Pensionskassen genau zu beobachten, lohnt sich

Miserables Anlagejahr: Der Deckungsrad der BVK-Kasse ist per Ende 2018 auf nur noch 95,1 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde auf den Anlagegeldern eine Negativrendite von minus 3,5 Prozent erwirtschaftet. Foto: Keystone

Bei meiner Pensionskasse BVK liegt der Deckungsgrad neuerdings unterhalb 100 Prozent. In den vergangenen Jahren habe ich jährlich etwas in die Pensionskasse einbezahlt, um meine Rente aufzubessern. Kürzlich habe ich bei Ihren Ratschlägen gelesen, dass eine Einzahlung nur Sinn mache, wenn die Pensionskasse mindestens eine Deckung von 100 Prozent aufweist. Was raten Sie mir für dieses Jahr? B.T.

Mit fast 120’000 Versicherten ist die BVK die grösste Pensionskasse der Schweiz. Aufgrund des miserablen Anlagejahres 2018 ist der Deckungsgrad der Kasse per Ende 2018 auf nur noch 95,1 Prozent gesunken. Gleichzeitig wurde auf den Anlagegeldern eine Negativrendite von minus 3,5 Prozent erwirtschaftet.

Auch die meisten anderen Kassen, die ihre Zahlen später veröffentlichen, dürften Negativrenditen auf ihrem Anlagekapital erreicht haben. Einige Kassen werden wohl noch schlechter als die BVK abschliessen, da im letzten Jahr nicht nur mit Aktien mehrheitlich Buchverluste eingefahren wurden, sondern auch die meisten grossen anderen Anlageklassen wie Obligationen, Immobilien und Rohstoffe enttäuschten.

Das alles hat Auswirkungen auf den Deckungsgrad auch bei vielen anderen Vorsorgeinstitutionen. Erste Angaben liefert der Pensionskassen-Monitor der Swisscanto. Demnach haben sich die Reserven der Schweizer Vorsorgeeinrichtungen im letzten Jahr aufgrund von Anlageverlusten im Durchschnitt von 14,4 auf 7,7 Prozent fast halbiert.

Bei den privatrechtlichen Kassen sind die Deckungsgrade nach 114,4 Prozent Ende 2017 auf geschätzte 107,7 Prozent zurückgekommen. Bei öffentlich-rechtlichen Kassen Vollkapitalisierung sind sie schätzungsweise auf 101,5 Prozent und bei öffentlich-rechtlichen Kassen Teilkapitalisierung auf 78,6 Prozent gesunken. Der Rückgang des Deckungsgrades bei Ihrer Kasse ist also nicht eine grosse Ausnahme.

Grundsätzlich rate ich bei einem Deckungsgrad von unter 100 Prozent davon ab, noch freiwillige Einkäufe in eine Kasse zu tätigen. Mit einem tiefen Deckungsgrad setzen Sie sich dem Risiko aus, dass Sie sich allenfalls an einer möglichen Sanierung beteiligen müssen.

Allerdings kann man die neusten Zahlen der BVK auch etwas relativieren: Der Deckungsgrad der BVK bedeutet meines Erachtens keineswegs, dass die Kasse oder die Gelder der Versicherten gefährdet wären. Die BVK ist heute professionell geführt und hat in den letzten Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung mit der höheren Lebenserwartung und der seit Jahren rekordtiefen Zinsen die Renten reduziert. Damit hat sie sich langfristig stabiler und krisenresistenter aufgestellt.

Inzwischen dürfte sich die Situation bei den Anlagen der Kasse bereits wieder deutlich verbessert haben. Die Aktien haben sich im Januar 2019 deutlich erholt, nachdem sie ausgerechnet vor dem Jahresende einen Tiefpunkt erreicht hatten. Würde man jetzt bei der BVK einen Abschluss machen, wäre die Situation mit grösster Wahrscheinlichkeit weniger negativ.

Das bedeutet aber nicht, dass der Deckungsgrad in diesem Jahr sowohl bei der BVK als auch bei anderen Kassen nicht noch weiter sinken könnte. Je nach Entwicklung an den Finanzmärkten kann auch dies nicht ganz ausgeschlossen werden, obwohl ich für 2019 mit einem besseren Anlageergebnis rechne als im letzten Jahr.

Vorderhand würde ich an Ihrer Stelle mit einer freiwilligen Einzahlung mal abwarten und die Entwicklung an den Finanzmärkten und den Schweizer Pensionskassen genau verfolgen. Der Fondsanbieter Swisscanto und auch andere Finanzinstitute liefern Ihnen auch im Laufe des Jahres aktuelle Zahlen zum Zustand der Pensionskassen. Anhand dieser Daten können Sie gegen Ende Jahr eher abschätzen, ob sich der Deckungsgrad Ihrer Kasse wieder deutlich verbessert oder sogar verschlechtert hat. Wenn sich eine klare Verbesserung abzeichnet, können Sie gegen Ende Jahr immer noch eine freiwillige Einzahlung leisten.

18 Kommentare zu «Pensionskassen genau zu beobachten, lohnt sich»

  • Pius Tschirky sagt:

    und wie wird das wohl aussehen, wenn es an der Börse wieder kracht und dazu die Immobilien auch noch an Wert verlieren. Dann müssen wohl alle -per Gesetz – Sanierungsbeiträge zahlen? Herr Berset und seine Mannen werden es dann auch fertig bringen, dass man sein Alterguthaben nicht mehr beziehen kann, ganz einfach aus dem Grunde, wiel das Geld nicht da ist?

