Leidet die Pensionskasse, müssen alle bluten

Worst-Case-Szenario: Im Zuge einer Teilliquidation müssen sich die PK-Versicherten am Defizit beteiligen. Foto: iStock

Welche Nachteile können mir im schlimmsten Fall entstehen, wenn meine Pensionskasse aufgrund einer weiteren Reduktion des Deckungsgrades saniert werden müsste? G.R.

Solange eine mit einer deutlichen Reduktion des Deckungsgrades verbundene Unterdeckung einer Kasse nur vorübergehender Natur ist, muss noch nicht zwingend eine Sanierung angeordnet werden. Denn eine temporäre Unterdeckung einer Vorsorgeeinrichtung ist erlaubt, vorausgesetzt, dass die Pensionskasse ihre laufenden Leistungen erbringen kann.

Wenn das aber nicht mehr gegeben ist, die Unterdeckung länger anhält und der Deckungsgrad unter die Marke von 90 Prozent zurückgeht, sind Massnahmen angezeigt.

Die häufigste Sanierungsmassnahme ist, dass die Verzinsung auf dem überobligatorischen Anteil des Kapitals stark gesenkt oder sogar ganz aufgehoben wird. Im überobligatorischen Teil sind die Kassen bei der Verzinsung frei.

Im Zuge einer Sanierung können die Kassen in zeitlich beschränktem Rahmen auch den für den obligatorischen Teil des Kapitals vorgeschriebenen Mindestzins unterschreiten. Faktisch kann es vorkommen, dass man dann über alles mit einer Nullverzinsung des Geldes konfrontiert ist. Häufig werden bei einer Sanierung einer Kasse aber auch Sanierungsbeiträge von den aktiven Arbeitnehmenden erhoben.

Auch kann eine Kasse anordnen, dass während einer Sanierung Vorbezüge für die Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum aus der Kasse temporär nicht mehr möglich sind. Weiter wird eine Kasse im Rahmen einer Sanierung mit grösster Wahrscheinlichkeit auch den Umwandlungssatz auf dem überobligatorischen Teil des Kapitals weiter senken, womit die künftigen Renten noch mehr abnehmen würden.

In die Pflicht genommen werden bei einer Kassensanierung nicht nur die Versicherten, sondern auch die Arbeitgeber. Denn die Versicherten dürfen nur maximal für die Hälfte der Beiträge zur Kasse gebeten werden. Privilegiert sind allerdings auch da die Rentnerinnen und Rentner. Sie müssen anders als die Mitarbeitenden in der Regel keine Beiträge an die Sanierung zahlen.

Heikel würde es, wenn es zu einer Teilliquidation einer Kasse mit Unterdeckung käme. Hier gilt gemäss Rechtssprechung, dass sich alle Versicherten gleichermassen am Defizit einer Kasse beteiligen müssen, sobald es zu einer Teilliquidation kommt. In diesem Fall besteht durchaus ein Restrisiko, dass Sie zum Beispiel einen Teil Ihrer freiwilligen Einzahlung in Ihre Kasse in die Unterdeckung verlieren würden.

Im Zuge einer Teilliquidation einer Kasse müssen sich die austretenden Versicherten ebenfalls am Defizit beteiligen, was im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass sie einen Teil ihres Guthabens verlieren können.

27 Kommentare zu «Leidet die Pensionskasse, müssen alle bluten»

  • Michael Görlitz sagt:

    Für die PKs ist es wichtig, das die Töpfe immer schön prall gefüllt sind, damit sich ihre Exponenten grosszügig daraus bedienen können.

    • Josef Germann sagt:

      Die Frage ist wirklich langsam ob man nicht alles beziehen soll. Rette noch was da oder zu holen ist. Ja ganze Wirtschaftszweige bedienen sich an unserem Geld wie die Made im Speck

      • Markus Meier sagt:

        Das ist jedenfalls zu empfehlen. In Angesicht der Zukunftsszenarien ist dies individuell die beste Lösung! Wer die Möglichkeit hat, sollte dies möglichst schnell machen. Es ist absehbar, dass schon bald alle Wege für den Bezug versperrt sein werden. Viele Änderungen/Einschränkungen in diesem Sinn wurden bereits gemacht oder sind in Diskussion. Rette sich wer kann!

