So sichern Sie das Invaliditätsrisiko ab

Risiko Todesfall und Invalidität: Wer sich gegen Invalidität absichern möchte, sollte darauf achten, dass Krankheit und Unfall als Verursacher eingeschlossen sind. Foto: iStock
Zurzeit haben wir eine 3a-Lösung bei einer Versicherung. Wir haben hier den Risikoschutz bei Todesfall und Invalidität eingeschlossen. Jetzt haben wir uns beim VZ beraten lassen. Dieses hat uns darauf hingewiesen, dass diese Lösung steuerlich ungünstig ist, da der Betrag bei Bezug nicht gestaffelt bezogen werden kann. Sie haben uns geraten, eine reine 3a-Lösung zu machen und zusätzlich eine Todesfallrisikoversicherung abzuschliessen. Wie ist nun aber der Fall einer Invalidität abgedeckt? J.W.
Eine reine Todesfallrisikoversicherung deckt nur das Todesfallrisiko ab. Gegen das Risiko einer Invalidität sind Sie nicht versichert. Für Familien sowie für Hausbesitzerinnen und -besitzer mit einer Hypothek halte ich eine Todesfallversicherung für sinnvoll, da diese die Hinterbliebenen finanziell absichert.
Wenn in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich auch das Invaliditätsrisiko eingeschlossen ist, dürfen Sie nicht davon ausgehen, dass Sie dagegen abgesichert sind. Entweder müssen Sie von der Versicherung eine Variante verlangen, welche das Invaliditätsrisiko einschliesst, oder aber dieses separat versichern. Das muss nicht zwingend bei der gleichen Versicherung sein. Auch Krankenkassen bieten beispielsweise entsprechende Policen an.
Bei gewissen Versicherungen – etwa bei Lebensversicherungen – kann man auch eine Prämienbefreiung einschliessen, was aber zusätzlich kostet. Damit hat man die Sicherheit, dass die Versicherung die künftig fälligen Prämien bis zum Ende der Vertragsdauer übernimmt, falls man aufgrund von Krankheit oder Unfall invalid wird.
Wenn Sie bereits eine 3a-Lösung inklusive Todesfall und Invalidität und Prämienbefreiung bei einer Versicherung haben, würde ich diese wohl eher laufen lassen. Eine Aufhebung nur aus steuerlichen Gründen ist aus meiner Sicht nicht ratsam. Es ist richtig, dass es von Vorteil ist, mehrere 3a-Konten oder -Policen zu haben, damit man später einen gestaffelten Bezug vornehmen und so Steuern sparen kann. Wenn Sie bei Ihrer bestehenden Lösung den Maximalbetrag nicht ausschöpfen, können Sie und Ihr Mann problemlos bei einer Bank ein Säule 3a-Konto eröffnen und dort die Differenz einzahlen. So ist später ebenfalls ein gestaffelter Bezug möglich.
Unabhängig davon würde ich prüfen, inwiefern Sie und Ihr Mann bereits genügend mit Ihrer Police sowie über Ihre Arbeitgeber gegen das Invaliditätsrisiko abgesichert sind. Wenn man angestellt ist, ist man obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Auch wenn man Arbeitslosengeld bezieht. Da zieht die Arbeitslosenkasse die Prämie für die obligatorische Unfallversicherung von der Arbeitslosenentschädigung ab.
Leider reicht das Geld, das man dank der versicherten Renten von IV und Pensionskasse bekommt, nach einer Invalidität oft nicht, zumal eine volle IV-Rente maximal 2370 Franken pro Monat beträgt. Möglich ist aber auch, dass man neben der PK-Rente nur die IV-Minimalrente von 1185 Franken bekommt. Bei Krankheit wird der Lohn vorderhand weiterbezahlt. Nach zwei Jahren bleibt aber nur noch die Rente von der IV und der Pensionskasse.
Decken können Sie die Lücke falls nötig durch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Auch diese können Sie als reine Risikoversicherung ohne Sparvorgang abschliessen. Die in der Police mit Ihnen vereinbarten Rentenzahlungen werden ausbezahlt, wenn Sie infolge Unfall oder Krankheit erwerbsunfähig werden.
Das Problem bei vielen Invaliditätsversicherungen ist aus meiner Sicht, dass meist zwischen Unfall und Krankheit unterschieden wird. Oft beinhaltet der Versicherungsschutz nur eine mögliche Invalidität aufgrund eines Unfalles. Sie können aber ebenso gut aufgrund einer schweren Krankheit invalid werden. Wenn Sie sich gegen Invalidität absichern möchten, sollten Sie also darauf achten, dass Krankheit und Unfall als Verursacher eingeschlossen sind.
7 Kommentare zu «So sichern Sie das Invaliditätsrisiko ab»
Ich persönlich habe nur die Risiken Krankheit und Invalidität versichert.
Noch wichtiger scheint mir eine Privat-Rechtsschutz-Versicherung um die Forderung auch durchzusetzen falls ein „Schadenfall“ auch tatsächlich eintreffen sollte.
Unfallbedingte Invalidität sind nur ca 10% der Invaliditäten.Krankheitsbedingten Invalidität ist sehr viel häufiger(statistisch). Schutz sofern nicht in einem obligatorium ist sehr teuer aber mindestens so notwendig wie unfalldeckung
Wann streichen wir endlich diesen Begriff „Invalidität“, das bedeutet wertlos. In Deutschland heisst das Erwerbsunfähigkeitsrisiko. Das beschreibt sachlich statt zu diskriminieren.
Es hinder Sie doch niemand nach Deutschland zu gehen oder?
wenn ich bei einem Unfall ein Bein verliere, bin ich teilinvalid, kann aber durchaus noch einen 100% Job machen (Büro). Bin also nicht wertlos. Was soll also falsch an diesem Wort Invalid sein? Hauptsache was anderes? Alte Menschen werden als Pensionäre bezeichnet, alt sind sie trotzdem. Ja und wenn einer sagt, er sei 65 Jahre jung… Sorry, er ist 65 Jahre alt.
Ich halte invalid für viel mehr diskriminierend, als das inzwischen zu recht verpönte „behindert“.
valid = gültig
invalid = ungültig
Nach dem Verlust eines Beines ist man nicht „teilungültig“, arbeitet man auf dem Bau aber voll erwerbsunfähig.
Wie valid (werthaltig, tauglich, gültig, verlässlich) war Stephen Hawkings? Weniger valid als Donald Trump?
Das Wort kommt aus dem lateinischen und bedeutet Wert. (Franz: valeur, Ital: valore), die Bezeichnung wurde vom militärischen Gebrauch übernommen, für als Soldaten wertlose, untaugliche.