So stellen Sie das Erbe Ihrer Enkel sicher

Auf der sicheren Seite: Eine frühzeitige Übertragung des Geschenksparkontos auf die Enkel lohnt sich. Wie eng die Definition des Kindesvermögens vorgenommen wird, ist rechtlich umstritten. Foto: iStock
Wir sind Grosseltern von zwei Enkelkindern. Beim ersten Enkelkind haben wir nach seiner Geburt ein Geschenksparkonto angelegt. Beim zweiten Enkelkind wollen wir das auch tun. Allerdings wollen wir sicherstellen, dass die Enkel das Geld auf dem Geschenksparkonto an ihrem 18. Geburtstag auch wirklich bekommen. Falls wir ins Pflegeheim müssten, würde ja auch unser Erspartes für die Kosten herangezogen. Was wäre mit den Geschenksparkonten der Enkel? H.M.
Für die Deckung von Pflegekosten werden in erster Linie alle Renten der AHV/IV und der Pensionskasse angerechnet. Falls die Renten für die Begleichung des Aufwandes nicht ausreichen, was oft vorkommt, können Ergänzungsleistungen beantragt werden. Dabei werden neben der Rente zusätzlich u.a. allfällige Einkünfte aus dem Vermögen wie Zinsen oder Mieteinnahmen usw. zur Anrechnung beigezogen.
Wenn jemand Vermögen hat, wird der Teil des Vermögens angerechnet, der bei Alleinstehenden 37’500 Franken und bei Ehepaaren 60’000 Franken übersteigt. Wenn jemand selbst genutztes Wohneigentum besitzt, was bei Ihnen nicht der Fall ist, werden zusätzlich 112’500 Franken nicht als Vermögen berücksichtigt. In gewissen Fällen ist dieser Betrag noch höher. Es wird also nicht einfach das gesamte Vermögen aufgebraucht. So viel zur allgemeinen Finanzierung von Pflegekosten.
Indem Sie Ihren Enkeln ein Geschenksparkonto eröffnen und Geld darauf überweisen, vollziehen Sie formell eine Schenkung an Ihre Enkel. Wenn Sie das Geld klar abgrenzen und bei der Bank als Geschenksparkonto für die Enkel deklarieren, gelangt das Geld durch die Schenkung ins Kindesvermögen. Damit ist es aus meiner Sicht geschütztes Kindesvermögen, über das nicht mehr einfach frei verfügt werden kann.
Mit dem Erreichen der Volljährigkeit können Sie das Konto auf Ihre Enkel übertragen. Bei Erreichen der Volljährigkeit Ihrer Enkel wird das Geschenksparkonto automatisch in ein Sparkonto umgewandelt. Mit einer Umwandlung in ein Jugendsparkonto können Sie es auch bereits übertragen, wenn Ihre Enkel 14-jährig sind. Das würde ich Ihnen empfehlen. Dann ist es eindeutig Kindesvermögen.
Wie eng die Definition des Kindesvermögens vorgenommen wird, ist rechtlich umstritten. Mit einer frühzeitigen Übertragung sind Sie jedenfalls auf der sicheren Seite. Beachten Sie, dass im Todesfall des Kontoeröffners das Geschenksparkonto in dessen Nachlass fällt.
Wenn Sie sicherstellen möchten, dass das Kontoguthaben auch für diesen Fall wirklich Ihren Enkeln zugewendet wird, raten Banken dazu, eine entsprechende Regelung im Testament aufzuführen.
17 Kommentare zu «So stellen Sie das Erbe Ihrer Enkel sicher»
Leider komplett falsch! Ein Geschenksparkonto lautet auf den Eröffner und zählt NICHT zum Kindsvermögen. Nur ein Jugendsparkonto erfüllt diesen Zweck!
Das kommt davon, dass auf Teufel komm raus, jeden Tag eine Kolumne geschrieben werden muss.
Vielleicht wäre es sinnvoller, das Geld für eine enkeltaugliche Welt mit Zukunft zu investieren als auf dem Konto. Ohne Erde kein Geld – doch mit Geld nicht unbedingt eine Erde.
„Beachten Sie, dass im Todesfall des Kontoeröffners das Geschenksparkonto in dessen Nachlass fällt.“
ist widersprüchlich zu:
„Indem Sie Ihren Enkeln ein Geschenksparkonto eröffnen und Geld darauf überweisen, vollziehen Sie formell eine Schenkung an Ihre Enkel. Wenn Sie das Geld klar abgrenzen und bei der Bank als Geschenksparkonto für die Enkel deklarieren, gelangt das Geld durch die Schenkung ins Kindesvermögen. “
Ich meine das erste richtig, das zweite ist Humbug.
Damit das Geld durch Schenkung ins Kindesvermögen kommt, darf der Schenker nicht mehr darüber verfügen können, es sich anders überlegen: Es entscheiden ab dann die Eltern als Verwalter des Kindesvermögen. Ein solches Konto können aber nur die Eltern für das Kind eröffnen.