    • Urs Tarnutzer sagt:

      Richtig, ausser momentan steuerlichen Vorteilen gibt es keinen Grund noch weiter auf einem toten Pferd zu reiten. Und meistens wird das Überwiesene dem Überobligtarischen zugeschlagen mit Zinsen im Promillebereich.

    • Josef Marti sagt:

      Nein nicht aus diesem Grund. Sondern weil man die Aktivversicherten in eine Minirente zwingen will, andernfalls bei Kapitalbezug drohen zusätzliche Belastungen für die EL.

      • Fritz Kunz sagt:

        Ist mir doch egal, Hunderttausende erhalten steuerfrei Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen der Krankenkasse, wieso soll nicht auch ich davon profitieren, wenn nach dem Kapitalbezug keine Kohle mehr vorhanden ist.

  • Josef Marti sagt:

    Viel relevanter ist die Frage ob in absehbarer Zeit mit einer Teilliquidation der Kasse zu rechnen ist. Nur dann ist der Deckungsgrad relevant resp. wird die Unterdeckung dem Alterskapital der Aktivversicherten belastet. Allfällige Sanierungsbeiträge müssen die Aktiven so oder so zahlen unabhängig von Einkäufen. Wer es zum Rentnerstatus geschafft hat ist aus dem Schneider, Verluste gehen immer zulasten der Aktiven es sei denn die Kasse mutiert zur reinen Rentnerkasse ohne Aktive.

  • Josef Marti sagt:

    Der Deckungsgrad besagt lediglich wie hoch ein Liquidationsüberschuss oder -defizt betragen würde wenn zum jetzigen Zeitpunkt resp. aufgrund aktueller Börsenkurse liquidiert würde, und zwar unter Wahrung der unantastbaren abdiskontierten Rentenansprüche der bisherigen Rentner. Das Liqu.defizit trägt immer der Aktivversicherte.

    • Clara Hagen sagt:

      Blödsinn, wenn ich heute meine Arbeitsstelle wechsle und die genannte BVK nur ein Deckungsgrad von 95% aufweist, mache ich bei einem Alterskapital von
      600´000.- Franken satte 30´000.- Franken Verlust.

      • Josef Marti sagt:

        Hängt vom Reglement ab. Zumindest bei der genannten BVK ist im entsprechenden Merkblatt Freizügigkeitsleistung nichts von einem Unterdeckungsabzug beschrieben („die Höhe ist auf dem Vorsorgeausweis aufgeführt“).

      • Andrea Miller sagt:

        @ J.Marti: Anders sieht die Situation bei so genannten Teilliquidationen aus. Wenn ganze Abteilungen schliessen oder Massenentlassungen stattfinden, schreibt das Gesetz die proportionale Kürzung der Freizügigkeitsleistungen vor.
        Viel öfter jedoch wechseln gesamte Firmen ihre Pensionskasse und berücksichtigen nicht, dass bei einer Unterdeckung daraus ein Verlust für alle Versicherten resultiert.

      • Josef Marti sagt:

        Hier die Antwort eines PK Experten:
        „Bei Austritt sind die Altersguthaben gesichert. Nur bei einer Teilliquidation in Unterdeckung können Altersguthaben gekürzt werden.“

  • Walter Ehn sagt:

    Swiss Life ist gut gedeckt, zahlt mir und jedes Jahr einen schönes Geld.
    ABER: Sobald ich ins Altersheim muss weil Rollstuhl abhängig mit 3Schlaganfälle frisst der Staat alles, auch mein lang und mühsam erarbeitet Eigentum und macht mich Armen genössig.

    Dieser Punkt gehört diskutiert Herr Spieler!

    • Josef Marti sagt:

      Geht gar nicht anders wenn man fürs Pflegheim spart und dem Langlebigkeitsrisiko ausgesetzt ist.

    • Thomas Hartl sagt:

      Die Alternative wäre, dass die Allgemeinheit ihre Pflegekosten zahlt und ihre Erben danach von ihrem Vermögen profitieren würden. Auch keine faire Lösung. Da finde ich ein wohlfinanzierter Sozialstaat sinnvoller, der ihnen eine gute Pflege und würdiges Leben erlaubt, auf Kosten ihres Vermögens.

  • Bernhard Feusi sagt:

    Wie verhält es sich mit freiwilligen Einkäufen wenn man beabsichtigt diese nach ca. 7 Jahren für Wohneigentum wieder zu beziehen. In wie fern ist dabei der Deckungsgrad von Bedeutung?
    Und wie verhält es sich, wenn man bei der Pensionierung keine Rente sondern das Kapital bezieht?

    • Josef Marti sagt:

      Das ist genau dann von Bedeutung wenn in der Zwischenzeit der Arbeitgeber umstrukturiert wird mit entsprechenden Entlassungen. Ein negativer Deckungsgrad wird den Entlassenen von deren Alterskapital (und damit sind automatisch auch die Einkäufe betroffen) abgezogen weil eine Teilliquidation der PK stattfindet.
      Folglich muss man hoffen dass während der steuerlichen Sperrfrist von 3 Jahren seit Einkauf die Bude noch unverändert besteht und nicht verschachert und filetiert wird.

  • Tom Sivers sagt:

    Habe vor 10-Jahren ein Vorbezug aus meiner Pensionskasse im Umfang von
    300´000.- für Wohneigentum getätigt, war einer meiner besten Entscheidungen, Immobilie ist an Wert massiv gestiegen und ich habe mein Geld im trockenen…

    • Kurth sagt:

      Gratuliere zum Wohneigentum. Wenn sie aber einmal pensioniert werden, haben sie aber ca 15000.- weniger Rente im Jahr.
      Schöne Grüsse
      Kurth

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