Das Bankgeheimnis gilt nicht überall gleich

Weniger Diskretion: Wer als Kunde ganz sichergehen möchten, dass niemand ausser dem Steueramt erfährt, bei wem er ein Konto führt, ist bei der Postfinance an der falschen Adresse. Foto: Keystone

Die Postfinance ist immer mehr eine Bank und will auch noch Kredite verkaufen. Aber kann man sich bei der Post ebenso auf das Bankgeheimnis verlassen, wie wenn ich Kunde bei einer Bank bin? J.D.

Nein. Zwar wurde die Postfinance bereits vor rund sechs Jahren in eine privatrechtliche Aktiengesellschaft überführt und erhielt die Bankbewilligung. Damit untersteht sie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (Finma) und kann als Bank auftreten. Seither kann sie Finanzprodukte selbstständig anbieten, für die sie früher Kooperationen mit Banken eingehen musste. Kredite und Hypotheken hingegen kann sie momentan noch nicht selbstständig anbieten, sondern ist auf Kooperationen angewiesen.

Doch auch das will die Postfinance ändern und den Banken in diesem Geschäft mehr Konkurrenz machen. Der Bundesrat will der Postfinance künftig ebenfalls erlauben, Hypotheken und Kredite zu vergeben, und hatte im letzten Jahr beschlossen, eine entsprechende Gesetzesänderung ausarbeiten zu lassen. Ob diese Realität wird und wie das Gesetz ausgestaltet wird, ist noch nicht klar. Meines Erachtens müsste die Postfinance dann konsequenterweise auch vollständig privatisiert werden, was der Bundesrat aber nicht will.

Auch in anderer Hinsicht unterscheidet sich die Postfinance von den übrigen Banken: Das Bankgeheimnis, das Sie in Ihrer Frage ansprechen, ist bei der Postfinance nur beschränkt geschützt. Zwar untersteht auch die Postfinance offiziell dem Bankkundengeheimnis. Doch hat die Postfinance ihre Kunden über diesbezügliche Einschränkungen informiert, weil sie den gesetzlichen Auftrag habe, für die Schweizer Bevölkerung in allen Landesteilen eine ausreichende und preiswerte Grundversorgung im Zahlungsverkehr zu gewährleisten.

Konkret weist die Postfinance die Kunden darauf hin, dass es für die effiziente Abwicklung des Zahlungsverkehrs und somit des Grundversorgungsauftrags notwendig sei, die Geschäftsbeziehungen und die Stammdaten einer Kontobeziehung, also zum Beispiel Name, Wohnort und Kontonummer, soweit notwendig Dritten bekannt zu geben.

Weiter begründet die Postfinance: «Nur mit dieser Einschränkung des Bankkundengeheimnisses ist es beispielsweise möglich, dass Mitarbeitende am Postschalter fehlerhafte Einzahlungsscheine korrigieren oder fehlende Informationen zur Ausführung der Transaktion ergänzen können.» Immerhin stellt die Postfinance klar, dass weitere Angaben zum Konto wie beispielsweise Saldo, Kontobewegungen und Transaktionen streng vertraulich behandelt würden.

Dennoch wird das Bankkundengeheimnis von der Postfinance teilweise aufgeweicht. Wenn Sie als Kunde ganz sichergehen möchten, dass niemand ausser dem Steueramt und den Geschäftspartnern, denen Sie selbst die Kontobeziehung nennen, erfährt, bei wem Sie ein Konto führen, sind Sie bei der Postfinance an der falschen Adresse und müssten wohl eine andere Bank vorziehen.

6 Kommentare zu «Das Bankgeheimnis gilt nicht überall gleich»

  • Hans Schneider sagt:

    Herr Spieler unterschlägt die Tatsache, dass alle Zahlungsempfänger (und deren Finanzinstitut) ebenfalls darüber Kenntnis erlangen, wo man Zahlungskonten hat. Das gilt im In- und Ausland; deshalb auch die Disclaimer der Finanzinstitute für Crossborder bei Swift etc.

  • Karl K. sagt:

    Wer wirklich sicher gehen will, spricht vorher mit einem Treuhänder oder einem spezialisierten Anwalt. Auch der liebe Werner K. Rey wurde sogar auf den Bahamas verhaftet, da darf man heutzutage nicht mehr blauäugig sein.

  • Jacques Zimmer sagt:

    „Wer als Kunde ganz sichergehen möchten, dass niemand ausser dem Steueramt erfährt, bei wem er ein Konto führt, ist bei der Postfinance an der falschen Adresse.“ Hä? Habe ich da was verpasst? Seit wann erfährt das Steueramt, dass ich ein Konto bei der Postfinance habe? Soviel ich weiss haben wir das Bankgeheimnis doch immer noch?

  • Hans Zürcher sagt:

    Herr Spieler säht hier doch recht plump Verwirrung, um PostFinance schlecht zu reden. Die Argumentation ist mehr als löchrig, aber seine Zürcher Bank wird ihm die Stimmungsmache verdanken.

  • Alfredo A. Potthoff sagt:

    Also meist ist es ja so, dass ich eben N I C H T will, dass das Steueramt davon weiss..
    In diesem Fall miete ich ein kleines Banksafe bei einer Bank oder noch besser bei einer Scheideanstalt zB. Degussa (gibt noch andere) in Zürich. Dort sind die Kosten wesentlich tiefer und genau so sicher. Auch riskiert man nicht, dass bei einem Bankrun die „Bank“ dann geschlossen ist und keine Auszahlungen macht. Selbst im kleinsten Fach haben sehr viele 100T platz und ich muss nicht noch 0,7% Strafe pro Jahr (!!) an den Bund liefern resp. NB.

    • Pjotr Müller sagt:

      Gerade bei der angesprochenen Degussa sind die Safe-Gebühren ein Mehrfaches höher, als z.B. bei der ZKB.
      Das gleiche gilt übrigens für die Kauf- und Verkaufspreise von Edelmetallen.

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