Irritierender Tanz um den Umwandlungssatz

Umhüllender oder gesplitteter Umwandlungssatz? Unter dem Strich kann es bei der Rente einiges ausmachen, welches System zur Anwendung kommt. Foto: iStock
Im August 2016 bin ich in Pension gegangen. Da mein versicherter Lohn über dem obligatorischen Teil von 84’600 Franken lag, wurde mein gesamtes Alterskapital mit einem tiefen Umwandlungssatz von 5,54 Prozent umgerechnet. Begründung der PK: Bei einem versicherten Jahreslohn von über 84’600 Franken darf die PK gemäss Reglement das gesamte Alterskapital mit einem tieferen Umwandlungssatz berechnen. Ist das richtig so? M.S.
Ob die Pensionskasse in allen Punkten korrekt gehandelt hat oder nicht, hängt davon ab, was im Reglement Ihrer Kasse steht. Denn die Vorsorgeeinrichtungen dürfen bei der Berechnung der späteren Rente der Versicherten entweder einen umhüllenden Umwandlungssatz anwenden oder einen gesplitteten Umwandlungssatz. Unter dem Strich kann es bei der Rente einiges ausmachen, welches System zur Anwendung kommt.
Dazu einige Hintergrundinformationen: Sie haben recht, dass für den obligatorischen Teil des Altersguthabens in der Pensionskasse nach wie vor ein Umwandlungssatz von 6,8 Prozent gilt. Pro 100’000 Franken Guthaben gäbe dies eine jährliche Rente von 6800 Franken.
Im überobligatorischen Teil – das betrifft die versicherten Einkommensanteile über 84’600 Franken – ist die Pensionskasse aber frei bei der Festlegung des Umwandlungssatzes. Sie muss lediglich die gesetzlichen Vorgaben im obligatorischen Teil erfüllen. Beim gesplitteten Umwandlungssatz rechnet die Pensionskasse mit zwei verschiedenen Umwandlungssätzen. Für den obligatorischen Teil mit den gesetzlich vorgeschriebenen 6,8 Prozent und für den Rest mit dem deutlich tieferen Satz gemäss ihrem Reglement. Das gibt zwei Zahlen, die dann die gesamte Rente ergeben.
Beim umhüllenden Umwandlungssatz rechnet die Pensionskasse nur mit einem Satz. Sie macht eine Mischrechnung. Es ist ein kombinierter Satz, der die vorgeschriebenen 6,8 Prozent sowie einen für das Überobligatorium deutlich reduzierten Satz beinhaltet. Dieser kombinierte Satz kann dann die 5,54 Prozent ausmachen, wie bei Ihrem Fall. Das Gesetz schreibt nur vor, dass das so zustanden gekommene Rentenresultat nicht tiefer sein darf als die 6,8 Prozent auf Ihrem obligatorischen Teil.
Die meisten Kassen haben den Umwandlungssatz im Überobligatorium bereits stark gesenkt, damit sie die Verpflichtungen im Obligatorium mit dem eigentlich zu hohen Umwandlungssatz noch erfüllen können, und haben gleichzeitig einen umhüllenden Umwandlungssatz eingeführt. Das hat zur Folge, dass viele Leute irritiert sind, wenn sie ihre Rentenberechnung anschauen und den gesetzlichen Umwandlungssatz von 6,8 Prozent im Kopf haben, aber feststellen, dass bei der Berechnung ihrer Rente ein weit tieferer Satz zur Anwendung gelangte.
Wenn Sie Zweifel haben, ob Ihre Kasse korrekt gehandelt hat, können Sie im Reglement der Vorsorgeeinrichtung prüfen, ob sie die Renten mit einem gesplitteten Umwandlungssatz oder mit einem umhüllenden Umwandlungssatz berechnet. Ich gehe davon aus, dass Ihre Kasse mit einem umhüllenden Umwandlungssatz arbeitet. Dann hätte sie korrekt gehandelt.
37 Kommentare zu «Irritierender Tanz um den Umwandlungssatz»
Ich dachte, dass das BVG klar gesetzlich geregelt sei, wie ich aber nun sehe, dürfen die machen, was die wollen und der Arbeitssklave ist dem schutzlos ausgeliefert.
Das BVG ist auch klar geregelt und jede
PK muss sich streng ans Gesetz halten (6.8%).
Hier im Artikel geht es darum, wenn Arbeitgeber&Arbeitgeber freiwillig mehr bezahlt haben als das Gesetz vorschreibt. Nur in diesem Fall darf ein tieferer Umwandlungssatz angewandt werden. Das ist ja auch ok so – wer würde sonst mehr als das gesetzliche Minimum einbezahlen ?
