Was Auswanderer beachten müssen

Neues Leben in Neuseeland: Wenn jemand einen neuen Wohnsitz ausserhalb der EU oder Efta nimmt, darf das gesamte Altersguthaben bezogen werden. Foto: iStock
Ich habe vor, für ein paar Jahre nach Neuseeland zu gehen. Dort werde ich voraussichtlich arbeiten, dies aber einfach zu einem niedrigeren Lohn. Was würden Sie mir bezüglich Pension raten? M.S.
Wenn man die Schweiz verlässt und auswandert, kann man unter bestimmten Voraussetzungen sein Vorsorgekapital aus der Pensionskasse beziehen. Wenn jemand neu Wohnsitz innerhalb der EU oder einem Efta-Land nimmt, darf sie oder er nur den überobligatorischen Teil des Pensionskassengeldes beziehen. Den obligatorischen Teil hingegen darf man nicht beziehen, wenn man in einem dieser Länder weiterhin gegen die Risiken Alter, Tod und Invalidität versichert ist.
Wenn jemand hingegen, so wie Sie, einen neuen Wohnsitz ausserhalb der EU oder Efta nimmt, darf das gesamte Altersguthaben bezogen werden. Das wirkt auf den ersten Blick verlockend, weil man dann plötzlich viel Geld zur Verfügung hat. Ich rate Ihnen von diesem Schritt aber ab: Ihre Altersvorsorge wäre in diesem Fall nicht mehr gesichert, zumal es viel Disziplin braucht, das ausbezahlte Geld nicht anzutasten, sondern es wirklich fürs Alter auf die Seite zu legen.
Ich empfehle Ihnen, das Kapital an zwei Freizügigkeitsstiftungen zu überweisen. Das hat den Vorteil, dass Sie das Geld später bei der Pensionierung allenfalls gestaffelt beziehen könnten und Steuern sparen würden. Vor allem aber bleibt Ihr Geld für die Altersvorsorge blockiert.
Dabei würde ich es nicht einfach auf dem Konto liegen lassen, da die Zinsen auf den Freizügigkeitskonten mickrig sind, sondern in spezielle Vorsorgefonds anlegen. So haben Sie über die Jahre deutlich mehr Rendite. Auf mehrere Jahre hinweg macht der Renditeunterschied wegen des Zinseszinseffektes einiges aus.
Je nach geplanter Dauer Ihres Auslandaufenthaltes sollten Sie die Anlagestrategie mehr oder weniger konservativ ausgestalten. Wenn Sie allenfalls nach ein paar Jahren wieder zurück in die Schweiz kommen und sich vielleicht wieder anstellen lassen, müssen Sie das Geld wieder in die Pensionskasse des neuen Arbeitgebers einzahlen.
Und noch ein wichtiger Hinweis: Zahlen Sie weiterhin Beiträge in die AHV ein – wenigstens die Mindestbeiträge. Wenn Sie das nicht tun, haben Sie später heikle Lücken. Das führt zu einer tieferen AHV-Rente lebenslang. Der freiwillige Beitritt in die AHV ist in Ihrem Fall gegeben. So können Sie sicherstellen, dass Sie keine Rentenkürzung wegen des längeren Auslandaufenthalts erleiden. Wichtig ist ausserdem, dass Sie sich auch gegen die Risiken Invalidität und Todesfall versichern. Insbesondere das Invaliditätsrisiko sollten Sie unbedingt absichern.
11 Kommentare zu «Was Auswanderer beachten müssen»
Von Auswandern kann da keine Rede sein. In Neuseeland gibt es mehr Schweizer als bei uns wo mehrheitlich Ausländer leben. Va. die SVP Hillbillys verlassen die CH in Scharen in Richtung Neuseeland, das wird deshalb ein Wahldebakel geben für die Sünnelipartei.
Die ausgesteuerten vormals abhängig beschäftigten Ü50 überfluten hingegen Thailand und Südostasien.
Wenn die Entwicklung mit der ganzen EU- und Flüchtlingsthematik so weitergeht wundert mich das gar nicht.
