Soll ich mich vorzeitig pensionieren lassen?

Früher pensionieren, bloss weil der Umwandlungssatz sinkt? Ziemlich sicher ist die Rente höher bei ordentlicher Pensionierung mit 65 – selbst wenn die Kasse den Umwandlungssatz reduziert. Foto: iStock
Ich werde im Sommer 63. Meine Frage ist, ob ich mich mit 64 oder regulär mit 65 pensionieren lassen soll. Ich habe die finanziellen Möglichkeiten, diese eineinhalb Jahre ohne Rente zu finanzieren. Ich frage mich deshalb, weil der Umwandlungssatz Jahr für Jahr gesenkt wird. A.B.
Es ist tatsächlich so, dass die meisten Pensionskassen den Umwandlungssatz bereits gesenkt haben. Zum Teil deutlich. Für den obligatorischen Teil gilt zwar nach wie vor der gesetzlich vorgeschriebene, hohe Umwandlungssatz von 6,8 Prozent, da das Schweizer Stimmvolk ja eine Senkung an der Urne abgelehnt hatte. Für den überobligatorischen Teil des Vorsorgekapitals sind die Pensionskassen indes frei. Sie dürfen auch einen deutlich tieferen Umwandlungssatz anwenden.
Da viele Arbeitnehmer Geld im obligatorischen und überobligatorischen Teil haben, führt das dazu, dass die Pensionskassen beim Umwandlungssatz eine Mischrechnung machen. Der übergreifende Umwandlungssatz, mit dem Ihre Rente berechnet wird, liegt zum Beispiel dann nur noch bei rund 5 Prozent. Das ist erlaubt, solange nachgewiesen werden kann, dass das Geld aus dem obligatorischen Teil immer noch mit einem Umwandlungssatz von 6,8 Prozent umgewandelt wird.
Da der Deckungsgrad vieler Kassen nach dem schwachen Anlagejahr 2018 abgenommen hat, halte ich es für wahrscheinlich, dass einige Kassen den Umwandlungssatz noch mehr senken werden. Gleichzeitig würde es auf dem politischen Parkett eine neue Reform brauchen, welche auch den Umwandlungssatz im obligatorischen Teil reduziert. Ich sehe aber politisch wenige Chancen, dass im obligatorischen Teil eine rasche Senkung Realität wird.
Falls Sie genau wüssten, dass Ihre Kasse den Umwandlungssatz nochmals deutlich reduziert, könnte es Sinn machen, eine um ein Jahr frühere Pensionierung im Detail zu prüfen. Auf Vorrat würde ich aber keine frühere Pensionierung anstreben, nur weil der Umwandlungssatz vielleicht nochmals sinkt. Denn mit der früheren Pensionierung haben Sie bis ans Lebensende eine tiefere Rente sowohl bei der Pensionskasse als auch bei der AHV, wenn Sie diese ebenfalls vorzeitig beziehen. Ich gehe davon aus, dass Sie damit finanziell deutlich schlechter fahren würden. Genau kann ich es natürlich nicht sagen, da ich Ihre Leistungszahlen nicht kenne.
Ich rate Ihnen, erstens die Entwicklung bei Ihrer Pensionskasse genau im Blick zu behalten – insbesondere auch jene des Deckungsgrades. Weiter würde ich direkt mit der Pensionskasse das Gespräch suchen und mit ihr Ihre Überlegungen diskutieren. Die Kasse kann Ihnen genau ausrechnen, wie sich eine um ein Jahr frühere Pensionierung auf Ihre Rente bis ans Lebensende auswirkt.
Auch eine allfällige Senkung des Umwandlungssatzes können Sie dann anhand Ihres Vorsorgeguthabens einfach ausrechnen. Dann sehen Sie die Differenz. Ziemlich sicher ist Ihre Rente höher, wenn Sie sich ordentlich mit 65 pensionieren lassen – selbst wenn die Kasse den Umwandlungssatz nochmals leicht reduziert.
10 Kommentare zu «Soll ich mich vorzeitig pensionieren lassen?»
Frühere Pensionierung ergibt eine lebenslang tiefere Rente…. ja, aber unter Umständen die dauernden Senkungen des Umwandlungssatzes auch. Ich wurde mit 63 ordentlich pensioniert, mit einer AHV-Ersatzrente bis 65. Das länger arbeiten hätte mir wegen der Senkung des Umwandlungssatzes keinen Rappen mehr Rente gebracht, abgesehen davon, dass dies in der Regel nicht möglich ist. Ist aber durchaus so gewollt, auch mein früherer Arbeitgeberl sorgt mit Elan dafür, dass die älteren Mitarbeiter möglichst bald pensioniert werden. Das zeigt auch die Tatsache, dass es ab 55 keine Lohnerhöhungen mehr gibt – auch nicht bei sehr guten Leistungen.
Um sich Fragen von grosser Tragweite kompetent beantworten zu lassen, sollte man bereit sein, etwas Geld in einen unabhängigen Finanzberater zu investieren. Erst wenn man die individuelle Finanzsituation, den PK Ausweis sowie das PK Reglement im Detail analysiert hat, kennt man(n) die möglichen Varianten und deren Konsequenzen. Mir hat damals eine solche Beratung sehr gut geholfen und habe den vorzeitigen Ruhestand keine Minute bereut.
Habe mich mit 58 in Rente begeben. Meine Rente bis 65 beträgt Fr. 2684.05 monatlich. Die Lebensqualität ist um 100 % gestiegen. Geld alleine macht also mit Sicherheit nicht glücklicher…………..
Dem kann ich nur beipflichten. Auch ich gehe mit 58 oder soll ich mich weiter der Gefahr aussetzen eines Tages den Job zu verlieren und dann?
Ja der Mensch hat immer das Gefühl mit weniger auf dem Konto sei das Leben nicht mehr lebenswert. Bravo Herr Kern
Da haben Sie aber auf 2 Jahre Stempelgeld inklusive
AHV Beiträge verzichtet.
Was hat das RAV mit Lebensqualität zu tun…….???
… naja, wenn sie nicht Marti heissen würden, würden sie von der SVP als Sozialschmarotzer betitelt.
Herr Kern, um diese Rente bei Frühpensionierung mit 58 mit entsprechendem reduziertem Umwandlungssatz zu erhalten, hatten Sie ein sehr überdurchschnittlich hohes Erwerbseinkommen. Während Ihrem Erwerbsleben galt anscheinend Ihr Leitspruch „Geld allein macht nicht glücklich“ noch nicht!?
Mein Durchschnittslohn reicht nicht ganz für die AHV-Maximalrente……………aber ich habe während meinen 40 Jahren Berufsleben immer etwas auf die Seite gelegt. Ist auch bei den heutigen Niedrigzinsen immer noch sehr empfehlenswert………..!!!!
Mutmasslich würde für Personen im Alter 63 eine Bestandesgarantie gelten, so dass er von einer Senkung des Umwandlungssatzes nicht betroffen sein würde. Hingegen hätte er natürlich bei vorzeitiger Pensionierung die bereits jetzt bekannte lebenslange Kürzung der Rente hinzunehmen.