Carl: Dann werde ich sozusagen auch noch bestraft, weil mein Lohn über dem obligatorischen Teil von 84’600 Franken liegt.
Dann gibt es nur eines, 60% Teilzeit arbeiten um auch noch in den Genuss von Prämienverbilligungen der Krankenkasse zu kommen und im Alter gibt es dann noch als Belohnung Ergänzungsleistungen oben drauf.
Der Staat will es wohl nichts anders.
Wenn man keine Ahnung hat…
Der obligatorische Teil ist klar geregelt.
Ich bin nutzlosen Kommentaren leider auch schutzlos ausgeliefert.
@ Schmidli: Es stimmt bedenklich, daß sich ausgerechnet die Unberufensten dazu berufen fühlen, am lautesten zu rufen!
es braucht endlich eine staatliche oder gemeinnützige genossenschftliche alternative zu den privaten abzockerkassen…… und die kassenwahlfreiheit für die arbeitnehmer
….. die grösste private kasse, die swiss-life hat auch letztes jahr personal entlassen und dieses jahr die dividenden für ihre aktionäre erhöht.
….. frühre war die swiss-life eine genossenschaft, die *rentenanstalt, damals flossen die gewinne nicht in überhöhte löhne und boni in den teppichetagen und in die dividenden der aktionäre
…. doch der bundesrat (berset) schaut zu und kommt ab und an mit untauglichen reformvorschlägen
oder unterstützt solche
…. die SV 17 mit dem bürgerliche AHV-fake
folge daraus
– höhere lohn% abzüge für die AHV
– mehrwertsteuererhöhung
– höhere steuern, abgaben und gebühren
Es gibt eine staatlich Alternative : Die Auffangeinrichtung
Und nun vergleichen Sie mal deren Prämien mit denen von SwissLife und vor allem mit den firmeneigenen PK.
Dann sehen sie sehr deutlich, dass die staatliche Alternative mit riesigem Abstand die teuerste ist!
@Carl: Die staatliche Auffangeinrichtung ist dazu da, diejenigen „aufzufangen“, welche am wenigsten lukrativ sind und deshalb von den privaten Versicherern „fallengelassen“ werden. Kann man es ihr also verübeln, dass sie höhere Kosten und somit ein weniger attraktives Angebot hat als die anderen Versicherer?
Meiner Meinung nach ist es unzulässig das gesamtes Alterskapital mit einem tiefen Umwandlungssatz von 5,54 Prozent umzurechnen.
Betreffend des Umwandlungssatzes mache ich mir persönlich keine Sorge, sollte die Altersrente nicht genügen beziehe ich einfach steuerfreie Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen wie Hunderttausende auch, der aüsserst grosszügig Sozialstaat will es anscheinend nicht anders.
das ist falsches denken
sie sollten jede halbpatzige rentenreform aus dem bundeshaus ablehnen ….. bis es endlich eine variante ohne die privatenabzockkerkassen gibt
… so auch die SV 17 mit dem bürgerlichen AHV-fake
.
zum bürgerlichen AHV-fake … 2 milliarden in die AHV
doch diese 2 milliarden bezahlt der arbeitnehmer selbst durch
– höhere lohn-% abzüge für die AHV
– mehrwersteuererhöhung
– höhere steuern, abgaben und gebühren
für die milliarden steuergeschenke an mio.-ardäre
für die ausarbeitung dieser USR hatte maurer hilfe von seine lobbyisten
Deloitte, EY (Ernst & Young), KPMG und PricewaterhouseCoopers
einer oder mehrere davon waren da bestimmt am werk
Zum Glück sind bei uns aber immer noch die Gesetze gültig und nicht die Meinung von Herrn Salvis. Informieren sie sich über die Schattenrechnung BVG.
@ L.Schmidli: Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, dass man recht haben und ein Idiot sein kann!
Herr Schmidli: Es gibt Menschen, die wissen nichts gut, aber alles besser.
@Capul: Ihre Aussage ist nicht nett. Soll ich nachweislich falsche Aussagen unkommentiert stehen lassen? Und irgendein Populist liest die Falschaussage, hält sie für die Wahrheit und verbreitet sie weiter. Ist das besser?
Ich habe nun einmal ein Problem damit, wenn Leute voller Selbstüberzeugung ihre Meinung herausposaunen, ohne über Grundkenntnisse des Themas zu verfügen.
