Fondsanleger müssen informiert werden

Korrekt informiert: Die ZKB beteuert, ihrer Informationspflicht nachgekommen zu sein. Kann jemand nachweisen, die Information nie bekommen haben, wäre das ein Regelverstoss. Foto: Keystone
2009 investierten wir über 100’000 Franken in den ZKB-Fonds «Zinsertrag». Seinerseits wies er die Risikostufe 1 auf. Nach massiven Verlusten erfolgte 2017 eine Repositionierung zum ZKB Fonds Relax AA CHF Valor 237924, über deren Inhalt und Auswirkungen wir nicht informiert wurden. Das Anlageziel wurde neu definiert und die Risikostufe auf 3 erhöht. Wir haben einen Kapitalverlust, und unsere Erträge schrumpften um die Hälfte. Wie kann ein Fonds umgekrempelt werden ohne Information an die Anleger? A.B.
Ihre Angaben haben mich überrascht: Grundsätzlich kann nämlich eine Umpositionierung eines Anlagefonds nicht vorgenommen werden, ohne dass die betroffenen Anleger, die Anteile des Fonds besitzen, ausdrücklich informiert werden. Seitens des Regulators besteht eine Informationspflicht.
Ich habe daher bei Ihrer Bank nachgefragt. «Die Repositionierung des Swisscanto (CH) Anlagezielfonds Zinsertrag in den Swisscanto (CH) Portfolio Fund Relax im Oktober 2017 wurde von umfangreichen Kommunikationsmassnahmen begleitet», erklärt ZKB-Sprecherin Johanna Doeblin auf meine Anfrage hin. «Neben der gesetzlichen Mitteilung und der internen Informationen an unsere Kundenberater wurden selbstverständlich auch alle Kunden der Zürcher Kantonalbank, die Anteile am Fonds besassen, im September 2017 über die bevorstehende Repositionierung mit einem Kundenbrief informiert.» Darüber hinaus seien auch alle Drittvertriebspartner über die Massnahme rechtzeitig im Voraus informiert worden, hält die Bank fest.
Nun weiss ich natürlich nicht, welche Schreiben und weitere Unterlagen Sie tatsächlich erhalten haben. Falls Sie nachweisen könnten, dass Sie nie eine Information bekommen haben, wäre dies ein Regelverstoss. Ich rate Ihnen, sich diesbezüglich direkt an Ihre Bank zu wenden, damit nachgeprüft werden kann, ob Ihnen die nötigen Unterlagen zugestellt wurden oder nicht.
Ein Teil der Information ist selbstverständlich auch die neue Definition des Anlageziels und der Strategie. Genau darum ist es wichtig, dass die Besitzer von Fondsanteilen vorgängig über eine Neupositionierung eines Finanzvehikels informiert sind. Dann nämlich können Sie entscheiden, ob Sie die Anteile des neu positionierten Fonds halten möchten oder einen anderen Fonds vorziehen.
Eine andere Sichtweise hat Ihre Bank punkto Wertentwicklung Ihres Fonds. «Es handelt sich um einen ausschüttenden Fonds, deshalb sind bei der Beurteilung des Gesamterfolgs die Ausschüttungen mitzuberücksichtigen», betont ZKB-Sprecherin Johanna Doeblin. «Über einen Zeitraum von 10 Jahren lag der Gesamterfolg bei rund 9%.» Das ist zwar nicht gerade berauschend, angesichts der rekordtiefen Zinsen aber immerhin nachvollziehbar. Mit sehr sicheren Frankenanleihen von Topschuldnern beispielsweise verdienen Sie derzeit ebenfalls kaum etwas oder machen sogar Verlust.
«Die über die letzten Jahre gesunkenen Zinsen sind auch der Grund, dass die Ausschüttungen des Fonds im Trend gesunken sind», erklärt Doeblin weiter. «Eine Fondsanlage in der Höhe von 100’000 Franken im Jahr 2009 hatte unter Berücksichtigung der Wiederanlage der Ausschüttungen einen positiven Gesamterfolg.»
Unabhängig davon bleibt es eine Tatsache, dass Sie mit dem Fonds, den Sie weiterhin besitzen, nicht glücklich sind. Ich empfehle Ihnen, zusammen mit Ihrer Bank Ihre Bedürfnisse und Risikobereitschaft nochmals zu überprüfen und für die 100’000 Franken eine neue Anlagemöglichkeit zu suchen, die Ihren Vorstellungen sowohl punkto Risiko als auch punkto Ertrag entspricht. Dabei würde ich auch nicht den ganzen Betrag nur in ein einziges Vehikel investieren, sondern mehrere verschiedene Fonds nutzen.
Etwas allerdings muss Ihnen bewusst sein: Wenn Sie Wert auf hohe Sicherheit legen, was ich gut verstehe, dürfen Sie realistischerweise nur sehr geringe Erträge erwarten. Falls Sie indes etwas mehr Ertrag wünschen, müssten Sie bereit sein, auch mehr Risiko zu tragen. Was das im Detail genau bedeutet, kann Ihnen Ihre Bank anhand von Szenarien aufzeigen. Auch aus dieser Sicht lohnt sich ein Gespräch. Dann können Sie selbst entscheiden.
Ein Kommentar zu «Fondsanleger müssen informiert werden»
Herr Spieler antwortet, dass der Anleger nachweisen soll, etwas nicht erhalten zu haben…. Würde mich allerdings auch nicht überraschen, wenn die Justiz in der Schweiz genau dieselbe Forderung stellt. Wer nicht versteht, warum das problematisch ist, sollte sich nur kurz überlegen, wie solch ein Nachweis denn bitte erbracht werden soll.