      • I. Bissig sagt:

        Va Männer sollten alle 5 Jahre die PK-Gelder beziehen (zB für die ‚Amortisation‘ der Hypo) und alternativ anlegen. Bei Frauen ist das weniger klar, da sie pro eingezahltem Rentenfranken weit mehr beziehen können im Alter (längere Lebenserwartung) als die Männer.

      • Peter Rohner sagt:

        Kapitalbezug ja, aber man sollte schon ein bisschen etwas vom Geldanlegen und Entsparen verstehen. Bloss keine Rentenversicherung kaufen, da steht man noch schlechter da als mit der PK-Rente. — Investieren in ETFs, das ist die Lösung für Selbstentscheider und -anleger. Einlesen ins Thema ist aber unbedingt nötig.

    • Leo Schmidli sagt:

      Für den Bünzli ist es wichtig, immer Kommentare abzugeben, auch wenn er nichts vom Thema versteht!

      • Pius Tschirky sagt:

        Warum eigentlich solle jemand etwas nicht verstehen, wenn er eben sagt, dass er sein Altersguthaben beziehen will, Herr Schmidli. Gewisse Menschen wie Sie, massen sich immer wieder an, nur selber etwas von dieser Penionskassenmaterie zu verstehen. Ja, gerade, die, welche suggeriern, etwas zu versehen, verstehen wohl gar nichts.

      • I. Bissig sagt:

        Und immer wieder die Bünzlis, die über Bünzlis schnöden!

  • Gregor sagt:

    @Leo Schmidli

    Bitte Inhalte, anstatt pauschale Schelte.
    ….
    Das PK – Model ist so strukturiert, dass die Versicherten die Risiken tragen müssen (Aussfinanzierung bei Unterdeckung) und sich die „juristischen Personen“ mit garantierter Rendite – Gewinnabschöpfung schadlos halten. Dazu braucht es noch ein „arrogant, bonifiziert – inszeniertes Finanzkader“, welches diese Umverteilung legitimiert.
    …..
    Immer mehr Bürger durchschauen dieses Pyramidenspiel und haben Angst davor, dass es zusammenbricht. – Die „Sippenhaft“ führt dazu, dass niemand der erste sein möchte und den „nackten Kaiser“ benennt.
    …….
    Mit dem Norwegermodell des Staatsfonds könnte ich besser leben …

    • Michael Görlitz sagt:

      Alle Versicherten könnten besser damit leben, ausser die Abkassierer in den Teppichetagen der PKs.

  • Jürgen Thoma sagt:

    Das Problem vieler Kassen (v.a. von Grosskonzernen) liegt in den Anfängen des BVG Obligatoriums, wo mit Feudallösungen (Leistungsprimat) und Frühpensionierungen ab 55 um sich geworfen wurde bis man dann gemerkt hat, dass das zu viel kostet bzw. die Rentner nie das einbezahlt haben was sie beziehen werden. Dann folgte vielerorts die Umstellung auf Beitragsprimat. Und jetzt kommen auch noch die Babyboomer ins Pensionsalter. Diese Zwickmühle nach 34 Jahren BVG ist aktuell über Rendite kaum noch zu erwirtschaften und führt zwangsläufig auch zu Verzehr der angesparten Kapitalien und würde irgendwann zu Unterdeckungen führen, wenn nicht an den Stellschrauben, Umwandlungssatz, Mindestverzinsung, techn. Zinssatz laufend gedreht werden könnte bis auch sie ausgedreht sind.
    Freude herrscht ?

  • Josef Marti sagt:

    Die Rentner müssen auch bei Teilliquidation nichts befürchten. Das zeigt dass das Kapitaldeckungsverfahren vollkommen ungeeignet ist für ein Altersrentensystem, es funktioniert nur als Schönwetterkonstrukt. Folglich sollten nur Risikorenten geleistet werden, der Rest sollte reines individuelles Alterssparen sein mit Kapitalauszahlung.

