Bleibt meine Hypothek im Alter tragbar?

Die Banken achten heute stärker darauf, dass bei Hypotheken die sogenannten Tragbarkeitsregeln eingehalten werden. Foto: LAB

In zwei Jahren gehe ich in Pension. Zwar freue ich mich auf diese Zeit, aber ich mache mir Sorgen wegen meiner hohen Hypothek auf meiner Eigentumswohnung, zumal ich kein riesiges Vermögen habe und auch mit der Rente keine Stricke zerreissen kann. Ich getraue mich nicht, auf die Bank zu gehen, weil ich fürchte, dass man von mir eine Amortisation verlangt. Was soll ich tun? R.P.

Zwar müssen die Banken aufgrund der Vorgaben der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht Finma generell bei der Vergabe von Hypotheken strengere Regeln anwenden. Sowohl die Finma als auch die Schweizerische Nationalbank warnen hierzulande vor einer Preisblase. Mehr gefährdet als Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser sind diesbezüglich allerdings Renditeliegenschaften, deren Preise in den vergangenen Jahren in vielen Regionen extrem gestiegen sind.

Bei selbst genutztem Wohneigentum achten die Banken stärker darauf, dass die sogenannten Tragbarkeitsregeln eingehalten werden. Das bedeutet, dass man den Hypothekarkredit auch dann noch zahlen kann, wenn die Zinsen einmal stark steigen.

Vorderhand ist eine Zinswende hierzulande aber nicht in Sicht. Im Gegenteil: Die Hypothekarzinsen notieren auf einem Rekordtief und dürften meines Erachtens kaum bald steigen, zumal die grossen Notenbanken der Welt wie die US-Notenbank und die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik tendenziell eher wieder lockern, was es auch der Schweizerischen Nationalbank verunmöglicht, die Zinsen anzuheben.

Obschon die Zinsen tief bleiben, werden bei der Berechnung der Tragbarkeit einer Hypothek nicht etwa die realen Tiefzinsen angewandt, sondern ein theoretischer Zinssatz von 5 Prozent. Zusätzlich wird oft ein Prozent für den Unterhalt eingesetzt. Da ist es klar, dass die Tragbarkeit einer Hypothek für etliche Rentner auf dem Papier schwierig wird.

In der Zwischenzeit habe ich den Eindruck, dass auch die Banken dazugelernt haben, und zwar an ihren Tragbarkeitsrechnungen grundsätzlich festhalten, aber auch älteren Menschen vermehrt Hand bieten, damit diese ihre Hypotheken und damit ihr Wohneigentum im Alter behalten können. Tatsache ist: Die meisten Rentner würden wohl eher ihren Lebensstandard einschränken als ihre Hypozinsen nicht bezahlen. Rentner sind eine wachsende und sehr treue Kundschaft. Banken, welche diese nicht pflegen, sind nicht klug.

Vor allem wenn jemand, so wie Sie, bereits eine Hypothek hat und jederzeit die Zinsen rechtzeitig bezahlt hat, sehe ich keinen Grund, dass man Ihnen Ihre Hypothek kündigen wird, nur weil Sie bald pensioniert sind, zumal Sie in Ihren eigenen vier Wänden wohl günstiger wohnen, als wenn Sie eine Wohnung mieten müssten.

Falsch ist es aus meiner Sicht, wenn Sie sich vor einem Gespräch mit der Bank fürchten und dieses hinauszögern. Wenn Sie schon Bedenken haben, würde ich so rasch wie möglich mit der Bank sprechen und die Karten auf den Tisch legen. Entweder sehen Sie dann schnell, dass Ihre Bedenken unbegründet waren, oder aber Sie haben in den zwei Jahren, während derer Sie noch berufstätig sind, die Möglichkeit, die Hypothek so zu senken, damit sie auch nach der Pensionierung noch gut tragbar ist, oder Sie können zusammen mit der Bank weitere Optionen prüfen.

Kritisch wird es meist dann, wenn die Hypothek auf über zwei Drittel des Liegenschaftswerts liegt und bisher noch nicht amortisiert wurde. Möglicherweise haben Sie aber noch eine 3. Säule, mit der Sie im Zuge der Pensionierung die Hypothek etwas reduzieren können, damit sie auch im Alter gut tragbar ist.

7 Kommentare zu «Bleibt meine Hypothek im Alter tragbar?»

  • Köbi Löwe sagt:

    Das Amortisieren der Hypothek zum Zeitpunkt des Rentenbeginns war etwas vom besten was ich in meinem Leben je machte. Steuerlich ist das Ganze eh als Nullsummen Spiel zu bezeichnen. Auslöser waren zwei Details im neuen Hypovertrag. Zum einen: Es gibt keine Verrechnung (Sauerei). Zum anderen: Verbriefungen werden gestattet. Nicht dagegen einzuwenden. Aber jetzt kommt’s: Entstehen der Bank daraus Rechtsstreitigkeiten, beteiligen sich alle Hyponehmner im Verhältnis an den Fremdkosten. Ja sag mal, wo gibt es denn das in der freien Wirtschaft! NB: Die UBS, anno 2008 kurz vor der Pleite stehend, musste damals ihren Angestellten die Verrechnung zugestehen.

  • Renata Rubina Rolischo sagt:

    Genau deshalb ist so ein Hypo-Vertrag die Begründung, alles andere Vermögen von der Bank abzuziehen…

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