Teure Pflege: So schützen Sie Ihr Vermögen

Viele Pflegekosten werden nicht von den obligatorischen Versicherungen gedeckt. Foto: iStock

Ich bin 62, meine Frau ist 60 Jahre alt. Wir haben ein Vermögen von 1’200’000 Franken mit Eigenheim und Wertschriften. Ich habe ein PK-Guthaben von 450’000 Franken angespart. Nun hat uns eine Bekannte folgendes Szenario geschildert: Meine Frau müsste ins Pflegeheim. Dieses kostet 6000 Franken monatlich. Weil unsere Rente nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken, wird das Vermögen angetastet. Innert kürzester Zeit würde mein PK-Guthaben aufgebraucht sein. Gibt es eine Möglichkeit, das PK-Guthaben zu schützen? R.F.

Pflegekosten sind in der Tat hoch. Grundsätzlich gilt die Regel, dass die Pflege durch die Pflegebedürftigen selbst finanziert wird und zwar mit ihren AHV- und Pensionskassen-Renten und der Krankenkasse. Wenn ein Ehepartner ins Pflegeheim muss, ist man verpflichtet, sich gegenseitig zu unterstützen. Dazu werden Renten und das vorhandene Vermögen angerechnet.

Wenn das Geld nicht reicht, kann man Ergänzungsleistungen beantragen. Auch hier wird das Vermögen berücksichtigt. Falls das Vermögen den Freibetrag von 37’500 Franken für Alleinstehende und 60’000 Franken für Ehepaare übersteigt, wird vom übersteigenden Betrag ein Teil als Einnahmen angerechnet. Man spricht hier vom Vermögensverzehr. Das Bundesamt für Sozialversicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass «entgegen einer weitverbreiteten Meinung man nicht davon ausgehen kann, dass ab einem bestimmten Vermögen x oder y absolut kein EL-Anspruch besteht.»

Wenn der Bezüger von Ergänzungsleistungen Besitzer einer selbstbewohnten Liegenschaft ist, wird vom Steuerwert der Liegenschaft ein Freibetrag von 112’500 Franken abgezogen und nur der Rest für die Bestimmung des Vermögensverzehrs berücksichtigt. Falls aber das Haus eines Ehepaares von einem Ehegatten bewohnt wird, während der andere im Heim oder Spital lebt, werden als Freibetrag 300’000 Franken abgezogen. Dennoch ist es schon so, dass man sein Vermögen eben auch für die Deckung der Pflegekosten mitnutzen muss.

Schützen können Sie sich, indem Sie eine private Pflegeversicherung abschliessen, wie sie mehrere Versicherer in der Schweiz anbieten. Eine solche Police deckt Krankheits- und Unfallfolgen ab, die von der obligatorische Krankenversicherung oder der Unfallversicherung nicht abgedeckt werden. Eingeschlossen sind bei einer solchen Versicherung unter anderem die Unterbringung und Verpflegung, zusätzliche Aufenthalts- und Pflegekosten jeder Art oder Taggeld.

Als Versicherter mit entsprechender Police bekommt man lebenslang monatlich die vereinbarte Rente und zwar unabhängig davon, ob man zuhause oder stationär gepflegt werden muss. Eine Pflegeversicherung sichert Sie gegen die finanziellen Folgen, die ein Pflegefall verursachen kann und die nicht von den obligatorischen Versicherungen übernommen werden, und bietet Ihnen somit eine Möglichkeit, auch Ihr Vermögen teilweise zu schützen.

27 Kommentare zu «Teure Pflege: So schützen Sie Ihr Vermögen»

  • Zimmermann sagt:

    CHF 6000.- monatlich reichen im schnitt keinenfalls!