Warum nicht flexibel bleiben und das Geld selber verwalten? Z.b in günstige ETFs anlegen? Da holen Sie mehr als mickrige 1% heraus.
Genau und falls es dann doch nicht klappt, Ergänzungsleistungen und Krankenkassen Verbilligungen wie Hunderttausende auch abkassieren.
“… Zahlen Sie weiterhin Beiträge in die AHV ein – wenigstens die Mindestbeiträge…”
Der Auswanderer, hier betrifft dies ja keinen Rentner, tritt in ein anderes Sozialsystem ein. Schweizer AHV-Beiträge zu zahlen entspricht einer Doppelversicherung. Künftige Leistungen des Auswandererlandes werden i.d.Regel gekürzt. CH-Mindestbeiträge zu zahlen entspricht aus CH-Sicht einer kräftigen Subventionierung der künftigen Altersleistungen von Personen ausserhalb des CH-Sozialsystems. Im übrigen tragen Auswanderer auch keinen Anteil am rund 25% Bundesbeitrag/MWST der jährlichen AHV-Ausgaben welche nicht durch Lohn-Beiträge finanziert werden, indem Sie weder CHF-MWSt noch Einkommenssteuer zahlen. Dies betrifft übrigens auch die vielen Rentner, welche ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt haben.
Praxis-Beispiel (Jahrgang 1941)
15 Jahre Arbeiten in Oesterreich
33 Jahre Arbeiten in CH
3 Jahre Lehre in D (Ost)
Alles muss der AHV-Stelle offengelegt werden. Die monatliche gesplittete CH AHV-Rente meines Vaters ist proportional kleiner als die Rente aus Oesterreich (Oe zahlt 14 Renten aus!). Zudem erhält mein Vater noch EUR 100 aus DE. Und meine Mutter erhält zusätzlich zur CH AHV-Rente eine „Erziehungsrente“ aus Oesterreich von EUR 200, da sie in Oesterreich nicht gearbeitet hat.
Mein Vater gehört der Generation mit gestohlener Freizügigkeit an – er hat sich sein PK-Geld bei der Pensionierung auszahlen lassen. Meine Eltern wohnen mietfrei in meinem Haus.
@Nadja T
Im Blog erwähnter Fall ergibt Rentenleistung im Ausland. Problematik nicht identisch. Meine Kritik ist der Mindestbeitrag welcher zu hoher Subventionierung auf der künftigen CH-Altersleistung des Ausgewanderten führt.
Bin kein Spezialist bzgl. Koordinierung von Altersrenten aus verschiedenen Sozialversicherungssystemen.
Ihr Vater war wohl nicht doppelt (parallel im gleichen Jahr) versichert. Wahrscheinlich zeitlich getrennt. Wenn ich ihre Aufstellung richtig verstehe war ihr Vater, neben der Lehre, 48 Jahre berufstätig?
Diesen Fall müssen Sie wohl den Spezialisten im Umkreis von Hr.Spieler präsentieren
PS: “gestohlene Freizügigkeit”… seit 1995 kennen wir die volle Freizügigkeit. Aber vor diesem Zeitpunkt konnten bei einem Jobwechsel Teile des AG-Beitrags verloren gehen
Die AHV ist ja ein gewolltes Subventionierungs- und Umverteilungssystem insbes. von oben nach unten, folglich ein oberpeinlicher Betriebsunfall der Bürgerlichen.
Wieso freiwillig weiterhin AHV-Beiträge einzahlen, wer ausgebrannt zurückkommt geniesst als Pensionist steuerfreie Ergänzungsleistungen wie Hunderttausende auch und oben drauf gibt es noch Prämienverbilligungen von der Krankenkasse, was wil man mehr.
Das mit der tiefen AHV-Rente ist ein Ammenmärchen,
jeder mit steuerfreien Ergänzungsleistungen fährt tausendmal besser als der dumme welcher das ganze Leben lang für die „Allgmeinheit“ einbezahlt hat.
Genau so ist, darum habe ich auch mein Arbeitspensum auf 60% reduziert, jetzt erhalte ich
KK Verbilligungen und Steuern zahle ich praktisch auch keine mehr.