Was kostet mich ein AHV-Vorbezug?

Aus Ärger den Bettel frühzeitig hinschmeissen? Ein AHV-Vorbezug hat einschneidende finanzielle Konsequenzen. Foto: iStock
Ich bin 63-jährig und habe viel Ärger im Beruf. Das tut mir nicht gut. Jetzt überlege ich mir einen Vorbezug der AHV und früher in Pension zu gehen. Finanziell sind wir etwas abgesichert, da auch meine Frau arbeitet. Was kostet mich ein AHV-Vorbezug? R.J.
Ein AHV-Vorbezug hat einschneidende finanzielle Konsequenzen. Pro Jahr, das Sie Ihre AHV früher beziehen, wird Ihre Rente um 6,8 Prozent reduziert. Bei zwei Jahren, so wie Sie es planen, wäre es also eine Kürzung um 13,6 Prozent. Das Problem dabei: Die Kürzung ist nicht einmalig oder zeitlich befristet, sondern lebenslang. Sie bekommen somit bis an Ihr Lebensende 13,6 Prozent weniger Rente, wenn Sie als Mann bereits mit 63 in Pension gehen.
Nun verstehe ich, dass Sie die Probleme an Ihrem Arbeitsplatz belasten. Wenn eine schlechte Situation lange anhält, kann sich das negativ auf Ihre Gesundheit auswirken. Oft lohnt sich bei einer solchen Ausgangslange das Gespräch mit dem Arbeitgeber. Meist sind beide Seiten über die Konstellation nicht mehr glücklich, da der Arbeitgeber wohl auch spürt, dass Sie unglücklich sind in Ihrem Job.
Je nach Unternehmen kommt man Ihnen entgegen und findet zusammen mit Ihnen eine Lösung für eine finanziell tragbare Frühpensionierung. Eine solche ist meist für beide Seiten sinnvoll. Das hätte für Sie allenfalls den Pluspunkt, dass Sie mit Ihrer Pensionskassenrente die zwei Jahre von 63 bis zur ordentlichen Pension mit 65 überbrücken und auf den Vorbezug der AHV verzichten könnten. Dann hätten Sie trotzdem die ungekürzte AHV-Rente bis ans Lebensende.
Unabhängig vom Gespräch über die schwierige Situation mit Ihrem Arbeitgeber müssen Sie im Detail die finanziellen Folgen einer Frühpensionierung prüfen. Unterstützung bekommen Sie dabei von Ihrer Pensionskasse, die Ihnen genau ausrechnen kann, wie viel Rente Sie erhalten würden, wenn Sie mit 63 in Pension gehen. Ebenso von der AHV, die Ihnen die Konsequenzen in den effektiv für Sie geltenden Zahlen ausrechnen kann.
Meines Erachtens dürfte es sich für Sie auch lohnen, wenn Sie bei Ihrer Bank oder Versicherung zusätzlich eine Pensionsplanung in Anspruch nehmen. Denn es geht nicht nur darum, abzuklären, wie viel Rente und generell wie viel Geld Sie nach einer vorzeitigen Pensionierung tatsächlich zur Verfügung haben. Es gilt auch die steuerlichen Konsequenzen der verschiedenen Schritte zu prüfen. Möglicherweise haben Sie noch Konten der steuerbegünstigten Säule 3a, die es zu beziehen gilt. Mit einer umsichtigen Planung können Sie in den meisten Kantonen einiges an Steuern sparen.
Auch beim AHV-Vorbezug gilt es, die steuerlichen Folgen auszurechnen, da Ihre Frau, wie Sie mir schreiben, noch erwerbstätig ist. Immerhin können Sie sich dank der Erwerbstätigkeit Ihrer Frau selbst bei einem Vorbezug der AHV von der weiterhin bestehenden AHV-Beitragspflicht befreien.
Ohne die Erwerbstätigkeit Ihrer Frau müssten Sie bei einer Frühpensionierung bis zum ordentlichen Pensionierungsalter von 65 weiterhin Beiträge an die AHV leisten. Je nach Vermögenssituation sollten diese fälligen AHV-Beiträge nicht unterschätzt werden, zumal die Bandbreite für die jährlichen Beiträge von rund 500 Franken bis über 20’000 Franken reicht.
12 Kommentare zu «Was kostet mich ein AHV-Vorbezug?»
Als erstes würde ich fragen, ob denn der Lohn der Frau für die gemeinsamen Kosten ausreicht.
Wenn ja, (und natürlich, wenn die Frau einverstanden ist), könnte man die zwei Jahre ja auch ohne Einkommen und mit einem allfälligen geringen Verbrauch des Ersparten überbrücken.
