Blödsinn! Keine Bank arbeitet uneigennützig

Eine Illusion: Keine Bank und kein an der Börse kotiertes Unternehmen arbeitet mit «uneigennützigen Praktiken», denn es will ja Gewinn machen, und diesen macht es nur durch die Kunden. Foto: iStock

Ich bin damit beschäftigt, meine Pensionierung und die meiner Frau zu planen. Infolge der tiefen Umwandlungssätze beabsichtigen wir einen möglichst hohen Teilkapitalbezug und eine Teilrente aus beiden PK. Wir haben uns vom VZ beraten lassen. Dass das VZ auch eine Bank ist, wussten wir nicht. Im Zuge der Beratung wurde uns erklärt, dass das VZ höhere Renditen als unsere Hausbank ZKB realisieren wird durch uneigennützigere Praktiken. Im Bereich der Anlagestrategie sind wir zu höheren Risiken bereit, hingegen haben wir sehr hohe Ansprüche an die Sicherheit in Bezug auf das Geldinstitut. Können Sie etwas dazu sagen? Wir wollen über 1 Million Franken anlegen. M.E.

Man sollte sich kein falsches Bild machen: Das VZ Vermögenszentrum ist nicht etwa ein wohltätiges Institut oder eine soziale Konsumentenschutzorganisation, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen wie die meisten anderen Banken auch.

Das VZ verfügt über eine Bankenbewilligung und ist an der Schweizer Börse kotiert. Daraus können Sie ableiten, dass das VZ wie andere börsengehandelte Firmen auch die eigenen Gewinne laufend optimieren muss, was in der Vergangenheit gut gelungen ist – ansonsten wären die Aktionäre kaum zufrieden.

Aus meiner Sicht ist das VZ ein vertrauenswürdiges und gut geführtes Finanzdienstleistungsunternehmen, kocht allerdings wie die Konkurrenten auch nur mit Wasser. Ich hoffe, dass man Ihnen nicht ernsthaft gesagt hat – wie Sie in Ihrer Frage wörtlich schreiben –, «dass das VZ höhere Renditen als unsere Hausbank ZKB realisieren wird durch uneigennützigere Praktiken». Falls man Ihnen das so gesagt hat, wäre meine Meinung dazu klipp und klar: Das ist Blödsinn und schlicht falsch.

Erstens: Keine Bank und kein an der Börse kotiertes Unternehmen arbeitet uneigennützig oder mit angeblich «uneigennützigen Praktiken», denn es will ja Gewinn machen, und diesen macht es nur durch Sie – durch die Kunden.

Zweitens: Deutlich höhere Renditen gibt es nie ohne höhere Risiken. Wenn jemand behauptet, er könne klar höhere Renditen mit Ihrem Geld erwirtschaften als Ihre Hausbank, unterstellt er, dass diese über eine weniger gute Expertise verfügt, oder aber er verschweigt Ihnen, dass er zwecks höherer Renditen höhere Risiken mit Ihrem Geld eingeht. Dann würde er bei der Strategie Äpfel mit Birnen vergleichen.

Tatsache ist, die ZKB ist eine der grössten Banken in der Schweiz mit einer starken Anlageexpertise und mit Swisscanto Invest einem der grössten Asset Manager hierzulande. Damit Sie sich ein klareres Bild machen können, rate ich Ihnen, den Anlagevorschlag des VZ Ihrer Hausbank zur Stellungnahme vorzulegen. Dann können Sie vergleichen.

Immerhin hoffe ich aber und gehe davon aus, dass man Ihnen beim VZ das alles nicht genau so gesagt hat. In jedem Fall aber würde ich vor einem Entscheid mit Ihrer Hausbank sprechen und von ihr ebenfalls einen Vorschlag für die Anlage Ihres Vermögens einholen. So haben Sie bessere Entscheidungsgrundlagen. Immerhin geht es auch um viel Geld, das Sie in den nächsten Jahren in Form von Gebühren dem VZ oder Ihrer Hausbank zahlen werden.

