So stärken Sie nach der Scheidung die Vorsorge

Getrennte Leben, getrennte PK: Besonders Frauen müssen nach einer Scheidung ihre Altersvorsorge optimieren. Foto: iStock
Im Rahmen der Scheidung erhalte ich rund 400’000 Franken aus der Pensionskasse meines Mannes. Soll ich mit dem PK-Geld, statt es auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen oder nach Erfüllung des Mindesteinkommens in meine zukünftige PK einzuzahlen, nicht besser die Hypothek teilamortisieren? Das wäre wohl die sicherste Anlage. Zudem würde ich dann allein – ohne Einkommen meines Mannes – die Tragbarkeitsrichtlinien der Bank erfüllen. E.T.
Wenn Sie das Geld, das Ihnen aus der Pensionskasse Ihres Mannes im Rahmen der Scheidung zugesprochen wird, in Ihr Wohneigentum investieren, haben Sie gegenüber der Bank in der Tat eine deutlich bessere Position. Denn damit können Sie den Hypothekarkredit stark reduzieren, und die Zinsbelastung für Sie wird geringer. Das führt dazu, dass sich für Sie auch die Tragbarkeit einer Hypothekarfinanzierung stark verbessert.
Da ich Ihre sonstige finanzielle Lage und insbesondere Ihre Einkommenssituation nicht kenne, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen, ob die Tragbarkeit gegeben ist. Fest steht aber, dass diese eher gegeben ist, wenn Sie mehr Eigenkapital einbringen können.
Allerdings muss ich Sie auf einen gewichtigen Nachteil hinweisen: Wenn Sie das Geld als Eigenkapital für Ihr Wohneigentum nutzen, fehlt es Ihnen für Ihre Altersvorsorge.
Nun weiss ich nicht, ob Sie sonst noch für Ihr Alter gespart haben. Gerade nach Scheidungen ist es besonders wichtig, dass man als Frau für die eigene Altersvorsorge schaut. Das ist ja auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber im Rahmen des Scheidungsrechts dafür gesorgt hat, dass die Vorsorgeguthaben der Eheleute im Rahmen einer Scheidung geteilt werden, da früher viele geschiedene Frauen im Alter sehr schlecht gestellt waren.
Falls Sie künftig genug verdienen, dass Sie sich auch wieder einer Pensionskasse anschliessen können, was ich Ihnen gerade nach einer Scheidung unbedingt empfehle, würden Sie zusätzlich zum eingebrachten Kapital Ihr Altersguthaben dank den Beiträgen Ihres Arbeitgebers und Ihnen weiter aufbauen. Das macht über die Jahre einiges aus, da auch Ihr Kapital arbeitet. Sie hätten dann im Alter eine deutlich höhere Rente.
Falls Sie das Geld für Ihr Wohneigentum nutzen, fehlt Ihnen in diesem Umfang auch der Versicherungsschutz gegen das Invaliditäts- und Todesfallrisiko. Wenn Sie allenfalls Kinder haben, sollten Sie die Risikovorsorge auf keinen Fall vernachlässigen.
Es stimmt zwar, dass Ihr Kapital im selbst genutzten Wohneigentum sicher parkiert ist und Sie – anders, als wenn Sie es zum Beispiel investieren würden – nicht mit Kursschwankungen konfrontiert wären. Allerdings können auch die Haus- und Wohnungspreise variieren. Eine absolute Kapitalgarantie haben Sie auch da nicht. Immerhin hätten Sie aber den starken Pluspunkt, dass Ihre Tragbarkeit eher gegeben wäre und Sie das Wohneigentum behalten könnten.
Natürlich könnten Sie das Kapital nun zuerst für Ihr Wohneigentum brauchen und dieses dann später vor der Pensionierung verkaufen, damit Sie wieder genügend Kapital im Alter haben. Allerdings geht die Rechnung nur auf, wenn Sie Ihr Wohneigentum dann vor der Pensionierung wirklich zu einem vernünftigen Preis verkaufen können. Den Versicherungsschutz müssten Sie dennoch überprüfen.
Ich rate Ihnen, all die Aspekte mit den Vorsorgeberatern Ihrer Bank und Ihrer Versicherung zu besprechen und sich verschiedene Varianten sowohl für Ihre Altersvorsorge als auch für die Finanzierung Ihres Wohneigentums anhand Ihrer konkreten Finanzdaten ausarbeiten zu lassen. Dank einer Vorsorgeberatung wissen Sie auch gleich, wo Sie in Hinblick auf Ihre spätere Pensionierung stehen und wo allenfalls noch Optimierungsbedarf besteht.
7 Kommentare zu «So stärken Sie nach der Scheidung die Vorsorge»
Der Artikel vernachlässigt geflissentlich, dass Wohneigentum eine der besten, stabilsten Altersvorsorge ist. Es ist falsch, oder zumindest ungenau zu sagen, es fehle dann die Altersvorsorge. Erstens ist da immer noch die AHV, 2. ist die eingesparte Wohnungsmiete ein substanzieller Teil der Pension (Eigenmietwert). Kommt dazu, dass dieser „Zuschuss“ indexiert ist, indem er immer soviel wert ist, wie sonst an Miete für gleichwertigen Wohnraum hingeblättert werden müsste. Bekanntlich steigen die Mieten gar stärker als der Teuerungsindex, während die Pensionen nicht angepasst werden, die AHV-Renten aber schon.
Und nach Ableben bleibt auch noch etwas für die Erben übrig.
@SebastianKorealis Ich bin nicht ganz so optimistisch was die Wertentwicklung von Immobilien angeht. Der demographische Wandel schlägt auch hier mittelfristig durch. Häuser in den Agglos dürften etwas nachgeben. Wohnungen in den Städten eher gewinnen.
Auch eine Immobilie ist ein Klumpenrisiko. Daher würde die 400’000 nur bis zur Tragbarkeitsgrenze einsetzen und den Rest als FZL oder bei der Pensionskasse verwenden.
Nun, ich schreibe aus über 50-jähriger Erfahrung und Beobachtung. Im Übrigen gehts nicht so sehr um die Wertentwicklung von Immobilien, sondern um deren Mietwert. Es ist Letzterer, der letztendlich für den Rentner relevant ist.
„Das ist ja auch der Grund, weshalb der Gesetzgeber im Rahmen des Scheidungsrechts dafür gesorgt hat, dass die Vorsorgeguthaben der Eheleute im Rahmen einer Scheidung geteilt werden, da früher viele geschiedene Frauen im Alter sehr schlecht gestellt waren.“ Jetzt sind es einfach die Männer die dann schlecht gestellt sind. Das Gesetzt bringt nur eine Verschiebung.
Zumindest ist es heute gerechter als früher …
Eine einzelne Immobilie zu vermieten lohnt sich kaum (zu viel Arbeit). Und hier im Beitrag geht es sowieso um eine selbst bewohnte Immobilie, die momentan keinen Rappen abwirft. Gut, wenigstens wohnt man auf diese Weise günstig (tiefe Hypozinsen), aber satt wird man dadurch auch nicht unbedingt.
Nun, angesichts der aktuellen und sich noch entwickelnden Wohnungsmieten, kann deren Einsparung schon dazu beitragen, nicht zu verhungern. Wird ein Grossteil oder das ganze Alterskapital dafür eingesetzt, dürfte die Hypothek sehr klein aus- bis ganz wegfallen.
„Eine einzelne Immobilie zu vermieten lohnt sich kaum (zu viel Arbeit).“ Nun, nach der Pensionierung kann eine Beschäftigung gar willkommen sein.