So planen Sie Ihre Pensionierung umsichtig

Planung lohnt sich: Beim gleichzeitigen Bezug von PK-Kapital und Säule 3a drohen Steuererhöhungen. Foto: iStock

Mein Ziel ist ein Kapitalbezug bei Frühpensionierung. Allenfalls würde ich dann mit dem Kapitalbezug meine Hypothek teilamortisieren. Gibt es eine Mindestzeitspanne vom letzten Einkauf bis zum PK-Vorbezug? Und kann ich die 3.-Säulen-Konti gestaffelt vor der ordentlichen Pensionierung beziehen? K.S.

Ihre Konten der steuerbegünstigten Säule 3a dürfen Sie frühestens fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters der AHV beziehen. Als Frau wäre somit ein Bezug ab 59 möglich.

Wenn sie sich frühpensionieren möchten und von der Pensionskasse nicht eine Rente, sondern das Kapital beziehen möchten, sind der Kapitalbezug und der Bezug der Säule-3a-Konten genau zu planen. Denn Vorsorgekapital aus der Pensionskasse und der Säule 3a, das im gleichen Jahr zur Auszahlung kommt, wird beim Bezug steuerlich zusammengezählt. Sie würden somit in eine höhere Progression geraten und müssten mehr Steuern zahlen.

Spätestens bei Erreichen des AHV-Rentenalters werden die Säule-3a-Konten fällig und müssen bezogen werden – es sei denn, jemand arbeitet weiter und erzielt ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen, was Sie indes nicht planen.

Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf Ihre weiteren Einkäufe in Ihre Pensionskasse legen. Da Sie gemäss Ihren Schilderungen weitere Einkäufe tätigen dürfen, können Sie so noch im Erwerbsleben massiv Steuern sparen, weil Sie die Einkäufe bei den Steuern in Abzug bringen dürfen. Allerdings ist es so, dass gemäss aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichts innert drei Jahren nach einem Einkauf kein Kapitalbezug mehr zulässig ist. Es besteht somit eine Sperrfrist.

Viele glauben, dass sich diese Sperrfrist nur auf die Summe der getätigten Einkäufe bezieht. Doch das ist falsch. Diese Sperrfrist bezieht sich auf das gesamte Sparguthaben in der Pensionskasse. Zudem dauert die Sperrfrist volle drei Jahre, die ganz eingehalten werden müssen.

Würden Sie dennoch noch freiwillige Einkäufe in Ihre Pensionskasse vornehmen und vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist das Kapital Ihrer Pensionskasse beziehen, würde dies das Steueramt nicht akzeptieren und von Ihnen die durch den PK-Einkauf eingesparten Steuern wieder zurückfordern. Damit will der Fiskus verhindern, dass freiwillige PK-Einkäufe kurz vor einem Kapitalbezug als Steuerumgehung genutzt werden. Besondere Bedingungen gelten immerhin, wenn jemand nach einer Scheidung eine Vorsorgelücke aufweist. Doch auch das ist bei Ihnen nicht der Fall.

Ob eine Teilamortisation Ihrer Hypothek durch einen Kapitalbezug Sinn ergeben würde, hängt davon ab, ob Ihnen danach noch wirklich genügend Geld für Ihre Frühpensionierung und zur Bestreitung Ihres Lebensaufwands bleiben würde. Sie müssen sich bewusst sein, dass es nach einer Pensionierung wesentlich schwieriger ist, von der Bank wieder eine neue Hypothek zu bekommen oder auch nur eine bestehende Hypothek wieder aufzustocken, weil bei vielen Pensionierten die Tragbarkeit gemäss den heute von den Banken verschärften Tragbarkeitsregeln nicht mehr gegeben ist.

Ihren Schilderungen entnehme ich weiter, dass Sie noch einige Jahre bis zur geplanten Frühpensionierung haben und sowohl jedes Jahr in die Säule 3a einzahlen als auch weitere Einkäufe in die Pensionskasse, die offenbar robust aufgestellt ist, vornehmen können und wollen. So wie Sie Ihre Ausgangslage beschreiben, haben Sie gute Voraussetzungen, dass Sie Ihre Pläne später tatsächlich umsetzen können.

Ich rate Ihnen dennoch, bereits jetzt zusammen mit Ihrer Bank oder Ihrer Versicherung eine detaillierte Vorsorgeplanung für sich und Ihren Partner vorzunehmen. Dann können Sie Ihr Alterskapital gezielt stärken und auch den Bezug der verschiedenen Vorsorgekapitalien so planen, dass Sie später kein Problem mit den Steuerbehörden bekommen.

Da die Steuerpraxis beim Bezug von Vorsorgegeldern nicht in allen Kantonen gleich ist, würde ich auch beim Steueramt Ihres Wohnkantons frühzeitig abklären, welche genauen Regeln für Sie gelten.

2 Kommentare zu «So planen Sie Ihre Pensionierung umsichtig»

  • Jan Dubach sagt:

    Unser Chef (60) muss bis 65 machen. Die Pensionierung plant er seit er 50 ist. Wir hören nichts anderes und das mit einem Einkommen (Verwaltung) von 160’000.- Wir zählen auch schon die Jahre, für Tage ist es zu früh. Arbeiten tut er höchstens noch 2Std/Tag aber die Direktion meint, es gehe ja nicht mehr lange. In der Privatwirtschaft undenkbar!

  • sepp z. sagt:

    Umsichtig ist es, vor der Pensionierung das Geschlecht zu wechseln (etliche Pensionskassen zahlen Männern tiefere Renten als den Frauen aus), und als Mann allenfalls nicht zu heiraten und Kinder zu kriegen (auch da fliesst Pensionskassengeld nur in eine Richtung, Richtung Frau, nie umgekehrt). Vielleicht wäre es auch langsam an der Zeit, den Pensionskassenzwang abzuschaffen. Soll jeder so sparen wie er will.

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