So streng ist der PK-Vorbezug limitiert

Nicht selbst genutzt: Wer rechtlich die Nutzung seiner Eigentumswohnung lebenslang seinen Eltern abgetreten hat, dem ist es nicht erlaubt, Vorsorgekapital für diese Wohnung zu beziehen. Foto: iStock
Meine längst pensionierten Eltern haben mir ihre Eigentumswohnung überschrieben, und ich habe für sie ein lebenslanges Nutzniessungsrecht notariell eintragen lassen. Die Wohnung ist mit einer Hypothek belastet. Ich werde wohl bald meine Arbeitsstelle aufgeben und das frei werdende Freizügigkeitsguthaben auf zwei Konti aufteilen lassen. Eines dieser Konti ist für einen allfälligen neuen Arbeitgeber reserviert. Das andere verbleibt, da keine Vollzeitstelle mehr vorgesehen ist. Macht es Sinn, eventuell die Hypothek zulasten eines Teils eines Kontos zu reduzieren? D.G.
Wenn Sie sich das Geld vom zweiten Freizügigkeitskonto auszahlen lassen würden, wäre es Ihre Absicht, einen Vorbezug von Vorsorgeld für Wohneigentum vorzunehmen. Das ist auch für die Amortisation von Hypotheken grundsätzlich möglich. Vorsorgeguthaben darf sowohl als Eigenmittel für den Erwerb oder die Erstellung von Wohneigentum eingesetzt werden, als auch für die Rückzahlung eines Hypothekardarlehens oder die Finanzierung von Renovationen oder wertvermehrenden Investitionen.
Voraussetzung für einen solchen Vorbezug von Vorsorgegeld ist allerdings, dass das Kapital für selbst genutztes Wohneigentum eingesetzt wird. Da ergibt sich für Sie ein Problem. Wenn jemand Rechte an seinem Wohneigentum einräumt, die wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommen, ist ein Vorbezug von Vorsorgegeld nicht erlaubt. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) stuft die Errichtung einer Nutzniessung genau als ein solches Recht ein, das wirtschaftlich einer Veräusserung gleichkommt.
Ihnen gehört zwar die Eigentumswohnung Ihrer Eltern. Sie haben rechtlich aber die Nutzung der Wohnung lebenslang ihren Eltern abgetreten. Damit ist es Ihnen nicht erlaubt, Vorsorgekapital für diese Wohnung vorzubeziehen.
Abgesehen von den eigentlichen Möglichkeiten stellt sich für mich auch die Grundsatzfrage, ob dies in Ihrem Fall wirklich sinnvoll wäre. Ein Vorbezug von Vorsorgekapital für selbst genutztes Wohneigentum hat zur Folge, dass Sie dann später im Alter weniger Geld für sich zur Verfügung hätten. Sie hätten eine deutlich tiefere Rente, wenn Sie nach einer erneuten Aufnahme einer Erwerbstätigkeit später bei der Pensionierung die Rente wählen würden. Auch bei einem Kapitalbezug hätten Sie später weniger Geld zur Verfügung. Zusätzlich hätten Sie bereits noch im Erwerbsleben einen geringeren Versicherungsschutz – etwa gegen das Invaliditätsrisiko.
Da Sie noch über zehn Jahre vor der ordentlichen Pensionierung stehen, würde ich Ihnen auch abgesehen von den rechtlichen Möglichkeiten von einem Vorbezug abraten und Ihnen stattdessen eher empfehlen, Ihre Vorsorgesituation zu überprüfen und allfällige Lücken zu füllen.
Am ehesten optimieren können Sie Ihre Vorsorge, wenn Sie sich wieder anstellen lassen und sich wieder einer Pensionskasse anschliessen und möglichst Vollzeit arbeiten, da dabei nicht nur Sie, sondern auch Ihr Arbeitgeber hohe Beiträge an Ihre Vorsorge leisten muss.
7 Kommentare zu «So streng ist der PK-Vorbezug limitiert»
Im jetzigen Tiefzinsumfeld die Hypothek zu reduzieren, macht wenig Sinn.
Wir haben soeben unsere Libor Hypothek mit einer Marge von 0.61% um weitere 3-Jahre erneuert. Falls die Zinsen in den nächsten Jahren steigen sollten, was ich persönlich nicht glaube, kann man mit dem über Jahre ersparten Geld dank des tiefen Libors einer größeren Summe die Hypothek direkt reduzieren.
Festhypotheken bleiben zu teuer, Banken empfehlen am liebsten Festhypotheken, weil sie am meisten daran verdienen. Doch wer den Zins lange anbindet, nimmt grosse Nachteile in Kauf.
Mit einer Festhypothek wettet man gegen den Markt. Diese Wette gewinnt man nur, wenn die Zinsen stärker steigen, als es der Markt erwartet. In den letzten Jahrzehnten war das nie der Fall. Geldmarkt-Hypotheken waren immer günstiger.
Wer will nicht schon für immer und ewig in seinem Traumhaus/Wohnung wohnen. Aber es kann dennoch sein, dass dies nicht der Fall sein wird. Vielleicht wechselt man die Stelle, vielleicht verlieren man dauerhaft die Arbeitsfähigkeit, vielleicht trennen man sich von seinem Ehepartner, und vielleicht will man auch einfach nur umziehen. All dies sind Risiken, die man vor dem Abschluss einer Festhypothek über zehn Jahre berücksichtigen sollte. Denn wenn man eine Festhypothek frühzeitig auflösen will, verliert die Bank Geld, falls das Zinsniveau seither konstant geblieben oder gesunken ist.
Die Bank wird in der Regel eine Ausstiegsentschädigung für die entgangene Rendite verlangen. Ein frühzeitiger Ausstieg aus einer Festhypothek kann somit ein sehr teures Unterfangen sein.
„Am ehesten optimieren können Sie Ihre Vorsorge, wenn Sie sich wieder anstellen lassen und sich wieder einer Pensionskasse anschliessen und möglichst Vollzeit arbeiten, …“ Wie könnte man da widersprechen? Allerdings benötigt man für diese Erkenntnis sicher nicht den Rat eines Experten.
@ Dieter Meier: Wieso Vollzeit arbeiten, da ist man in der Schweiz eh der Beschissene. Teilzeitarbeit heisst das Zauberwort, wie es Hunderttausende praktizieren um in den Genuss von Krankenkassverbilligungen zu kommen. Steuern werden auch kaum fällig. Sollte es dann im Alter nicht reichen, gibt es dann noch Ergänzungsleistungen als Beiohnung oben drauf.
Bin doch nicht biöd!
Der Fragesteller tönt nicht nach KK-Verbilligung. Aber etwas kürzer treten und das Leben geniessen, das ist auch eine Art Vorsorge. Vielleicht wichtiger als schöne Finanzpläne…
Am ehesten optimieren können Sie Ihre Vorsorge, wenn Sie sich wieder anstellen lassen und sich wieder einer Pensionskasse anschliessen und möglichst Vollzeit arbeiten,
Wer arbeitet, bis er tot umfällt, braucht keine Vorsorge!