Ich glaube noch an das Gute im Menschen und hoffe, dass Herr Salvis sich mittlerweile mit der Schattenrechnung befasst hat. Vielleicht kann er dann auch etwas Produktives hier beitragen. So wie sie. Halt, doch nicht…
Sie müssen korrekt schreiben: Weil er mehr einbezahlt hat, finanziert der Rentenempfänger die Renten im Obligatorium weit über die Beiträge, welche jene Rentner bezahlt haben, hinaus. Mit andern Worten: Wer im Überobligatorium ist, zahlt eine massive Steuer für jene, die nicht im Überobligatorium sind. Das ist nichts anderes als eine Steuer. Man will hier nur nicht so sagen, um den Bürgern eine tiefe Steuerbelastung vorzugaukeln. Vor allem die SP ist für den hohen Umwandlungssatz, und damit die zusätzliche Besteuerung des Überobligatoriums verwantwortlich. Man kann versuchen, rechtzeitig, die Rentensumme aus dem Überobligatorium als Kapital zu beziehen.
Wir reden von einer VERSICHERUNG. Eine Versicherung gleicht aus. Und so gleichen auch Pensionskassen die kleinen Renten etwas aus:
Wer weniger als 84’600 CHF verdient hat, erhält so mit 6,8% Umwandlungssatz eine Rente, die gemessen an der Durchschnitts-Lebenserwartung zu hoch ist, auf Kosten derer, die über 84’600 CHF verdient haben.
Doch wir alle wissen, dass Leute mit geringem Einkommen auch WENIGER LANG LEBEN! Und so hat dieser soziale Ausgleich durchaus auch heute noch seine Berechtigung!
Man musss eine Sache zu Ende denken und Versicherungen generell als Ausgleichs-Becken erkennen und zudem seinen eigenen Egoismus zu Gunsten der Gesellschaft etwas zurückschrauben. Sonst funktioniert nichts im Leben.
@ Rolf Rothacher: Blödsinn, wieso sollten Menschen mit geringem Einkommen weniger lang leben, die bekommen im Alter alle grosszügige Zuwendungen in Form von Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen. Im Gegenteil, der Gutverdiener welche die alle mitfinanzieren muss und sich zu „Tode“ schuftet wird vermutlich weniger alt, alle anderen geniessen das süsse nichts tun in der sozialen Hängematte.
Lauener: Sie erzählen Unsinn. „Schuften“ ist nur etwas für Sklaven und Fanatiker. Gutverdiener sind nicht auf Arbeitseinkommen angewiesen sondern beziehen Dividenden, Mieten, Pachten und Zinsen und pfeifen auf die 2. Säule, die ist nur für die Untertanen vorgesehen.
Marti: Einen solchen Schwachsinn habe ich selten gelesen, als Linienpilot bei Emirates bezeichne ich mich als Gutverdiener und beziehe weder Dividenden, Pachten noch Nullzinsen, auf meine 2.Säule bin ich definitiv angewiesen. Bei Ihnen sieht es wohl nach Finanzierung Sozialstaat aus, nicht wahr!
Sivers: Sie bestätigen meine Aussage, Sie sind ein klassischer Arbeitssklave. Der Mann von Welt hingegen lässt arbeiten, und erntet die Früchte während er sich der Musse und oder Muse hingibt.
@ Josef Marti: Ich empfehle Ihnen sich auf Ihren Geisteszustand überprüfen zu lassen.
Anna Mayer, Psychiatriepflegerin
Marti: IV oder Sozialamt?
Marti: In welcher Psychiatrichen Einrichtung befinden Sie sich?
Mayer: Wieso so dünnhäutig dass man gleich auf die Person schiessen muss? Liegt wohl an mangelnder Frustrationstoleranz. Ich kann ja nichts dafür dass vermögenslose arme Schlucker keine leistungslosen Besitzeinkünfte geniessen während ich die Mieteinnahmen zähle und dabei die Füsse hochlagere.
Marti: Gut, dass sich die IV Rente samt Ergänzungsleistungen wenigstens noch zählen lassen…
Lang: Ganz Ihrer Meinung, als Psychiatriekranker bekomm ich zum Glück zusätzlich zu den Mieten und Dividenden noch eine IV Rente. Die Mieter sind nämlich auch nicht mehr das was sie mal waren, heutzutage sind die so unverfroren dass sie immer wieder Mietzinsreduktion verlangen, Zustände wie früher in der DDR.
