Wie sicher ist mein Freizügigkeitskonto?

Sicher, sicherer, Kantonalbank? Bei der ZKB haftet der Kanton vollumfänglich – ohne Fristvorgabe. (Foto: Keystone)

Ich muss eine Bank für ein Freizügigkeitskonto wählen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass eine Kantonalbank mit Staatsgarantie einen höheren Schutz aufweist als übrige Banken? P. L.

Grundsätzlich haftet bei Kantonalbanken mit Staatsgarantie der Kanton für sämtliche Einlagen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie bei einem Zusammenbruch einer Kantonalbank gleich sofort wieder auf all Ihre Einlagen Zugriff bekämen. Die Einlagensicherung und die Staatsgarantie bieten Ihnen als Kunde zwar Schutz, sind aber nicht das Gleiche.

Isabelle Rösch, Leiterin Kommunikation bei der Einlagensicherung Esisuisse, betont: «Eine Staatsgarantie ist keine Sicherung entsprechend der Einlagensicherung.» Inhaltlich gibt es mehrere Unterschiede. Einer betrifft die Frist der Kapitalauszahlung nach einem Konkurs. «Grundsätzlich gibt es im Vergleich zur Einlagensicherung keine Frist innert derer der Staat die Schulden der konkursiten Bank an die Gläubiger zahlen wird», sagt Rösch. «Die Einlagensicherung kommt ganz zu Beginn der Liquidation und die Staatsgarantie kommt am Ende einer oftmals langjährigen Liquidation zum Tragen.»

Die Einlagensicherung übernehme einen Teil der Schulden der Bank gegenüber dem Einleger – nämlich bis zu 100’000 Franken pro Einleger – und zahlt die Einleger in diesem Umfang innert einer kurzen Frist aus. Danach holt sich die Einlagensicherung das den Einlegern bezahlte Geld wieder aus der Konkursmasse zurück.

«Damit das funktioniert, tritt die Einlagensicherung anstelle der Gläubiger in der zweiten Konkursklasse, das heisst Esisuisse erhält vor allen anderen Gläubigern ausser der ersten Klasse für Löhne der Mitarbeiter und AHV ihr Geld zurück», erklärt Rösch.

Zur Finanzierung der Einlagensicherung müssen alle Banken 125 Prozent der privilegierten Einlagen in der Schweiz in Form liquidierbarer Aktiven halten. Das betrifft insbesondere: Guthaben auf Konten, die auf den Namen des Bankkunden lauten, Kassenobligationen, die auf den Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind, Vorsorgegelder Säule 3a, Freizügigkeitsgelder und Einlagen bei ausländischen Geschäftsstellen der Bank.

Aus der Sicht des Gläubigers einer Bank ist Staatsgarantie und Einlegerschutz laut Rösch etwas ganz anderes: «Von Esisuisse erhält er rasch sein Geld bei der Bank, begrenzt auf einen maximalen Betrag, und verzichtet dafür in diesem Umfang auf seine Forderung gegenüber der Konkursmasse.» Von der kantonalen Staatsgarantie bekomme der Kunde nach Konkurs seiner Bank möglicherweise sein ganzes Guthaben bei der Bank in Form von Geld oder anderen Vermögenswerten.

Absolute Sicherheit gibt es nicht. Sie gehen aber schon deutlich geringere Risiken ein, wenn Sie Ihr Freizügigkeitsgeld auf das Konto von zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen von unterschiedlichen Banken transferieren. Dank dieser einfachen Diversifikation senken Sie Ihr Risiko für den Konkursfall schon erheblich.

Mehr Sicherheit für den Konkursfall erreichen Sie zudem, wenn Sie einen Teil Ihres Freizügigkeitsgeldes in Vorsorgefonds investieren. Wertschriften wie Fonds werden zwar von Ihrer Bank verwahrt, bleiben aber auch im Fall eines Konkurses der Bank im Besitz der Kunden. Dafür tragen Sie das mit den Wertschriften verbundene Anlagerisiko, profitieren aber von höheren Renditechancen.

