Wie sicher ist mein Freizügigkeitsgeld?

Einlegerschutz: Wer auf sicher gehen will, verteilt sein Freizügigkeitsgeld auf je ein Freizügigkeitskonto auf zwei verschiedenen Banken. So senken Sie Ihr Risiko bereits deutlich. Foto: Shutterstock

Ich habe die Kündigung erhalten und keinen neuen Job. Mein Pensionskassengeld muss ich aufs Freizügigkeitskonto verschieben. Es ist ziemlich viel Geld. Wie sicher ist das Geld auf dem Freizügigkeitskonto bei einem Bankkonkurs? O.S.

Als privilegierte Einlagen gelten gemäss Esisuisse Guthaben auf Konten, die auf den Namen des Bankkunden lauten, Kassenobligationen, die im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind, Einlagen aus der gebundenen Vorsorge Säule 3a, Beiträge von Freizügigkeitsstiftungen und Einlagen bei ausländischen Geschäftsstellen der Bank.

Würde eine Bank in der Schweiz Konkurs gehen, was wir alle nicht hoffen, wird unter der Art der Einlagen unterschieden. Es gibt gesicherte Einlagen und privilegierte Einlagen. Zur Deckung der gesicherten Einlagen stellt die Einlagensicherung Esisuisse, die von sämtlichen Banken und Effektenhändlern in der Schweiz getragen wird, im Fall eines Bankenkonkurses Geld für eine schnelle Auszahlung an die berechtigten Gläubiger zur Verfügung.

Gesichert bis maximal 100’000 Franken pro Kunde sind gemäss Esisuisse Guthaben von Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen, also zum Beispiel Privat-, Spar-, Anlage-, Lohn-, Nummern-, Depositenkonten und Kontokorrent.

Wenn nun Ihre Bank Konkurs ginge, dann wäre Ihr Freizügigkeitsgeld zwar privilegiert. Das bedeutet, dass Ihr Freizügigkeitsgeld im Fall eines Bankkonkurses der zweiten Gläubigerklasse zugeordnet und bei einer Liquidation prioritär behandelt würde. Die Privilegierung gilt zusammen mit Einlagen der steuerbegünstigten Säule 3a unabhängig von den übrigen Einlagen bis zum Höchstbetrag von 100’000 Franken. Wie Isabelle Rösch, Leiterin Kommunikation der Esisuisse, aber klarstellt: «Sie unterliegen nicht dem gesetzlichen Schutz der Einlagensicherung, sind also nicht durch Esisuisse gesichert.»

Das hat zur Folge, dass die zur Diskussion stehenden 100’000 Franken an Freizügigkeitsgeldern nur erstattet werden, wenn das Institut über genügend Vermögen verfügt. «Ist das nicht der Fall, kann es bis zur Auszahlung lange dauern, unter Umständen bis zum Abschluss der Liquidation. Und je nach Höhe der Konkursmasse erfolgt die Auszahlung allenfallls nur anteilsmässig», so Rösch.

Bei gesicherten Einlagen gilt gemäss der Einlagensicherung höchste Priorität dem Bestreben, Bankkunden, die für den sofortigen Gebrauch notwendige Liquidität von maximal 100’000 Franken je Gläubiger möglichst rasch zu überweisen. Isabelle Rösch weist zudem darauf hin, dass von Gesetzes wegen Freizügigkeitsguthaben bis zu 100’000 Franken je Kunde im Konkursfall privilegiert sind: «Unabhängig davon, ob es sich um eine Kantonalbank mit oder ohne Staatsgarantie handelt.»

Ich rate Ihnen, Ihr Freizügigkeitsgeld auf je ein Freizügigkeitskonto auf zwei verschiedenen Banken und damit verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen zu überweisen. Mit dieser Diversifikation senken Sie Ihr Risiko bereits deutlich und sind später auch in der Lage, eine gestaffelte Auszahlung vorzunehmen, was steuerliche Vorteile hat.

12 Kommentare zu «Wie sicher ist mein Freizügigkeitsgeld?»

  • Fritz Kunz sagt:

    Immer wieder die selben Fragen und Antworten, langsam wird es langweilig!

    • Dave Hill sagt:

      @ Fritzli: Dann lesen Sie es doch einfach nicht, wenn Sie den Titel des Artikels wiedererkennen ….

      • Bekim Berisha sagt:

        @ Davli: Fakt ist, dass es auffallend viele Wiederholungen gibt, auch wenn dies gewisse Wutbürger nicht wahrhaben wollen.

      • M. Vetterli sagt:

        Liebe Frau Kuster,
        Es mag sein dass die Fragen zu diesem Thema nicht allzu spannend sind. Die Antwort zu dieser Frage ist aber neu. Nicht identisch wie frühere Aussagen.
        Es sind nicht nur die “ berühmten” 100’000.– welche privilegiert und via Esisuisse auch gesichert sind. Weitere 100’000.–, welche sich aus Geldern der 2.Säule u/o Säule 3a zusammensetzen müssen, sind auch privilegiert. Somit können bis 200’000.- vom Konkursprivileg profitieren.
        Diese Aussage ist neu. Antwort nicht einfach in einer anderen Form sondern konnte in den Kommentaren von Hr. Spieler zu diesem Thema bis heute so nicht gelesen werden.
        Diese Kommunikation scheint mir nicht unwichtig.

