Vorbezug von PK-Geld als Eigengoal

Der Vorbezug von PK-Geld bringt Nachteile für die Vorsorge: Einerseits fehlt das Geld in der 2. Säule, anderseits hat man in der Regel schlechtere Risikoleistungen. Foto: Getty Images
Im kommenden Frühjahr steht meine Hypothek zur Erneuerung an. Ich erwäge, ob ich einen Teil der Hypothek mittels PK-Verwendung ablösen soll. Bis jetzt konnte mir aber noch niemand sagen, ob ein solcher Schritt wieder rückgängig gemacht werden könnte. Könnte ich später bei Bedarf meine Hypothek wieder erhöhen und so das PK-Guthaben quasi wieder in die PK einbringen? M.F.
Wenn Sie im Rahmen eines Vorbezuges einen Teil Ihres Geldes aus Ihrer Pensionskasse nehmen, dürfen Sie dieses später auch wieder in diese einbringen. Solche Rückzahlungen sind allerdings nur bis drei Jahre vor Ihrer Pensionierung möglich. Ausserdem darf es zu keinem Vorsorgefall wie Invalidität oder Tod gekommen sein.
Ein Vorbezug von Pensionskassengeld ist nicht nur für den Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum erlaubt, sondern auch für dessen Amortisation. So gesehen ist es also durchaus möglich, dass Sie eine Tranche Ihrer auslaufenden Hypothek durch einen Vorbezug aus der PK ablösen können. Der Pluspunkt bei diesem Schritt liegt darin, dass Sie sich die Bankzinsen für die Hypothek sparen können.
Ein solcher Vorbezug hat aus meiner Sicht aber auch gewichtige Nachteile für Ihre Vorsorge, die oft unterschätzt werden: Einerseits fehlt Ihnen das Geld in der 2. Säule für Ihre spätere Altersrente und Sie profitieren weniger von der darauf über die Jahre hinweg erwirtschafteten Rendite. Anderseits hat man im Zuge eines Vorbezuges in der Regel schlechtere Risikoleistungen im Invaliditäts- oder Todesfall.
Welches genau die Folgen eines Vorbezuges für Ihre Risikoleistungen wären, müssten Sie im Reglement Ihrer Pensionskasse oder direkt bei der Kasse prüfen. Ihren Angaben entnehme ich, dass Sie verheiratet sind und zwei Kinder haben. Für einen Familienvater halte ich die Risikoleistungen für besonders wichtig – erst recht, wenn noch Wohneigentum mit einer Hypothek vorhanden ist.
Falls Sie einen Vorbezug tätigen, würde ich Ihnen raten, sich zusätzlich gegen die Todesfall- und Invaliditätsrisiken abzusichern. Doch das gibt es nicht gratis. Das kostet Sie Prämien. Die Ersparnis bei den Hypothekarzinsen wird dadurch vermindert.
Wichtig ist auch, dass Sie die durch den Vorbezug entstandene Lücke in Ihrer Altersvorsorge später wieder auffüllen. Idealerweise durch angespartes Geld. Möglich ist dies im Prinzip aber auch, indem Sie wieder zusätzlich eine Hypothek aufnehmen würden – vorausgesetzt, dass Ihnen die Bank dann wieder Ihre Hypothek aufstockt. Grundsätzlich ist dies möglich.
Je älter Sie werden, desto kritischer wird die Bank aber Ihr Hypothekendossier prüfen. Insbesondere wird die Bank genau nachfragen, wie hoch Ihr Renteneinkommen nach Ihrer Pensionierung ausfallen wird. Bei der Berechnung der Tragbarkeit wird die Bank nicht die aktuell tiefen Zinsen einsetzen, sondern einen theoretischen Satz von fünf Prozent zuzüglich ein Prozent Nebenkosten. Wenn Sie dann nicht ein hohes Renteneinkommen oder sonst viel Geld auf der Seite haben, ist es möglich, dass die Bank bei der Tragbarkeit ein Fragezeichen macht und eine Wiederaufstockung der Hypothek ablehnt, zumal auch Ihre Liegenschaft ebenfalls älter geworden ist.
Persönlich würde ich eher versuchen, durch eigene Sparbeiträge die Hypothek mit steigendem Alter schrittweise zu senken. Die Altersvorsorge und die Risikoleistungen hingegen würde ich auf keinen Fall schwächen.
32 Kommentare zu «Vorbezug von PK-Geld als Eigengoal»
Die Frage die man sich aber heute auch stellen muss, wie sicher ist meine Altersvorsorge bzw. mein Alterskapital überhaupt noch? Es kann auch sein, dass das PK Reglement neu vorsieht bei einer Sanierung auch aktive Rentner dann in die Pflicht zunehmen. Nichts ist ohne Risiko weder das eine oder das andere. Risikoleistungen (Invalidität) sind bei den meisten PK’s im Leistungsprimat d.h. diese Leistungen werden i.d.R. durch einen Bezug nicht tangiert.
