Mehr Spielraum zur Pensionierung

Rente oder Kapital? Die PK-Bezugsformen sollten gut und frühzeitig abgewägt werden. Foto: iStock
Ich plane, mich dieses Jahr mit 63 pensionieren zu lassen und aus meiner PK einen Betrag von rund 150’000 Franken auszahlen zu lassen. Die Einnahmen aus der Pensionskasse und der AHV von mir und meiner Frau, die schon Rente bekommt, sollten die normalen Ausgaben knapp decken, jedenfalls gemäss dem erstellten Budget. Ich habe mit meiner Frau zusammen noch weitere 150’000 Franken Reserven und knapp 50’000 Franken, die noch auf einem 3.-Säule-Konto angelegt sind. Wie soll ich die Auszahlung der PK angehen? E.W.
Wie Sie mir weiter schreiben, haben Sie über die üblichen Lebenshaltungskosten hinaus keine zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen und auch kein Wohneigentum, für das Sie Hypothekarzinsen leisten müssten. Sie können somit die Rente der AHV und der Pensionskasse vollumfänglich für die Bestreitung Ihres Lebensstandards verwenden.
Gut ist, dass Sie zusammen mit Ihrer Frau ein Budget erstellt haben. Dabei ist es wichtig, dass es wirklich ein realistisches Budget ist und die Kosten möglichst real abgebildet werden und auch die Steuern berücksichtigt sind.
Etwas hellhörig macht mich einzig Ihr Hinweis, dass die Einnahmen aus den Renten Ihre Ausgaben knapp decken. Hier rate ich Ihnen, Ihr Budget nochmals zu überprüfen. Ich würde eher mehr Spielraum im Budget einräumen, damit Sie später nicht in einen finanziellen Engpass geraten. Im Zweifelsfall finden Sie auch einen Posten, den Sie etwas kürzen können, ohne dass es auf Ihren Lebensstandard grosse Auswirkungen hat. Positiv ist, dass Sie über die Rente hinaus einiges an Reserven haben. Das ist wichtig, weil Sie nach der Pensionierung auch mit unerwarteten Kosten rechnen müssen.
Da Sie zusätzlich zur Rente auch einen teilweisen Kapitalbezug wünschen, würde ich eine Kombination von Rente und Kapital vornehmen. Allerdings müssen Sie sicherstellen, dass Sie mit der Rente von der AHV und der Pensionskasse wirklich wie geplant Ihre Lebenshaltungskosten decken können. Was darüber hinaus noch vorhanden ist, können Sie problemlos als Kapital beziehen.
Gemäss Ihren Angaben sollten die Voraussetzungen dafür erfüllt sein, sodass Sie sowohl eine genügende Rente haben, als auch noch die 150’000 Franken separat beziehen können. Dank dieser Kombination nutzen Sie die Vorteile beider Varianten: Die Rente sichert Ihnen lebenslang ein Einkommen für die Deckung Ihrer Lebenshaltungskosten, und das Kapital schafft Ihnen Spielraum für Dinge, die Sie sich leisten möchten.
Auf jeden Fall müssen Sie die gewünschte Bezugsform Rente/Kapital frühzeitig bei Ihrer Pensionskasse anmelden. Je nach Reglement Ihrer Kasse sind die Vorgaben unterschiedlich. Mit der Pensionskasse und Ihrem Arbeitgeber würde ich noch prüfen, ob Sie allenfalls eine Teilpensionierung vornehmen können und in diesem Rahmen in einem Jahr zuerst den Kapitalbezug wählen und dann im Folgejahr, zum Beispiel Anfang 2020, sich ganz pensionieren lassen und die Rente wählen.
Dann hätten Sie unter Umständen auch noch mehr Spielraum für den Bezug Ihres 3.-Säule-Kontos. Denn dieses müssen Sie dann mit der Aufgabe der definitiven Erwerbstätigkeit und der Pensionierung beziehen. Aber Sie sollten das 3.-Säule-Geld nicht gleichzeitig mit dem PK-Kapital beziehen, sondern staffeln. In den meisten Kantonen sparen Sie durch eine Staffelung des Bezugs Steuern.
Das dann bezogene Kapital aus der Pensionskasse und der 3. Säule sollten Sie nicht einfach auf dem Konto brachliegen lassen, sondern investieren. Hier rate ich Ihnen allerdings zu einer eher konservativen Strategie, immerhin handelt es sich um Ihr Altersgeld. Da sollten Sie nicht zu viele Risiken eingehen, zumal Sie mir schreiben, dass Sie auch noch Reisen planen. Sonst laufen Sie Gefahr, dass Sie ausgerechnet auf Buchverlusten sitzen, wenn Sie das Geld später nach der Pensionierung dann wirklich brauchen.
Lassen Sie sich von Ihrer Bank einen entsprechenden Anlagevorschlag auf der Basis von Anlagefonds oder kostengünstigen Exchange Traded Funds ausarbeiten, wobei ich nur eine geringe Risikobereitschaft wählen würde. Unabhängig davon rate ich Ihnen, eine Pensionierungsplanung bei einer Bank oder Versicherung in Anspruch zu nehmen und sich auch von Ihrer Pensionskasse für die Umsetzung Ihrer Pensionspläne beraten zu lassen.
5 Kommentare zu «Mehr Spielraum zur Pensionierung»
Aufpassen, bei Todesfall:
nach Auszahlung das PK-Geldes fungiert als Kapitel und wenn Nachkommenschaft vorhanden sind sie erben davon 50 % und
der Rest bliebt für ÜBERLEBENDE.
Dann ist die Frage: die markant wenigere Witwenrente und 50% von Rest-Kapitel wird genug sein?
Wenn das Geld knapp ist, dann die Nachkommen unbedingt auf den Pflichtteil setzen (bei eigenem Nachwuchs beträgt der Pflichtteil 3/8 der Erbmasse).
Ich frage mich jedesmal Hr.Spieler was Ihre Motivation ist zu schreiben: „Lassen Sie sich von Ihrer Anlagebank oder PK Berater einen Anlagevorschlag erarbeiten.“ Sie wissen doch genau, dass die Anlageberater nicht im Interesse der Einzelpersonen arbeiten“ Wieso sollen dann solche Berater für Anlageentscheide beigezogen werden? Einfach kopfschütteln…
Herr Spiller rät zu Lösungen mit ETFs, was zu guten (günstigen) Lösungen führen sollte. — Leider lassen sich Privatpersonen oft von Beratern über den Tisch ziehen, weil sie selbst wenig Ahnung vom Geldanlegen haben. Etwas Bildung auf diesem Gebiet wäre sehr hilfreich. Bücher, Web-Seiten und YouTube-Videos helfen hier weiter.
Ich muss Herrn Spieler ein bisschen in Schutz nehmen. Es ist unmöglich, in einem Geldblog pfannenfertige und allgemeingültige Lösungen zu präsentieren, denn jede Situation ist anders. Herr Spieler kann hier nur Denkanstösse geben und mögliche Lösungen skizzieren.
Natürlich kostet es Geld, wenn man sich professionell beraten lässt, natürlich sind die von Beratern empfohlenen Lösungen teurer als die selbst erdachten. Expertenwissen kostet. Glück gehabt, wenn man selbst ein Experte ist (oder zumindest ein engagierter Mensch, der ein bisschen Ahnung von der Materie hat … und die kann sich jeder selbst aneignen).