Ohne Unterschrift des Partners gibt es kein Geld

Kommt vor: Die Unterschrift des Ehegatten fälschen, um sich so Zugang zu seinem Freizügigkeitsgeld zu verschaffen. Viele Freizügigkeitsstiftungen verlangen darum beglaubigte Unterschriften. Foto: iStock

Ist auf dem Antragsformular zur Auflösung des Freizügigkeitskontos für die Auszahlung von Kapitalien der 2. Säule zwingend die Unterschrift des Ehegatten erforderlich? E.K.

Ja, die Regeln sind klar: Die Ehegatten müssen zwingend Ihr schriftliches Einverständnis geben, wenn sich einer der Ehegatten das Freizügigkeitsgeld vom Freizügigkeitskonto der Bank oder der Freizügigkeitspolice der Versicherung auszahlen lassen möchte.

Das gilt auch, wenn jemand Kapital für selbst genutztes Wohneigentum oder aufgrund Wegzug ins Ausland aus der 2. Säule beanspruchen möchte, oder eben wenn jemand nach 59 das Vorsorgegeld beziehen will. Die schriftliche Zustimmung der Ehegatten ist erforderlich, weil es sich beim Vorsorgegeld, das man in der Pensionskasse, dem Freizügigkeitskonto oder in der steuerbegünstigten Säule 3a hat, in der Regel zumindest zu einem Teil um Errungenschaft handelt. Das bedeutet, dass auch der andere Ehegatte einen Anspruch auf das Geld hat.

Vor diesem Hintergrund ist es üblich, dass Freizügigkeitsstiftungen auf den Antragsformularen für eine Auszahlung des Freizügigkeitskapitals automatisch die Unterschrift des zweiten Ehegatten verlangen. Auf diesen Formularen muss man auch Angaben zum Zivilstand machen. Meist werden bei Verheirateten auch eine Kopie der Trauungsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde oder bei geschiedenen oder bei gerichtlich aufgelösten Partnerschaften eine Kopie des rechtskräftigen und vollständigen Scheidungs- bzw. Auflösungsurteils verlangt.

Leider kommt es immer wieder mal vor, dass jemand die Unterschrift des anderen Ehegatten fälscht und sich so Zugang zu seinem Freizügigkeitsgeld verschaffen will. Aus diesem Grund behalten sich viele Freizügigkeitsstiftungen ausdrücklich vor, die amtliche Beglaubigung der Unterschrift des Ehegatten oder des eingetragenen Partners zu verlangen.

Falls Sie den Verdacht haben, dass sich Ihre Frau ohne Ihr Wissen ihr Freizügigkeitsgeld auszahlen liess und Sie sogar befürchten, dass sie Ihre Unterschrift gefälscht hat, rate ich Ihnen, sich direkt schriftlich an die Freizügigkeitsstiftung Ihrer Frau zu wenden. Per eingeschriebenen Brief würde ich die Freizügigkeitsstiftung informieren, dass Sie mit einer Auszahlung des Freizügigkeitskapitals Ihrer Ehefrau nicht einverstanden sind und auch nie ein schriftliches Einverständnis dafür gegeben haben.

Aufgrund dieses Schreibens können Sie sich rasch Klarheit verschaffen. Falls die Freizügigkeitsstiftung das Geld ohne Ihre Zustimmung ausbezahlt hätte, wäre juristisch zu prüfen, ob die Stiftung ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat.

7 Kommentare zu «Ohne Unterschrift des Partners gibt es kein Geld»

  • Josef Marti sagt:

    Es ist ja wohl sonnenklar dass die linksliberal verseuchte Gesetzgebung in der CH durch entsprechende Anreize und Zwänge gezielt die Abschaffung der Ehe betreibt.

  • willi mosimann sagt:

    Dieser Satz ist so richtig nach dem alten Schema „Falls Sie den Verdacht haben, dass sich Ihre Frau ohne Ihr Wissen ihr Freizügigkeitsgeld auszahlen liess und Sie sogar befürchten, dass sie Ihre Unterschrift gefälscht hat, rate ich Ihnen, sich direkt schriftlich an die Freizügigkeitsstiftung Ihrer Frau zu wenden“ Könnte es nicht sein, dass der Mann ohne ihr Wissen……..?
    Nach dem Motto, es sind die Frauen die so etwas machen würden…

    • peter grütter sagt:

      merci, herr mosimann! mir ist auch etwas das gesicht verrutscht beim lesen.. und noch besser, der mann bringt ja das geld nach hause..

  • Claude von Büren sagt:

    Noch schlimmer ist’s, wenn man als LEDIG beim Bezug der 3a Säule mit einem
    Zivilstandsauszug für Fr. 40.- (oder mehr) belegen muss dass man ledig ist und
    erst dann den Betrag ausbezahlt bekommt. Fast schon eine Belästigung durch die weiblichen „hätte gern Erbinen“ !!

  • beat graf sagt:

    Es ist schon erstaunlich wie schwierig es manchmal ist, ans eigene Geld zu kommen.

Die Redaktion behält sich vor, Kommentare nicht zu publizieren. Dies gilt insbesondere für ehrverletzende, rassistische, unsachliche, themenfremde Kommentare oder solche in Mundart oder Fremdsprachen. Kommentare mit Fantasienamen oder mit ganz offensichtlich falschen Namen werden ebenfalls nicht veröffentlicht. Über die Entscheide der Redaktion wird keine Korrespondenz geführt.