So geht steueroptimierte Frühpensionierung

Wichtig zu wissen: Die dreijährige Sperrfrist gilt für jeden Kapitalbezug. Foto: iStock
Bin 58 Jahre alt, arbeite für eine Stadtverwaltung und plane mit 63 Jahren in Pension zu gehen. Habe eine 3. Säule und in den letzten drei Jahren jedes Jahr 10’000 Franken in die PK zusätzlich einbezahlt. Nun habe ich gehört, dass man ab einer gewissen Frist keinen Kapitalbezug mehr machen kann, wenn man freiwillige Einzahlungen vornimmt. Bis zu welchem Zeitpunkt empfehlen Sie, weitere Einzahlungen zu tätigen? G.Z.
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse haben den grossen Pluspunkt, dass die Einkaufsbeiträge vollumfänglich in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden dürfen, womit sich die geschuldeten Steuern je nach Einkaufssumme massiv reduzieren.
Wer in Erwägung zieht, bei der Pensionierung statt der Rente das Kapital zu beziehen, ist in den Jahren vor der Pensionierung bei freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse aber eingeschränkt. Innert dreier Jahre nach einem freiwilligen Einkauf ist nämlich kein Kapitalbezug mehr zulässig.
Einkäufe, welche entgegen dieser Vorgabe innerhalb dieser dreijährigen Frist getätigt werden, würden bis zur Höhe des Kapitalbezugs steuerlich nicht als abzugsfähig anerkannt und bei bereits rechtskräftiger Veranlagung im Rahmen eines Nachsteuerverfahrens dem steuerbaren Einkommen zugerechnet. Es lohnt sich somit nicht, die Frist zu verletzen.
Anders ist die Situation, wenn Sie sich entscheiden würden, gar keinen Kapitalbezug vorzunehmen, sondern die Rente wählen. Wenn Sie die Rente wählen, würden Ihre freiwilligen Einkäufe in die Pensionskasse selbst kurz vor der Pensionierung zum Abzug zugelassen.
Die Dreijahresfrist, die freiwillige Einkäufe vor der Pensionierung bei einem Kapitalbezug verbietet, ist durch einen Bundesgerichtsentscheid untermauert. Die Steuerbehörden stellen sich auf den Standpunkt, dass bei freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse kurz vor der Pensionierung bei einem Kapitalbezug die Altersvorsorge nicht wirklich verbessert wird, sondern nur Kapital mit dem Ziel, Steuern zu sparen, hin- und herverschoben wird.
Wichtig zu wissen ist, dass diese dreijährige Sperrfrist für jeglichen Kapitalbezug gilt: Für Kapitalabfindungen in der Form von Altersleistungen gleichermassen wie für solche aus Barauszahlungen etwa beim Wegzug aus der Schweiz oder beim Vorbezug für Wohneigentum.
Wenn jemand freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse geleistet hat, kann er innert der drei nachfolgenden Jahre keinen Vorbezug zur Wohneigentumsfinanzierung tätigen oder aber er muss die entsprechenden steuerlichen Konsequenzen tragen. Wurden bereits Vorbezüge für die Wohneigentumsförderung getätigt, sind diese vollständig zurückzuzahlen, bevor erneut abzugsfähige freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse vorgenommen werden dürfen.
Eine Ausnahme besteht allerdings bei Kapitalabfindungen im Invaliditäts- oder Todesfall sowie nach Wiedereinkäufen nach einer Scheidung zur Deckung der durch die Scheidung verursachten Vorsorgelücke.
Da Sie mir schreiben, dass Sie sich mit 63 vorzeitig pensionieren lassen möchten, sollten Sie nach 60 sicher keine freiwilligen Einkäufe in die zweite Säule mehr tätigen, falls Sie einen Kapitalbezug vorsehen. Zu beachten ist, dass sich die dreijährige Sperrfrist auf volle Jahre bezieht und auf den Tag genau eingehalten werden muss.
Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, würde ich bei einem letztmaligen Einkauf vor 60 mit Ihren lokalen Steuerbehörden Rücksprache nehmen und mir die Steuerkonformität der Einzahlung bestätigen lassen, zumal es bei der Steuerpraxis in einigen Kantonen Unterschiede gibt.
2 Kommentare zu «So geht steueroptimierte Frühpensionierung»
Die Berner SP-Nationalrätin Margret Kiener Nellen ist doch mal ganz heftig angegriffen worden: wegen Steueroptimierung. Ihr Handeln, oder auch das von Alt BR Schneider Amman, sei zwar legal, aber nicht legitim.
Frage: Sind diese Empfehlungen von Martin Spieler jetzt zwar legale Empfehlungen, aber kein legitimen? Oder ist es halt einfach nicht dasselbe, wenn es ein Politiker oder Politikerin tut wie wenn es der normale Bürger tut?
@Bernhard Piller: Bei Kiener Nellen war es anrüchig, weil sie gegen genau solche Steuersparmethoden opponiert hatte.
Wenn der Staat Steuersparmöglichkeiten schafft, dann will er wohl auch, dass sie genutzt werden.
Ob man sich der moralischen Kategorie „illegitim“ unterwerfen will, ist die Sache des Einzelnen. Und wer bestimmt hier überhaupt „illegitim“?