Wo sich Schenkungen besonders lohnen

Teures Geschenk: In Zürich müssen Nachkommen von Geschwistern Schenkungssteuern bezahlen. Foto: iStock
Ich möchte schon zu Lebzeiten meinen beiden Nichten einen Teil meines Vermögens zukommen lassen. Wir leben alle im Kanton Zürich. Wenn ich meinen Nichten jährlich einen Betrag von 10’000 Franken überweise, ist das in der Steuererklärung als Schenkung zu deklarieren? Und wie wird das steuerlich erfasst? A.W.
Die Erhebung von Schenkungssteuern ist Sache der Kantone. Der Bund erhebt keine Schenkungssteuern. Die meisten Kantone haben eine Schenkungssteuer. Keine solche erheben etwa die Kantone Obwalden und Schwyz. Auch der Kanton Luzern kennt grundsätzlich keine Schenkungssteuer. Allerdings unterliegen Schenkungen und Erbvorempfänge, die innert fünf Jahren vor dem Tod einer Person ausgerichtet worden sind, in Luzern ebenfalls der Erbschaftssteuer. Je nach Kanton gibt es bei der Handhabung von Schenkungssteuern und Freibeträgen Unterschiede.
Im Kanton Zürich, wo Sie und Ihre Nichten wohnen, wird eine Schenkungssteuer erhoben. Sie ist gemäss Definition des kantonalen Steueramtes «vom Empfänger der steuerbaren Zuwendung geschuldet». Grundlage für die Berechnung der Schenkungssteuer ist grundsätzlich der Wert der unentgeltlichen Zuwendung.
Weiter hat der Kanton festgelegt: «Eine Schenkungssteuerpflicht im Kanton Zürich besteht, wenn der Schenker im Zeitpunkt der Zuwendung seinen Wohnsitz im Kanton Zürich hat». Das alles ist in Ihrem Fall gegeben. Wenn Sie Ihren Nichten den erwähnten Geldbetrag überweisen, sind diese verpflichtet, «innert dreier Monate nach Vollzug der Schenkung unaufgefordert eine Steuererklärung für die Schenkungssteuer einzureichen».
Wichtig zu wissen ist auch, dass Sie als Schenker solidarisch mit dem Beschenkten für die Schenkungssteuer haften. Ein Freibetrag kommt in Ihrem Fall nicht zum Zug. Für Schenkungen an Nachkommen von Geschwistern oder Tanten und Onkeln ist im Kanton Zürich kein Freibetrag vorgesehen. Ihre erwachsenen Nichten müssten also eine Schenkungssteuer bezahlen.
Wie viel Steuer in Ihrem konkreten Fall anfällt, können Sie einfach im Steuerrechner des Steueramtes des Kantons Zürich ausrechnen lassen. Bei einem Betrag von 10’000 Franken würde die Schenkungssteuer gemäss dem Steuerrechner 1000 Franken betragen. Wenn Sie hingegen die 10’000 Franken Ihrem Bruder schenken würden, würde im Kanton Zürich ein Freibetrag von 15’000 Franken für Brüder, Schwestern oder Grosselternteile zum Zug kommen. Aufgrund dieses Freibetrags wäre die erwähnte Schenkung dann steuerfrei.
Auch wenn Ihr Bruder seinen Töchtern eine Schenkung im Umfang der erwähnten 10’000 Franken machen würde, wäre dies im Kanton Zürich steuerfrei. Je nach Verwandtschaftsgrad kommen unterschiedliche Freibeträge zur Anwendung. Ich rate Ihnen vor diesem Hintergrund vor einer Schenkung die steuerlichen Konsequenzen genau zu prüfen.
Auskünfte erhalten Sie entweder von Ihrer zuständigen Steuerbehörde oder von einem Notar, der Ihnen auch mögliche erbrechtliche Möglichkeiten und Konsequenzen anhand Ihrer Bedürfnisse und effektiven Rahmenbedingungen aufzeigen kann. Da Sie nicht nur eine einmalige Schenkung machen möchten, sondern jedes Jahr Schenkungen vollziehen wollen, würde sich meines Erachtens eine Detailabklärung mit einem Notar lohnen.
