So profitieren Sie bis 70 von der 3. Säule

Von wegen Gleichberechtigung: Männer dürfen bis 70 und Frauen nur bis 69 in die Säule 3a einzahlen. Foto: iStock

Meine Frau und ich beabsichtigen, nach der Pensionierung beide im beschränkten Rahmen einer Nebentätigkeit nachzugehen – so Gott will und wir gesund bleiben – bis zum 70sten Lebensalter. Können wir dadurch das steueroptimierte 3a-Sparen auch bis zu diesem Zeitpunkt fortführen? M.J.

Ja. Da Sie und Ihre Frau auch nach dem Erreichen des ordentlichen Pensionsalters erwerbstätig bleiben und ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erwirtschaften, dürfen Sie auch nach Ihrer Pensionierung die steuerbegünstigte Säule 3a für sich nutzen und die einbezahlten Beträge auch von den Steuern abziehen.

Allerdings gilt es zu beachten, dass man nur während fünf Jahren über das ordentliche Pensionsalter hinaus noch in die Säule 3a einzahlen darf. Das bedeutet, dass Sie als Mann bis maximal 70 und Ihre Frau nur bis maximal 69 in die Säule 3a Beiträge leisten dürfen, da das Rentenalter für Frauen nach wie vor ungleich ist gegenüber demjenigen für Männer. Arbeitslose können 3a-Beiträge einzahlen, solange sie Taggelder der staatlichen Arbeitslosenversicherung beziehen, also nicht ausgesteuert sind.

Was oft vergessen geht: Einzahlungen in die Säule 3a sind auch im Jahr der Pensionierung erlaubt und dann anschliessend abzugsfähig. Punkto Betragshöhe, die Sie in die Säule 3a einzahlen können, gilt Folgendes: In diesem Jahr gilt für Versicherte mit Pensionskasse ein Maximalbetrag von 6826 Franken und für Leute ohne Pensionskasse ein Maximalbetrag von 34’128 Franken oder maximal 20 Prozent des Nettoeinkommens. Die Maximalbeträge werden aber von Zeit zu Zeit angepasst. Wenn Sie pensioniert sind, dürften sie wohl noch höher liegen.

Indem Sie nach der Pensionierung weiter arbeiten, können Sie nicht nur die Steuervorteile der 3. Säule nutzen, sondern verschaffen sich auch etwas mehr Spielraum für den Bezug Ihrer Säule-3a-Konten. Hier ist es wichtig, dass Sie einen gestaffelten Bezug vornehmen und das 3.-Säule-Geld nicht gleichzeitig mit dem Pensionskassengeld beziehen. Sonst zahlen sie deutlich mehr Steuern.

Ob für Sie im konkreten Fall eine Fortführung der Säule 3a finanziell aufgeht, hängt noch von einem anderen Aspekt ab. Je nach Kanton fahren Sie beim Versicherungsabzug schlechter, wenn Sie nach der Pensionierung weiter Einzahlungen in die Säule 3a tätigen. Einzelne Kantone und auch der Bund gewähren bei der Nutzung der Säule 3a einen geringeren Pauschalabzug für die Versicherungen.

Wenn Sie nicht den vollen Abzug für die Säule 3a vornehmen können, was ich bei einer Teilzeittätigkeit nach der Pensionierung annehme, ist Ihr Totalabzug allenfalls geringer, als wenn Sie auf die Fortführung der Säule 3a verzichten. Damit für Sie die Rechnung aufgeht, müssten Sie ein höheres Jahreseinkommen erwirtschaften und somit mehr in die Säule 3a einzahlen können, damit der allenfalls geringere Versicherungsabzug kompensiert werden kann.

Ich rate Ihnen, die entsprechenden Abzugsmöglichkeiten für Versicherungen und die Säule 3a in Ihrem Wohnkanton genau zu prüfen und dann zu entscheiden.

11 Kommentare zu «So profitieren Sie bis 70 von der 3. Säule»

  • Josef Marti sagt:

    Die 20% Limite betrifft nicht das Nettoeinkommen gemäss Steuererklärungsformular, sondern das Erwerbseinkommen nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge.

