So fordern Sie Bankprovisionen zurück

Vermittlungsprovisionen gehören den Kunden, doch nicht alle Banken geben sie zurück.

Spiel auf Zeit: Da die Ansprüche auf Retrozessionen verjähren, bleiben viele Banken untätig. Foto: iStock

Noch immer haben wir von unserer Bank die Retrozessionen nicht erhalten, obwohl wir diese eingefordert haben. Wir haben die Bank mehrmals aufgefordert, uns die Zahlungen zurückzugeben. Nichts passiert. Was können wir noch tun? N. H.

Retrozession sind für die Banken ein heisses Eisen. Während vieler Jahre haben die Institute beim Kauf von Anlageprodukten wie Fonds durch ihre Kunden schöne Vermittlerprovisionen – sogenannte Retrozessionen – kassiert. Das brachte Banken, Vermögensverwaltern und anderen Finanzdienstleistungsfirmen einiges an Zusatzeinnahmen.

Damit ist es heute vorbei. Die Finanzfirmen müssen ihre Retrozessionen gegenüber der Kundschaft transparent machen, sie den Kunden auszahlen oder zumindest von den Kunden die schriftliche Einwilligung haben, dass sie diese behalten dürfen.

Bereits vor Jahren hatte das Bundesgericht entschieden, dass die Finanzfirmen die Provisionen an die Kunden zurückgeben müssen. Voraussetzung ist aber, dass man als Kunde seine Ansprüche anmeldet. Die Ansprüche gelten aber nicht ewig. Im Zuge von laufenden Verjährungsfristen verfallen Ansprüche von Kunden gegenüber den Banken.

Immerhin haben Sie gegenüber Ihrer Bank Ihre Ansprüche angemeldet. Wenn Sie mit Ihrer Bank trotz mehrmaliger Versuche keine Einigung finden, können Sie sich an den Bankenombudsmann www.bankingombudsman.ch wenden. Dieser vermittelt bei Streitfragen zwischen Kunden und Banken. Für Sie als Kundin ist diese Dienstleistung kostenlos. Möglicherweise bewegt sich bei Ihrer Bank etwas, wenn der Bankenombudsmann interveniert.

Unabhängig davon gibt es auch Firmen, die Kunden, die bei den Banken die Retrozessionen einfordern möchten, unterstützen. Zu diesen gehört die Firma Liti-Link, die sich darauf spezialisiert hat, finanzielle Ansprüche gegenüber Unternehmen geltend zu machen und durchzusetzen. Als Prozessfinanzierungsgesellschaft bietet sie den Kunden die Möglichkeit, ihre Ansprüche in einem Gerichts- oder Schiedsverfahren geltend zu machen, und hat es sich zum Ziel gemacht, Kunden zu unterstützen, die von den Banken Retrozessionen zurückfordern.

Wie Elisabeth Bachbauer, Sales Director von Liti-Link erklärt, seien «die Anleger hier rechtlich ganz klar auf der richtigen Seite». Allerdings würden unter anderem Fehler bei der Verjährungsunterbrechung, ungültige Verzichtserklärungen oder Falschaussagen der Banken dazu führen, dass die Bemühungen vieler Bankkunden im Endeffekt in einem missglückten Rückforderungsversuch enden.

Wie erfolgreich das Unternehmen bei der Durchsetzung von Retrozessionsansprüchen gegenüber Banken ist, kann ich nicht beurteilen. Immerhin muss man, wenn man die Dienstleistung der Firma in Anspruch nimmt, nicht zuerst Geld vorschiessen, wie Elisabeth Bachbauer auf meine Nachfrage hin präzisiert: «Liti-Link arbeitet rein erfolgsbasiert, sprich, wir kommen nur dann zu unserem Geld, wenn wir die zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen erfolgreich für unseren Kunden zurückfordern konnten. Im Erfolgsfall wird der Nettorückforderungserlös zu 65 Prozent auf unseren Kunden und zu 35 Prozent auf Liti-Link aufgeteilt.»

Zudem weist sie darauf hin, dass aufgrund der zehnjährigen Verjährungsfrist und der Rechtsprechung aus dem Jahr 2012, die viele Banken dazu gebracht hat, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Umgang mit Retrozessionen anzupassen, aus heutiger Sicht hauptsächlich die zwischen 2009 und 2012 einbehaltenen Retrozessionen zurückzufordern seien. Angesichts der möglichen Verjährung bleibt für einige Kunden somit nicht mehr viel Zeit, ihre Ansprüche geltend zu machen.

3 Kommentare zu «So fordern Sie Bankprovisionen zurück»

  • urs brand sagt:

    Als ehemaliger VZ Kunde habe ich nach dem Bundesgerichtsurteil versucht die Kickbacks vom VZ zurück zu erhalten. Aber ohä – da hatte man überhaupt kein offenes Ohr. Ich durfte nicht einmal erfahren wieviele Kickbacks das VZ über die 10 Jahre erhalten hat. Statt dessen verwies man mich an die Kontoführende Bank – welche mir wiederum keine Auskunft geben wollte, da ja das VZ die Vermögensverwaltung inne hatte.
    Der langen Worte kurz Sinn – ich bin überall auf taube Ohren gestossen und rechnete mit der Verjährung. Schlussendlich blieb mir als Kunde nur noch den Verwaltunsauftrag zu künden und die Geldanlage seither in die eigenen Hände zu nehmen. Als gebranntes Kind werde ich mein Vermögen nie mehr einer Verwaltung anvertrauen.

    • Peter Rohner sagt:

      Einen Verwaltungsauftrag würde ich nie erteilen, da die Verwalter (oder Berater oder Manager oder wie sie sich auch immer nennen mögen) nicht unabhängig sind und vorzugsweise die Produkte verkaufen werden, an denen die am meisten verdienen. — Herzliche Gratulation, dass Sie Ihr Vermögen inzwischen selbst verwalten!

      Ein guter Buch zum Thema: Robert Straub: Geldanlage — Scheitern muss nicht sein (orell-füssli-Verlag). — Der Autor Robert Straub ist sehr vertrauenswürdig: Ehemaliger Leiter der kantonalzürcherischen Finanzverwaltung und Präsident der IST (Investmentstiftung für Personalvorsorge)

  • Paul Brunner sagt:

    Lieber Herr Spieler

    Ich habe zwei Fragen:
    – welche Höhe haben die Retrozessionen normalerweise? Bei mir geht es um strukturierte Produkte und Hedge Fonds.
    – wie kann ich die Angabe des Vermögensverwalters, er habe keine / nur tiefe Retrozessionen erhalten, überprüfen?

    Besten Dank!

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.