Ja, und dann werden die AHV-Beiträge zwingend über das Vermögen bestimmt. Scheinarbeitstätigkeit gilt nicht, mindestens 51% Arbeitszeit einer Standardvollzeitstelle sind notwendig um bedingungslos als Erwerbstätig zu gelten. Ansonsten gilt die rechnerisch höhere Beitragsbemessung als Entscheidungsgrundlage:“Erwerbstätig oder nicht.“
Nein, denn dank der Erwerbstätigkeit der Frau würde sowohl beim Vorbezug, als auch bei Aufgabe der Erwerbstätigkeit der AHV-Betrag entfallen.
Steht jedenfalls so im Artikel.
So schlimm hoch sind die AHV-Beiträge nun auch wieder nicht, wenn sie via Vermögen (+ 20-fache jährl. Rente) ermittelt werden. Klar, wenn man ein grosses Vermögen hat, muss man schon ein paar Tausender hinblättern, aber man kann es sich ja dann auch leisten.
https://www.vermoegenszentrum.ch/ratgeber/wissensbeitrage/privatkunden/pensionierung-planen/fruher-in-pension-so-sparen-sie-mehrere-tausend-franken-ahv-beitrage.html
Man sollte auch seine eigene Gesundheit fragen. Die AHV wird nämlich auf ein durchschnittliches Sterbealter hin berechnet, was man bei chronischer Krankheit eher nicht erreichen wird. Dann wäre der Normalbezug der AHV sogar ein Nachteil, da man nicht einmal das Übliche ausschöpfen kann.
Wer jetzt schon in der Lage wäre, seine geteerten Atemwege mit einem Mittelstrich zu versehen, könnte tatsächlich dazu gehören.
Genau so ist es. Die statistische Lebenserwartung bei der Altersvorsorge ist sowieso völlig unsinnig. Was nützt es, wenn der Nachbar 100 wird und ich mit 70 das zeitliche segne? Bereits mit dem heutigen Rentenalter erreichen gut 13% dieses nicht, dass ist also jeder siebte. Es sollte heutzutage möglich sein die persönliche Lebenserwartung abzuschätzen. Auch bei der ll Säule wird immer vom Kapitalbezug abgeraten. Dabei ist jemand der auf die 60 zugeht und bereits gesundheitliche Probleme hat doch mit dem Kapitalbezug besser beraten da mit den jetzigen Reglementen mit ca. 15 Jahren Rentenbezug gerechnet wird. Man muss also bei Bezug ab 65 Jahren 80 Jahre alt werden um das gesamte Kapital zu bekommen.
Ich würde mich mit 63 auch frühpensionieren lassen, wenn mir der Job, die Arbeitskollegen und/oder der Chef nur noch Stress zufügen. Mit 63 hat man endlich die Möglichkeit, den Quälgeistern den Stinkefinger zu zeigen, denn man ist endlich finanziell frei. Klar wird die Rente etwas kleiner ausfallen, als wenn man bis 65 durchgehalten hat, doch zum Leben wird es schon reichen. Und wenn die Frau Gemahlin eh noch arbeitet, sollte das Geld kein Problem sein. — Besser gesund und lebendig als krank und bald tot.
An dieser hilfreichen Serie stört mich die jeweilige Fragestellung: „Was nützt mir mehr?“ Das ist neben „Geiz ist geil“ in etwa der Gesellschaftsschädigendste Slogan unserer Zeit.
«Was nützt mir mehr» passt doch hervorragend zu der Politik, die Sie sonst so konsequent vertreten.
Grundsätzlich stimme ich Ihnen ja zu Herr Spieler und doch sugerieren solche Titel halt für viele Leser eines, nämlich dass die AHV entscheidend zum Lebensunterhalt beiträg. Wobei wir ehrlich sein sollten und es wesentlich mehr auf die zweite Säule ankommt. Was führ Einbussen sind dort zu erwarten?
Wäre es eine Lösung bei einer Kündigung mit 63 die PK-Rente zu nehmen und sich auf dem RAV als Arbeitslos zu Melden?
Mit 63 bekommen Sie zwei Jahre RAV Gelder. Warum die PK Rente beziehen? Wäre es nicht besser, die PK Gelder bei der Auffangeinrichtung zu hinterlegen, weiter Beiträge einzuzahlen und dann mit 65 AHV und PK Rente zu beziehen? Wenn die Frau arbeitet und man sparsam lebt, sollte das ja eigentlich gehen. Als PK Rentner hat man vermutlich sowieso keinen Anspruch auf RAV.