Rente oder Kapital? Das müssen Sie wissen

Wie umgehen mit der PK? Ein Kapitalbezug gibt finanziellen Handlungsspielraum. Rentner können selbst entscheiden, was sie mit dem Geld machen. Damit tragen sie aber auch ein doppeltes Risiko. Foto: iStock
Mein Mann und ich sind um die 60 und müssen uns bald entscheiden, ob wir bei der Pensionskasse die Rente oder das Kapital beziehen sollen. Was ist besser? F.Y.
Besser oder schlechter gibt es bei der heiklen Frage, ob man bei der Pensionierung von seiner Pensionskasse die Rente oder das Kapital beziehen sollte, nicht. Welche Variante für Sie und Ihren Mann optimal ist, hängt von vielen individuellen Faktoren ab – eine generelle Empfehlung abzugeben, halte ich für unseriös. Anhand von mehreren Faktoren können Sie aber auf der Basis Ihrer persönlichen Lebenssituation eher abschätzen, welche Variante Ihnen besser passt und Ihren eigenen Bedürfnissen am ehesten Rechnung trägt.
Die Rente hat den grossen Pluspunkt, dass Sie und Ihr Mann auch nach der Pensionierung jeden Monat einen festen und budgetierbaren Betrag auf dem Bankkonto haben. Zusammen mit der AHV-Rente haben Sie mit der PK-Rente fixe monatliche Einnahmen, auf die Sie sich verlassen können, und Sie müssen Ihr PK-Geld nicht selbst anlegen. Für die Rente spricht auch die Tatsache, dass Sie diese bis an Ihr Lebensende bekommen.
Angesichts sinkender Umwandlungssätze bekommt man allerdings immer weniger Rente. Ein Nachteil bei der Rente sind auch die Steuern: Die Rente muss man voll versteuern. Zudem sind Pensionskassen im Todesfall nicht verpflichtet, das nicht für die Rente aufgebrauchte Geld auszuzahlen, wenn man keine rentenberechtigten Angehörigen hinterlässt. Wenn man sein Kapital hingegen bezieht, geht das nicht aufgebrauchte Geld an die Erben.
Ein Kapitalbezug gibt Ihnen finanziell mehr Handlungsspielraum. Sie können selbst entscheiden, was Sie mit dem Geld machen. Damit tragen Sie aber auch ein doppeltes Risiko. Erstens das Anlagerisiko: Wenn Sie Ihr Geld nicht optimal investieren und Verluste einfahren, bleibt Ihnen weniger zum Leben.
Zweitens tragen Sie das Langlebigkeitsrisiko: Sollten Sie sehr alt werden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie zu wenig Geld haben. Dafür zahlen Sie bei der Kapitalvariante weniger Steuern. Das Kapital wird gleich beim Bezug besteuert und zwar mit einem tieferen Satz und getrennt vom übrigen Einkommen. Hier ist es wichtig, dass Sie das PK-Kapital als Ehepartner nicht gleichzeitig im gleichen Jahr oder auch gleichzeitig mit Geldern aus der Säule 3a beziehen, sondern die Bezüge staffeln, da Sie dadurch in den meisten Kantonen Steuern sparen.
Nach dieser einmaligen Besteuerung können Sie das Kapital für einen Vermögensverzehr nutzen. Anders als die Rente müssen Sie den Vermögensverzehr nicht versteuern, aber Sie bezahlen auf dem Kapital Vermögenssteuern, die jedoch tiefer sind. Sie müssen also mit Geld umgehen können, wenn Sie sich für die Kapitalbezugsvariante entscheiden; realistisch budgetieren, diszipliniert und in der Lage sein, das Geld sinnvoll zu investieren oder sich wenigstens dabei unterstützen zu lassen.
Je nach Konstellation kann es auch sinnvoll sein, einen Teil des Vorsorgekapitals als Rente und einen zweiten Teil als Kapital zu beziehen. So sind Sie teilweise bis ans Lebensende abgesichert, schaffen sich aber doch etwas Handlungsspielraum.
Bei Ehepaaren lohnt es sich auch zu prüfen, ob der eine Partner die Rente bezieht, wenn bei seiner Kasse der Umwandlungssatz noch attraktiv ist und der andere das Kapital bezieht. So hat man auch eine Kombination und erreicht allenfalls eine gute Balance zwischen dem Bedürfnis nach Sicherheit und dem nach finanzieller Freiheit.
