So vermeiden Sie Risiken bei der Altersvorsorge

Vorsicht bei Pensionskassen mit Unterdeckung: Angesichts der negativen Entwicklung der Finanzmärkte ist damit zu rechnen, dass sich bei verschiedenen Kassen der Deckungsgrad weiter verschlechtert. Foto: iStock
Wir haben eine auslaufende Hypothek von 200’000 Franken für 7 Jahre verlängert und möchten sie 2025 amortisieren. Dazu überlegen wir uns, über die nächsten vier Jahre 100’000 Franken als freiwillige Einkäufe in die 2. Säule einzuzahlen, um die Steuerlast zu reduzieren. Was halten Sie von diesem Vorgehen? Welchen Einfluss hat der Deckungsgrad der BVK von aktuell 97 Prozent, wenn wir das Geld im Jahr 2025 für Wohneigentum wieder beziehen wollen? Welche Fallstricke gibt es? J.B.
Eine Hypothek über die Jahre hinweg indirekt zu amortisieren, macht Sinn und hat den grossen Vorteil, dass Sie in dieser Zeit auch noch Steuern sparen. Die Einzahlungen in die 2. Säule – also in die Pensionskasse – dürfen Sie vollumfänglich von den Steuern abziehen.
Auch Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a, die sich auch für die indirekte Amortisation gut eignet, dürfen im Rahmen der gesetzlichen Maximalbeträge in der Steuererklärung in Abzug gebracht werden. Allerdings müssen diese Einzahlungen später beim Bezug dann versteuert werden – immerhin aber getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem tieferen Satz.
Prüfen sollten Sie bei einer freiwilligen Einzahlung in die Pensionskasse, ob sich dadurch auch die Risikoleistungen verbessern – also jene Leistungen der PK im Todesfall oder bei Invalidität. Falls möglich ist es besser, wenn Sie in den obligatorischen Teil einzahlen, denn hier gilt nach wie vor der gesetzlich garantierte Mindestzins.
Hellhörig macht mich in Ihrem Fall allerdings der Hinweis, dass Ihre Pensionskasse in einer Unterdeckung ist. Angesichts der negativen Entwicklung der Finanzmärkte muss man damit rechnen, dass sich bei verschiedenen Kassen der Deckungsgrad verschlechtert. Da Ihre Kasse bereits in der Unterdeckung ist, muss ich Sie auf die damit verbundenen Risiken hinweisen, zumal Sie auch nach Fallstricken bei Ihrem Vorgehen fragen.
Eigentlich empfehle ich, freiwillige Einzahlungen nur vorzunehmen, wenn sich der Deckungsgrad einer Kasse wenigstens bei 100 Prozent oder mehr bewegt. Der Deckungsgrad sagt aus, dass eine Kasse alle Verpflichtungen vollumfänglich wahrnehmen kann. Wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent liegt, ist diese Garantie derzeit nicht gegeben.
Wenn eine Kasse immer stärker in eine Unterdeckung gerät, dieser Zustand über längere Zeit anhält und trotz eingeleiteter Massnahmen sich keine Besserung abzeichnet, ist dies ein Alarmzeichen. Im schlimmsten Fall ist eine Kasse in Unterdeckung gezwungen Sanierungsmassnahmen einzuleiten, etwa indem höhere Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern eingefordert werden, was eine Lohneinbusse bedeutet.
Mögliche Beiträge an die Sanierung können auch auf freiwilligen Einzahlungen erhoben werden. Zudem kann es im schlimmsten Fall zu einer Kürzung bei der Auszahlung kommen. Bei der BVK laufen ja schon seit einiger Zeit die Sanierungsmassnahmen, und man darf hoffen, dass sich die Situation grundsätzlich verbessert. Aufgrund der nach wie vor sehr tiefen Zinsen und der Turbulenzen an den Finanzmärkten kann es aber immer wieder einen Rückschlag geben.
Vor diesem Hintergrund müssen Sie sich bewusst sein, dass Sie ein gewisses Restrisiko eingehen, wenn Sie in Ihre Kasse, die sich noch in Unterdeckung befindet, freiwillige Einzahlungen leisten.