Das Problem sind nicht die „bösen“ Pensionskassen sondern der politisch festgelegte, unrealistische Umwandlungssatz. Im aktuellen Umfeld (Renditeniveau, steigende Lebenserwartungen) wäre ein Umwandlungssatz von etwa 4.5% fair. Jeder Neurentner mit höherer Rente, verursacht für die Pensionskasse einen Verlust, welcher durch die aktiven Versicherten getragen wird. Diese Umverteilung von Aktiven zu Rentnern beträgt jährlich mehrere Milliarden. PKs müssen die gesetzlichen Möglichkeiten ausnützen, um diese Umverteilung via umhüllenden Umwandlungssatz zu reduzieren, denn sie haben eine Treuepflicht gegenüber allen Versicherten (nicht nur die Rentner). Herr M.S. sollte sich nicht über die 5.5% ärgern, sondern zur Kenntnis nehmen, dass seine (überhöhte) Rente durch die Jungen mitfinanziert wird.
Meine Pesnsionskasse hat schon lange einen Umwandlungssatz von gut 5 % auf das gesamte Pensionskassenguthaben. Man hat aber mit flankierenden Massenahmen das Alterkapital erhöht. Ist bei denen auch alles erlaubt und der gesetzliche Umwandlungsatz von 6.8 % ist wohl nur noch ein Papiertiger, an den sich kaum noch jemand hält.
„Schattenrechnung“ ist das Stichwort! So lange ihre Pension mit dem Umwandlungssatz von 5% höher ist als die BVG-Mindestleistung, ist es korrekt.
Beispiel: Wenn ich Sparbeiträge von 100% oder mehr hätte, wäre ich auch mit einem Umwandlungssatz von 1% mehr als zufrieden. Aber wahrscheinlich würde ich dann das Kapital beziehen. 😉
Bei der Credit Suisse etwa machen die Beiträge für den 50-Jährigen 34 Prozent des versicherten Lohns aus. Davon übernimmt die CS gut zwei Drittel. Bei der Kasse des Gastropersonals gehen dagegen nur 16,4 Prozent des versicherten Lohns in die Altersvorsorge. Und die Arbeitnehmer müssen die Hälfte selber zahlen. Das bedeutet: Die CS als Arbeitgeber zahlt dreimal höhere Vorsorgebeiträge wie ein Wirt. Ähnlich grosszügig wie die Grossbank sind Migros, Coop und Novartis. Sie kommen für jeweils zwei Drittel des PK-Beitrags auf.
Es gibt keine BVG die sich auf die Fahne schreibt “ alles für die Einzahler“
Das System will nur Kohle für sich selbst, kann man gut sehen wenn die Paläste der Betreiber solcher Kässeli in den Himmel wachsen,und die Boni explodieren…
Wozu brauchen wir überhaupt so viele verschiedene PK‘s ? Die Krankenkasse kann ich mir aussuchen, die PK nicht, weil die vom Arbeitgeber vorgegeben ist. Darum spielt auch der sogenannte Wettbewerb nicht. Wie könnten viele Millionen an PK Geldern äufnen, wenn wir weniger PK‘s hätten wo deren Kassenwarte teilweise Millionen verdienen um fremdes Geld verwalten zu lassen.
Generell zur Bebilderung: Die iStock-Fotos sind eine Katastrophe, eines schlimmer als das andere. Geht bei mir schon langsam so weit, dass ich Artikel nicht mehr lese, wenn ich auf den ersten Blick schon wieder diese unsägliche Bildsprache sehe.
Bericht ist falsch. Es geht nicht darum, dass man einen anderen UWS im Reglement definieren kann, wenn man den Lohn über dem BVG versichert. Es ist bereits zulässig, wenn man höhere Sparbeiträge als die gesetzlichen Sparbeiträge definiert. Fakt ist, dass sobald die Alterrente höher ist als die BVG-Altersrente, die PK den UWS selber definieren kann, da die gesetzlichen Minimalleistungen übertroffen werden. Das hätte Herr Spieler auch noch ganz klar aufzeigen können.
Guter Bericht von Herr Spielmann. Sämtliche Aussagen im Bericht stimmen.
Sehr sehr irritierende Kommentare mit Halbwissen oder Nichtwissen die so Nutzlos sind wie sie Plastikverpackung von Bio-Gemüse.
Einzig den Wortmeldungen von Leo Schmidli kann ich beipflichten.
Die alledümsten Blogmeldungen kommen früh morgens um 7 Uhr ?
Teile Ihre Ansicht, nur, der Josef Marti ist auch cool :-). LG