All das sind einige Faktoren, die Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung helfen. Wichtig ist, dass Sie Ihre eigenen Bedürfnisse genau abklären und sich zusätzlich Hilfe bei Ihrer Bank oder Versicherung holen, die Ihnen anhand von Szenarien und Ihren Finanzdaten die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten veranschaulichen können.
33 Kommentare zu «Rente oder Kapital? Das müssen Sie wissen»
Hilfe bei einer Bank oder Versicherung? Die versichern dem Kunden das Geld zu vermehren. Ob’s dann eintrifft steht auf einem anderen Blatt.
Ein Argument gegen die Rente ist immer wieder der tiefe Umwandlungssatz. Dem kann man teilweise entgehen, indem man kündigt (nicht pensionieren lassen) und die Freizügigkeitsleistung der Auffangeinrichtung BVG überweisen lässt. Dort erhält man einen Umwandlungssatz von 6.8% beim ordentlichen Pensionierungsalter. Die gilt aber nur für das obligatorische Kapital. Falls Lücken im Obligatorium bestehen, kann überobligatorisches Kapital zu obligatorischem übertragen werden. Das restliche Kapital wird ausgezahlt. Allerdings muss man eine Übergangsfrist von 3 Monaten zwischen Einzahlung und erster Rente einplanen.
Auf dem obligatorischen Teil hat man bei allen Pensionskassen (noch) einen Umwandlungssatz von 6.8%.
@StefanLehmann Jein. Erstens gibt es Kassen, die nicht zwischen Obligatorium und Überobligatorium unterscheiden und auf beides denselben Umwandlungssatz anwenden. Und zweitens wird nur ein Teil des Kapitals dem Obligatorium zugeschlagen (Einkäufe beispielsweise nicht, Lücken werden nicht geschlossen.). Bei der Auffangeeinrichtung kann man hingegen bis zum Höchstbetrag (ca. 350’000 aktuell im Alter 65 als Mann) Kapital vom Überobligatorium zum Obligatorium verschieben. Dafür gibt es dann ca. 2’000 Franken Rente.
Netter Schreibfehler: Hobbyberster. Man könnte auch manchmal explodieren.
Naja tiefe Steuern beim Kapitalbezug. Ich wüde 19% bezahlen (Kanton Zürich), ganz schön happig. Um die Progression zu brechen, werde ich einen Teil mit 65 beziehen, danach zu 50% zwei Jahre weiter arbeiten und dann den Rest beziehen. Ich halte es so, dass die Rente zusammen mit der AHV meine Fixkosten deckt (Krankenkasse, Miete), den Rest werde ich mir auszahlen lassen, so haben meine Kinder allenfalls noch etwas zu erben, je nach Lebensdauer.
Zürich ist eine Steuerhölle bei Kapitalbezug, insbesondere bei grossen Bezügen. Ein Umzug lohnt sich finanziell z.B. nach SH, ZH, GR.
Eine Empfehlung für Rente oder Auszahlung kann nie gegeben werden. Aber man sollte bereits ein Budget/Excel erstellen und genau eintragen was man braucht. Dazu zählt wirklich alles, auch der Kaffee oder der Franken für die Parkuhr. Und man soll dem Glauben nicht verfallen, dass man im Alter weniger Geld braucht oder weniger Auslagen hat.
Empfehlenswert sind unabhängige Berater die weder einer Bank noch einer Versicherung angehören.
Entgehen sie auf keinem Fall den Trugschluss dass das Leben im Ausland immer günstiger ist. Man sollte auf jeden Fall den Wohnsitz und auch die CH Krankenkasse behalten. Den irgendwann will man meist wieder zurück.
Seit Männer bei einigen Pensionskassen sogar tiefere Umwandlungssätze haben als Frauen beim Erreichen des regulären Rentenalters, lohnt es sich für Männer noch mehr, das Geld als Kapital zu beziehen.
Ich werde auf jeden Fall mit 60 den vollen Kapitalbezug tätigen, falls es dann wider Erwarten nicht reichen sollte, beziehe ich Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen wie Hunderttausende auch.
Bin jetzt 55 und werde mein Pensionskassenguthaben erst beziehen nachdem ich die Schweiz verlassen und mich in der neuen Heimat Florida niedergelassen habe. Wenn ich in der Schweiz keinen Wohnsitz mehr habe, kann diese Kapitalauszahlungssteuer nicht mehr erhoben werden. Stattdessen wird vom auszuzahlenden Kapital eine Quellensteuer in Abzug gebracht, die meistens tiefer ausfällt als die Kapitalauszahlungssteuer.