    • M. Vetterli sagt:

      Mein lieber Fritz…
      Diese Fragestellung wurde, meines Wissens, in diesem Blog noch nie in dieser Art beantwortet.
      Es besteht die Möglichkeit, gleich 2 Positionen bis zu 100’000.- privilegiert bei der gleichen Bank zu deponieren.
      Für die Verbreitung solcher, nicht unwichtiger, Infos scheint mit dieser Blog geradezu ideal…

      • Mara Kuster sagt:

        Mein lieber M.Vetterli, ob 2.Säule oder 3.Säule oder Sparkonten es sind doch immer wieder die selben langweiligen Fragen und Antworten einfach in einer anderen Form.

      • M. Vetterli sagt:

        M. Vetterli
        26. Februar 2019 um 9:42 Uhr

        Liebe Frau Kuster,
        Es mag sein dass die Fragen zu diesem Thema nicht allzu spannend sind. Die Antwort zu dieser Frage ist aber neu. Nicht identisch wie frühere Aussagen.
        Es sind nicht nur die “ berühmten” 100’000.– welche privilegiert und via Esisuisse auch gesichert sind. Weitere 100’000.–, welche sich aus Geldern der 2.Säule u/o Säule 3a zusammensetzen müssen, sind auch privilegiert. Somit können bis 200’000.- vom Konkursprivileg profitieren.
        Diese Aussage ist neu. Antwort nicht einfach in einer anderen Form sondern konnte in den Kommentaren von Hr. Spieler zu diesem Thema bis heute so nicht gelesen werden.
        Diese Kommunikation scheint mir nicht unwichtig.

  • M. Vetterli sagt:

    “Sie unterliegen nicht dem gesetzlichen Schutz der Einlagensicherung, sind also nicht durch Esisuisse gesichert.”

    Ja…die “zweiten” 100’000.- welche sich aus Vorsorgegelder zusammensetzen müssen, sind via Konkursprivileg (2.Konkursklasse) sehr gut geschützt. Auch diese “zweiten” 100’000.- müssen durch die Banken zu 125% mit Aktivpositionen, welche sich aus Schweizer Vermögenswerten zusammensetzen, unterlegt werden
    Im Ereignisfall werden die “zweiten” 100’000.- wohl mit einer gewissen Verzögerung (mehr als 20 Arbeitstage) zur Auszahlung kommen. Das Verlustrisiko ist allerdings sehr klein.
    Auch die Esisuisse setzt nicht primär auf die 6 Mrd., welche die Mitgliedsbanken bereitstellen müssen, sondern vor allem auch auf die Privilegierung der ges.Guth. durch Zuteilung in die 2.Konkursklasse

    • I. Bissig sagt:

      Und dann kann man mit dem Geld auf dem Freizügigkeits- oder 3a-Konto irgendwelche Papiere kaufen. Die unterliegen nicht der 100’000er Regel und bleiben beim Kunden. Ausserdem rentieren die bei langem Anlagehorizont besser als nacktes Geld.

  • Anh Toàn sagt:

    Ob die Aufteilung tatsächlich mit gestaffeltem Bezug einen Steuervorteil bringt, ist zweifelhaft:

    Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Kreisschreiben Nr. 41 vom 18. September 2014: „Dabei ist zu beachten, dass ein Bezug in Tranchen (Teilkapitalbezug) steuerlich unbeachtlich ist. Tritt ein entsprechender Vorsorgefall oder Barauszahlungsbestand (mit Barauszahlungsbegehren) ein, wird steuerlich stets über das ganze Vorsorgeguthaben abgerechnet. Ausnahmen, in welchen nur der ausgerichtete (Teil-)Betrag zur Besteuerung kommt, sind ausschliesslich im Rahmen des Vorbezugs für Wohneigentumsförderung sowie (…) bei definitivem Verlassen der Schweiz möglich.“.

    Wie dies von den Kantonen gehandhabt wird, ist unterschiedlich, teilweise auch willkürlich.

    • Anh Toàn sagt:

      Falls Sie die Schweiz defintiv verlassen wollen, das Leben im Ausland ist billiger als in der Schweiz, wenn man kein Erwerbseinkommen hat, und die Auszahlung nach dem Verlassen erfolgt, kommen Quellensteuern zur Anwendung. Welche kantonalen Sätze da angewendet werden, hängt vom Sitz der Vorsorgeeinrichtung ab.

  • Claude Fontana sagt:

    Das geld ist so sicher wie jedes andere auch. wenn Inflation oder Rezession zuschlagen, halt nicht mehr so viel wert, und wenn der Staat sagt ich brauchs für was anderes, ist es weg.

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