So sparen Sie dank Renovationen Steuern

Steuern sparen: Solange das bisherige System mit dem Eigenmietwert und den erlaubten Abzügen noch gilt, sollten Hausbesitzer möglichst noch anstehende Renovationen vornehmen. Foto: iSock

Im TV hörte ich, dass der Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Noch gilt aber das alte System. Mein Mann und ich haben ein Reihenhaus. Was dürfen wir noch alles bei den Steuern abziehen? R.L.

In Ihrer Steuererklärung in Abzug bringen dürfen Sie sämtliche Zinskosten, die im Zusammenhang mit Ihrem Haus stehen – also die Hypothekarzinsen, die Sie der Bank zahlen, aber auch Zinsen für mögliche private Darlehen aus dem Familienkreis. Über die Zinsabzüge hinaus dürfen Sie alle Kosten geltend machen, die für den Werterhalt Ihres Reiheneinfamilienhauses im vergangenen Steuerjahr anfielen.

Unter dem Begriff Werterhalt vereinfacht zusammengefasst sind die Renovation oder der Ersatz von bestehenden Elementen in oder an Ihrem Haus. Wenn die Fassade alt war und bröckelte und sie diese ersetzen oder Sie die Wände in den Zimmern streichen lassen mussten, bestehende Einbauschränke erneuern oder das Bad oder die Küche sanieren liessen, sind das alles Beispiele für Arbeiten, die Sie in Abzug bringen dürfen. Denn Sie haben Bestehendes ersetzt.

Doch Vorsicht: Wenn das sanierte Bad deutlich luxuriöser wurde, weil Sie statt der alten Dusche einen Whirlpool eingebaut haben, oder wenn Sie die alte Küche nicht gleichwertig ersetzt, sondern diese stark vergrössert und mit mehr Komfort ausgestattet haben, dürfen Sie nicht die vollen Kosten anrechnen, sondern nur einen Teil. Alles, was gegenüber dem früheren Zustand eine Verbesserung, sprich mehr Komfort brachte, darf nicht abgezogen werden. Ersatz und Renovation hingegen fallen unter Werterhalt.

Damit Sie später bei Differenzen mit den Steuerbehörden gut dokumentiert sind, rate ich, vor einer Renovation Bilder vom Ist-Zustand zu machen. Je mehr Belege Sie haben, desto kleiner ist für Sie die Gefahr, dass ein berechtigter Abzug nicht akzeptiert wird. Solange das bisherige System mit dem Eigenmietwert und den erlaubten Abzügen noch gilt, sollte man möglichst noch anstehende Renovationen vornehmen. Dabei lohnt es sich, mehrere kleinere Renovationsarbeiten auf ein Jahr zusammenzuziehen, damit man besser fährt, als wenn man den Pauschalabzug vornimmt.

Bei grösseren Renovationen empfiehlt sich indes eine Staffelung auf mehrere Jahre – allerdings gilt es bei der Planung genau im Auge zu behalten, wie lange das bisherige System mit den Abzügen noch gilt. Je nachdem, wie Sie besser fahren, können Sie in einem Jahr mal den Pauschalabzug und das andere Jahr die effektiven Kosten in Abzug bringen.

Ich empfehle, dass Sie noch vor dem Ausfüllen der Steuererklärung für sich eine Liste mit allen Kosten erstellen, die im vergangenen Jahr für Ihr Haus anfielen. Auf diese Liste gehören auch die Prämien für Versicherungen für Ihr Wohneigentum. Je nach Kanton sind die Prämien für die Gebäudeversicherungen und Zusatzdeckungen happig.

Auch diese Prämien dürfen Sie abziehen, ebenso wie Ausgaben für ein Serviceabo der Heizung oder die Kosten für den Kaminfeger. Wenn Sie alles anrechnen lassen, haben Sie eine gute Chance, dass Ihre Steuerrechnung deshalb tiefer ausfällt.

3 Kommentare zu «So sparen Sie dank Renovationen Steuern»

  • Simmen sagt:

    Ich muss die Stellriemen im Garten erneuern, kann ich das auch von den Steuern abziehen? Wenn ich die nicht mehr funktionsfähige Wanne durch eine Dampfduche ersetze, da ich nicht mehr in die Badewanne einsteigen kann
    ( Altershalber) ist das dann wertvermehrend?

  • Otto Ermelinger sagt:

    Steuern bezahlt (entrichtet, begleicht) man, „sparen“ geht nicht.

  • marsel sagt:

    «Wenn Sie alles anrechnen lassen, haben Sie eine gute Chance, dass Ihre Steuerrechnung deshalb tiefer ausfällt.»
    .
    Dank dem unermüdlichen Kampf des HIV gegen den Eigenmietwert ist das bald vorbei…

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