  • Benjamin sagt:

    Fragt sich immer wieder wie diese Irreführenden Fotos zu Themen rund um das Altern selektiert werden. Hat mit der Realität der Mehrheit denen die Renten seit Jahren zusammengestrichen werden rein gar nichts zu tun. Die meisten Menschen hier sichen in der durch neoliberal bürgerliche Politik verursachte Altersarmut dahin und zum sparen bleibt da rien var nichts. Das unsozial absurde dieser Verachtenswerten Politik zeibt sich an den permanent steigenden Zahlen zur Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen. Wie absolut Weltfremd dieser Artikel, aus Sicht einer Branche die nicht mal die 2te Säule so aufbauen kann das die Pension ohne EL möglich ist. Den letzten Rest dieser abscheulichen Politik neoliberaler SVP, FDP, GLP, gibt es wenn sich Alters- und Pflegeheime über die Ersparnisse hermachen.

  • Lauper Sylvia sagt:

    Super und für die Jugend keine Arbeitsplätze.Soweit sind wir schon,dass viele Pensionierte einfach nicht genug gearbeitet haben und das Leben nicht geniessen wollen nach der Pension.

  • Anh Toàn sagt:

    „Wenn Sie nicht den vollen Abzug für die Säule 3a vornehmen können, was ich bei einer Teilzeittätigkeit nach der Pensionierung annehme, ist Ihr Totalabzug allenfalls geringer, als wenn Sie auf die Fortführung der Säule 3a verzichten. “

    Auch wenn der „volle Abzug“ geltend gemacht werden kann, reduziert sich dieser im Ergebnis um den dadurch reduzierten Versicherungsabzug. Das steuerbare Einkommen reduziert sich nicht vollumfänglich in der Höhe der geleisteten Einzahlung in die 3. Säule.

  • V Bastianini sagt:

    Irgend etwas stimmt nicht „im Staate Dänemark“. Man will den Leuten ständig schmackhaft machen, länger als bis 65 zu arbeiten, dabei träumen Heerscharen von einer Frühpensionierung, siehe kürzlich erschienener Artikel „Millennials sparen auf Pensionierung mit 45″(!). Da müssen wohl einige noch ein paar Hausaufgaben lösen …

  • Renato Marcucci sagt:

    Zum Glück hat ein Totenhemd keine Taschen. Geiz ist Geil Mentalität bis ins hohe Alter, man gönnt sich absolut nichts, die Erben können sich freuen.

    • willi mosimann sagt:

      Sie glauben es nicht aber gibt in der Tat auch noch Rentner die über 65 arbeiten MÜSSEN

      • Anh Toàn sagt:

        Das absurde ist doch, dass die in manchen Kantonen sogar noch Steuern zahlen müssen. Und AHV Beiträge, die ihnen nie mehr an die Rente angerechnet wird.

        Aber wir Schweizer haben halt Angst, wenn man es den Armen zu leicht macht, dann geben die sich keine Mühe mehr. Sind ja auch selber schuld, dass die arm sind, hätten halt vorher mehr arbeiten und sparen sollen, steht schon bei Gotthelf.

      • Wenger Werner sagt:

        An: An Toan, alle Einkommen sind unbeachtet des Arbeitsstandes zu versteuern. AHV-Beiträge müssen angezogen werden, wenn der monatliche Lohn einen Freibetrag (ungefähr 1‘400.-) übersteigt. Entspricht übrigens unserer geltenden Gesetzgebung!

  • Carmen Haag sagt:

    Profitieren bis ins hohe Alter, die gehen wohl zu Weihnachten auch noch bei der Caritas gratis essen und greifen sich ein Geschenk auf Kosten Bedürftiger ab, der Fragesteller sollte sich schämen!

  • will williamson sagt:

    „Allerdings gilt es zu beachten, dass man nur während fünf Jahren über das ordentliche Pensionsalter hinaus noch in die Säule 3a einzahlen darf. “

    Nur nützt Sie das nichts, wenn Sie mit 55 entlassen werden und dann keine neue Anstellung finden.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.