  • M. Vetterli sagt:

    Um das Vermögen, im Pflegefall, zu schützen muss eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden. Diese ist allerdings alles andere als billig.
    Die künftige übliche “Schweizerische Pflegeversicherung” wird via Vermögensverzehr und bei Aufbrauch bis zu den erw.Grenzbeträgen mittels EL bewerkstelligt werden müssen.
    Im Bericht wird richtigerweise die EL als Kostenübernehmer bei Pflegefall auch ins Zentrum gestellt. Die EL-Reform hat übrigens letztlich ausgesprochen glücklich geendet.
    Erst Vermögensverzehr anschliessend Leistungen. Auch das selbstbewohnte Wohneigentum wird, nach Ableben, dem Verzehr ausgesetzt.

    Bei Abschluss einer Pflegeversicherung, und somit die Uebernahme der möglichen Kosten durch den Einzelnen, sollten die Prämienauslagen steuerlich sehr deutlich bevorzugt werden.

  • Nic sagt:

    Sollte für ein normales Heim reichen, denn dies ist die Hotelerie und max. 21.60 pro Tag für die Pflege. Der Rest der Pflege bezahlt die KK und der Kanton/Gemeinde

    • Christian Suter sagt:

      Eine Versicherungslösung – ob nun privat oder als Erweiterung der KK ist immer teuer – die Versicherungen wollen ja alle auch noch einen Teil vom Kuchen. Und die Kosten steigen ins unendliche, wie bei den KK’s, weil alle nur das Beste wollen – sie haben’s ja schon bezahlt.

  • Josef Marti sagt:

    Wer viel spart und zum Pflegefall wird hat definitiv die Arschkarte gezogen. Deshalb besser die Kohle so schnell wie möglich verbraten für Weltreisen Nutten und Alkohol und danach EL beziehen und ab ins Pflegheim.

    • Valentin Brazerol sagt:

      Tolle Einstellung, Marti. Egoistischer geht’s nicht mehr!

    • M. Vetterli sagt:

      Lieber Hr. Marti
      Verprasser haben kein oder ein deutlich tieferes Anrecht auf Ergänzungsleistung. Wer mehr als 10% des Vermögens, ohne gewichtige Gründe, jährlich verzehrt muss Abstriche erleiden. Bei AHV-Altersrentnern wird diese Rechnung bereits ab 10 Jahre vor Beginn des Anspruchs erstellt.
      Wenn man EL beziehen möchte darf man ab Alter 54/55 (F/M) keine “überrissenen” Auslagen tätigen. Natürlich darf auch kein Erspartes an die Nachkommen verschenkt werden.
      Also… nichts mit Weltreisen, Nutten und Alkohol… für Kosten eines Pflegeheims der untersten Kategorie wird dann vielleicht vom Sozialamt etwas beigesteuert…

      • Benjamin sagt:

        Werter Vetterli, sie treten nur nach unten auf all jene die für ihre Vermögen 45 Jahre geschuftet haben. Auf der anderen Seite werden jährlich um die 100 Mrd. Nachlässe komplett von Steuern befreit vererbt… und da werfen Sie der Mittelklasse Verschwendung vor. Diese leistungslosen reichen legen die Vermögen u.a. in privaten Altersheimen an. Geht das auch anders?

      • M. Vetterli sagt:

        Nein…habe Hr. Marti nur erklären wollen, wie sich die Rechtslage heutzutage darstellt.
        Wenn das Vermögen eines Altersrentners, und dies bereits 10 Jahre vor Anspr’beginn, übermässig verzehrt wird werden auf den EL Kürzungen vorgenommen. Bei einem “Verprasser” gibts dann vielleicht gar nichts.
        Die Mittelklasse, bei vernünftigem Geldmanagement, muss keine EL beanspruchen. Bei einem Pflegefall sieht dies dann anders aus. Vermögensverzehr mit anschliessenden EL entspricht der “Schweizerischen Pflegeversicherung”.
        Durch Abschluss einer Pflegeversicherung kann der Vermögensverlust vermieden werden. Dies ja auch die Aussage des guten Beitrags von Hr. Spieler.
        Ihre Aussage zu den leistungslosen Reichen ist wohl dem gestrigen 1.Mai geschuldet. Zur Erbschaftssteuer: sammeln Sie Unterschriften

      • Josef Marti sagt:

        Was wollen Sie für einen Pflegefall noch mehr? Am Schluss lebts sichs sogar im Gefängnis mit EMRK garantierter Top Gesundheitsversorgung besser als bei einem abhängig Beschäftigten im Bau und Gastgewerbe.