Die Frage die man sich heute stellen muss lautet: „wird es zur Zeit meiner Pensionierung überhaupt noch eine Altersvorsorge im heutigen Sinne geben?“. Diese Frage beantworte ich persönlich mit „unwahrscheinlich“. Deshalb spare ich mir die Miete dank dem -totalen- Vorbezug.
Dazu fehlt die gesetzliche Grundlage. Es sammelt gegenwärtig gerade so ein Freak Unterschriften für eine entsprechende Initiative damit künftig auch laufende Renten gekürzt werden könnten. Wird wohl kaum die nötigen Unterschriften zusammenbringen.
man weiss nie, Herr Marti. So gross wie heute war der Neid auf Pensionierte noch nie, zudem fehlt bei den Jugendlichen bis 45gi (nicht allen) der Soliaritätsgedanke.
@beat graf: Die bereits Pensionierten, vor allem die bereits seit 10 Jahren pensioniert wurden, geht es so gut, wie es den aktuell Arbeitenden als Rentner nie gehen wird, und zwar bei der AHV (Maximalrente auch für Geringverdiener) und der PK (Umwandlungssatz). Man könnte sagen, bei den heutigen Rentnern fehlt der Solidaritätgedanke: Der grösste Teil der Vermögen in der Schweiz gehört Rentnern, soie haben oft höhere Einkommen aus Renten als Familien aus Erwerbseinkommen, und werden über die KK zusätzlich subventioniert. Es gibt arme Rentner in der Schweiz, aber das sind 10% der Rentner.
“Wichtig ist auch, dass Sie die durch den Vorbezug entstandene Lücke in Ihrer Altersvorsorge später wieder auffüllen”
Ja… dies ist sehr sinnvoll… vor allem, wenn sich der Vorbezug aus “wertvollen” oblig. Geldern zusammensetzte.
Bei der Rückz. muss unbedingt darauf geachtet werden, dass diese wieder im Verhältnis der damaligen Auszahlung (z.b. 90% oblig./10 üb.oblig.) erfolgt.
Diese Prüfung ist in jedem Fall vorzunehmen. Im besonderen, wenn sie den AG und somit auch die PK in der Zwischenzeit gewechselt hatten. Bei der Infoübertragung von der alten zur neuen PK können sich Fehler einschleichen
Wenn Sie nur BVG-Gelder, oder einen hohen Anteil an BVG-Guth. angesammelt haben oder bei eine PK mit gesplitteten Rentenleistungen vers. sind, können sich solche Fehlbuchungen fatal auswirken
Mein PK Kapital wird aktuell mit 2% verzinst und meine fünfjährige Hypothek kostet mich nur 0.85%. Weshalb sollte ich schlechtere Risikoleistungen durch die Entnahme aus der PK in Kauf nehmen und erst noch weniger «Ertrag» auf dieses Kapital erhalten! Da der Eigenmietwert noch steht fiele zusätzlich noch der steuerliche Abzug der Hypokosten weg. Im aktuellen Tiefzinsumfeld würde ich eine kürzere und somit günstigere oder gleich Libor Hypothek abschliessen, da (noch) keine Entnahme des PK-Geldes besseren Risikoschutz geniessen und zu einem späteren Zeitpunkt u.U. bei abgeschafftem Eigenmietwert eine Rückzahlung planen.
@Wäfler: In Ihrem Beispiel wäre es natürlich besser, kein PK-Geld zu beziehen. Allerdings habe ich meine Zweifel, ob Ihnen Ihre Pensionskasse wirklich 2 % Zinsen gutschreibt. Dabei würde die Kasse ja jedesmal drauflegen, weil im aktuellen Zinsumfeld gar niemand so viel Zinsen erwirtschaften kann. Jedenfalls nicht ohne grosses Risiko.
@Zimmer: Ich habe ja den aktuellen PK-Ausweis erst letzte Woche erhalten. Verzinsung 2019 2% / Verzinsung 2020 1.75%. Weshalb sollte die Kasse drauflegen? Googlen Sie einmal nach «Durchschnittlicher Rendite Pensionskassen» und sie werden staunen, was die in den letzten Jahren erwirtschaftet haben!