14 Kommentare zu «Wo sich Schenkungen besonders lohnen»
Hmm – dem kann ich nun entnehmen, dass die Schenkung an den Bruder soll (steuerfrei) und dieser denselben Betrag als Schenkung an seine Töchter weitergeben könnte (auch wieder steuerfrei)
oder doch nicht?
Also bei 10’000 würde ich das Geld einfach bar abheben und dem Begünstigen direkt in die Hand drücken und das Steueramt aussen vor lassen.
Tja, das ist eben genau die Art von Steuerkleinkriminalität, die mit einem Bargeldverbot ausgemerzt werden sollte. Wenn schon die grossen, steueroptimierten multinationalen Konzerne wegen den Steuer-Rulings und Steueroasen kaum Steuern zahlen und auch wir ausgesteuerten, Sozialhilfe beziehenden Ü50 bis auf die Kopfsteuer von CHF 24/Jahr steueroptimiert sind, dann bleibt nur noch der Mittelstand übrig, der die staatlichen Leistungen bezahlt.
Schenkungen und Erbschaften an Nachkommen und Verwandte sollten sowieso verboten werden. Das ergibt nur ungerechtfertigte Startvorteile für die Empfänger und mindert die Leistungsbereitschaft.
Wie sieht es den mit der „Leistungsbereitschaft“ bei den Krankenkassenverbilligungen und den Steuern aus?
Einfach Arbeitspensum auf 70% reduzieren und dann kommt man in deren Genuss und als Belohnung gibt’s dann zur AHV noch steuerfreie Ergänzungsleistungen oben drauf.
Sie bestätigen wunderbar die Aussage: Logische Konsequenz, wer arbeitet ist ja offensichtlich der Dumme solange andere kraft Geburt nicht arbeiten müssen.
In Ihrer gerechten Welt zieht der Staat alles ein? Oder jeder schlägt sich das ganze Geld um die Ohren, denn das kurbelt die Wirtschaft an! Als Folge müsste dann allen das Pflegeheim vom Staat bezahlt werden, der das Geld von den Doofen hat, die es vor dem Tode nicht ausgegeben haben? Zum Glück gibt es viele Menschen mit anderen Vorstellungen, die gerne für ihre Kinder und Verwandten vorsorgen!
Das Pflegeheim wird ja sowieso vom Staat bezahlt sobald die Ersparnisse verbraucht sind. Folglich muss jeder selber wissen ob er fürs Pflegheim spart.
Sonst müssen Sie halt die mittellosen Pflegefälle auf den Mond schiessen.
@ Marti: Welche Ersparnisse ? Die Mehrheit hat angeblich keine, der äusserst grosszügige Sozialstaat wird es schon richten, der beschissene ist der Werktätige welche immer 100% gearbeitet hat und dazu noch so dumm ist und spart.
Nur gut, dass nicht Sie darüber entscheiden, was ungerechtfertigt ist und was nicht.
Und von wegen verminderter Leistungsbereitschaft, so sollten Sie nicht von sich auf andere schliessen.
The American: Da fühlt sich aber einer mehr als nur angesprochen:-)
1. Dieses Geld ist einmal als Einkommen versteuert worden.
Darum sollte nur der Ertrag (Zins, Dividende, etc) versteuert werden und das Vermögen nicht.
Auch ein Erbe oder Schenkung ist Vermögen.
Wenn sie also eine Schenkung besteuern, erheben sie mindesten die dritte Steuer auf diese Geld.
Erstes Mal als Einkommen, 2tes mal als Vermögen, 3tes mal als Schenkung
Oder haben Sie es gerne, dass ihre Ferien und, Leasingauto auch vesteuern müssen.
Dieser Beitrag zeigt, wie absurd die Schenkungssteuer im Kanton Zürich ausgestaltet ist. Wenn ich meinem Bruder Fr. 15’000.– schenke und der schenkt das Geld weiter an sein Kind, dann ist die ganze Übung steuerfrei. Wenn ich die Fr. 15’000.– direkt dem Kind schenke, dann nicht. Das schreit ja geradezu nach einer Steuerumgehung.
Na und Hunderttausende beziehen auch steuerfrei Ergänzungsleistungen, diese Gelder wurden wenigstens persönlich erarbeitet.