      • M. Vetterli sagt:

        Hr.Marti… geben Sie sich doch ein bisschen Mühe… Ihre Aussagen sind mehrheitlich “Abfall”… denke, dass in Ihrem Kopf mehr als “Abfall” vorhanden ist…
        Gesundheitsversorgung, Sie denken wohl an die Finanzierung dieser, steht hier nicht im Zentrum. Es geht um die Pflegekosten welche via KK nicht gedeckt sind und eigentlich via Zusatzversicherung gedeckt werden sollten.
        Uebrigens… meine Aussage zu Kostenübernahmen durch Sozialämter für Pflege in einem Heim unterster Kategorie war natürlich auf “Ihren” Verprasser gemünzt welcher sein Vermögen mittels Weltreisen, Nutten und Alkohol ausgegeben hat und daher nicht mehr in den Genuss von EL kommt.

  • Benjamin sagt:

    Warum blos wird kaum darüber geredet das die kommenden Jahre in Investorkreisen als ein Silberstreifen am Horizont betrachtet wird wenn es darum geht den kommenden Alten in den letzten Jahren noch den letzten gesparten Franken zu nehmen. Renditen aus Investitionen in private Alters- Senioren etc. Residenzen liegen gerne bei 4% und das sicher für die kommenen 20-30 Jahre. Ein lukratives Spiel für Reiche und Erben zu Lasten aller anderen. Damit das funktioniert treibt man die Menschen in die Klauen privater Anbieter indem staatlichen Strukturen die Budgets streicht, Kapazitäten nicht anpasst und Pflege privatisiert anstatt sozial solidarisiert finanziert Ein typisch neoliberaler Fall von Vermögen und Profite privatisert, nach oben transferiert und die EL auch gleich einkassiert.

    • Peter Rohner sagt:

      Guter Gedanke! Pflegeheime als Geldmaschine. Unter dem Vorwand, Gutes zu tun, wird dem armen Kranken das Geld aus der Tasche gezogen. — Aus meiner Sicht sollten Alters- und Pflegeheime (und Spitäler) nicht gewinnmaximiert arbeiten dürfen (Genossenschaften wären hier genau richtig).

  • T.Lüthi sagt:

    Sollte der Titel nicht“ teure private Pflege Versicherung“ heissen?
    Herr Spieler ist sehr Versicherungsfreundlich, in Anbetracht dass kaum eine Branche die Politik mehr manipuliert als die Versicherungen ein bedenklicher Beitrag.

  • Cybot sagt:

    Und wann etwa sollte man so eine Pflegeversicherung sinnvollerweise abschliessen?

    • karl hunziker sagt:

      am besten solange sie noch gesund sind. danach dürfte es zu spät sein.
      Aber es gibt noch die Möglichkeit einer Mitgliedschaft bei Exit – die ist mit 45.00 pro Jahr recht erschwinglich.

  • Gf sagt:

    Muss das gesamte, den Freibetrag übersteigende Vermögen verzehrt werden bevor Ergänzungsleistungen bezogen werden können? Oder muss von diesem ‚Restvermögen’ nur ein Teil eingesetzt werden und für verbleibende, nicht gedeckte Lebenshaltungskosten werden Ergänzungsleistungen ausbezahlt? Wie gross ist diesem Fall der verlangte Vermögensverzehr?

  • Johann Heinzl sagt:

    Am sinnvollsten wäre eine obligatorische Pflegeversicherung ( ähnl. AHV ) , so müssten auch die KK Beiträge sinken, warum sind in Deutschland KK Beiträge tiefer und Leistungen höher, weil sie keine Pflege finanzieren!

