Wie Sie bei Stellenverlust Ihr PK-Geld schützen

Wie weiter nach der Kündigung? Nach einer Entlassung und nach dem Ausscheiden aus der bisherigen Pensionskasse sollte man seine Versicherungssituation prüfen und sich selbst versichern. Foto: iStock
Ich bin bald 50, glücklich verheiratet und arbeite seit über 20 Jahren bei einer Grossbank. Leider muss ich annehmen, dass ich in der anrollenden Abbauphase ebenfalls betroffen sein könnte. Das Thema Pensionskasse beschäftigt mich besonders, sollte es zu einer Entlassung kommen. Falls ich ebenfalls Opfer des Abbaus würde, wie müsste ich dann mit meinem PK-Kapital umgehen? E.W.
Mir ist klar, dass es für Sie mit Alter 50 nicht einfach wäre, dass Sie im Bankenbereich wieder eine Stelle finden. Dennoch gibt es keinen Grund für Pessimismus: Der Schweizer Arbeitsmarkt entwickelt sich momentan erfreulich, die Arbeitslosenquote ist tief, und die Konjunkturperspektiven sind trotz zahlreicher Unsicherheitsfaktoren weiter positiv. Dazu kommt, dass die Banken erstmals seit langem nicht mehr nur Jobs streichen, sondern auch wieder neue Stellen schaffen.
Das gibt Ihnen natürlich keine Garantie, dass Sie bei einer Entlassung tatsächlich wieder eine gute Arbeitsstelle bekommen. Die Chancen sind aktuell aber besser als noch direkt nach der letzten Finanzkrise. Dennoch verstehe ich gut, dass Sie sich Gedanken machen – auch zu Ihrer Vorsorge.
Würde es zu einer Entlassung kommen und Sie hätten nicht gleich eine neue Stelle, müssten Sie das Geld von Ihrer Pensionskasse auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder in eine Freizügigkeitsstiftung bei einer Versicherung transferieren lassen. Einige Pensionskassen bieten zwar die Möglichkeit, dass man auch nach einer Entlassung bei ihnen bleibt. In der Regel aber müssen Sie bei der Pensionskasse ausscheiden. Sie können frei wählen, welche Freizügigkeitsstiftung Sie dann nutzen. Das muss also nicht die Freizügigkeitsstiftung Ihrer bisherigen Arbeitgeberin sein.
Ich würde Ihnen sogar raten, das Kapital von Ihrer Pensionskasse auf zwei verschiedene Freizügigkeitsstiftungen zu überweisen. Das könnte Ihnen allenfalls später die Möglichkeit für einen gestaffelten Bezug geben. Zudem ist Ihr Geld so sicherer, da liquide Mittel auch auf dem Freizügigkeitskonto im Falle eines Bankkonkurses nur bis maximal 100’000 Franken pro Kunde konkursrechtlich privilegiert sind.
Wenn Sie aber wieder eine Stelle finden und in eine neue Pensionskasse eintreten, müssen Sie Ihr Freizügigkeitskapital auch in diese Kasse einbringen. Nach einer möglichen Entlassung und nach dem Ausscheiden aus der bisherigen Pensionskasse empfehle ich Ihnen, auch Ihre Versicherungssituation zu prüfen und sich selbst zu versichern. Denn in der Regel bleibt man nach dem Austritt beim alten Arbeitgeber bei der bisherigen Pensionskasse nur noch einen Monat lang beitragsfrei gegen Invalidität und Tod versichert. Man sollte sich also, wenn man keinen neuen Arbeitgeber hat, selbst gegen das Invaliditäts- und Todesfallrisiko absichern.
Bei einer Freizügigkeitspolice bei einer Versicherung wären Sie weiter versichert. Wenn Sie arbeitslos wären, könnten Sie Ihre Altersvorsorge auch freiwillig über die Auffangeinrichtung BVG weiterführen. Allerdings müssen Sie dann die vollen Beiträge selbst berappen – also auch die Beiträge, die bisher Ihr Arbeitgeber zahlt, was teuer wird und viele überfordert.
Falls Sie das Kapital bei einer Freizügigkeitsstiftung einer Bank parkieren und es während mehrerer Jahre dort bleibt, würde ich in Erwägung ziehen, ob Sie das Geld nicht in spezielle Vorsorgefonds investieren wollen. Damit haben Sie die Chance, eine höhere Rendite zu erreichen als auf dem Freizügigkeitskonto, wo nur mickrige Zinsen bezahlt werden, tragen dafür aber das Anlagerisiko.
15 Kommentare zu «Wie Sie bei Stellenverlust Ihr PK-Geld schützen»
Die Problematik ist eine ausgesprochene Schweinerei unseres Sozialsystems. Mit der Einzahlung auf ein Freizügigkeitskonto verliert jemand automatisch die Möglichkeit auf eine Rente, sofern er keine Stelle mehr findet. Und ich wundere mich, dass sich niemand daran macht, das zu ändern. Arbeitgeber sollten verpflichtet werden, ihre Arbeitslosen währen dieser Zeit in der Kasse zu behalten. Denn die Geschichte geht ja meistens weiter. Viele ältere Arbeitnehmer werden nur noch als TZ Mitarbeiter im befristeten Verhältnis (3 Monate) angestellt, um so Zusatzkosten (13. ML und Ferien, Feiertage) und natürlich den BVG Abzug zu umgehen. Und die Arbeitsämter machen mit und bezahlen den Arbeitgebern später sogar den Einsatz ihres Problemkindes. Unser BVG System gehört überdacht!