    • Marc sagt:

      Warum müssen in einem auf Solidarität basierenen Vorsorgewerk immer nur die Arbeitenden oder bald in Rente gehenden Personen Nachteile in Kauf nehmen?
      Alle bereits Rente Beziehenden können sich zurücklehnen…. Glück gehabt. Schon pensioniert und erst noch das Häuschen damals zu viel günstigeren Konditionen gekauft. Anpassungen wie Umwandlungssatz etc. sollten alle Versicherten mittragen, ob bereits Rentner oder noch nicht. Das ist Solidarität.
      Ich mag jedem seine Rente gönnen aber es ist so nicht fair.

      • Josef Marti sagt:

        Weil die Wirtschaft schon immer so funktioniert hat, Risiken und Folgekosten müssen immer auf möglichst viele Schultern verteilt werden und zwar hauptsächlich auf künftige Generationen, während die privatisierten Gewinne immer schön im Trockenen sind. Ein Schneeballsystem eben.

    • I. Bissig sagt:

      Die PK dient eben auch zur Geldverschiebung von Leuten mit kurzer Lebenserwartung zu solchen mit längerer Lebenserwartung. Konkret: Vermögende und gebildete Menschen leben länger als Proleten. Frauen leben länger als Männer. Männer und Proleten zahlen den Reichen und Frauen einen Teil der Rentenleistungen. Das nennt sich Solidaritätsprinzip.

  • Charles Hügli sagt:

    Die einzigen, die nicht bluten, sind die unfähigen und niederträchtigen Portfoliomanager und Politiker! Diese sollten ihr gesamtes eigenes Vermögen in diese dummen Fonds investieren. Dann würden sie sich plötzlich Mühe geben und verantwortungsvoll handeln. Heute ist das nicht der Fall. Dies haben wir unseren Bundespolitikern und Staatsbürokraten zu verdanken. Es bräuchte eine Schadenersatzklage und Immunitätsaufhebung gegen alle Politiker und Staatsbeamten, welche diese Schneeball-Pseudovorsorge geschaffen haben. Die Schadenssumme beträgt allein im Fall der AHV über 800 Milliarden Franken (Deckungslücke).

  • beat graf sagt:

    So im nachhinein wäre es wohl besser gewesen, sich den PK-Betrag auszahlen zu lassen. Ist ja schliesslich mein Geld. Vor allem wenn sich noch solche Däppen äussern, die Renten aus der PK um 15% zu kürzen. Bloss, wenn alle sich das Geld auszahlen lassen würden, wäre das wohl der Tod fast aller Pensionskassen.

  • Claude Fontana sagt:

    Wenn die PK gewinnen freut sich aber nur die PK. Ich habe ja nichts dagegen, wenn sie damit dann ins casino/börse gehen, aber bitte nicht mit MEINEM erarbeiteten.

  • HU Wartenweiler sagt:

    Mit der PK ist es wie beim Fliegen. Du darfst zahlen und die anderen machen was sie wollen. Es gab Zeiten in denen die PK‘s soviel Gewinn machten, dass sie zT den Arbeitgebern die Beiträge erliessen. Machen sie Fehlinvestitionen oder keine Erträge wird der Versicherte ein zweites Mal zur Ader gelassen. Der Versicherte hat keine Wahl – er kann auch nicht wählen welche PK sein Kapital verwalten soll. Wie hiess es im Märchen? Die guten ins Kröpfchen die Schlechten ins Töpfchen. Staatliche Versicherungssubvention auf Kosten der Arbeiter und Angestellten !

  • Rolf Zach sagt:

    Unsere Altersvorsorge beruht ja bekanntlich auf 1. Säule AHV, die eine Umlage-Rente ist, die 2. Säule sind unsere Pensionskassen und die sind Kapitaldeckung.
    In jeder Untersuchung, die neutral ist, ist das Modell der Umlage, dem Modell der Kapitaldeckung überlegen. Die Kosten des System Umlage AHV sind viel geringer als derjenigen der Kapitaldeckung Pensionskassen, was sogar für diejenigen gilt, die sparsam wirtschaften, was bekanntlich bei uns nicht der Fall ist. Die zweite Säule der Kapitaldeckung wird nie in der Lage sein, einen Inflationsausgleich zu garantieren. Frage: Wie viele der Leser des Artikels erhalten einen Ausgleich bezüglich Inflation? Wenige bei den Pensionskassen, alle bei der AHV! Verlustreich ist bei der 2. Säule auch durch die Abschaffung des Primats der Leistung.