  • pinkpoet sagt:

    Denke auch, der Vorschlag des Herrn Spieler mit der Pflegeversicherung ist ein Scherz. Er sollte mal den Beobachter lesen zum Angebot der Helsana (Pflegevers. Cura)…wer da allenfalls profitiert, ist klar.

  • R Meyer sagt:

    Darum habe ich mit 55 nur noch die Freigrenze als Vermögen auf dem steuerbaren Konto.
    Unsere Politik macht lieber Gesetze den Mittelstand, der ernsthaft was gemacht hat und in seine Ausbildung investiert hat, so richtig zu schröpfen! Aber mal bei den überrissenen Pflegekosten anzusetzen? Null Echo, dabei entsteht gerade heute eine so lukrative Pflegeindustrie wo sich einige wenige eine goldene Nase verdienen, nicht die Pflegerinnen oder das Personal.
    Wenn ich ins Pflegeheim muss hilft nur noch ein Exit oder die 9mm… Soweit sind wir heute gekommen.

  • Hans Fürer sagt:

    Das Vermögen vorzeitig verprassen oder verschenken, um danach auf Kosten der Allgemeinheit zu leben, ist total kurzsichtig gedacht. Denn wer älter als erwartet wird und dann immer noch ein bisschen unternehmungslustig ist und sich ab und zu etwas Spezielles gönnen möchte, dem wird es sehr, sehr schwer fallen, vielleicht noch viele Jahre lang mit dem absoluten Lebensminimum auskommen zu müssen.

  • Christine Ackermann sagt:

    Mit unserer Krankenkasse verfügen wir bereits über eine Pflegeversicherung, eine weitere, zusätzliche Pflegeversicherung schützt unser Vermögen in keinster Weise ! In einem Alters- und Pflegeheim fallen 3 Arten von Kosten an:
    Hotelleriekosten von rund CHF 200.–/Tag, was im Kt. Zürich nicht einmal ein Einzelzimmer garantiert
    Pflegekosten von max. CHF 21.60/Tag sowie
    Betreuungskosten von CHF 1’200 – 1’500 pro Monat, je nach Heim.
    Es sind die Auslagen für Kost und Logis sowie die unnötigen Betreuungskosten, die zu Buche schlagen, Ersparnisse dahinschmelzen lassen und Stadtzürcher Heimen wie dem Entlisberg oder dem Mattenhof im Jahr 2017 zu einem Reingewinn von je CHF 2’4 Mio. verholfen haben.

  • M. Cesna sagt:

    Wieso so heimatverbunden?
    Phillipinen, Polen, ja schon Ostdeutschland bietet wesentlich günstigere Lebensmöglichkeiten an, inklusive Wohneigentum.
    Man sollte mal etwas die Welt erkunden.
    Die Schweiz ist für viele ältere Leute eigentlich zu teuer.

  • Marta sagt:

    Bis zu welchem Alter kann eine Pflegeversicherung abgeschlossen werden ?

  • Oliver sagt:

    Familien raus aus den Städten. Alte raus aus dem Land. So läufts, wenn man der Wirtschaft das Zepter überlässt.

  • C. Bruderer sagt:

    Es ist hanebüchen: Da sind einerseits Pflegeheime, die personalmässig chronisch unterdotiert sind; Pflegekräfte, die mässig bezahlt sind; und schliesslich die Alten, Kranken und Schwächen, die sich der Struktur , dem Tagesablauf und der – bisweilen sehr mittelmässigen – Küche eines „normalen“ Heims unterwerfen müssen, wo das Individuelle i m m e r zu kurz kommt. Dafür zahlt man gut 6000-7000 CHF und gibt über die Jahre sein Erspartes dahin. Die Erben gehen leer aus, denn schon ab noch absolut rüstigen 55 – wenn vielleicht die ersten Enkel kommen – darf man nichts mehr verschenken und „zu lustig“ haben darf man‘s auch nicht, sonst wird man bestraft und vererbt möglicherweise noch Schulden!!! Dabei ist genügend Geld „herum“, würden nur die richtigen Prioritäten gesetzt – eine Aufgabe f ALLE!

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