Am tiefsten ist diese Quellensteuer in meinem jetzigen Wohnkanton Schwyz.
Manchem dürfte jedoch entgangen sein, dass der Umweg über Schwyz unter Umständen gar nicht nötig ist. Nämlich dann, wenn zwischen der Schweiz und der neuen Heimat ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, bei dem ausdrücklich die Rückforderung der Quellensteuer vorgesehen ist. Das gilt etwa für die USA. Wer sich also in „Trump-Country“ niederlässt, kann im Sitzkanton der Vorsorgeeinrichtung die Quellensteuer zurückfordern. Das gleiche gilt für die meisten europäischen Staaten. Haben wir auch so gemacht.
Wenn Sie bei Kapitalbezug keinen Wohnsitz in der Schweiz haben, zieht die PK die Quellensteuer ab. Sie bekommen das Geld auf gar keinen Fall steuerfrei, das ist Illusion. Alles weitere: s. Beitrag Andrea Müller
@ Renata Rubina Rolischo: Lesen hilft, im Beitrag von Herrn Sivers steht klar und deutlich, dass anstatt der Kapitalauszahlungssteuer die tiefere Quellensteuer erhoben wird.
Was fehlt ist der dritte Weg: Kapitalbezug, dann Auszahlungsplan bei einem Lebensversicherer auf 10 bis 20 Jahre. Für das Langlebigkeitsrisiko schliesst mit einem Teil des Kapitals eine aufgeschobene Leibrente ab!6
Aufgeschobene Renten, ein beachtlicher Teil des Eingezahlten geht für Versicherungskosten verloren. Auf dem Sparanteil wird ein garantierter technischer Zins gutgeschrieben, dazu kommen allenfalls Überschussanteile. Dieses Kapital wird nach Ablauf der Aufschubzeit in eine lebenslange Rente umgewandelt. Die in der Offerte genannten Überschüsse sind nicht garantiert und wurden im letzten Jahrzehnt regelmässig gekürzt. Überschussprognosen sind also mit äusserster Vorsicht zu geniessen.
Aufgeschobene Leibrenten sind in dieser Tiefzinsphase und der Stempelsteuer von 2,5% definitiv ein Minusgeschäft für den Versicherten.
Zuerst Kapitalbezug bei def PK und dann Auszahlungsplan bei einer Versicherung? Da lässt man sich doch lieber eine Rente von der PK auszahlen, ist garantiert der bessere Deal.
Was noch nicht angesprochen wurde, ist der Bezug des Kapitals zum Erwerb von Wohneigentum. Zugegeben, das ist nicht jedermanns Sache, wer aber ein wenig davon versteht, sollte die Variante prüfen.
Meines Wissens wird der Bezug zur Finanzierung von Wohneigentum nicht besteuert.
Das Wohneigentum mit kleiner Hypothek sichert einen stetigen, indexierten Rentenzuschuss, denn der eigene Wohnraum ist immer soviel wert, wie ich sonst für gleichwertigen Wohnraum Miete hinblättern müsste. Die Hypotheken-Schuldenlast aber verringert sich mit dem Wertverlust des Geldes. Und wenn ich dann vondannen gehe, bleibt noch etwas für die Erben.
@ Sebastian Korealis: Werden Kapitalien im Rahmen der Wohneigentumsförderung aus der Pensionskasse oder der Säule 3a bezogen, fallen darauf sogenannte Kapitalauszahlungssteuern an.
Der Bezug für die Finanzierung von Wohneigentum wird genau gleich besteuert wie der Kapitalbezug bei der Pensionierung. Dazu kommt, dass unter Umständen im Alter dann die Rente fehlt für die Tragbarkeit der Hypothek.
Wenn man in der Steuerhölle wie im Kt. Bern wohnt lohnt sich die Kapitalauszahlung. Als Hausbesitzer verfügt man damit über genügend finanzielle Mittel um z.B. die Heizung, etc, zu ersetzen und ist nicht genötigt als Rentner das grösstenteils abbezahlte Haus zu verkaufen.
Dies funktioniert aber nur, wenn man so schlau war und das Haus weitgehend abbezahlt hat. Ansonsten geht der Schuss nach hinten los.