    • Benjamin sagt:

      ..ich bin einer der vielen die von dem 2te PK System komplett über den Tisch gezogen wurde… seit vielen Jahren absolut keine Systembedingte Verbesserungen der Leistungen. Im Gegenteil nur Leistungsverschlechterung bis hin zum regelrechten Abbau von Leistungen von über 30% innert zweier Jahre bei der PK und folgend IV. Inklusive 70% Abbau bei der Witwenrente. Danach blieb nichts mehr als der völlige Verlust des Vertrauens in das ganze, kein Wunder nach einem solchen Betrug und einseitigem Abändern der Spielregeln wärend des Spiels. Nun liegt das alles wegen Krankheit bei einer Auffangstiftung, wird dort lausig behandelt ja ist rechtlich eigentlich Freiwild, Friss oder stirb… alle bisherigen Ausagen wurden zu Makulatur.

  • Fabian sagt:

    Bluten müssen vor allem die männlichen Beitragszahler. Viele Pensionskassen haben für Männer tiefere Umwandlungssätze als für Frauen.

    Zum Beispiel die PTV
    http://www.ptv.ch/documents/Anpassung_Umwandlungssatz_2020.pdf

  • Johanna Willi sagt:

    Für die Millennials gibt es eine Lösung. Deckungsgrad und Wirtschaftslage immer schön im Auge behalten und die Stelle künden bevor es zu Sanierungsmassnahmen kommt. Für die Babyboomer ist die Situation sehr viel bitterer, sie riskieren keine neue Stelle mehr zu finden. Je nach finanzieller und familiärer Situation kann es aber trotzdem eine Lösung geben. 5 Jahre vor dem AHV-Alter kann das gesamte Alterskapital bezogen werden, sofern es bei einer Freizügigkeitsstiftung parkiert ist. Beim Austritt kann man gar verlangen, dass das Kapital auf mehrere Konten bei verschiedenen Stiftungen transferiert wird. Von Sanierungsmassnahmen ausgenommen sind natürlich die Löhne der Geschäftsleitung, dabei trägt die GL oft eine Mitschuld an der Misere, durch falsche Anlagestrategien.

    • Mike sagt:

      Bei der Freizügigkeit sind, im Gegensatz zum 3a, nur max. zwei Konten erlaubt. Das FZ Guthaben muss beim Austritt aus der PK gesplittet werden, ein nachträgliches Splitting ist nicht mehr möglich!

  • Hobbyberater sagt:

    Ich finde diese Aufforderungen zum Kapitalbezug etwas fahrlässig. Wie viele von uns Arbeitnehmern sind denn versiert genug, dass sie dann nicht bei der Bank/Versicherung geschröpft werden? Wem der Umwandlungssatz seiner PK nicht reicht, der kann immer noch zur Auffangeinrichtung BVG wechseln. Da bekommt er im Alter 65 (als Mann) 6.8%. Dies allerdings nur auf das maximal mögliche obligatorische Kapital. Überobligatorisches Kapital muss aber selber bewirtschaftet werden.

  • Benjamin sagt:

    … es müssen nicjt alle bluten sondern nur die Arbeiter und die Pensionäre. Die Reichen und deren Profite und Vermögen werden dazu nicht verwendet ausser vieleicht im Rahmen von ein paar Steuerfranken… hier wird Solidarität von denen eingefordert die mit diesem disfunktionalen Rentensystem über den Tisch gezogen wurden. So wie die Wohnungssuchenden gegen Pensionäre ausgespielt werden, was ja absolut abartig ist, den die einen wollen möglichst tiefe Wohnkosten (absolut legitim) und die anderen möglichst hohe Pensionen (absolut legitim) und trotzdem werden beide aufeinander angesetzt. Wer blos denkt sich derartig asoziale entsolidarisierende Systeme aus bei dene sich die unteren Schichten der Gesellschaft gegenseitig an die Beine treten.

  • Reto Wirsch sagt:

    Geschond werden die CEO und GL und VR der Kassen. Denn diese werden auch von der „Billigen“ Rentner finanziert. Und haben NICHTS zu sagen bei den Kassen..!!!

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