Ich würde mir überlegen, ob Sie nicht wenigstens einen Teil des Geldes statt in die Pensionskasse in die steuerbegünstigte Säule 3a einzahlen möchten, bei der Sie die Einzahlungen ebenfalls steuerlich in Abzug bringen können. Vor allem aber diversifizieren Sie damit Ihre Risiken auch bei der Altersvorsorge, wozu ich unbedingt rate.
13 Kommentare zu «So vermeiden Sie Risiken bei der Altersvorsorge»
Vor Sanierungsbeiträgen schützt ein DG von 100% sicher nicht, aufgrund des auf und ab der Börsenkurse ist jederzeit ein Taucher möglich. Bei einem grösseren Crash sind praktisch alle Kassen per sofort Sanierungsfälle.
Der DG beziffert den sofortigen Liquidationserlös zu aktuellen Börsenkursen im Falle der Entlassung aller Aktiven und Kündigung aller Rentner. Dies ist wiederum rechtlich gar nicht zulässig, die Rentner kann man nicht liquidieren resp. deren Renten und Ansprüche nicht kündigen, die sind nämlich unantastbar. Anders bei einer reinen Sterbekasse ohne Aktivversicherte, dort können bei Unterdeckung die letzten verbleibenden Rentner evt. auf dem Trockenen landen.
„Beziehen Sie innerhalb von drei Jahren nach einem Einkauf Kapital, kann die Steuerbehörde die steuerliche Abzugsfähigkeit des Einkaufs aberkennen. Aus steuerlicher Sicht empfiehlt es sich deshalb, nach einem Einkauf während dreier Jahre kein Kapital vorzubeziehen.“
https://www.swisslife.ch/de/unternehmen/arbeitnehmer/arbeitnehmer-lebenszyklus/vorbezug.html
Das ist ein wichtiges Detail das leider nicht erwähnt wurde.
Zur Sperrfrist im Speziellen:
Die Frist ist insofern berücksichtigt, als dass Einzahlungen über vier Jahre (2019, …20, …21 und 22) geplant sind, der Bezug dann erst 2025 (drei Jahre später). Soweit, so gut.
Allgemein:
Weshalb sollte der Deckungsgrad so hoch gewichtet werden? Auch in anderen Blog-Beiträgen wird (fast zu) stark danach gewertet. Fakten:
– Sanierungsbeiträge werden vom Lohn erhoben, praktisch ausschliesslich. Sie können also einzahlen, ohne deswegen stärker zahlen zu müssen.
– Sanierung als Minder-Verzinsung: betrifft die Einzahlung, das ist das höhere „Risiko“. Wobei die Verzinsung immer mit Anlageertrag und Steuerlast bei Nicht-Einzahlung zu vergleichen ist.
– Kürzung der Austrittsleistung: Nur bei kollektivem Übertritt in eine andere Kasse, gerade bei öffentlichen i.d.R. vom Arbeitgeber ausfinanziert, ansonsten ein Wechsel gar nicht erst erfolgt. Also kein Risiko.
– mögliches Risiko: PK schränkt Kapitalbezug zur Hypotheken-Reduktion zeitlich ein. Hier massgebend!
Und nun noch auf die BVK bezogen: Dass die Kasse mit dem sehr tiefen Umwandlungssatz unpopulär angeeckt ist, kann ich auch umgekehrt anschauen: Keine Kasse subventioniert die Pensionierungen anderer mit meinem Geld weniger! Sehr sympathisch! Im konkreten Fall, wo das Geld nur kurz zur PK soll, bedeutet die Planung: 4 Jahre lang das steuerbare Einkommen des Ehepaares um jährlich 25’000.- reduzieren, kann die Steuern massiv senken. Selbst bei einer Null-Verzinsung lohnt sich das, und ich stehe nach Bezug und Hypo-Amortisation besser da, als wenn das Geld solange gegen „Kontogebühr“ bei einer Bank gelegen hätte. Zur genannten Alternative 3a: Kosten auch Gebühren, und zwar mehr, als die PK…
Das Gegenteil ist der Fall. Die unantastbaren laufenden Renten garantiert man mit drastischer Kürzung der Rentenprognosen der Aktivversicherten und somit auf deren Kosten.
