Wer weiterarbeitet, darf auch weiter profitieren

Fit im Alter: Wer die Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter fortführt und auch die Säule 3a behält, hat mehr Spielraum für einen gestaffelten Bezug der Vorsorgegelder. Foto: iStock
In der «SonntagsZeitung» vom 14. April 2019 schreiben Sie: «Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind nämlich nur Erwerbstätigen mit einem AHV-pflichtigen Einkommen erlaubt.» Dazu habe ich folgende Frage: Wenn ich nach der Pensionierung bei einem Arbeitgeber weiterarbeiten kann und monatlich nur 1400 Franken bzw. 16’800 im Jahr verdiene, heisst das, dass ich keine Einzahlungen mehr tätigen kann, denn bis zu diesem Betrag bezahlt man keine AHV? Auch würde mich interessieren, ob ich in ein vor der Pensionierung bestehendes 3a-Konto einzahlen kann, oder muss ich dieses bei der Pensionierung auflösen und ein neues eröffnen? R.H.
Wenn Sie, so wie es offenbar Ihre Absicht ist, über das ordentliche Rentenalter von 65 hinaus erwerbstätig bleiben, dürfen Sie weiterhin in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen. Ihr bestehendes Säule-3a-Konto müssen Sie mit 65 nicht aufheben, sondern können es bei weiterer Erwerbstätigkeit fünf Jahre über das ordentliche Rentenalter hinaus behalten – also bis 70 bei Männern und 69 bei Frauen. Sie brauchen somit nicht ein neues Konto, sondern können das bestehende Konto nutzen.
Wichtig für Sie zu wissen ist, dass Sie bei einer Fortführung der Erwerbstätigkeit auch nach 65 bei der AHV/IV/EO beitragspflichtig bleiben. Wie Sie in Ihrer Frage richtig andeuten, gibt es aber eine Freigrenze von 16’800 Franken jährlich und 1400 Franken monatlich. Wenn Sie nicht mehr verdienen, müssen Sie keine AHV-Beiträge leisten, dürfen aber trotzdem in die Säule 3a einzahlen, da Sie ja weiter erwerbstätig sind.
Falls Sie aber mehr als die Freigrenze erwirtschaften, sind Sie verpflichtet, AHV-Beiträge zu leisten. Diese sind aber nicht rentenbildend. Wenn Sie die Erwerbstätigkeit nach dem ordentlichen Rentenalter von 65 bei Männern fortführen und auch die Säule 3a behalten, haben Sie mehr Spielraum für einen gestaffelten Bezug Ihrer Vorsorgegelder.
Das kann von grosser Bedeutung sein, wenn Sie etwa bei der Pensionskasse das Kapital beziehen. Da ist es in der Regel vorteilhaft, wenn Sie sich nicht im gleichen Jahr auch noch das Säule-3a-Geld auszahlen lassen. Durch eine Staffelung des Bezugs von Vorsorgegeldern sparen Sie in den meisten Kantonen Steuern. Die entsprechenden Regelungen sind aber nicht in allen Kantonen gleich.
Da Sie nach 65 wohl nicht mehr einer Pensionskasse angeschlossen sein werden, dürfen Sie maximal 20 Prozent Ihres jährlichen Erwerbseinkommens in die Säule 3a einzahlen. Bei den von Ihnen erwähnten 16’800 Franken wäre somit eine Einzahlung von 3360 Franken gestattet.
Ob für Sie dabei die Rechnung schlussendlich auch steuerlich aufgeht, hängt von Ihrem Wohnkanton ab. In einigen Kantonen sind tiefere Pauschalabzüge für die Versicherungsprämien vorgesehen, wenn Sie in die Säule 3a einzahlen.
Ich empfehle Ihnen, diesen Aspekt vor einer Einzahlung bei den Steuerbehörden Ihres Wohnkantons genau abzuklären, da Sie sonst steuerlich unter Umständen schlechter fahren, als wenn Sie auf eine Einzahlung in die Säule 3a verzichten.
9 Kommentare zu «Wer weiterarbeitet, darf auch weiter profitieren»
Bedenklich, wenn man auch nach der wohlverdienten Pensionierung keinen anderen Lebensinhalt als weiterzuarbeiten hat..
Bedenklich, wenn man sich nicht vorstellen kann, dass es Leute gibt, die weiterarbeiten müssen, weil sie von der Rente nicht leben können.
Die Welt hat genug für jedermanns Bedürfnisse, aber nicht für jedermanns Gier.
Bedenklich, wenn man gezwungen ist, in einem Beruf zu arbeiten, den man nicht als Erfüllung empfindet.
Glücklich, wer seine Erfüllung im Beruf findet. Für viele ist der Beruf ihre Existenzsicherung.
Das gleiche 3a-Konto nutzen ist nicht die beste Lösung. Steuertechnisch, allerdings von Kanton zu Kanton verschieden, ist mehrere 3a zu führen und jedes Jahr eines aufzulösen.
Auch nach 70 arbeite ich gerne weiter. Als Wissenschaftler in einem sinnvollen Beruf sind die Tagen erfüllt und dafür nehmen wir mehr Ferien.
Bei diesem Löhnli reden wir nicht mehr von Progression und Steuerbegünstigungen. Kümmern Sie sich lieber um die optimale Auszahlung des Bestehenden, und ja, ein bisschen Freude bei der Verwertung, sonst ist das sowieso alles für die Katz‘ gewesen.
Das ist richtig. Man kann gleichzeitig mehrere 3A Konten haben und diese sukzessive auflösen, wobei es zumeist empfehlenswert ist, zuerst die kleineren und zuletzt das grösste Konto aufzulösen, da das Geld des 3A Kontos erst nach der Auszahlung vermögenssteuerpflichtig wird.