50 Franken für Mietkautionspolice ausgeben, bedeutet das, dass Sie Ihre Wohnung pro Monat über 35 Franken teurer zu stehen kommt. Offen gesagt finde ich, dass Sie sich dieses Geld sparen können. Falls übrigens einer der im Vertrag eingetragenen Mieter noch unter 26 ist, profitieren Sie bei diesem Anbieter von einem Rabatt. Dennoch halte ich die Sache für ein schlechtes Geschäft.

Anders ist die Ausgangslage, wenn man das für die Mietkaution benötigte Geld nicht hat. In diesem Fall würde ich mich fragen, ob der Mietzins von 2600 Franken für das eigene Budget nicht doch zu hoch ist, denn man sollte immer noch in der Lage sein, etwas als eiserne Reserve auf die hohe Kante zu legen oder noch besser in die eigene Altersvorsorge zu investieren.

Auch wenn jemand das Geld für die Mietkaution nicht liquid hat, würde ich prüfen, ob nicht jemand aus der Verwandtschaft den Betrag vorschiessen kann. Falls Sie das Geld nicht zinslos kriegen, können Sie den Betrag immer noch zu 2 Prozent verzinsen und fahren dann immer noch klar besser. In diesem Fall sollten Sie aber eine schriftliche Vereinbarung treffen und die genauen Modalitäten gegenseitig unterzeichnen. So vermeiden Sie späteren Streit.

8 Kommentare zu «Lohnt sich eine Mietkautionsversicherung?»

  • Andreas Marti sagt:

    Ich bin im Frühling umgezogen; bekam vor kurzem von der ehem. Vermieterin (Immofirma) das Formular zur Auflösung des Mietkautionssparkonto. Dieses an die Bank weitergeleitet. Zurück bekam ich von der Bank ein Schreiben, das Konto sei bereits automatisch aufgelöst worden vor zwei Jahren (??). Eine Kundenberaterin der Bank am Telefon sagt, das sei schon OK. Im Onlinebanking-Account kann ich nur bis August 2016 zurück; das Mietkautionssparkonto wurde aber bereits im Frühling 2015 eingerichtet; diese Unterlagen habe ich aber nicht mehr. Das Ganze kommt dünkt mich mehr als komisch – was kann ich tun?

  • Niklas Meier sagt:

    Bei den Mietkautionen ist es richtig problematisch, wenn nach einem Auszug der Vermieter jahrelang die Kaution nicht frei gibt.
    Jemandem mit einem zu kleinen Einkommen zu raten, Geld für die Altersvorsorge beiseite zu legen ist aber grenzwertig..

    • ursbrand sagt:

      Jahrelang kann ein Vermieter die Kaution nicht blockieren. Spätestens 12 Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Mieter die Freigabe direkt bei der Bank verlangen, wenn der Vermieter das Geld nicht freigibt.

    • dtr sagt:

      die bank, welche das mietkautionskonto verwaltet , muss den blockierten betrag innerhalb eines jahres zurückerstatten, es sei denn es liegt eine betreibung oder ein richterlicher entscheid vor.

      viele mieter die sich für eine mietkautionsversicherung entscheiden, gehen von der irrigen annahme aus, dass ihre miete versichert sei und bleiben deshalb die miete vor vertragsende zwei bis drei monate schuldig. anschliessend sind sie überrascht, dass sie von der vesicherung betrieben oder gar gepfändet werden.

    • Ralph sagt:

      Der Vermieter kann das höchstens 1 Jahr lang tun. Danach muss die Bank das Depot freigeben. Der MV schreibt hierzu:
      „Bei Depots, die rechtlich korrekt auf einem Sperrkonto hinterlegt sind, gilt: sobald ein Jahr seit dem Auszug verstrichen ist, muss die Bank das Geld dem Mieter auszahlen, auch wenn der Vermieter nicht zustimmt. Nur wenn der Vermieter in diesem Jahr rechtliche Schritte (Betreibung, Schlichtungsgesuch, Klage beim Gericht) gegen den Mieter eingeleitet hat, kann die Bank die Auszahlung verweigern.“

  • Alain Surlemur sagt:

    Läuft diese „Mietzinsgarantie“ der Anbieter eigentlich bis auf Widerruf oder ist das Zeitlich beschränkt?

    Ein Bekannter, der vermietet, hat mir mal gesagt dass er das nicht akzeptiert weil die Zusage der Versicherung weniger lang gültig ist als der normale Mieter in der Wohnung bleibt. Die Kaution soll ja auch dazu dienen Schäden beim Auszug zu decken.

  • Tom Beau sagt:

    Mietkautionen sind unvernünftig. Mieter sollten eine anständige Hausrat-/Haftpflichtversicherung abschliessen. Bei einem effektiven Schaden zahlt so die Versicherung. Bei einer Mietkaution, zahlen sie die Kautionsversicherung und wenn der Mieter dann einen Schaden hat, zahlt zwar der Mietkautionsanbieter, aber der Mieter muss das Geld für den Schaden dann einfach dem Mietkautionsanbieter bezahlen. Die AGB sind eine Katastrophe. Mietern sei davon abgeraten…

  • Testa sagt:

    Beachten Sie weiter, dass Sie die Prämie für die ganze Mietzinsdauer zahlen müssen. Muss die Versicherung für Sie einspringen, so muss der fehlbare Mieter den von der Versicherung bezahlten Betrag, der Versicherung zurückerstatten. In Wirklichkeit handelt es sich um eine Versicherung für den Vermieter, deren Prämie vom Mieter bezahlt wird.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.