Ein ganz anderer Aspekt, den Sie in Ihrer Frage ansprechen, ist jene nach der Sicherheit der Bank, der Sie Ihr Geld anvertrauen. Obwohl ich das VZ ebenfalls als sicher einstufe, ist Ihre Hausbank diesbezüglich klar im Vorteil. Anders als das VZ verfügt die ZKB über eine Staatsgarantie und über ein Triple-A-Rating der internationalen Ratingagenturen. Damit gehört sie zu den sichersten Banken der Welt und steht ratingmassig noch weit besser da als etwa die Grossbanken CS und UBS oder natürlich auch das VZ.

Allerdings ist es ja nicht Ihr Ziel, dass Sie hohe Cashbestände halten, sondern in Wertschriften investieren. Diese bieten selbst bei einem Bankkonkurs hohen Schutz, denn sie bleiben immer im Besitz der Kunden.

14 Kommentare zu «Blödsinn! Keine Bank arbeitet uneigennützig»

  • Hobbyberater sagt:

    Bravo, Herr Spieler, hier haben Sie die Sache auf den Punkt gebracht.

    Eine Alternatve zu Vermeidung des tiefen Umwandlungssatzes der Pensionkasse ist der Transfer der Pensionskassengelder zur Auffangeinrichtung BVG. Dort kann man sein Kapital bis zum Maximalwert (Männer ca.. 330’000, Frauen ca. 340’000) in obligatorisches Kapital umwandeln und dann als Rente beziehen. Die 670’000 insgesamt ergeben eine Rente von 3’800 Franken pro Monat (im Alter 65/64). Zusammen mit der AHV sollte das schon ziemlich weit reichen. Der Rest des Geldes muss dann selber verwaltet werden.

    • Paul Kellenberger sagt:

      Meines Wissens kann man bei der Auffanggesellschaft nur Pensionskassengelder parkieren, wenn man über eine kürzere oder längere Zeit nicht mehr berufstätig ist. Ansonsten ist ja gerade der Unterschied zwischen einer PK und einer Auffanggesellschaft, dass man bei der PK die Wahl hat, Rente oder Kapital zu beziehen. Bei der Auffanggesellschaft kann ich nur das Kapital und KEINE Rente beziehen.
      Nach meiner Beurteilung ein „seltsamer“ Vorschlag.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Kellenberger,
        Die Auffangeinrichtung ist vor allem dafür bekannt, PK-Gelder bei einem Arbeitsunterbruch auf einem FZK zu parken. Ein FZK kann nicht in Rentenleistungen gewandelt werden.
        Es existieren aber diverse weitere Vorsorgelösungen welche über das Parkieren hinausgehen.
        ZB die freiwillige Weiterführung der Altersvorsorge im Rahmen des BVG. Hier können sie, allerdings nur im Rahmen des BVG, ihr Guthaben weiterhin äuffnen und auch in Rente zum hohen UWS von 6.8% wandeln lassen.
        Um dies zu finanzieren wird allerdings ab Alter 55 eine sehr hohe Risikoprämie von 7,4% erhoben.
        Bei der Weiterversicherungslösung (ohne AG) müssen die gesamten Prämien vom Versicherer getragen werden. Im Alter 55 betragen diese: 18% + 7.4% (Risiko) + 1,4% (Verw.Kosten) = 26.8%.
        Dies ist nicht wenig.

      • Hobbyberater sagt:

        @Paul Kellenberger Es geht ja um die Pensionierungsplanung. Dann ist man ja nicht mehr berufstätig. Und doch, die Auffangeinrichtung BVG schütter Renten aus, aber nur im obligatorischen Bereich – bis zum bereits erwähnten Maximum mit Umwandlungssatz 6.8%.

    • M. Vetterli sagt:

      “Dort kann man sein Kapital bis zum Maximalwert (Männer ca.. 330’000, Frauen ca. 340’000) in obligatorisches Kapital umwandeln…”

      Bei der Auffangeinrichtung kann kein Kapital gewandelt werden.
      Sie können dort bereits vorhandenes obligatorischen Kapital parkieren und auch weiter äuffnen…
      Dies ist allerdings nicht billig. Wenn nur oblig.Kapital gespart wird muss der überhöhte UWS von 6.8% in irgendeiner weise kompensiert werden.
      Die Auffangeinrichtung, wie auch die Versicherungen tun dies mittels überhöhter Risikoprämien.
      Der zu hohe UWS von 6,8% wird mit zusätzlichen Risikoprämien mitfinanziert.
      Eigentlich finanziert man auf diesem Weg die zu hoch gesprochenen Altrenten mit. Auch bei der Auffangeinrichtung wird von den Aktiven zu den Rentner umverteilt.