@ Wäfler: Ich habe wirklich gestaunt, was die Kassen 2017 „erwirtschaftet“ haben. Vor allem darüber, WIE die Gewinne entstanden sind (nämlich fast ausschliesslich durch Kursgewinne von Aktien). Schon 2018 dürfte das ganz anders aussehen. Wie ich schon oben erwähnt habe, kommen Ihre 2 % Zinsen ohne grosses Risiko nicht zustande, in diesem Fall eben durch Aktienspekulation. An der Börse spekulieren kann ich aber auch selber, ohne dann noch den Wasserkopf einer Pensionskasse zahlen zu müssen.
@ C.Wäfler: Bei Ihnen persönlich mag dies zutreffen, aber die Mehrheit hat eine überteuerte 10-jährige Festhypothek und die Vorsorgegelder werden zum Mindestzinssatz von 1% verzinst.
Typischer Spieler Artikel, der zwar etwas an der Oberfläche kratzt, aber nicht wirklich in die Tiefe geht. So wird zum Beispiel der steuerliche Bereich nicht einmal angedeutet. Der vorzeitige Bezug von Vorsorgegeldern wird mit der Einkommenssteuer (Bund und Kanton) belegt, was je nach Betrag und Wohnort nicht zu unterschätzen ist. Ausserdem unterliegt das bezogene Geld anschliessend jedes Jahr der Vermögenssteuer, und Schuldzinsen können auch nicht mehr entsprechend abgezogen werden. Dazu kommt noch, dass es einen Grundbucheintrag und die amtlich beglaubigte Unterschrift des Ehepartners braucht. Alles relativ mühsam.
Herr Zimmer, Sie sind schlecht informiert und Ihr Kommentar ist auch nur oberflächlich. Meines Wissens werden Vorsorgegelder mit einem reduzierten Satz besteuert und haben mit der Einkommenssteuer nicht das geringste zu tun. Vielleicht hat sich hier etwas verändert und ich habs einfach verschlafen. Danke für Ihre Rückmeldung sollte ich mich irren.
Die Besteuerung von bezogenen Vorsorgegeldern erfolgt (zumindest im Kanton Bern) auf Basis des Einkommenssteuertarifs, aber dabei nur zu einem Fünftel. Deshalb entspricht die Progression auch der der Einkommenssteuern.
@Huber: Das mit dem reduzierten Satz ist richtig, aber es handelt sich trotzdem um die Einkommenssteuer.
Grundsätzlich würde ich die Hypothek nicht amortisieren. Denn dank der schleichenden Geldentwertung zahlt sie sich langfristig selbst ab.
Auch die Banken haben kein Interesse an der Amortisierung. Die wollen ihre Hypogeschäfte möglichst langfristig beibehalten. Ausserdem ist es im Alter leichter, eine bestehende Hypothek weiterzuführen, als eine neue zu bekommen.
Peter Kurz: Blödsinn; im Alter wird es schwieriger seine bestehende Hypothek weiterzuführen.
Sobald man in den Ruhestand tritt und das Einkommen stark sinkt, kann es bei der Finanzierung mitunter eng werden. Hypothekarnehmer erfüllen oft dann die Tragbarkeitsanforderungen ihrer Bank nicht mehr die Hypothekarzinsen plus Nebenkosten in Höhe von 1 Prozent des Objektwerts und Amortisation dürfen in der Regel maximal ein Drittel des Einkommens ausmachen. Im schlimmsten Fall müssen sie dann ihr Eigenheim wieder verkaufen. Diesen Fall gilt es natürlich zu verhindern
Was schätzen Sie, wie lange es bei der derzeitigen Inflationsrate dauert, bis eine Hypothek sich selber abgezahlt hat? Wird das der Fall sein bevor oder nachdem die Bank sie kündigt, weil ihrer Meinung nach die Tragbarkeit wg. Rente nicht mehr gegeben ist?
Bei vielen PKs sind die reinen Risikoleistungen im Leistungsprimat. Also Versicherungslösungen, welche unabhängig von der vorhandenen Kapitalhöhe im Invaliditäts- oder Todesfall Leistungen erbringen. Trotzdem ist ein Kapitalvorbezug ungünstig, da dadurch die Altersrente reduziert wird.
Je nach PK pro 100000.– Bezug sind es rund Fr. 500.– monatlich die in der Renten dann fehlen werden.
Graf: Na und, dann gibt es einfach Ergänzungsleistungen und Krankenkassenverbilligungen wie sie Hunderttausende auch abkassieren.
Ihre Aussage Herr Adam Peters wegen abkassieren bei EGL. und KK.Verbilligungen sind diffamierend gegenüber Leuten die nur 465.00 Franken im Monat AHV und keine Pensionskasse haben und alleine drei Kinder erzogen haben. Grosses ?
@ René Oeschger: Die Minimalrente der AHV beträgt in der Schweiz monatlich Fr. 1185.- für Einzelpersonen und Fr. 2370.- für Ehepaare, niemand erhält Fr. 465.-, bitte keine fake Infos verbreiten!