Wenn Grosseltern einseitig, vielleicht sogar ohne jemanden zu informieren, ein Konto für ihre Grosskinder eröffnen, kann dies keine Schenkung sein, da Schenkung ein zweiseitiger Vertrag ist: Der Beschenkte muss die Schenkung annehmen, mindestens durch Verhalten, dass darauf schliessen lässt. Das kann ein (kleines) Kind mangels Handlungsfähigkeit gar nicht, das können nur die Eltern tun als Vertreter.
Solange die Grosseltern alles selber abwickeln, unterzeichnen, ohne Mitwirkung der Eltern, ist es keine Schenkung.
Einfach ein Konto lautend auf den Namen des Enkelkindes eröffnen und schon ist das Problem gelöst. Warum immer soooo kompliziert.
Sie können ein Konto auf sich eröffnen, das heisst (das wäre dann der „Name“) wie ihre Katze oder das Segelboot das sie mal mit den Ersparnissen kaufen möchte. Aber Sie können nicht ein Konto für einen Dritten eröffnen, (Sie sind der erste, der Bank die zweite, und der Kontoinhaber wäre der Dritte) egal ob dieser Dritte ihr Enkel, ihr Patenkind, ein Politiker oder was auch immer ist.
ein Jugendsparkonto können NUR die Eltern eröffnen. Die Paten, Tanten Onkel, Grosseltern etc. können ein Geschenksparkto eröffnen und diese haben fast bei allen Banken einen Spezialzins. Wird das Kind 18-jährig, fragt die Bank an, ob man die das Konto mit einer Urkunde dem Jugendlichen schenken will, sonst wird es ein Konto auf den Aussteller. So einfach ist das.
ein Jugendsparkonto können NUR die Eltern eröffnen. Die Paten, Tanten Onkel, Grosseltern etc. können ein Geschenksparkto eröffnen und diese haben fast bei allen Banken einen Spezialzins. Wird das Kind 18-jährig, fragt die Bank an, ob man das Konto mit einer Urkunde dem Jugendlichen schenken will, sonst wird es ein Konto auf den Aussteller. So einfach ist das.
Aber Achtung – die UBS hat KEINE Geschenksparkontos und eröffnet trotzdem Jugendkontos und man hat selber als Pate plötzlich KEINE Verfügungsgewalt mehr.
Manch Vater zahlt Alimente fürs Kind aufs Sparkonto, dass die gehasste Mutter kein Zufriff hat. Das geht natürlich nicht und wird gleich aufgehoben.
Darauf würde ich mich nicht verlassen. Musste ich doch diese Woche in einem andern Artikel lesen, dass sich die Kesb im Kanton Luzern (wen wunderts, der traurigste Kanton schlechthin und ich rate jedem Einwohner die Flucht zu ergreifen, solange man ihn noch gratis ziehen lässt) gar an den Ersparnissen der Kinder vergreifen kann, sofern dieses 24’000.– übersteigt. Man stelle sich vor: Ein Kind wird durch einen Unfall seiner Eltern zum Waisen. Tanten, Onkel etc. welche sich dem Kind annehmen würden, werden von der Kesb nicht ernstgenommen, schliesslich wollen die etwas verdienen. Somit werden dem Kind teure Dienstleistungen aufgezwungen, höchstwahrscheinlich gar in ein Heim gesteckt und seine Erbe wird bis auf 24’000.– aufgelöst.
Kesb ist eine Kapitol für sich.
Am besten wäre wohl eine Familienstiftung.
Ist das ein gängiges Modell?
Eltern eröffnen für Kind ein Sparkonto, Grosseltern zahlen darauf ein. So einfach geht das. — Und wenn’s nötig ist, können die Eltern sogar mehre Konten für die Kinder eröffnen. Eins für die Grosseltern, eins für die Gotte usw. — Oder einfach eins, auf das alle etwas einzahlen können, die mögen. Mit dem Nachteil, dass später für das Kind nicht mehr so klar ist, wer jetzt wieviel geschenkt hat.
Bei einem Aufenthalt in einem Altenpflegheim sind CHF 120 000 p/A üblich.
Eine EG Wohnung von 700 000 ist in 7 Jahren weg.
Die Erben bekommen gar nichts. Der blöde Spruch vomM. Spieler, die Jungen sollen selbst schauen wo sie bleiben ist mehr als deplaciert!
Meine Mutter hat mich sehr unterstützt, ohne sie stünde heute nicht so da wie heute.
Also: ich zahle gut Steuern, mein Vermögen bekommt sicher nicht der Staat!
Lösung, verkaufen und das Geld auf ein Konto von dem niemand etwas weiss!
Gahts na Walter?? Der Staat, das sind alle Schweizer – auch ich – und ich will von ihnen oder anderen Asozialen nicht angeschissen werden!!
Zum Glück hat auch ihr letztes Hemd keine Taschen.