      • Hobbyberater sagt:

        @ Werner Vetterli: das mit den Risikoprämien ist richtig. Aber die zahlt man ja nur bis zur Pensionierung. Das Ehepaar, das in Rente geht, zahlt sie dann nicht mehr.

      • Hobbyberater sagt:

        @ M. Vetterli ( Entschuldigung für den falschen Vornamen): Probieren Sie mal dem Leistungsrechner bei der Auffangeinrichtung aus. Dann sehen Sie, dass sich die Rente an dem maximal möglichen obligatorischen Kapital orientiert – unabhängig davon, wie viel obligatorisches Kapital Sie mitgebracht haben – ergo „umgewandelt“.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Hobbyberater
        Sie schreiben, man könne das Kapital (wohl oblig.+üb.oblig.Teil) in obligatorisches Kapital umwandeln. Das können Sie mit Bestimmtheit nicht.
        Wenn Sie darauf bestehen geben Sie den Vorsorgeplan an. Im Reglement wäre dies dann definiert.
        Wenn Sie sich nur auf den Leistungsrechner abstützen wird es sich wohl um eine Fehlprogrammierung handeln.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr. Hobbyberater
        Sie schreiben, man könne das Kapital (wohl oblig.+üb.oblig.Teil) in obligatorisches Kapital umwandeln. Das können Sie mit Bestimmtheit nicht.
        Wenn Sie darauf bestehen geben Sie den Vorsorgeplan an. Im Reglement wäre dies dann definiert.
        Wenn Sie sich nur auf den Leistungsrechner abstützen wird es sich wohl um eine Fehlprogrammierung handeln.

    • Paul Kellenberger sagt:

      @Hobbyberater. Zum Zeitpunkt einer Pensionierungsplanung ist man im Idealfall noch berufstätig. Nur wer diese 8-10 Jahre vor der Pensionierung macht, kann noch entsprechend reagieren.

  • Paul Kellenberger sagt:

    Ein Finanzinstitut wird bei einer Beratung so gut oder schlecht wahrgenommen, wie der Berater, welcher einem „zugeteilt“ wird. Ich bin beim VZ gut beraten und gut aufgehoben. Dies hat den Anfang genommen in einer professionellen Pensionierungsberatung. Und voraussichtlich hatte ich Glück mit meinem Berater. Mein Berater ist aktuell Niederlassungsleiter vom VZ Vermögenszentrum in Uster. Somit ist vielleicht auch noch ein zweites Gespräch mit der VZ bei einem anderen Berater angezeigt. ?

  • Fritz Kunz sagt:

    VZ-Berater wie seine Kollegen bei den Banken haben das primäre Ziel, Neugeld ins VZ zu bringen. Denn er werde unter anderem an diesem Zufluss gemessen und auch entsprechend bezahlt. Je nach Leistung können sich VZ-Berater neben zwölf fixen Monatslöhnen bis zu zwei ­Monatslöhne an Boni sichern. Solche mit höherer Management-Funktion bis zu vier Monatslöhne.

  • Karl K. sagt:

    Eine Bank zu wählen ist nicht eine Treueverpflichtung wie, sagen wir mal, eine Heirat ! Es spricht überhaupt nichts dagegen, einen realen Test zu machen und das Geld 50/50 auf beide zu verteilen. Und nach ein paar Jahren die Entwicklung live zu beurteilen. Dass das VZ einen etwas kleineren Wasserkopf hat, ist klar. Aber ob das beim Kunden wirklich ankommt, muss man probieren.

  • Gion Imhof sagt:

    Das VZ Vermögenszentrum verfolgt ein sehr «spezielles» Geschäftsmodell. Zum einen bewirbt es sich als «unabhängige» Beratung (…). So kosten die Beratungen einige tausend Franken. Zum anderen ist das VZ eine Bank sowie eine Versicherung (vgl. Holdingstruktur) und verdient das Geld primär mit Verwaltungserträgen wie der Vermögensverwaltung (vgl. Seite 99 des Geschäftsberichts 2018). Das VZ berät somit den Kunden auf einer Honorarbasis mit dem Ziel, dem Kunden eine Verwaltungsdienstleistung zu verkaufen. Hände weg!

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