Aufgepasst, die Rückzahlung von vorbezogenem PK-Kapital wird meines Wissens immer zum überobligstorischen PK-Kapital addiert, was mit graphierenden Nachteilen verbunden ist.
Nein Hr. Muheim,
Muss im gleichen Verhältnis rückgebucht werden wie beim Vorbezug. Nur… diese Infos wurden in der Vergangenheit, bei PK Wechsel, nicht immer weitergegeben. Vorbezug kann vor über 20 Jahren getätigt worden sein. Handhabung nicht immer gleich.
Es gibt keine Vorschrift, wie diese Vorbezüge gebucht werden müssen. Es gab/gibt Kassen, welche 100% aus dem üb.oblig.Teil entnehmen, andere 100% aus dem oblig.Teil, weitere im genauen Verhältnis.
Rückzahlungs-Buchungen sollten immer mit dem Beleg des Vorbezugs verglichen werden.
Hier sollte der Versicherte genau hinschauen.
Vor allem bei Guthaben mit sehr hohem gesetzlichen Anteil oder Kassen welche gesplittete Leistungsberechnung vornehmen ist dies wichtig.
Sehr wichtige, ja Matchentscheidende Parameter sind in der Frage von M. F. leider nicht enthalten. Persönliches Alter, Wert der Liegenschaft, bestehender Hypobetrag, aktuelles Erwerbseinkommen, Saldo PK-Altersguthaben, wird eine frühzeitige Pensionierung angestrebt, etc. müssen vorliegen um auch nur ansatzweise eine vernünftige Antwort zur Frage zu erteilen. Nur als „rule of thumb“ würde ich sagen, dass ein teilweiser PK-Bezug zur Amortisation der Hypothek dann erfolgen kann, wenn die zu erwartende Kürzung der Altersrente gut verkraftet werden kann. Aber auch zu dieser Aussage wären Kenntnisse der zuvor genannten Parameter mehr als nur hilfreich.
Risikotopf und Spartopf sind getrennt finanzierte Töpfe. Kürzung von Risikoleistungen ist nicht zulässig.
Höhe der Risikoprämien (in CHF) richten sich nach der Höhe des versicherten Salärs.
Die gesetzlichen BVG-Risiko-Leistungen richten sich nach dem angesparten Guthaben bei Ref.Alter. Wenn ein Vorbezug getätigt wurde wird das, bis zum Alter 64/65 aufgerechnete Endkapital, tiefer ausfallen und somit auch die Leistungen welche ab diesem projizierten Alterskapital mittels UWS berechnet wird.
Viele Reglemente sehen allerdings üb.oblig. Leistungen vor welche ab dem versicherten Salär (im Leistungsprimat) berechnet werden.
Ich habe auch lange gewartet, bis ich meine Hypothek schliesslich durch PK-Geld-Vorbezug amortisiert habe. Jahrelang zahlte ich Zinsen von zwischen 7000 und 9000 Franken. Gut, heute ist das nicht mehr so, aber wer wusste das damals? Was ich geniesse ist die Gewissheit, dass das Haus nun ganz mir gehört.
Nicht vergessen, wenn man 100000.– aus der PK nimmt erhöht sich die Summe im Lauf der Jahre auf weit über 100000.–, Zinsbelastung.
Dass Risikoleistungen bei einem vorbezug gekürzt werden, kann man so allgemein nicht behaupten. im Gegenteil, die Mehrheit der PK hat zb die IV bis Alter 65 nur vom Lohn abhängig festgelegt. Ein Vorbezug wirkt sich gar nicht aus. Bzw erst im Alter.
Im BVG Minimum sieht es anders aus, aber nur etwa 15% der Arbeitnehmer sind so versichert.
Das ganze System ist krank in der Schweiz. In keinem anderen Land werden die Eigenhembesitzer dazu verdonnert im Normalfall bis zu 80 Jahren Zins zubezahalen bis das Haus entlich dem Eigentümer gehört,denn sie müssen ja auch Renovieren und das ist in der Regel der Betrag der eine normale Person amortisieren kann. Es gibt sowieso nur ein Gewinner und das sind die Banken davür sorgt Bern schon! Ihr müsst das heute ganz anders begutachten, ein Haus besitzen ja aber nur für eine gewisse Zeit,so kann man günsitig wohnen auf Zeit. Kommt dazu das der liebe Staat euch alles zurück fordert wenn ihr mal ins Altersheim musst. Dann heisst es,du hast Vermögen sieh zu dass du zu Geld kommst, Voraussetzung ist natürlich das Ihr Schweizer seit. Dann freut sich der Staat besonders. Wir haben selbst ein hau