8 Kommentare zu «Wie sicher ist mein Freizügigkeitskonto?»

  • Pelo Orli sagt:

    Es wird keine Bank fallen gelassen, da müssen Sie keine Angst haben.. Stellt man sich vor die Reichen würden alles Geld verlieren, das geht doch nicht. Es geht nicht um die Normalos die ein paar tausend Franken auf dem Konto haben.. Der Bundesrat hat zwar damals beim Zusammenbruch der UBS gesagt das sei das erste und letzte Mal. wo der Staat geholfen hat. Ich glaube das nicht,; da müsste schon ein anderer Bundesrat Finanzminister sein.

  • M. Vetterli sagt:

    Die höchste Form des Kapitalschutz ist derjenige, welcher durch die Allgemeinheit (die Steuerpflichtigen) getragen wird. Es mag sein, dass bei einem Pleitefall einer KB mit Staatsgarantie die Auszahlung in liquider Form später als durch Esisuisse erfolgt. Allerdings sind bei Esisuisse nur Einlagen über 100’000.- garantiert, bei einem FZK sind zusätzliche 100’000.- privilegiert. Bei der KB sind die ges. Einlagen via Allgemeinheit gesichert. Bei einem FZK ist die schnelle Auszahlung in der Regel unbedeutend. Es sei denn, der Kunde wolle gerade zu diesem Zeitpunkt eine Barauszahlung. Auch ein verspäteter Transfer zu einer PK ist nicht weiter tragisch. Aber ein Verlustrisiko besteht nicht.
    Konkursfall einer KB ist möglich. Rekapitalisierung mittels Staatsgeldern wird wohl eher der Fall sein.

    • M. Vetterli sagt:

      Richtigstellung:
      erst gerade gesehen…
      Via Esisuisse sind Einlagen bis 100’000.- und nicht über 100’000.- garantiert.
      Schönes Wochenende….

  • urs brand sagt:

    Wie weit die sogenante Staatsgarantie Ersparnisse wirklich garantiert, wird man wohl erst im Ernstfall wissen. Sollte die ZKB wirklich einmal konkurs gehen, dürfte der Kanton Zürich mit der Staatsgarantie wohl mehr als überfordert sein. Ich als Steuerzahler werde im Ernstfall einen Domizilwechsel ins Auge fassen, damit ich als Steuerzahler nicht für das Versagen anderer aufkommen muss.

    • M. Vetterli sagt:

      Hr. Brand
      Die ZKB ist in 2-facher Hinsicht sehr sicher. Zum einen durch die Staatsgarantie und zum anderen gilt sie als systemrelevant.
      Der Staat (Bund und Kt.ZH) kann sich diese Pleite nicht leisten. Dank Staats-(Kantons)Garantie muss man sich als Kunde auch von einem Bail-in (ab 100’000.-) nicht allzu fürchten. Diese Garantie ist allerdings wettbewerbsverzerrend und sollte dringend abgeschafft werden.
      Bezüglich Domizilwechsel kann ich Ihnen den Kanton BE empfehlen. Dieser Kanton hat die Staatsgarantie zu ihrer KB abgeschafft. Die Immobilienkrise der 90er hat sie zu diesem Vernunft-Schritt geführt. Eine ähnliche Erfahrung muss der Kanton ZH wohl erst über sich ergehen lassen. Das Konto können Sie übrigens bei der ZKB belassen und durch die Zürcher Steuerpflichtigen absichern lassen.

  • franz lötscher sagt:

    Um bei einem Bankenkonkurs seine Ersparnisse nicht zu verlieren gibts nur die Möglichkeit, sein Geld in Wertpapieren im Depot anzulegen. Denn dieses Vermögen fällt nicht in die Konkursmasse. Its so easy

    • Erich Angst sagt:

      Ausser die Bank vergreift sich an der Depotmasse. Das ist natürlich verboten, aber wenn den Bankern das Wasser bis zum Hals steht, können Sie darauf zählen, dass einige der deponierten Wertschriften im Nirwana verschwinden .

      • Anh Toàn sagt:

        Nennen Sie eine Bankenpleite bei welcher die Wertschriften der Kunden in ihren Depots nicht mehr vorhanden waren. Wenn man „darauf zählen kann“, müsste dies bei den meisten Bankenpleiten der Fall gewesen sein.

        Billiges Banker Bashing, hoffentlich hat es wenigstens Ihnen gut getan.

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