Forster: Blödsinn; Pensionierte brauchen das Geld zum Leben.
Bei der Pensionierung sinkt nämlich das Einkommen massiv, um 30 bis 40 Prozent. Darum kann es sinnvoll sein, Bargeld für den Lebensunterhalt auf der Seite zu haben und nicht alles in die Rückzahlung der Hypothek zu investieren. Als Rentner lässt sich eine Hypothek nämlich nicht mehr ohne weiteres aufstocken.
Wer nicht bei der Pensionierung an einer unheilbaren Krankheit leidet sollte immer die Rente beziehen, da man nie weiss, wie lange man lebt. Bei verheirateten ist grundsätzlich immer die Rente von Vorteil, wenn man beim Eintritt in die Pensionierung gesund ist.
Auch sollte man sich schon viel früher mit der Pensionierung auseinandersetzten, da der Vorbezug für Wohneigentum, ausser bei sehr hohen Einkommen, immer zu einem Bumerang bei der Pensionierung wird. Wer nicht sparen kann für das Wohneigentum sollte es besser sein lassen und im Alter die Rente geniessen. Wir werden noch in Bälde erleben, dass Rentner, welche das Kapital bezogen haben nebst der EL noch beim Sozialamt landen werden.
Ein grosser Vorteil des Kapitalbezugs ist die Flexibilität, die man bei der Verfügung über die Gelder hat. Beim Entscheid «Rente oder Kapital?» ist auch die gesundheitliche Situation wichtig. Hat jemand beispielsweise eine Pensionskasse mit 1 Mio. Fr., ist aber gesundheitlich stark angeschlagen mit wenig Aussichten auf eine lange Lebenserwartung, so kann es sinnvoll sein, das Kapital zu beziehen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Erben. Wird das Geld nämlich nicht aufgebraucht, geht es an sie und nicht an die Pensionskasse. Allerdings sind solche Einschätzungen mit Vorsicht zu geniessen, zumal sich die Lebenserwartung nicht bestimmen lässt.
@ Urs Forster: Es sind nicht die Rentner welche das Pensionskassen Kapital gänzlich bezogen haben welche vorwiegend Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen beziehen sondern solche mit einer Rente, aber netter Versuch:-)
Lieber Herr Forster, die Lebenserwartung lässt sich zum Glück nicht bestimmten!
Ich persönlich werde aber im Juli ein vollständigen Kapitalvorbezug vornehmen, man weiß ja nie was unsere „Volksvertreter“ in Zukunft noch vorhaben.
Bei der Rente der 2. Säule darf man nicht vergessen, dass die Inflation oft nicht ausgeglichen wird. Nach 20 Jahren hat die Rente nur noch eine Kaufkraft von 82% (bei einer jährlichen Inflation von 1%; bei 2% beträgt die Kaufkraft nur noch 67%).
Inflation 1%, Kaufkraft nach …
— 10 Jahren —> 90%
— 20 Jahren —> 82%
— 30 Jahren —> 74%
Inflation 2%, Kaufkraft nach …
— 10 Jahren —> 82%
— 20 Jahren —> 67%
— 30 Jahren —> 55%
Wer das Kapital bezieht und sich mit dem Investieren auskennt, ist gegenüber Rentenbezügern klar im Vorteil.
Welcher Rentner, der schon seit 20 Jahren eine BVG-Rente bezieht (oder 30), hat seither KEINE Teuerungsanpassung bekommen? Nur, weil es heute (zurecht) keine gibt, heisst das nicht, dass man das für die gesamte Bezugsdauer zu Grunde legen darf…
@ Rubina Rolscho: Dir kann passieren was will. Es gibt immer einen, der es kommen sah.
@Rubina Rolischo Ich war viele Jahre Arbeitnehmerverteter in einer Pensionskasse (seit 1997). Ich habe in der gesamten Zeit keinen Teuerungsausgleich gesehen. Der wird gegeben, wenn es die Kassenlage ermöglicht. Das ist wohl nur selten der Fall. Es gab Unterdeckung wegen Aktienabstürzen 2001 und 2009. Danach folgt der Aufbau der Schwankungsreserve. Deckungsgrad sollte mindestens 110 bis 115% sein, bevor es neue Ausgaben gibt. Und die Aktiven mit Ihren sinkenden Umwandlungssätzen wollen auch berücksichtigt werden. Ich habe es einfach nie erlebt, dass es einen Teuerungsausgleich gab…