Sie haben nicht begriffen, worauf ich hinaus will: Im vorliegenden Fall soll Kapital einbezahlt und später wieder bezogen werden, legale Steueroptimierung. Vor diesem Hintergrund ist der eigene Umwandlungssatz egal, man lässt sich nicht mit Rentenbezug pensionieren. Zweitens: schon Pensionierte beziehen heute unkürzbare Renten, der stetige Verlust ist wie Sie sagen unumgänglich, bis die Zinssenkung finanziert ist. Ich müsste also eine Kasse suchen, die wenig Rentner hat, um möglichst wenig Quersubventionierung zu sponsern. Drittens (meine Aussage): jede NEUE Pensionierung mit überhöhten UWS schafft eine neue, garantierte, zu hohe Leistung, und den Pensionierungsverlust zahlen die Aktiven mit. So bleibt weniger für die Verzinsung. Und (mindestens) dieses Problem ist bei der BVK sehr klein!
Ich setzte im konkreten Fall voraus, dass die Möglichkeiten der 3. Säule bereits ausgeschöpft werden bevor man sich einen freiwilligen PK Einkauf überlegt.
Auch gehe ich davon aus, dass man sich betreffend der 3 jährigen Sperrfrist nach freiwilligen Einkäufen im klaren ist.
Also dreht sich alles um die Frage ob man beim freiwillige einbezahlten Betrag ein Verlustrisiko eingeht, wenn man dieses nach 7 Jahren für Hypoamortisation bezieht.
Zudem wäre noch ein Hinweis sinnvoll, dass Vorbezüge beim Verkauf wieder in die PK einbezahlt werden müssen, wenn danach kein selbstbewohntes Wohneigentum mehr besteht. Dies dürfte wohl ein wichtiger Punkt sein in der ganzen Überlegung.
Die 2. Säule ist ein absolutes Fehlkonstrukt und basiert auf sachwidrigen Annahmen, dass ein Kapitaldeckungsverfahren als taugliches Altersrentensystem bestehen kann, es funktioniert aber nur als Schönwetterkonstrukt da Anlage- und Zinsrisiken systematisch immer auf die Aktivgeneration abgewälzt werden müssen um die Renten zu garantieren.
Die 1. Säule hingegen ist ein absolutes Fehlkonstrukt und basiert auf sachwidrigen Annahmen, dass die Altersstruktur der Bevölkerung unverändert bestehen kann, es funktioniert aber nur bei steigender Lohnsumme und rechtzeitig dahinsterbenden Alten, da Langlebe-, Beschäftigungs-Rückgangs-Risiken und „Mehr Alte pro Lohnbezüger“ systematisch immer ignoriert werden, anstatt die Beiträge und das Rentenalter anzupassen.
“Falls möglich ist es besser, wenn Sie in den obligatorischen Teil einzahlen, denn hier gilt nach wie vor der gesetzlich garantierte Mindestzins.”
Die Einzahlung in die Säule 3a bei PK mit Unterdeckung ist vorzuziehen.
Wenn ein Einkauf ins Obligatorium möglich ist werden Risiken allerdings reduziert. Vor allem wenn ihr heutiges Kapital sich vollständig aus oblig.Geldern zusammensetzt. Bei einer Sanierung mittels Nullverzinsung in umhüllenden PKs bleibt der Mindestzins garantiert. Bei einer Teilliquidation in einer PK mit Unterd. werden die nur oblig.Gelder nicht erfasst. Die Austrittsleistung ist hier 100%.
Dies betrifft allerdings sehr wenige Versicherte. Trotzdem sollte man, wenn die Möglichkeit besteht, das Aeuffnen des Kapitals immer erst beim “werthaltigeren” oblig.Teil ansetzen.
noch was…
Bei PK’s welche gesplittete Rentenleistungen vornehmen (sep.UWSätze zu den oblig. und üb.oblig.Geldern aber auch sep.Verzinsung) ist die primäre Aeuffnung des oblig.Teils natürlich für alle Versicherten wichtig.
Einkäufe, auch bei umhüllenden PKs, in den oblig Bereich sind möglich. Mir ist kein Fall bekannt wo dies umgesetzt wird. Vielleicht kann jemand einen Link zu einem Reglement, welches dies vorsieht, in diesen Kommentarspalten kommunizieren.
Der Einkauf in den obligatorischen Teil ist versicherungstechnisch etwas derart hirnrissiges, dass keine PK dies freiwillig erlauben würde.