Sie haben absolut Recht Herr Locatelli, falls die Gelder aus dem Freizügikeitskonto aufgebracht sein sollten einfach Ergänzungsleistungen zur AHV beantragen wie Hundertausende auch, dazu gibt es noch die Krankenkassenverbilligung.
Ihre herablassende Polemik und ungefilterte w
Weitergabe von Parteipropaganda ist echt unpassend. Warum lassen Sie und ihresgleichen sich nicht mal Lösungen einfallen um allen eine Sozialverträgliche Altersvorsorge zu sichern anstatt über die Menschen herzuziehen?
“Und ich wundere mich, dass sich niemand daran macht, das zu ändern.”
Mit der laufenden EL-Reform wird dies nun angegangen. Die Weiterversicherungsmöglichkeit oder einfach auch Deponierung des Guthabens bei der PK des bisherigen AG soll dann, für Personen ab Alter 58, zur Pflicht werden. Wenn kein Transfer des Guthabens zu neuer PK erfolgt, kann bei Erreichen des regl. Rentenalters dann die Rentenleistung gem. regl. UWS bezogen werden.
Die rechtlichen Möglichkeiten, die 2.Säule bei Vertragsauflösung durch den AG bei der bisherigen PK weiterzuführen, besteht eigentlich schon heute. Die allerwenigsten PK’s haben dies in ihren Reglementen allerdings vorgesehen.
Heute haben Sie die Möglichkeit, dies via Auffangeinrichtung zu bewerkstelligen. Allerdings nur für den oblig.Bereich.
Die PK Rente gehört sowieso definitiv abgeschafft.
Geanu, Vermögensverzehr und danach Ergänzungsleistungen wie bei Hundertausenden auch (mit Rente).
Leider wird nicht erwähnt, dass bei Einzahlung in Vorsorgefonds, das Geld bei Todesfall des Besitzers an den Fonds (Bank/Versicherung) fällt und nur im engsten Familienkreis weiter vererbt werden kann. Das kann es wirklich nicht sein.
Blödsinn, falls der Kontoinhaber versterben sollte, sind alle gesetzlichen Erben erbberechtigt.
Die Anteile des Vorsorgefunds können dann mit dem Einverständnis aller Erben verkauft werden.
Auch bei einigen Pensionskassen verfällt das angesparte Kapital, und die übrigen Versicherten profitieren davon eine Praxis, die besonders häufig bei den öffentlichrechtlichen Vorsorgeträgern anzutreffen ist.
Man sollte auch erwähnen, dass die Freizügigkeitsstiftungen der Kantonalbanken zu bevorzugen sind. Hier gilt noch eine Staatsgarantie.
Versicherungsprodukte enthalten meistens (wählbar) Aktienanteile, die ja nun nicht immer sicher sind. Also Vorsicht, damit das Kapital sich nicht vermindert oder gar ganz verschwindet?
Was nützt mir die Staatsgarantie, wenn das gesamte Wirtschaftssystem kollabiert?
Nichts. Aber das ist eine blöde Frage, denn wenn das gesamte Wirtschaftssystem kollabiert, haben Sie ganze andere Probleme, als sich um Ihr Vermögen (in welcher Form dieses auch immer vorliegen mag) zu kümmern.
Unerklärlich ist, dass Freizügigkeitskonten tiefer verzinst werden als Säule 3a Konten. Selbständige, welche das Geld nicht beziehen, werden über Jahre bestraft. Zudem wurde im 2012 klammheimlich das Gesetz geändert, dass Freizügigkeitsgelder nur im ersten Jahr nach Aufnahme der Selbständigkeit bezogen werden können. Ich bin seit über 20 Jahren selbständig und habe mir das Freizügigkeitsgeld bei Aufnahme der Selbständigkeit nicht auszahlen lassen. Aufgrund der tiefen Rendite, habe ich es mir später anders überlegt, weil ich das Geld im Geschäft besser hätte anlegen können. Ich konnte das Freizügigkeitsgeld im 2012 aber nicht mehr beziehen als Selbständiger. Ein Grund mehr, dass ich das Vertrauen in den Rechtsstaat Schweiz verloren habe, der einfach die Regeln rückwirkend ändern kann.
Ein Teil der Gelder in passiv gemanagte Indexfonds investieren, falls der Anlagehorizont 10-15-jahre beträgt.
das hier : „Zudem ist Ihr Geld so sicherer, da liquide Mittel auch auf dem Freizügigkeitskonto im Falle eines Bankkonkurses nur bis maximal 100’000 Franken pro Kunde konkursrechtlich privilegiert sind.“ findet niemand fragwürdig? Auch diese Zwänge und eklatant nicht existierendes Wohlwollen gegebnüber den Menschen die soch durch das ganze PK System gut erkennbar zieht. Man kommt zu der Erkenntnis das nur getragen wird wer für die Wirtschaft noch Profite bringt und sonst bleibt nur ein Rauswurf. Immerhin geht es um eine Sicherheit für eine Zeit ohne Einkommen… zudem erinnere ich mich nicht das in den letzten +20 Jahren eine Leistungsverbesserung gegeben hat die nicht auf eigenen Einzahlungen basierte. Sollte man bez. der PK nicht endlich die Systemfrage stellen?